Verbindliche Angebote in Kreditwirtschaft unüblich?

Diskutiere Verbindliche Angebote in Kreditwirtschaft unüblich? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, für eine Immobilienfinanzierung und eine entsprechende Förderung benötige ich ein verbindliches Kreditangebot. Ich erhalte von der...

  1. #1 Passivcontainer, 04.07.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.07.2013
    Passivcontainer

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    Hallo,

    für eine Immobilienfinanzierung und eine entsprechende Förderung benötige ich ein verbindliches Kreditangebot. Ich erhalte von der angefragten Bank jedoch immer nur unverbindliche Angebote und Anträge, niemals ein verbindliches Angebot. Nach Auskunft des Bankberaters ist dies nicht möglich und ich soll einen Kreditantrag ausfüllen, woraus bei Annahme durch die Bank ein geschlossener Vertrag entsteht. Anschließend soll ich den Vertrag innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen.

    Mir kommt das etwas merkwürdig vor.

    Deshalb meine Fragen:
    - Ist es wirklich üblich, dass es für Kredite keine verbindlichen Angebote seitens des Kreditgebers gibt?
    - Was sind die Widerufsfolgekosten? Die Bank wird den Kredit ja durch Grundbucheintragung schützen und ggf. eine Objektbewertung vornehmen. Wer trägt im Widerufsfall die Amtsgebühren und Gutachterkosten?
     
  2. Einmal

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    Wenn Du dann Interesse hast ist es genau umgekehrt - du bekommst einen individuellen Vertrag zugeschickt, dieser ist von der Bank schon bewertet bezogen auf Deine Verhältnisse, die Bank will dazu jede Menge Unterlagen/Informationen haben. Wenn Du diesen unterschreibst, ist die Finanzierung "sicher". In Anführungsstrichen deshalb, weil dann ggf. innerhalb der Bank nochmal von einer unabhängigen Person geprüft wird.

    Die 14 Tage Frist hast du nach deiner Unterschrift.

    Nach der 14 Tage-Frist solltest Du besser nicht vom Vertrag zurücktreten - die Bank wird Dir Ihren Schaden (der entgangene Gewinn) in Rechnung stellen, das können je nach Kreditsumme einige 10.000e sein. Also vorher überlegen.

    Eine Sicherheit - typischerweise auf das Grundstück - brauchst Du normalerweise auch. Die Kosten trägst du, wer sonst?
     
  3. #3 tanzbaer, 04.07.2013
    tanzbaer

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    Ich kenne jetzt im Detail die Vorgehensweise dieser Bank nicht, daher allgemein:

    Es gibt kein verbindliches Angebot in diesem Bereich, das funktioniert anders.

    Grobes ausloten zwischen Bank und Kunde ob es passt.

    Kunde stellt Kreditantrag (den kenne ich üblicherweise in der Form nicht bindend), da gehen alle Unterlagen mit ein, damit die Bank dich und Dein Kreditverlangen beurteilen kann. Je nach Kreditsumme muß das noch in bestimmten Gremien der Bank abgesegnet werden.

    Daraufhin bekommst Du üblicherweise die Kreditzusage mit allen Unterlagen (Vertrag, Grundschuld, etc). Die haben eine Frist innerhalb derer Du annehmen mußt. Verpasst Du die, geht das Spielchen von vorne los. Deshalb findest Du bei manchen Banken bei den Gebühren Kosten für den Vertrag ab der xten Ausfertigung.

    Das Thema Kosten stellt sich bei Rücktritt nicht wirklich. Mit der Grundschuld musst Du zum Notar, das liegt also in Deinen Händen.

    Ein offenes Wort: Deine Fragen lassen auf ein Informationsdefizit schliessen. Behebe das und spreche dann mit weiteren Banken. Ich kann mir nicht vorstellen dass du die benannte Bank aufgrund einer sauberen Analyse ausgewählt hast.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das kenne ich so nicht.
    Ich kenne nur folgende Vorgehensweise. Man stellt einen Kreditantrag, legt alle erforderlichen Unterlagen bei, und die Bank prüft diesen Antrag. Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Kreditvertrag von der Bank ausgefertigt (das wäre quasi das verbindliche Angebot) und diesen muss ich unterschreiben und ein Exemplar an die Bank zurück geben. Ein Exemplar bleibt bei mir. Erst dann ist der Vertrag geschlossen.
    Bin ich mit dem Inhalt des Vertrags nicht einverstanden, oder weicht der von meinem Antrag ab, oder was auch immer, dann unterschreibe ich den Vertrag eben nicht und so kommt auch kein Vertrag zustande.

    Benötigst Du tatsächlich ein verbindliches Kreditangebot, oder vielleicht eher eine Finanzierungszusage bzw. einen verbindlichen Kreditvertrag?

    Eine Bank wird ohne vorherige Prüfung niemals ein verbindliches Angebot erstellen können, und damit diese Prüfung anläuft, ist ein Antrag zu stellen. Bei allen anderen Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote, denn es ist ja nicht bekannt, ob die notwendigen Anforderungen erfüllt werden.

    Nein, zu diesem Zeitpunkt gibt es weder eine Grundbucheintragung noch damit verbundene Kosten. Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist wird gar nichts passieren.
    Eine Objektbewertung durch die Bank ist denkbar, oder es liegt eine Wertermittlung vor. Die Wertermittlung durch die Bank hat aber nichts mit einer Grundschuldeintragung zu tun, die steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Debatte.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 mastehr, 04.07.2013
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    Die Konditionen für meinen Kredit wurden mir von meiner Bank schriftlich mitgeteilt, nachdem ich mündlich die Eckdaten (Größe von Grundstück und Haus, Erwerbskosten und Eigenkapital, gewünschte Rate) mitgeteilt habe. Das Angebot bezog sich ausdrücklich auf die von mir gemachten Angaben. Der später geschlossene Vertrag entsprach exakt diesem Angebot.
     
  6. Torian

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    War bei mir wie bei mastehr - es gab ein schriftliches Angebot mit "beispielhaftem" Zahlplan, der Vertrag war am Ende genau gleich wie das Angebot.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Ja, aber das war noch nicht "verbindlich", und darauf wollte der TE doch hinaus. Hätte die Bank beispielsweise im Vertrag einen höheren Zinssatz genannt, dann hättest Du nicht auf den Zinssatz aus dem ersten Angebot bestehen können. So steht dann in diesen Angeboten meist was von "Modellrechnung" oder Modellberechnungen, oder es gibt Zusätze wie

    und/oder

    Ein bindendes Angebot gibt es erst nach Antrag und Prüfung, dann in Form eine Kreditvertrags den man nur noch unterschreiben und zurückschicken muss.

    Gruß
    Ralf
     
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