Mangel am Aussenputz, wie vorgehen???

Diskutiere Mangel am Aussenputz, wie vorgehen??? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben mit einem GÜ gebaut. Unser Aussenputz hat ein paar Fehlstellen. Teilrate wurde von uns einbehalten. Der GÜ hat kurz...

  1. #1 Kalchosnik, 08.07.2013
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    Hallo zusammen,

    wir haben mit einem GÜ gebaut. Unser Aussenputz hat ein paar Fehlstellen. Teilrate wurde von uns einbehalten. Der GÜ hat kurz darauf Insolvenz angemeldet.
    Nun meint der Insolvenzverwalter, die Ausbesserung würde ca. 1000,- € kosten und wir sollen das Geld von der Teilrate abziehen und den Rest überweisen. Allerdings weiß ich nicht, ob das für die Ausbesserungen reicht.
    Kann man sowas überhaupt ausbessern? Oder muß die Fassade von oben nach unten gemacht werden?
     

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    Ist aus meiner Sicht ein Grenzfall, ob gemäß der Oswald-Matrix nachgebessert werden muss oder Minderung ausreicht. Immerhin ist es die Eingangsseite, die womöglich noch durch Leuchten angestrahtlt wird.

    Wenn nachgebessert werden muss, geht ausbessern nicht. Mindestens der Giebel müsste neu geputz werden. Ob da ein 1000er reicht...

    Die Funktion wird durch den Gerüstansatz nicht beeinträchtigt. Wenn ihr mit der optischen Beeinträchtigung leben könnt, nehmt den "Spatz in der Hand", bevor ihr groß Anwälte und Gutachter beschäftigt und dadurch mehr Kosten als die noch offene Teilrate entstehen.
     
  3. Jan81

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    ich würde mich nicht darauf einlassen. So ein insolvernzverwalter kann nicht beurteilen wie teuer die Ausbesserung wird. Ich habt richtig gehandelt. Geht davon aus, dass von der Firma keine verbei kommt und es ausbessert.

    Verlangt eine Nachbesserung und erst dann wird überwiesen. Wenn sich der Insolvernzverwalter weigert, dann sagt, dass ihr von einen Fachfirma eine Nachbesserung beauftrag und dann von der Teilrate abziehen werdet.

    Er will euch mit 1000 euro einen Preisnachlass anbieten und keine Nachbesserung. Entweder ihr nehmt die 1000 euor oder handelt paar Euros mehr raus oder beauftrag ein Unternehmen.
     
  4. #4 Miamistyle, 08.07.2013
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    Nachbesserung würde hier nur neue Übergänge verursachen.

    Der Übergang entsteht wenn nicht zügig genug von oben nach unten gearbeitet wird, aber, wieviel sichtbarer Übergang wäre denn in der Toleranz? Und, gibt es dafür Toleranzen?
     
  5. Jan81

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    Nachbesserung meinte ich hier als Laie, dass es vernüftig aussieht. Wie es gelöst wird ... ist doch nicht das Problem von TE.
     
  6. #6 Miamistyle, 08.07.2013
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    Es geht aber auch um die eingehaltene Summe.
    Eine Nachbesserung ist hier dem Fall wohl nicht möglich, der Giebel müßte komplett neu verputzt werden.
    Das neu verputztn dürfte hier auch locker ein paar tausender teuer werden.
    Die Firma die hier verputzt hat ist insolvent und damit wohl nicht mehr am Markt, ergo müßte hier eine andere Firma dafür beauftragt werden...auf deren Kosten dann aber der BH sitzten bleiben dürfte.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2013
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    Leute - erstmal wäre festzustellen, ob es sich übrehaupt um einen Mangel handelt. Technisch scheint ja alles i.O.zu sein, also geht es "nur" um die Optik.
    Hier ist Beurteilungsgrundlage der Eindruck eines neutralen Betrachters ohne Vorinformationen, also z.B. der urlaubsvertretende Postbote.
    Sieht der das und sieht er darin eine Beinträchtigung (Ey, sieht ja doof aus), dann ist es ein Mangel.

    Sieht er das aber erst nach Hinweis - wäre mir so gar nicht aufgefallen - dann ist es auch kein Mangel!

    Dann ist abzuwägen, ob die Mangelbeseitigung verhältnismäßig ist. Ist sie es, dann sind die Kosten zu ermitteln, ist sie es nicht, muss der Minderwert ermittelt werden.

    Dann erst reden wir über Geld!!!

    Also hört auf, hier rumzualbern, dass hilft den TE nämlich nicht!
    @TE
    SV holen und von dem eine sachliche Einschätzung der Lage erbitten. Sowohl ob überhaupt ein Mangel als auch zur Behebung vs. Minderung
     
  8. #8 Kalchosnik, 08.07.2013
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    Hallo nochmal,
    der Stuckateur ist natürlich nicht insolvent. Der Tausender, den ich angeboten bekommen habe, kam vom Insolvenzverwalter nach Rücksprache mit dem GÜ. Ich denke auch, das dies nicht reichen wird. Will aber, bevor ich einen SV einschalte, erst mit dem Stuckateur reden, ob wir uns irgendwie einigen können. Z.B. er macht die Fassade neu und ich bezahle ihn aus dem einbehaltenen Betrag. Weil vom GÜ kriegt er eh kein Geld mehr nach der Insolvenz.
    Den Mangel sieht man immer, je nach Lichtverhältnissen mal mehr mal weniger.
     
  9. Mark

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    Hm...klingt sinnvoll, kann aber ins Auge gehen. Im schlimmsten Fall zahlst du den Stucki und der GÜ bzw. dessen IV kann den kompletten Restbetrag trotzdem einfordern.

    Erst schriftlich mit dem IV über die endgültige Minderung einigen bzw. RA zu Rate ziehen.
     
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