Zerbröselndes Gaubendach

Diskutiere Zerbröselndes Gaubendach im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; [ATTACH] Hallo liebe Bauexperten, nach einer Dachsanierung im August/September 2010 haben sich an einem Gaubendach (Titanzink 0.7mm, Neigung...

  1. #1 gaubenbroesel, 10.07.2013
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    Hallo liebe Bauexperten,

    nach einer Dachsanierung im August/September 2010 haben sich an einem Gaubendach (Titanzink 0.7mm, Neigung ca. 3° - 5°) unseres Mehrfamilienhauses in Stuttgart inzwischen mehrere Stücke großflächig abgelöst, bzw. das Gaubendach zerbröselt. Nach Einschätzung eines befreundeten Handwerkers liegt ein Zinkfraß vor, durch den sich das Titanzink von unten her auflöst. Unter dem Gaubendach befindet sich eine Dichtbahn, darunter die Holzverschalung aus Seekieferplatten, darunter die Unterkonstruktion inklusive Mineralwolle 200mm. Die senkrechten Flächen der Gauben wurden ebenfalls mit Titanzink verkleidet und sind mit PU-Platten WLS028 wärmegedämmt, eine Dampfbremse wurde ebenfalls eingebaut. Das Ganze hat die EnEV 2009 erfüllt. Außer den Gauben wurde auch der Rest des Daches mit Dachsteinen neu eingedeckt, hier gab es bisher keine Probleme. Die Sanierung hat inklusive einer Reihe neuer Fenster insgesamt ca. 50.000€ gekostet.

    Zum Glück ist durch das Gaubendach trotz des massiven Schadens bisher noch kein Wasser eingetreten.

    Anscheinend haben die damaligen Handwerker (es war ein Meisterbetrieb, Mitglied der Dachdeckerinnung Stuttgart) nicht sauber nach den Fachregeln gearbeitet, denn es wurde keine Trennlage zwischen Gaubendach und Untergrund verwendet. Dies ist - wie ich leider erst jetzt gehört habe - wohl bei einem Dach aus Titanzink mit Neigung <15° genau aus dem Grund Pflicht, dass es sonst durch dauerhaften Kontakt mit Wasser unter Luftabschluss zum Zinkfraß kommen kann. Kann einer der Fachleute aus dem Bauexpertenforum bestätigen, dass bei diesen Rahmenbedingungen eine Trennlage zur Belüftung/Drainage verbindlich vorgeschrieben ist?

    Der Dachdeckerbetrieb (kurz "der Dachdecker") hat sich bisher nur bereit erklärt, die bereits kaputte Gaube mit einem neuen Dach inklusive Trennlage zu versehen, würde sogar statt des Titanzinks bei der Reparatur ein höherwertiges Material - Aluminium - verwenden. Ein Termin für die Reparatur wurde uns aber bisher nicht genannt, obwohl der Schaden seit knapp 3 Wochen bekannt ist. Was der Dachdecker komplett verweigert, ist das Öffnen der übrigen Gauben zum nachträglichen Einbau der Trennlage auf Garantie. Ich möchte das aber nicht so hinnehmen, denn es kann vermutlich jederzeit zu weiteren Schäden kommen, und diese liegen dann ggf. vielleicht außerhalb der Garantiezeit. Im Prinzip könnte es wohl auch sein, dass der Zinkfraß schon an allen Gaubendächern nagt, man es aber noch nicht sieht, weil der Schaden sich von unten her ausbreitet.

    Meine zweite Frage ans Forum ist, ob ich hier auf eine Nachbesserung aller Gauben im Rahmen der Garantie bestehen kann, weil bei der Erstellung der Gaubendächer verbindliche Fachregeln nicht eingehalten wurden? Ich muss doch wohl befürchten, dass die Gauben nach und nach kaputt gehen und nicht wie sonst zu erwarten ca. 30 Jahre halten.
     
  2. Teeflu

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    Genau dass müsstest du eben erst einmal feststellen. Wenn eine Tür an deinem Auto rostet, wird kein Händler pro forma alle Türen wechseln.
     
  3. #3 gaubenbroesel, 11.07.2013
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    Der Dachdecker gibt sogar zu, dass keine Trennlage eingebaut wurde. Dies ist also schon geklärt.

