Wassergefahr im Keller durch Regenrinne?

Diskutiere Wassergefahr im Keller durch Regenrinne? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, mein gerade entstehendes Haus liegt grds recht hoch (über der Rückstauebene) und wird durch eine elektrische...

  1. #1 CaresXP, 07.07.2013
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    Hallo liebe Bauexperten,

    mein gerade entstehendes Haus liegt grds recht hoch (über der Rückstauebene) und wird durch eine elektrische Rückstauklappe im Kontrollschacht geschützt.
    Gestern habe ich bei den Erdarbeiten gesehen, dass eine der Regenrinnen (ca 40qm Dachfläche) mit dem Schmutzwasserablauf des Hauses zusammen geführt und erst dann zur Rückstauklappe geht.

    Mein Haus ist also prima vor Kanalrückstau geschützt, die Frage ist aber:
    Kann mir die Regenrinne gefährlich werden und Wasser ins Haus drücken?
    Bzw anders gefragt:
    Was passiert im Falle eines Rückstaus und fortwährendem Regen bei mir?

    Vielen lieben Dank vorab!
     
  2. #2 FrankBTF, 07.07.2013
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  3. #3 CaresXP, 07.07.2013
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    Danke, ich habe das Handbuch mit Interesse gelesen.
    Teile habe ich nicht ganz verstanden, stelle mir die Frage:

    Was würde passieren, wenn der Rückstauautomat zu macht und es weiter in das Rohr regnet.
    Läuft einfach das Regenrohr über oder drückt mit das Wasser ins Haus?
    Die Rohrzusammenführung ist höhenmäßig etwa 50-60cm unter der Bodenplatte.
     
  4. H.PF

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    Wasser steigt immer überall bei kommunizierenden Röhren auf eine Höhe. Wenn du einen Bodenablauf hast oder im Keller eine Waschmaschine dann hast du ein Problem...
     
  5. #5 ThomasMD, 07.07.2013
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    AW: Wassergefahr im Keller durch Regenrinne?

    Nicht nur Teile...
    Du hast das Grundprinzip nicht verstanden. Deine Regenrinne darf gar nicht über eine Klappe abgesichert werden.
    Dabei hat es Manfred Abt doch so volkstümlich beschrieben und reich bebildert. :confused:

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  6. #6 CaresXP, 07.07.2013
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    Danke für die offenen Worte.
    Das heisst nun, mein Maurer darf nochmal ran und ich lege 2 getrennte Rohre nach vorn.
    An die Klappe kommt nur mein Hausablauf, sämtlicher Regen kommt vor (Straßenseite) die Klappe.
    Viele Grüße!
     
  7. #7 Manfred Abt, 09.07.2013
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    Wo ist das Problem? Zu einem gerade entstehenden Haus gibt es doch wohl auch eine bereits entstandene Planung der Entwässerung.


    recht hoch ist natürlich ein ziemlich relativer Begriff, entscheidend ist, ob Einlaufstellen für das Abwasser unter oder über der Rückstauebene liegen. In den meisten Fällen läuft es auf die Frage raus, ob der Kellerfußboden z.B. in der Waschküche oder dem Hausanschlussraum einen Bodeneinlauf hat und ob dieser unterhalb der RSE liegt.

    Ist beides zusammen nicht der Fall, ist jede Rückstausicherung weder notwendig noch DIN-gerecht.
     
  8. #8 Shadowblues, 09.07.2013
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    Wenn es so ist, wie Du beschreibst, dann ist dem in der Tat so. Ansonsten würde Dir da mit dem Regenwasser Dein Keller volllaufen ..

    Aber meine Rückstauklappe ist innerhalb des Hauses ... Deine ausserhalb?

    Gruß
    Roger
     
  9. #9 CaresXP, 09.07.2013
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    Ich werde mir beim nächsten Besuch der Baustelle mal anschauen, wo genau der Kanaldeckel sitzt und wie die Höhendifferenz zu Ober- und Unterkante meiner Bodenplatte ist.

    Ja, meine Rückstauautomat wird im Kontrollschacht sein, nicht im Keller.
    Einen klassischen Keller habe ich nicht, da wir in einen leichten Hang (Steigung 2,5m auf 20m Länge) bauen.
    Soll heissen, auf der Bodenplatte befindet sich Wohnbereich und dieser Wohnbereich (inkl. ELW) hat 12 Bodenabläufe, welche unter der Bodenplatte zusammen und nach draussen geführt werden.
    Mein Archi fand es wohl angebracht, die Rückstausicherung (wurde von der Gemeinde mit Genehmigung der Entwässerungsplanung als Auflage gefordert) im Kontrollschacht zu machen und ich hatte in der Planungsphase so viel um die Ohren, dass ich einfach 'ja' gesagt habe.
     
  10. #10 Manfred Abt, 09.07.2013
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    bzgl. der Auflage der Gemeinde glaub ich das noch nicht so ganz bzw. wahrscheinlich kommt es auf die exakte Formulierung an.

    Vorstellen kann ich mir Sätze wie
    • "der Anschlussnehmer hat sich selbst gegen Rückstau zu schützen"


    aber nicht Sätze wie
    • "es ist eine Rückstauklappe einzubauen"
     
  11. ISYBAU

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    Zur Verdeutlichung ist zu ergänzen, dass

    1) AUSSCHLIESSLICH die Schmutzwässer aus dem Gebäudeteil über eine Rückstausicherung abgeleitet werden dürfen, die unterhalb der Rückstauebene anfallen. (also i.d.R. nicht das Abwasser aus dem EG oder DG)

    2) Es bei einem Neubau Stand der Technik ist, das UG mit einer Hebeanlage gegen Rückstau zu schützen (kommt auch auf die Nutzung des UG an)

    Bitte daran denken, dass solche einfachen RKS 2mal jährlich von einem Fachbetrieb zu warten sind - und monatlich vom Betreiber zu kontrollieren sind.
     
  12. ISYBAU

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    Und wie bereits von den Kollegen geschrieben:

    Liegt die unterste zu entwässernde Ebene über der Rückstauebene, ist KEINE Rückstausicherung erforderlich. Im Gegenteil - sie kann auch schädlich sein.
     
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