Werksvertrag Gutschrift für Eigenleistungen

Diskutiere Werksvertrag Gutschrift für Eigenleistungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, laut unseren Werksvertrag vom GU gibt es 11 Zahletappen. Zum Beispiel 15% von der Gesamtbausumme nach Fertigstellung Erdgeschoss....

  1. NEUMee

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    Hallo,

    laut unseren Werksvertrag vom GU gibt es 11 Zahletappen.
    Zum Beispiel 15% von der Gesamtbausumme nach Fertigstellung Erdgeschoss.

    Einiges ist mir jedoch noch bissl unklar. Die Gesamtbausumme beinhaltet ja die Gesamtbauleistung vom GU also z.B.: 200.000 EURO.
    Wir haben jedoch auch einige Eigenleistung vertraglich vereinbart.
    Nehmen wir mal Heizungs- und Sanitärinstallation als Eigenleistung an. Gutschrift sagen wir mal 20.000 EURO.

    Wieso verlangt der GU dann immer noch die oben erwähnten 15% von der Gesamtbausumme 200.000?
    Wäre es nicht einfacher, wenn er von der Gesamtbausumme-20.000 EURO, also 180.000 EURO, als Basis ausgehen würde?
    Sonst nimmt der GU ja einen Wert an, wofür er nicht alle Leistungen erbringt, oder sehe ich das falsch?

    Wann bekomme ich denn dann die Gutschriften ausgezahlt?
    Nach der entsprechenden Etappe, wo die Eigenleistung normalerweise vom GU enthalten wäre?
    Wird also die Eigenleistung dann aus der entsprechenden Zahletappe rausgerechnet?

    Ich hoffe, ich konnte es einigermassen verständlich rüberbringen?

    Bin sehr dankbar für Infos, wie das üblicherweise abläuft.


    Gruß, NEUMee...
     
  2. #2 Thomas B, 04.07.2013
    Thomas B

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    Das könnt Ihr vereinbaren wie Ihr lustig seid.

    Ausgezahlt bekommst Du aber sicher nichts, sondern Deine Zahlungen werden entsprechend geringer ausfallen.

    Ich hoffe nur, daß Ihr am Ende nicht feststellen werdet, daß die Eigenleistung mehr kostet als wenn Ihr es im Gesamtpaket belassen hättet...soll schon vorgekommen sein. Bei gleichzeitigem Gewährleistungsverzicht.
     
  3. #3 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ich nicht verstehe:

    Wenn ihr schon bei Vertragsabschluss Eigenleistungen vereinbart habt, wieso wird die Vertragssumme nicht von vornherein vermindert und der Zahlungsplan entsprechend angepasst?
     
  4. NEUMee

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    @Baufuchs

    Das verstehe ich auch nicht.
    Wollte euch nur fragen, ob das eventuell normales Vorgehen ist, was ja offenbar nicht der Fall ist.

    Gruß, NEUMee
     
  5. #5 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist nicht normal, wenn von vornherein klar ist, dass bestimmte Gewerke definitiv nicht vom Unternehmer erbracht werden, haben die im Vertrag auch nichts zu suchen.

    Nachgefragt:

    Sind die Gutschriftsbeträge für den Entfall von Gewerken denn im Vertrag einzeln ausgewiesen?
     
  6. NEUMee

    NEUMee

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    Ja, so in der Form:

    - Sanitär/Heizungsinstallation: 20.000 €
    - Dämm und Vertäfelung: 5.400 €
    usw.

    (P.S.: Beträge sind natürlich anders...)

    Gruß, NEUMee
     
  7. Jan81

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    Wahrscheinlich redest du mit einem Verkäufer der den Zahlungsplan nicht verändert kann.

    Es muss ja irgendwie für das Unternehme sichergestellt werden, dass wenn der Rohbau steht, dass diese auch bezahlt wird.

    z.B.:
    Also Gesamtsummer 200.000 jetzt machst du ca. 80.000 in Eigenleistung. Wenn man den Zahlungsplan jetzt nicht ändert, also auf 6 reduziert statt 11 Zahlungen und die 120.000 auf 11 Zahlungen verteilt, dann wird bei Rohbau zu wenig bezahlt.

    In der Regel wird viel zu wenig gut geschrieben und man sollte sich das zwei mal überlegen ob man mit einem GÜ baut, wenn man so viel in Eigenleistung machen will.
     
  8. #8 Thomas B, 04.07.2013
    Thomas B

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    Ja, das ist tatsächlich (häufig) so. Ist aber ums Eck.....also erledigt.
     
  9. NEUMee

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    Das i.d.R. zu wenig gutgeschrieben wird, ist mir klar. Würde ich auch so machen als GU.
    Aber ich hab jemanden im engeren Familienkreis, der z.B. Sanitärartikel zum EK-Preis durchreichen kann und die Installation über seine Firma macht.
    So bekomme ich für die Gutschrift vom GU eine bessere Ausstattung fürs gleiche Geld oder kann in bessere Technik investieren.