    Die Frage an das Forum war, ob unter den genannten Bedingungen der Einbau einer Trennlage tatsächlich von den Fachregeln gefordert wird, und welche Konsequenzen aus dem Fehlen der Trennlage gezogen werden können. Kann dazu jemand etwas sagen? Danke im Voraus.
     
  4. #4 R Niewind, 12.07.2013
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    Hallo,

    zunächst direkt zur Beantwortung der technischen Frage:

    Gemäß Absatz 3.2.3 der DIN 18339, Ausgabe April 2010 (VOB Teil C, Klempnerarbeiten), sind bei Dachdeckungen aus Titanzink bei Dachneigungen bis 15° „Trennlagen mit Drainagefunktion“ einzubauen (strukturierte Trennlagen). Da auch Doppelstehfalzdächer nicht wasserdicht sondern regensicher sind, sollen diese Trennlagen kleine Feuchtigkeitsmengen die zwischen Dachdeckung und Trennlage gelangen zur Traufe ableiten bzw. puffern, so dass eine Austrocknung erfolgen kann.

    Nun ein bisschen mehr zum Hintergrund. Es handelt sich hier offensichtlich um eine sogenannte Heißwasserkorrosion, die ich der Vollständigkeit halber kurz erläutere:

    Titanzink ist an der Atmosphäre gut beständig. Die Zinkoberfläche reagiert zunächst unter Bildung von Zinkoxid mit dem Sauerstoff der Luft, dann bildet sich durch die Einwirkung von Wasser (Regen, Feuchtigkeit) Zinkhydroxid, welches durch die Reaktion mit dem Kohlendioxid der Luft zu einer Deckschicht aus basischem Zinkkarbonat umgewandelt wird – der sogenannten Patina. Diese ist verantwortlich für den hohen Korrosionswiderstand des Zinks.

    An der Metallunterseite, der von der Atmosphäre abgewandten Seite, sieht das etwas anders aus: Eine Deckschicht aus basischem Zinkkarbonat kann sich hier nicht bilden, da im Bereich der Auflagefläche das notwendige Angebot von Kohlendioxid aus der Luft fehlt. Es findet kein Luftaustausch statt. Das Metall bleibt blank oder es zeigt sich eine geringe Zinkhydroxidbildung, die ohne Bedeutung ist. Wird jedoch die Metallunterseite durch Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum belastet, kann es zu einer Heißwasserkorrosion kommen.

    Da eine Heißwasserkorrosion entstanden ist, muss über einen längeren Zeitraum in größeren Mengen Wasser/Feuchtigkeit unter die Dachdeckung gekommen sein. Zum einen könnten bauphysikalische Vorgänge, letztlich also vor allem Fehler bei der Verlegung/Auswahl der „Dampfsperre“ ursächlich sein. Die Dampfsperre sollte einen sd-Wert von mindestens 100 m haben. In der Praxis entstehen aber häufiger Probleme durch nicht luftdichte Anschlüsse an andere Bauteile bzw. nicht luftdichte Verbindungen der Bahnen an den Stößen.

    Zum anderen könnte auch Wasser von außen eindringen. Wichtig ist z. B., dass die aufgestellten Schare unterhalb der Dachsteine eine Rückkantung, einen Wasserfalz haben. Schließlich sollte auch die Unterspannbahn des Hauptdaches nicht auf die Dichtbahn/Unterdeckung des Stehfalzdaches der Gaube entwässern, sondern auf diese Dachdeckung.

    Viele Grüße

    Rüdiger Niewind
     
  5. #5 Biber53, 12.07.2013
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    Hallo zusammen,

    Herr Niewind, der Begriff "regensicher" stammt aus den Fachregeln des ZVDH und gilt z.B. für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen.
    Auf eine nähere Beschreibung des Begriffes möchte ich hier nicht eingehen.

    Doppelstehfalzdeckungen müssen "regendicht" sein. (Vergl. Fachregeln des ZVSHK)
    Diese Anforderung ist wesentlich höher einzustufen, bezüglich der "Dichtigkeit", als der von Ihnen im Zusammenhang, fälschlich eingeführte Begriff der "Regensicherheit".
    Ist doch eine Doppelstehfalzdeckung bis zur Falzhöhe wasserdicht (Theoretisch). Mit einer Deckung, z.B. mit Dachziegeln absolut nicht vergleichbar.

