Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum

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  1. #1 Knollox, 07.07.2013
    Knollox

    Knollox Gast

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich. Betrifft eine Außentreppe zum Balkon bei meiner Verwandtschaft.

    Folgender Fall: Haus mit drei ETW. Meiner Verwandte bewoht die ETW im EG/Parterre. Zu Ihrem Balkon führt eine Außentreppe (Beton) welche mit der Außenwand des Kellers in Verbindung steht.

    Die Kellerwand ist feucht und die Feuchtigkeit tritt wohl über die Verbindung Treppe - Kellerwand bei Regen in das Mauerwerk ein. Die Kostenfrage stellt sich gerade, da zwar klar ist, dass die Kellerwand, die trockengelegt werden muss, Gemeinschaftseigentum ist, jedoch nicht klar ist welche Eigentumsart die Treppe hat, deren Verbindung zur Wand undicht ist und für den Wassereintritt die Verantwortung trägt.

    Ich bin der Meinung, dass auch die Treppe (weil fest mit dem Haus verbunden) Geminschaftseigentum ist, jedoch meine Verwandte das alleinige Sondernutzungsrecht hat, das sie zu ihrem Balkon führt. Die Kosten der Sanierung müssten also von allen drei Parteien anteilig getragen werden. Die TE sagt nichts über die Treppe aus.

    Wie schätzt ihr das ein?

    Danke vorab für Eure Antworten.

    Knollox
     
  2. Eric

    Eric

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    5.055
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    12
    Ist eine schwierige Rechtsfrage und damit müssen Deine Verwandten zum Anwalt.
     
Thema: Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
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  1. außentreppe sondereigentum

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