Bebauungsplan und Genhemigungsfreistellung

Diskutiere Bebauungsplan und Genhemigungsfreistellung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir besitzen ein Grundstück im Außenbereich eines Dorfes in Sachsen. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich bei unserem Grundstück noch...

  1. #1 Lordzcyber, 06.07.2013
    Lordzcyber

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    Hallo

    Wir besitzen ein Grundstück im Außenbereich eines Dorfes in Sachsen. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich bei unserem Grundstück noch nicht um Bauland.

    Per Abrundungssatzung wurde versucht von der Stadt, Bauland auf diesem Grundstück zu Schaffen. Vom Landratsamt wurden jedoch Bedenken angezeigt und gesagt, dass ein Bebauungsplan das richtige Verfahren wäre.

    Infolge dessen haben wir jemanden engagiert, der uns einen Bebauungsplan erstellt.

    Nun habe ich erfahren, dass man unter bestimmten Voraussetzungen für Einfamiiienhäuser keinen Bauantrag stellen muss, sondern man sich eine Genehmigungsfreistellung holen kann.

    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/leb...zufi2_1?action=showdetail&modul=LL&id=33497!0

    Dort taucht auch immer wieder der Begriff qualifizierter Bebauungsplan auf.

    Daher habe ich folgende Fragen.

    Ist es wirklich so einfach ein normales Eigenheim ohne Bauantrag zu stellen?
    Sollten wir auf irgendetwas achten beim erstellen des Bebauungsplan, damit eine Freistellung später auch zugestimmt werden kann?
     
  2. Baumal

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    wen habt ihr engagiert um für euch einen B-Plan zu erstellen?

    entwürfe für B-pläne erarbeitet das stadtplanungsamt oder ein
    von der gemeinde beauftragtes planungsbüro.
    B-pläne werden dann in einem nach BauGB geregeltem Verfahren aufgestellt.

    der vorschlag für den beschluss eines B-plan (vorhabenbezogener B-plan)
    kann von euch kommen.
     
  3. #3 ManfredH, 06.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich habe den Verdacht, dass der TE hier die Begriffe "Bauplan" (= Baueingabeplan) und "Bebauungsplan" durcheinanderbringt.

    Der Bebauungsplan wird - wie von Baumal schon angeführt - von der Kommune aufgestellt bzw. in Auftrag gegeben und ist - vereinfacht ausgedrückt - die Voraussetzung dafür, dass in einem bestimmten Gebiet überhaupt gebaut werden darf. Freistellungsverfahren ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen, in BY z.B. das Vorhandensein eben eines solchen Bebauungsplans und die Einhaltung all seiner Festsetzungen, sowie eine gesicherte Erschliessung.
    Im Aussenbereich ist i.a. überhaupt keine Bebauung zulässig, auch nicht mit Bauantrag und Bau(eingabe)plan.
     
  4. H.PF

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    Nene, Bebauungspläne können auch von Nichtstaatlicher Seite aufgestellt werden. Wird gerne gemacht um für die Stadt die Kosten zu senken.

    Aufstellen, der Stadt dann vorlegen, die lässt die Vorlage durch die Mühlen laufen. Entweder bekommt man danach einen genehmigten Bebauungsplan oder man bekommt eine Ablehnung und die Krise weil alle Kohle umsonst war...
     
  5. #5 ManfredH, 06.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und wer ausser den Gemeinden kann noch B-Pläne aufstellen? Klär mich doch bitte mal auf, irgendwie habe ich scheinbar § 1 Abs. 3 BauGB nicht richtig verstanden.
     
  6. H.PF

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    Ganz einfach: Privat arbeitet alles aus, stellt es den Ämtern zur Verfügung.

    Geht einfach darum, das man für die Städte die Kosten spart.

    Die Bebauungspläne werden doch auch von den Städten nicht mehr selber ausgearbeitet sondern extern vergeben. Jetzt zahlt halt nicht mehr die Stadt sondern der Bauherr...