    Dies zeigen ja schon die einzuhaltenden Regel- bzw. Mindestdachneigungen.
    Doppelstehfalzdeckungen größer/gleich 7° DN
    Kleinere Flächen mit zusätzlichen Maßnahmen größer/gleich 3° DN
    Im vorliegenden Fall kann ich nicht erkennen, daß dies eingehalten wurde.

    Als Mitarbeiter eines Zinkherstellers/-vertreibers sollten Sie natürlich auch sagen, daß Zink besonders anfällig gegen Sekundärfeuchte ist.
    Wenn die Luftdichtigkeit auf der Innenseite nicht funktioniert, kommt es oft zu den beschriebenen Erscheinungen.
    Rückkantungen im Ziegelbereich sicherlich sinnvoll, aber mit Sicherheit nicht ursächlich (bei ausreichender Unterdeckung).

    mfg
     
  6. #6 gaubenbroesel, 13.07.2013
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    Herzlichen Dank an Herrn Niedewind und Biber53 für die hilfreichen Antworten!

    Bezüglich der ATV DIN 18339 habe ich noch einen interessanten Link gefunden,

    www.sbz-online.de/SBZ-2008-6/Trennlagen-unter-Metalldaechern

    Dem ist zu entnehmen, dass mindestens seit Dezember 2000 eine Trennlage mit Drainagefunktion nach den anerkannten Regeln der Technik und damit verbindlich gefordert ist.

    Nach einem früheren Beitrag im Forum wird eine solche Trennlage auch in den Fachregeln ZVDH erwähnt, siehe

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?37075-Regensicheres-Unterdach, Beitrag #8 von Herrn Gross.

    Auch wenn die Wortwahl des ZVDH hier nicht eindeutig ist ("zusätzliche Maßnahmen, z.B. Trennlage mit Drainagefunktion"), gehe ich davon aus, dass die Trennlage mit Drainagefunktion verbindlich vorgeschrieben war. Eine ATV DIN Norm definiert nach allgemeinem Verständnis Mindestanforderungen, die von den Fachregeln des Handwerks ggf. verschärft und bei der Ausführung nicht unterschritten werden dürfen. Der damalige Auftrag war übrigens nach dem BGB, nicht VOB erteilt.

    Somit sehe ich es als sicher an, dass die anerkannten Regeln der Technik von unserem Dachdecker nicht eingehalten wurden, der Fehler also nicht (nur) in der Ausführung liegt, sondern die Konstruktion der Gaubendächer zumindest in diesem Punkt generell mangelhaft ist.

    Damit das Fehlen der Trennlage zu dem kapitalen Schaden führt, muss nun wie von den Vorrednern beschrieben dauerhaft Wasser unter dem Zinkblech auftreten. Dafür scheint es viele mögliche Ursachen zu geben:
    • Kondenswasser bzw. Sekundärfeuchte
    • Von außen eintretendes Wasser durch Leckagen
    • Baufeuchte, die wegen der dichten Ausführung des Blechdachs nicht aus der Konstruktion entweichen kann
    • ...
    Ich gehe davon aus, dass zumindest das Aufreten von Kondenswasser sowie auch kleinere Leckagen, durch die Wasser eintritt, über einen längeren Zeitraum nie ganz ausgeschlossen werden können. Genau deswegen dürfte die Trennlage vorgeschrieben sein.

    Was ich dabei wirklich nicht verstehe ist, wieso sich ein offenbar renommierter Dachdeckerbetrieb diesem Haftungsrisiko aussetzt. Welchen Sinn macht es, eine nur wenige Euro pro qm teure Trennlage einzusparen? Außerdem scheint mir, dass das Titanzink bei dieser extrem geringen Neigung am Dach keine besonders gute Wahl ist. Hier wurde ich damals von keinem der verschiedenen Dachdecker, bei denen wir angefragt haben, auf alternative Materialien hingewiesen. Mittlerweile habe ich gehört, dass das Material Uginox (Edelstahl verzinnt 0.4mm) nur unwesentlich teurer ist und sich mit den senkrechten Teilen aus Zink gut verbinden lässt. Wenn das zutrifft, wurde wohl auch hier am falschen Ende gespart.