    [OT]
    Was vor allem auffällt, sind die immens hohen Differenzen der Beträge bei den einzelnen GUs. Wir haben ja mehrere GUs planen lassen und konnten die Beträge gut vergleichen. Das ist schon Wahnsinn, wie die da auseinandergehen. Da erkennt man gleich die schwarzen Schafe. :winken
    [/OT]

    Also werde ich beim GU nochmal nachfragen, wie das konkret abläuft.

    Gruß, NEUMee
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Man ganz sicher nicht, Du wahrscheinlich auch nicht, so lange wie von Dir hier gepostet, nur Summen und keine Inhalte verglichen werden!

    Es gibt einen immer wieder gern genommen "Trick"
    Malerarbeiten Eigenleistung.
    Anbieter A - Nachlaß 5.000 €
    Anbieter B - Nachlaß 7.500 €

    Wer ist jetzt das schwarze Schaf? Anbieter A? FALSCH! Anbieter A hat nur Tapezier-und Malerarbeiten gutgeschrieben, Anbieter B hat in einem kleinen Nebensatz ganz unten in kleinstmöglicher Schrift folgenden Hinweis aufgenommen
    Und der Bauherr steht hinterher da und spachtelt sich in die Weißglut!
     
  11. Jan81

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    Das Spachteln aller Fugen von Decken und Wänden ist Bestandteil der Malerarbeiten

    keine einige Baubeschreibung wo genau das drin steht.
     
  12. #12 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

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    Ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, wenn's nicht im Kleingedruckten versteckt ist.
     
  13. NEUMee

    NEUMee

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    Zurück zum Thema:
    Habe mit GU gesprochen. Ich kann die Gutschriften jederzeit anfordern. Die Zahl Etappen werden, genau aus dem Grund wie jan81 oben beschrieben hat, von der kompletten Bausumme berechnet.
    Also alles gut.

    Gruß, NEUMee
     
  14. Eric

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    Ich verstehe die ganze Fragerei nicht.

    Der TE wird die Raten ja wohl zahlen nach Baufortschritt und zuvor definiertem Leistungsstand analog z.B. MaBV und nicht nach Kalenderterminen ohne Rücksicht auf die erbrachten Leistungen.

    Zahlt er nach Baufortschritt und Leistungsstand, steht jede Rate für ein Gewerk oder für ein Paket von Gewerken. Fällt jetzt ein Gewerk oder eine Teilleistung weg, reduziert sich die Rate. Waren zunächst alle Leistungen angeboten, sind aber vor Auftragsvergabe Eigenleistungen herausgenommen worden, dann hätten der Preis und die Raten entsprechend angepaßt werden müssen. Wenn dies versäumt worden wäre ( dann müßten allerdings beide Parteien etwas beschränkt sein ) , muß die Preis- und Ratenzahlungsregelung aus dem nicht vollständig beauftragten Angebot nachträglich angepaßt werden.

    Die Fragestellung deutet aber eher drauf hin, dass der TE erst nach Auftragsvergabe erklärt hat, x und y als Eigenleistungen ausführen zu wollen. Das sollte man dann allerdings als Vertragsänderung vereinbaren und hierbei auch den reduzierten Preis/die Rate für die Eigenleistungen einvernehmlich festlegen. Wird die Eigenleistung einseitig und unbedingt gefordert, ist dies eine Teilkündigung des Vertrags, die nach § 649 BGB grundsätzlich möglich ist, aber für den AG bitter werden kann, weil der Unternehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und des gegebenenfalls ( ? ) anderweitig erzielten Erwerbs ( sog. Füllaufträge ) fordern kann. Dann wirds teuer und höchst streitträchtig ( was hat er denn erspart ? ).

    Der GU oder BT ( ? ) erspart, sofern er das Material nicht schon eingekauft hat, den Einkaufspreis für das Material. Er erhält aber in jedem Fall seinen kalkulierten Aufschlag auf das Material.

    Wenn der Unternehmer oder sein SUB die Mitarbeiter nicht anderweitig einsetzen kann, dann erhält er die Lohnkosten; anderenfalls den Gewinnaufschlag auf die Lohnkosten.

    Durch die Teilkündigung ändern sich gegebenenfalls die in den EP´s einkalkulierten Baustellengemeinkosten und die Baustelleneinrichtungskosten zu seinem Nachteil. Also sind dem Unternehmer auch diese zu vergüten.

    ... und so kann die vermeintlich gute Idee

    zum Fiasko werden.

    Der TE fragt nach der Gutschrift für die vom Unternehmer ersparten Aufwendungen und dessen anderweitig erzielten Erwerb. Mithin hat er sich bar jeder Ahnung, was er da tut, in ein völlig unkalkulierbares Risiko begeben. Derartiges ist heute schon beinahe üblich: Keine Ahnung, aber erst mal machen und dann sehen, was dabei herauskommt. In diesem Fall aber bitte auch konsequent bleiben und nicht jammern, wenn der Unternehmer dann vorrechnet, was in Bezug auf die Teilkündigung für " Null " Leistung des Unternehmers zu bezahlen ist.