    Beschlossen werden die immer noch von der Stadt
     
  7. #7 ManfredH, 06.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich weiss... habe selber schon genügend B-Pläne ausgearbeitet. Entworfen und ausgearbeitet - aber nicht aufgestellt. Das macht immer noch die Gemeinde - die eine Stadt sein kann, aber nicht muss. Es ging mir nur um ein wenig mehr Präzision bei den Begriffen, mit denen hier herumgeworfen wird.

    Mit dem was du beschreibst meinst du vermutlich vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB - also B-Pläne, die auf der Grundlage eines von einem Vorhabenträger ("Bauherr") ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschliessungsplans erstellt werden. Auch hier bleibt aber die Planungshoheit bei der Gemeinde, und sie führt das eigentliche Bebauungsplanverfahren durch, wobei der Vorhabenträger aber i.d.R. die anfallenden Planungs-, Verfahrens- und Erschliessungskosten trägt.
     
  8. H.PF

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    Du hast das präzise ausgedrückt... War ein wenig schlampig von den Ausdrücken
     
  9. #9 MoRüBe, 06.07.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Korintenkackermodus on:

    Die Planungshoheit der Gemeinde ( als Sammelbegriff) ergibt sich immer noch aus Art 28 GG.

    So. Pöh :p
     
  10. #10 Lordzcyber, 07.07.2013
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    Ich habe nichts bei den Begrifflichkeiten verwechselt.

    Wir haben eine Planerin (Planungsbüro) beauftragt.
    Wie bereits mehrfach erwähnt, gibt die Gemeinde so etwas auch nur weiter an Planungsbüros. Da die Stadt nichts dagegen hat, aber auch keinen wirklich großen Nutzen davon hat, wenn unser Grundstück Bauland wird, möchten sie die Kosten nicht dafür tragen. Daher haben wir jemand beauftragt, der in Absprache mit unserem zuständigen Bauamtsleiter den B-Plan erstellt. Die Kosten müssen wir natürlich tragen.

    Wie auch bereits richtig erwähnt, geht dann der von unserer Planerin erstellte B-Plan wieder erforderliche Wege im Stadtrat und bei den entsprechenden Ämtern. Die Stadt beschließt dann am Ende den B-Plan.

    Und das im Außenbereich kein Bau zulässig ist, ist ja gerade der Grund warum wir einen B-Plan erstellen lassen. Wäre es nicht Außenbereich, dann wäre es ja Bauland.
     
  11. #11 MoRüBe, 07.07.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Einen B-Plan für ein!!!! Eigenheim. Sowas gibts auch nur in Deutschland :mauer
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Welche Kosten und welchen Zeithorizont hat man Euch in Aussicht gestellt?
     
  13. #13 ralf9000, 08.07.2013
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    In Ländern, wo der Korruptionsindex höher ist als Deutschland, gibt es dies deutlich mehr: selbst in Landschafts- und Naturschutzgebieten kann plötzlich gebaut werden. Der Aufwand mit Plänen ist auch dort gewaltig, nur der Unterschied ist es wird, sind die richtigen Schalter einmal gesetzt, schnell durchgewunken. Was Otto-Normalbürger verwehrt ist, wird durch Geld, Einfluß und Stellung weg gemacht.
     
  14. #14 Lordzcyber, 08.07.2013
    Lordzcyber

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    Es geht um 5 Grundstücke, da ein Bebaungsplan für ein einzelnes Grundstück als "Gefälligkeit" gilt.
    Kosten sind Laut B-Plan Honorartabelle. Knapp 2000Euro in unserem Fall. (Es um 4200 qm²).

    Das witzige ist, auf dem Grundstück neben uns steht bereits ein Haus, obwohl es kein Bauland ist. Ende das Jahres sollte es durch sein, wurde uns in Aussicht gestellt.

    Wie bereits beschrieben, haben wir aber schon in einem Zeitraum von 2 Jahren im zusammenspiel mit der Stadt eine Abrundungssatzung durch zu kriegen. Kein Amt hatten bei diesem Verfahren Einwände, dass unser Grundstück zu Bauland wird, außer das Landratsamt. Diese meinten ein B-Plan wäre das richtige Verfahren.
     
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