    Ich überlege, dem Dachdeckerbetrieb eine Einigung vorzuschlagen, so dass er sich bereit erklärt, alle Gaubendächer durch Uginox zu ersetzen und eine Trennlage einzubauen. Im Gegenzug würde ich Mehrkosten übernehmen, welche durch Material und die aufwendigere Verarbeitung von Uginox anstatt Titanzink sowie die Trennlage gegenüber der ursprünglichen Ausführung entstehen. Die Mehrkosten sollten sich bei unserer Gaubendachfläche von insgesamt ca. 32qm in einer überschaubaren Größenordnung halten, sind aus Eurer Sicht ca. max. 4000€ realistisch? Das Gerüst sollte der Dachdecker stellen, wenn man davon ausgeht, dass letztlich ein Gewährleistungsanspruch vorliegt.

    Wenn sich der Dachdeckerbetrieb trotz angebotenem Zuschuss meinerseits weigert (wovon leider nach dem bisherigen Verlauf auszugehen ist) bleibt wohl nur der Weg über den Rechtsanwalt und Gutachter. Jedenfalls sehe ich nicht ein, dass ich warten sollte, bis sich auch die anderen Gaubendächer auflösen und dann wahrscheinlich die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

    Hat eventuell noch jemand eine andere Idee, wie ich einen Rechtsstreit vermeiden kann und trotzdem zu einer Nachbesserung der mangelhaften Ausführung komme? Erstens möchte ich niemanden verklagen müssen, zweitens kann man schlecht vorhersagen, was ein vom Gericht bestellter Gutachter zu dem Fall sagen wird.
     
  7. #7 Klaus Gross, 13.07.2013
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    ... zweitens kann man schlecht vorhersagen, was ein vom Gericht bestellter Gutachter zu dem Fall sagen wird.

    Es kommt auch auf den richtigen Sachverständigen an. Also keinen für Schäden an Gebäuden, sondern einen von der Handswerkskammer für Dachdecker bzw. Klempnerarbeiten. Ganz wichtig ist auch die Fragenformulierung an das Gericht...Denn der Gutachter kann und darf nur das beantworten was das Gericht als Fragestellung vorgibt.
    Nur ein Tip falls ein Gericht eingeschaltet wird.:winken
     
  8. #8 gaubenbroesel, 14.07.2013
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    Vielen Dank an Herrn Gross für die Rückmeldung.

    Wenn ich richtig informiert bin, käme ein Beweissicherungsverfahren in Frage. Der Ablauf ist mir aber unklar.

    1. Wie kann ich erreichen, dass gerade ein SV der Handwerkskammer DD oder Klempner ausgewählt wird und nicht ein anderer, wenn das Gericht den SV bestellt?
    2. Spontan hätte ich es (als Laie) für ausreichend gehalten hier, dem SV die Frage zu stellen, ob die Trennlage mit Drainagefunktion in diesem Fall von den Regeln der Technik verbindlich vorgeschrieben ist. Oder braucht man schon einen SV, um alle Fragen vollständig formulieren zu können?
    3. Ist es zu erwarten, dass ein SV eine aufwendige Bauteilöffnung anordnen / durchführen muss, um die Situation überhaupt beurteilen zu können?

    Die beste Gelegenheit zur Begutachtung wäre natürlich während der Reparatur der bereits kaputten Gaube, ABER:

    Ich habe das Problem, dass der Dachdecker bei dem letzten Telefonat auch die an sich unstrittige Reparatur der bereits kaputten Gaube verweigert hat mit dem Hinweis, dass er nach meinem Verlangen auf Nachbesserung aller Gauben erst das Ende des Verfahrens abwarten will, bevor er überhaupt etwas tut. Hiermit soll ich wohl eingeschüchtert werden und mich mit seinem Vorschlag bedingungslos einverstanden erklären. Nachdem die telefonischen Anfragen nichts erbrachten, habe ich nun eine schriftliche Mägenlanzeige an den Dachdecker geschickt mit der Bitte um einen Reparaturtermin und warte auf die schriftliche Rückmeldung. Auf mögliche Folgeschäden bei weiterer Verzögerung der Reparatur habe ich hingewiesen.

    Wenn sich nicht bald etwas tut, muss ich wirklich einen Rechtsanwalt einschalten.
     
