Hausverkauf - Steuerpflichtig unter 10 Jahre? Auch bei Erbe?

Diskutiere Hausverkauf - Steuerpflichtig unter 10 Jahre? Auch bei Erbe? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgendes ist passiert: Mein Daddy hat im Januar ein Haus gekauft, ist im März gestorben und wir verkaufen das Haus wieder mit Gewinn...

  1. #1 Shadowblues, 11.07.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Hallo,

    folgendes ist passiert:

    Mein Daddy hat im Januar ein Haus gekauft, ist im März gestorben und wir verkaufen das Haus wieder mit Gewinn im Juli.

    Welchen Wert gebe ich im Erbschein an? Den Kaufpreis? Den Verkaufspreis? Woraus errechnet sich eine Steuerzahlung wegen Verkauf <10 Jahre nach Kauf? Aus VK-Wert abzgl. Erbwert oder abzgl. Anschaffungswert?

    Gruß
    Roger
     
  2. #2 Skeptiker, 11.07.2013
    Skeptiker

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    Deine Betrachtung holpert etwas. Meine hierzu laienhafte Betrachtung:

    1. Dein Vater zahlt keine Steuern (mehr).
    2. Die Erben zahlen (ggf.) Erbschaftssteuer.
    3. Da sie das Haus nicht gekauft haben, sondern geerbt, resultiert aus dem Verkauf m.E. keine Steuerschuld.
     
  3. Taipan

    Taipan

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    Und er will nun wissen, was er als Betrag in den Erbschaftssteuermeldung eintragen soll. .... Ich würde sagen, dass weiss der Steuerberater.
     
  4. helge2

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    Ich würde eher sagen ein Fachanwalt für Erbrecht.

    gruß helge 2
     
  5. #5 Musketier, 11.07.2013
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    Das ist falsch. Es wird auf die Anschaffung des Rechtsvorgängers (Vater) abgestellt.
    Die Erbschaft selbst stellt weder Kauf noch Verkauf dar und unterliegt nicht der Spekulationsfrist.
     
  6. #6 ralf9000, 11.07.2013
    ralf9000

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    Ja, den Kaufpreis, in den 2 Monaten wird sich ja nichts am Wert getan haben.

    Wenn Du noch keinen Erbschein hast, wirst Du auch nicht verkaufen können. Der Erbschein nach Abgabe der Formulare hat in einen ähnlichen Fall in unser Familie fast 2 Monate gedauert ...
     
  7. Jan81

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    So weit ich weiß JA man muss steuer bezahlen, aber man muss die gesamten kosten zusammen zählen. Also alle angefallenen Anschaffungskosten.

    Hauspreise, Marker, Grunderwebsteuer usw. Wenn gleich nach dem haus kauf auch Sanierugnen usw. gemacht wurden, dann kann das auch dazu zählen. Am besten ihr frage einen Steuerberater.
     
  8. #8 Shadowblues, 11.07.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Naja, den Erbschein hab ich ja schon, Notarvertrag ist auch durch mit dem Nachkäufer. Nur die Ermittlung der Erbhöhe steht noch au .. aber da muss ich mal dringend ran .. hänge schon etwas hinterher.

    Gut, viel Gewinn ist es nicht nach Grunderwerbssteuer und den Reparaturen der versteckten Mängel des Vorbesitzers.

    Danke :-)

    Gruß
    Roger
     
  9. #9 ralf9000, 11.07.2013
    ralf9000

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    Wie bekommt man den den ohne das Verzeichnis der Erbsachen mit Wertangabe? Kenne ich nur anders ...
     
  10. #10 Shadowblues, 11.07.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Also ich habe das so kennengelernt, dass man den Erbschein beantragt und mit dem Erbschein ein Formular erhält in welchem man die Wertsachen dann eintragen muss. Geht auch nicht anders, da ich ohne den Erbschein nicht an die Konten rankomme. Sonst wäre es ein Deadlock an dieser Stelle weil ich nicht wüsste was ich angeben kann. Die Immobilien werden mit Adresse bei der Beantragung des Erbscheins aufgenommen.

    Gruß
    Roger
     
  11. Jan81

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    udn vergiss auch den steuerfreibetrag. Sind auch shcon paar Euro.
     
  12. #12 Der Bauamateur, 27.07.2013
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    Erster Tipp: Steuerberater fragen, keinem Internethalbwissen vertrauen.
    Grundsätzlich: Die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer haben nichts miteinander zu tun.
    Der Verkauf fällt unter die Einkommensteuer (ESt). Für diese wird dem Erben die Haltezeit und die Anschaffungskosten des Erblassers zugerechnet. Wird das Haus also innerhalb der 10 Jahre seit Erwerb durch Erblasser verkauft, fällt ESt auf den Gewinn an (Gewinn= VkPreis ./. (Ansch.Kosten+Ansch.Nebenkosten)
     
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