Wann muss Aufmaß erstellt werden?

Diskutiere Wann muss Aufmaß erstellt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Planung ist nun mal des Bauherrn ureigenste und hohheitlichste Aufgabe ! Hast Du falsch verstanden, stockstadt. Die Planung ist natürlich...

  1. #61 Thomas B, 19.05.2014
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    Hast Du falsch verstanden, stockstadt.

    Die Planung ist natürlich Aufgae des BH! Wessen Aufgabe sollte es denn sonst sein????????

    Hiermit beauftragt der BH dann: Arch / BauIng/ GU/ GÜ/ .....
     
  2. #62 Skeptiker, 19.05.2014
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    Du irrst, als Bauherr schuldest Du dem ausführenden Handwerker eine Planung. Wenn Du diese nicht selbst erstellen kannst, suchst Du Dir hierfür fachkundige Hilfe - Architektin, Bauingenieur, Fachplanerin für xxx. Wenn Du keine Planung extern beauftragst, planst Du also selbst bzw. ggf. nicht. Die Haftung für das Vorhandensein der Planung liegt beim Auftraggeber. Genau das wird hier immer wieder erklärt. Und deshalb wird hier auch immer wieder gefragt: "Wer hat's geplant?"
     
  3. #63 bauschaden, 19.05.2014
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    Das ist so nicht zutreffend. Immer wieder geben Handwerker nach dem Besuch der Baustelle Angebote für Werkleistungen ab, die sie nach ihrem Verständnis für erforderlich halten, um damit die mündlich vorgetragenen Vorstellungen des AG zu erfüllen.

    Der AN ist hier dann in der Planungshaftung.
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2014
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    Unfug! Das ist genau zutreffend

    Planung ist Sache des Bauherren! AusEndePasta!

    Wenn er sich einen Handwerker vor Ort holt, ohne eine Planung zu haben und der Handwerker so dämlich ist, einen mit erteilten Planungsauftrag anzunehmen und auch auszuführen, dann ist das sein (des Handwerks) Problem!
    Auf jeden Fall hat der AG dann einen Planungsauftrag erteilt und somit seine Pflicht zur Planung weitergegeben. Ob nun im Angebot ausdrücklich
    Pos 001 - Planung der auszuführenden Arbeiten 1 Stck ...... xyz €
    steht oder ob das stillschweigend erledigt undin die EP mit eingerechnet (oder auch nicht) wird, ist Sache des Handwerkers, wie er sein Angebot formuliert.
     
  5. #65 bauschaden, 19.05.2014
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    Inhalt von Manfred Abt gelöscht weil Richtigstellung zu aufwändig
     
  6. #66 stockstadt, 19.05.2014
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    Hallo,

    eigentlich wollte ich den Satz in "ironiemodus ein und aus" setzen ... aber die smilies tun es auch, dachte ich.

    Das ist mir schon klar, dass letztendlich der Bauherr die Verantwortung trägt ... aber trotzdem ist es schön zu sehen, wie "die Architekten" gleich mit "wir waren es nicht" nach vorne springen.

    LG

    ..sorry, jetzt habe ich den ironiemodus schon wieder vergessen
     
  7. #67 Manfred Abt, 19.05.2014
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    sagt mal, könnt ihr nur noch aneinander vorbeireden oder euch bewusst missverstehen wollen

    Gerade Bauschaden sollte mal seine Finger von den Tasten lassen weil er Infos bunt vermischt und fehlinterpretiert.
    So ist das alles falsch aber zumindest mir fehlt die Lust das alles richtigzustellen.

    Ich spar mir mal den Moderationsaufwand und nehm seinen Text einfach raus.
     
  8. #68 Thomas B, 19.05.2014
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    "Wir" waren es auch nicht.

    Ein Kollege hingegen evtl. schon....

    Mir ging es nur darum zu bestätigen, daß der AG (Bauherr) eine Planung "schuldet" und diese eben nicht automatisch irgendwie da ist....

    Natürlich macht/ plant (und gelegentlich auch verplant!) diese der Architekt (so er damit beauftragt wurde) oder eben ein anderer....
     
  9. #69 Skeptiker, 19.05.2014
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    Aha. Kannst Du diese Aussage auch belegen?
     
  10. #70 bauschaden, 19.05.2014
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    Bei einem Rechtsstreit kann der AN nicht auf eine fehlerhafte Planung verweisen, die dann dem AG zugerechnet wird. Die Planung stammt ja vom AN.
     
  11. #71 stockstadt, 19.05.2014
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    Hallo,

    ich gebe dir vollkommen recht!!! :28:

    Die Steilvorlage meines Ausgangszitats war nur zu verlockend ... wenn wann nun schon eine Zeit lang hier mit liest und jeder nach Planung, Planung, Planung ruft (was in den meisten Fällen auch gerechtfertigt ist)

    LG
     
  12. #72 Skeptiker, 19.05.2014
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    Welche Planung? Eine Planung gibt's doch eben nicht!

    Ein Beleg für Deine Behauptung sehe ich darin noch nicht. Gerne würde ich deine juristische Argumentation erfahren!
     
  13. #73 Achim Kaiser, 19.05.2014
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    Sehr dünnes Eis ... das nur trägt wenns um absolute Basics eines Gewerkes geht. Ansonsten steht der Bauherr mangels Anforderungen ganz einfach auf dem Käspapier ...

    Krasses Beispiel :
    Im EnEV Nachweis festgelegt : Regenerativer Energieträger
    Bauherr bestellt : Was nicht regeneratives ...
    Handwerker : Ich hab angeboten was Bauherr wollte ... siehe Angebot.

    Wer hat dann die Karte mit dem braunen Ring ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #74 bauschaden, 19.05.2014
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    Wie das immer mit krassen Beispielen ist. So blöd wird kein Bauherr sein. Er ist ja froh, konkrete Angaben im EnEV Nachweis zu haben. Dieses wird er zur Grundlage seines Bauvertrages machen.
     
  15. #75 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2014
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    :mega_lol: :mega_lol:

    Ja, ne - is klar. Regenerativ kostet ihn (angenommen) 15k€ mehr als fosil und da kommt der nicht in Versuchung, nein - NIEEEE nicht
     
  16. #76 Thomas B, 19.05.2014
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    ... meine Erfahrungen diesbezüglich sind durchaus so, daß der BH schon gerne nach der preiswerteren Lösung schielt. Auch wenn die fossil ist.....
     
  17. #77 bauschaden, 19.05.2014
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    Geld ist genug da, weil er sich den Planer erspart hat. Gibt es später Ärger mit dem AN wegen fehlender Funktionstauglichkeit, kann der sich nicht mit einer mangelhaften Planung rausreden.
     
  18. #78 bauschaden, 19.05.2014
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    Genau. Eine Planung des Architekten gibt es nicht. Somit auch keinen Dritten im Bunde, der die Planung erstellt hat. Es gibt aber ein Angebot als Ergebnis der Planung des AN, welches beim Vertragsabschluss zum LV wird.
     
  19. #79 Skeptiker, 19.05.2014
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    Wenn niemand geplHat dernt hat, hat also immer der AN geplant, soweit er das Angebot in vollem Umfang selbst erstellt hat?

    Steile These! Sehr steile These!

    Und den Anspruch auf das Mindesthonorar nach HOAI hat der AN dann ja auch, oder?
     
  20. #80 Manfred Abt, 19.05.2014
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    er erbringt Planungsleistungen im Zusammenhang mit Bauleistungen und unterliegt somit nicht der HOAI
     
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