    Fragt sich nur noch, wer jetzt das schwarze Schaf ist :winken Zunächst doch wohl mal der TE, der sich zum gesetzlich geduldeten, aber mit der Zahlungsverpflichtung sanktionierten Vertragsbruch ( Teilkündigung ohne Grund ) hat hinreißen lassen.
     
  15. H.PF

    H.PF

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    Habs auch schon erlebt, das für Wegfall von Leistungen Geld verlangt wurde... Und es wurde bezahlt! Elektro wurde wieder rausgenommen, der GU wollte dafür Geld sehen. Warum? Naja, kleines Zeitfenster für die Arbeit, besonders viel zu koordinieren, Pläne müssten gemacht werden. Wäre halt mehr Aufwand als wenn das eingespielte Team das machen würde...
     
  16. #16 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Eric
    Lies mal #3 und #4, für mich sieht das doch so aus, als seien die Eigenleistungen schon bei Vertragsabschluss klar gewesen sein, denn auch der TE versteht nicht, warum der Vertragspreises nicht um den Wert der Eigenleistungen vermindert wurde.
     
  17. Eric

    Eric

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    @H.PF: Hört sich ja fast danach an, als hieltest Du die Forderung des GU für unberechtigt.

    Mitnichten. Vertrag ist Vertrag. Die Teilkündigung des AG ist Vertragsbruch und dafür ist völlig zu Recht die vereinbarte Vergütung abzüglich dem Erspartem zu zahlen. Der GU in Deinem Fall war eher noch gnädig. Oder war er froh, dass das Gewerk Elektro gekündigt wurde, weil er sich insoweit verkalkuliert hat. Dann gäbe es natürlich Null Vergütung.
     
  18. Eric

    Eric

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    Ich weiß nicht, was der TE überhaupt versteht. Er kann deshalb auch sein Problem nicht so darstellen, dass es Dritte zweifelsfrei verstehen. Ist ja wie bei einem Quiz: Wie ist die Frage richtig zu verstehen?

    Aber nö: Der redet von Gutschrift und die gibts nur, wenn der Vollauftrag erteilt und dieser dann später einseitig reduziert wurde. Anderenfalls hätte er fragen müssen: Welchen Preis gilt? Wir haben vergessen, den Angebotspreis für bereits vor Auftragsvergabe weggefallene Eigenleistungen anzupassen.

    Auch diese Anwort vom TE wäre ziemlich Banane:

    Er darf Gutschriften jederzeit anfordern und ist darüber happy. :bounce:

    Ware es wieder Erwarten so, wie Du es verstehst, dann hätte ich geantwortet, dass - sofern nicht schon angefangen wurde und die Parteien sich über diesen offenen Punkt hinweggesetzt hätten - das Problem sein dürfte, ob überhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen ist = offener Dissens. Den ein Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben. Und dazu gehört nun mal auch der Preis und die Höhe der Raten und nicht ein Preis von x ./. Gutschrift in unbekannter Höhe , die vom Unternehmer einseitig und nachträglich noch zu ermitteln ist. Reduziert hat er offenbar Teilleistungen, denn er hat erklärt, es seinen die Preis für die Gewerke ( z.B. Heizung usw. ) festgelegt worden.

    Wir sollten Fragen, die so gestellt sind, das der TE sich erkennbar keine Mühe bei der Formulierung gegeben hat, in Zukunft einfach löschen. Ansonsten verkommt das Forum zu einer Quiz- und Plapperbude. Das haben wir nicht nötig! Hier gibt es hochqualifizierte Antworten und da kann man erwarten, dass sich auch die Fragesteller bemühen.
     
  19. H.PF

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    Nein, ich halte die Forderungen NICHT für unberechtigt.

    Ich halte es NICHT für unberechtigt, das es MEHR Kosten kann wenn der Bauherr gewisse Schritte selber übernimmt.

    Planung, Abstimmung Bauzeitverzögerung, das kostet alles Geld. Und wenn dann die Leistung des Elis nicht SOOO viel Geld war dann wirds halt teurer als vorher...

    Völlig legitim...
     
  20. NEUMee

    NEUMee

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    @Eric: Nochmal, es hat sich geklärt.

    Die Gutschriften für die einzelnen Eigenleistungen sind bereits vor dem Vertragsabschluß festgelegt und schriftlich festgehalten worden.
    Es ging mir lediglich um die Klärung, wie die Gutschriften in der Regel verrechnet werden.

    Die Eigenleistungen werden aus den entsprechenden Etappen, wo der GU sonst diese Leistungen erbringen hätte müssen, rausgerechnet.


    Gruß, NEUMee
     
Thema:

Werksvertrag Gutschrift für Eigenleistungen

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