  9. Julius

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  10. #10 Klaus Gross, 14.07.2013
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    Bauanwalt nehmen,:bierchen: ihm den Vorschlag machen einen DD von der HWK zu nehmen bzw. dem Gericht vorzuschlagen, dann klappt das auch meistens...
     
  11. #11 Klaus Gross, 14.07.2013
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    ich meine einen öbuv SV...für das DDH....
     
  12. #12 gaubenbroesel, 14.07.2013
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    Nochmal danke an alle für die bisherigen Hinweise. Ihr erfahrt auf jeden Fall, wie die Geschichte ausgegangen ist :winken
     
  13. #13 gaubenbroesel, 28.07.2013
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    Sachverständiger bestätigt und findet neue Fehler

    Nunmehr habe ich einen erfahrenen Bauanwalt eingeschaltet. Dieser hat empfohlen, vor dem Beweisverfahren einen Privatgutachter zu engagieren, der die Schäden untersucht, so dass man die richtigen Fragen stellen kann. Der Privatgutachter war auch schon vor Ort und hat (ohne Gerüst) unsere Gauben sowie die sonstigen Teile des Dachs, soweit möglich, geprüft.

    Das vorläufige Ergebnis (das vollständige Gutachten ist erst in ca. einer Woche fertig):

    1) Die Trennlage fehlt, wie von uns vermutet, tatsächlich.

    2) Die beschädigte Gaube hat nur eine Neigung von 2°, es wurde an mehreren Stellen gemessen. Die Gaube auf der gegenüberliegenden Seite hat auch nur zwischen 3° und 5° je nach Messpunkt. Die Neigung von 2° ist zwar nach den Fachregeln nicht erlaubt, aber eventuell liegt es trotzdem innerhalb der Toleranz. In jedem Fall müssten dann Sondermaßnahmen getroffen worden sein. Eine Falzerhöhung gibt es nicht, evtl. aber eine zusätzliche Dichtung (das war nicht erkennbar).

    3) Nun kommt das neue Problem: An der Traufe wurde festgestellt, dass das Tropfblech für die Entwässerung des Unterdachs (genauer: Unterspannung) fehlt. Es gibt zwar ein Rinneneinlaufblech, aber dieses verläuft oberhalb der Unterkonstruktion.

    Folgende Fotos habe ich selbst gemacht:
    Dach-BilderFuerGutachtenSeidel-V02 004.jpg Dach-BilderFuerGutachtenSeidel-V02 001.jpg Dach-BilderFuerGutachtenSeidel-V02 006.jpg

    Meine Frage an die Bauexperten ist, ob durch die Bilder ein Fehler in den Fachregeln dokumentiert ist. Natürlich vertraue ich meinem Sachverständigen, aber es schadet nicht, aus dem Forum eine Bestätigung zu bekommen. Danke im Voraus für Eure Meinungen!
     
  14. H.PF

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    Autsch, das Tropfblech ist eine böse Falle... Das muß dahin, habs schon öfters erlebt, das deswegen die Traufe neu gemacht werden musste...
    Dann kann man froh sein wenn man alles geschraubt hat und nix genagelt
     
  15. #15 Ja Ninng, 28.07.2013
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    Wieso geht denn hier die "freie Entwässerung" nicht? Mir ist nicht bekannt seit wann man denn zwingend die Unterspannbahn in die Rinne führen muss?
     
  16. H.PF

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    Muß ja auch nicht. Aber die Unterdeckbahn muß zwingend auf ein Abtropfblech geführt werden... Das kann auch unten direkt über dem Schiefer sein und hinter der Rinne abtropfen.

    Die Konstruktion ist völlig in Ordnung nur fehlt das Abtropfblech...
     
  17. #17 Ja Ninng, 28.07.2013
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    Ist das nicht das "Blech" das in Bild 1 zu erkennen ist? Hätte ich jetzt dafür gehalten...
     
  18. H.PF

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    nein, wenn das oben drauf gehen würde dann könnte das sich nicht so wellen...

    Das ist nur davor und nicht oben drauf
     
  19. #19 Ja Ninng, 28.07.2013
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    ja klar... stimmt dämlich
     
  20. #20 gaubenbroesel, 29.07.2013
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    @Ja Ninng: Das Blech auf Bild 1 ist eine Frontabdeckung des Dachkastens aus Zink, ohne Entwässerungsfunktion.
     
Thema: Zerbröselndes Gaubendach
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