Nach Erschließungsarbeiten mehr Erde auf dem Grundstück

Diskutiere Nach Erschließungsarbeiten mehr Erde auf dem Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bin neu hier und komme gleich mal mit einer dringenden Frage. Wir haben letztes Jahr ein Grundstück reserviert. Damals stand...

  1. MeDaLi

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    Hallo zusammen,

    bin neu hier und komme gleich mal mit einer dringenden Frage.

    Wir haben letztes Jahr ein Grundstück reserviert. Damals stand dort noch ein altes Gebäude.

    Wir haben dann im Dezember den Bebauungsplan und Grundstückplan bekommen damit wir in die Planungen einsteigen können.
    Dort sind unter anderem ja auch Bezugshöhe, Traufhöhe etc. angegeben. Ebenfalls wurde uns ein
    Höhenverlauf des Grundstückes und der neuzuerstellenden Straße zugeschickt.

    Jetzt wurde die Erschließung abgeschlossen und wir mussten feststellen, dass jetzt bis zu 1m mehr Erde als die angegebene
    Bezugshöhe auf dem Grundstück liegt. Sprich es passt jetzt nicht mehr zu dem wie es im Plan steht.

    Aussage vom Verkäufer war jetzt, dass von dessen Seite keine Zusage über eine Höhe gemacht wurde und wir ebenfalls
    dann schauen müssen, dass unser Grundstück abgesichert ist.

    Das sind aber ziemlich viele Kosten die so nicht geplant waren die auf uns zukommen würden.

    Weiss einer von euch wie das ganze rechtlich gesehen ist? Müssen wir jetzt die Mehrkosten tragen?

    Hoffe das ich es soweit klar erklärt habe.

    Grüße
     
  2. #2 ralf9000, 10.07.2013
    ralf9000

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    War dies ein amtlicher Lageplan eines vereidigten Vermessers? Dann ist dies der dokumentierte natürliche Verlauf des Geländes, den Ihr in dem was und wie Ihr baut, berücksichtigen müsst (Vollgeschossigkeit, Grenzgarage, usw ...).

    Ist aufgeschütet worden, z.B. mit dem Strassenaushub, oder ist dies noch immer natürliches Gelände? Woran machst Du fest, das es nun mehr ist? An der relativen Höhe zur Strasse?
     
  3. #3 ultra79, 10.07.2013
    ultra79

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    Wurde die Erde auf das Grundstück gebracht bevor oder nachdem ihr das gekauft habt?
     
  4. #4 Baufuchs, 10.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde das Grundstück bisher nur reserviert und nicht gekauft.

    Wenn gekauft, dann wurde es sicherlich mit der üblichen Formulierung "gekauft wie es steht und liegt o.ä.". Wenn dann im Zuge der Erschliessung irgendwer Boden auf eurem Grundstück abgelagert/verfüllt hat, müsst ihr den verursacher finden und ihn auffordern, den Ursprungszustand auf seine Kosten wieder herzustellen.
     
  5. MeDaLi

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    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten.
    @ralf9000:
    Der Höhenverlauf ist von einem Architektenbüro das die Erschließung der Grundstücke übernommen hat. Die Erde ist nun aufgeschüttet worden. Zum einem war auf dem Nachbargrundstück ein Absatz der im Rahmen der Erschließung abgetragen wurde, die Erde scheint nun (inkl. der von der Strasse) verteilt worden zu sein. Aussage war aber das die Erde abgeführt wurde (wurde zumindest so vom Verkäufer gesagt).

    @ultra79:
    Das Grundstück ist bisher noch nicht gekauft nur reserviert.

    @Baufuchs:
    Leider ist es noch nicht gekauft. Sondern nur reserviert. Jedoch wurden uns die gesamten Plänen ja bereits zugeschickt und anhand deren sind wir in die Planung gegangen.

    Gruß
     
  6. #6 ralf9000, 10.07.2013
    ralf9000

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    Dann ist die Dokumention des Zustandes davor der, bzgl. der Ihr die Planung machen müsst, weil das Bauamt auch den natürlichen Verlauf als Ausgangspunkt nehmen wird.

    Das wäre auch richtig, einziger problematischer Punkt wäre, wenn die Strasse nun in der Höhe deutlich anders liegt.

    Das könnte man mit zum Bestandteil des Kaufvertrags machen.
     
  7. MeDaLi

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    Was genau ist damit gemeint :confused:

    Sprich wir müssten das so jetzt akzeptieren???

    So wie sie der Verkäufer bisher verhalten hat, wird das leider vermutlich schwer werden...
     
  8. #8 ralf9000, 10.07.2013
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    Nur Beispiele: ob das Untergeschoß ein Vollgeschoss ist, richtet sich danach, wie weit man bzgl. natürlichem Geländeverlauf im Boden steckt. Eine Grenbebauung mit einer Garage muss gewisse Höhen an der Grenze zum natürlichen Geländeverlauf unterschreiten. usw.

    Da
    sollte Euer Architekt, der für Euch plant, das eigentlich wissen.


    Ist die Strasse den nun anders als im Plan gewesen? Kann man mit Ja oder nein beantworten ....
     
  9. MeDaLi

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    Das bedeutet, dass der Verlauf vorher der ist nachdem sich dann auch das Bauamt richtet. Muss dann der Zustand wieder hergestellt werden?



    Die Strasse die neu gebaut wurde ist so wie im Plan, nur unser Grundstück ist jetzt mit mehr Erde versehen...
     
  10. #10 DerBjoern, 10.07.2013
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    Wenn ihr das Grundstück noch nicht gekauft habt ist es doch ganz klar. Entweder ihr kauft das Grundstück oder ihr kauft es nicht.
    Ihr könnt ja mal versuchen mit dem Verkäufer zu handeln. Obs erfolg hat ist was anderes.
     
  11. #11 ralf9000, 10.07.2013
    ralf9000

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    Und wieviele Zentimeter oder Meter höher? Dann wird eben beim Ausschachten der ein oder andere LKW mehr weggefahren ...
     
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