Abstandsflächenübernahme

Diskutiere Abstandsflächenübernahme im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, ich hab eine kleine Frage und bin mir gerade nicht sicher ob das klappt wie ich mir das vorstelle. Ich plane ein EFH im...

  1. #1 psalter, 10.07.2013
    psalter

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    Hallo Zusammen,

    ich hab eine kleine Frage und bin mir gerade nicht sicher ob das klappt wie ich mir das vorstelle.

    Ich plane ein EFH im Garten eines bestehenden Hauses. Nachverdichtung sozusagen.

    Der Eigentümer des bestehenden Hauses und die des Neuen sind die Selben.

    Das bestehende Haus hat eine Traufhöhe von ca. 12 meter, die des neuen 6 meter. Die Häuser stehen parallel zueinander. Lichte Abstand dazwischen ebenfalls 12 meter. Ich habe vor dies mit einer Abstandflächenübernahme zu regeln. Habt ihr damit schon mal Erfahrung gemacht? Die Eigentümer und zukünftigen Bauherren sind sich bewusst dass der Garten natürlich dadurch nicht mehr die jetzige Großzügigkeit hat, etc und das es eigentlich zu nah ist.
    Geplant ist das Ganze München Land, Martinsried.

    Die restlichen Abstandsflächen werden natürlich korrekt eingehalten.

    Was meint ihr dazu?

    Vielen Dank im Vorraus.

    mfg

    Georg
     
  2. Taipan

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    Sry, aber wo ist jetzt Deine Frage?

    Ich lese draus, dass auf einem Grundstück ein Haus steht und die Abstandsflächen des auf dem Nachbargrundstück zu errichtenden Gebäudes liegen außerhalb des eigenen Grundstückes.

    Ist doch ganz einfach: Abstandsflächen dürfen sich nicht überlappen --> erfüllt? --> Ja. --> Baulast eintragen (zum Glück einfach, da gleiche Eigentümer beider Grundstücke) und fertig.


    (Ob's schlau ist, ist ne andere Frage)
     
  3. #3 psalter, 11.07.2013
    psalter

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    Ja stimmt natürlich.

    die Bauten sind sogar auf dem selben Grundstück. Klar die Abstandsflächenübernahme regelt dass dann.

    Wollte nur wissen ob es da Probleme gibt oder ob das geht.

    Vielen Dank.
     
  4. #4 psalter, 11.07.2013
    psalter

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  5. #5 ManfredH, 11.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nö, so geht das nicht. Ich glaube, da hast du den Sinn der Abstandsflächenübernahme missverstanden. Das ist kein Instrument, das von der Pflicht der Einhaltung der Abstandsflächen befreit, sondern das die Möglichkeit bietet, erforderliche Abstandsflächen (oder Teile davon) auf ein Nachbargrundstück zu verlagern (mit Zustimmung des Grundstückseigentümers). Abst.fl.übernahmen bedeutet aber nicht, dass sich dann Abstandsflächen zweier Gebäude überlappen dürfen; die Abstandsflächen können vielmehr nur auf unbelastete Flächen eines anderen Grundstücks übernommen werden.

    Für die Abstandsflächen zwischen Gebäuden auf dem gleichen Grundstück brauchst du keine Abst.fl.übernahme. Entweder die Abstandsflächen sind eingehalten > ok, oder sie überlappen sich > nicht ok, und auch nicht durch Abst.fl.übernahme zu ändern (die für eine solche Situation gar nicht anwendbar ist)

    Bei 12 m Wandhöhe des einen und 6 m Wandhöhe des anderen Gebäudes ergibt sich (in Wohngebieten) eine Abstandsfläche von insgesamt 18 m, also reichen 12 m lichter Abstand zwischen den Gebäuden nicht, es sei denn, dass für das 12 m hohe Gebäude das 16-m-Privileg in Anspruch genommen werden kann, womit sich seine Abst.fl. auf 6 m reduzieren würde; dann würde es mit 12 m Abstand passen.
     
  6. #6 planfix, 11.07.2013
    planfix

    planfix Gast

    lies mal die BayBO Art. 6 Abschnitte (3) und (7) und zu 7 die Satzung der Gemeinde
    Außerdem kann man auch Abweichungen zur BayBo unter bestimmten Randbedingungen beantragen.
     
  7. #7 psalter, 11.07.2013
    psalter

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    jetzt hab ich es hin bekmmen. da die traufhöhe des bestandsgebäudes nur 9 meter ist und nicht 12. hatte mich geirrt.

    http://img46.imageshack.us/img46/1677/9rm.png

    so klappt es, vielen DANK!
     
  8. #8 Thomas B, 11.07.2013
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    Naja...oder auch nicht.

    was ist denn das schwarze, senkrecht stehende Rechteck, zwischen "Bestand" und Neubau"? Kommt das weg? Brandschutz!

    Gruß Thomas
     
  9. #9 ManfredH, 11.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich mag mich ja täuschen, aber auf deinem Bild scheint es mir so, als wären bei dem Neubau die Abstandsflächen auf der Trauf- und Giebelseite gleich tief. Ist die Dachneigung so gering, dass der Unterschied nicht erkennbar ist, oder hast du das 1/3 Dachhöhe auf der Giebelseite vergessen? So wie es aussieht, ist ja noch Platz genug vorhanden, aber richtig sollte die Zeichnung ja trotzdem sein.
     
  10. #10 planfix, 11.07.2013
    planfix

    planfix Gast

    und dort, wo du die 6m vermaßt hast, also traufe, stehst Du da nicht auf nachbarsgrund mit der abstandsfläche?
     
  11. #11 psalter, 11.07.2013
    psalter

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    sehr gut aufgepasst, ist wirklich so gering. haben nur 7° DN. Die Garagen kommen weg.
     
  12. oberh

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    Hi!

    Das Ganze erscheint mir hier ein Glaskugel-Fall zu sein.

    Hast Du schon mal nachgefragt bei der Bauordnung, ob eine Bebauung überhaupt realisierbar ist?

    Wenn ja, dann gehe mal zu einem ÖbVermIng und lasse Dir einen Lageplan erstellen.
    Mit diesem kannst Du dann Deine Überlegungen machen.

    Im Lageplan sollten dann aber alle relevanten Daten enthalten sein, die momentan tröpfchenweise hier durchsickern.
     
  13. #13 ManfredH, 12.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ???
    Gefragt war nach der Berechnung der Abstandsflächen, und die konnte aufgrund der gegebenen Informationen doch beantwortet werden.
    Welche Informationen fehlen denn deiner Ansicht nach noch?

    In BY gibts den amtlichen Lageplan übrigens nicht beim ÖbVermIng, sondern bei den Vermessungsämtern und z.T. auch bei den Bauämtern der Kommunen. Und welche "relevanten Daten" sollten im Lageplan denn für die Beurteilung der Abstandsflächen noch enthalten sein?
     
  14. #14 Thomas B, 12.07.2013
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    Jepp.....Bayern: Vermessungsamt. Nix öff. Vermessunging.

    Aber: Wird's eng, ist man im Einzelfall evtl. schon sehr gut beraten einen Vermesser mit einzubinden.

    Relevante Daten: evtl. der Geländeverlauf! Die Abstandsflächen sind auf das natürliche Gelände zu beziehen, können also durchaus -je nach topographie- kürzer oder länger werden. Darüber aber wissen wir hier nichts. Ist wohl eben....das Gelände (was bei einem Bauantrag natürlich auch durch entsprechende Infos (--> Nivellement) zu belegen ist).
     
Thema: Abstandsflächenübernahme
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