Türe/Treppe an Rückseite 1.OG möglich?

Diskutiere Türe/Treppe an Rückseite 1.OG möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Halo Zusammen, ich stehe vor dem Kauf eines MFH in NRW. Mein Plan ist es, ins 1.OG zu ziehen und dieses zu renovieren. Das EG ist leider belegt...

  1. #1 altariq, 14.07.2013
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    Halo Zusammen,

    ich stehe vor dem Kauf eines MFH in NRW. Mein Plan ist es, ins 1.OG zu ziehen und dieses zu renovieren. Das EG ist leider belegt und hat als einzige Wohnung direkten Gartenzugang.

    Die folgende Anfrage bezieht sich rein auf die rechtlichen Begebenheiten, nicht auf die Umsetzung. Hierzu wird beim Kauf ein Statiker/Architekt hinzugezogen.

    Am Anbau befinden sich auf der linken Seite Fenster (Foto zeigt nur die Rückseite des Anbaus im 1.OG). Eine Idee ist es, hier aus einem Fenster eine Türe zu machen und eine schmale Treppe anzubringen. Ich habe bereits gelesen, dass es hier Probleme geben kann, wenn gewisse Abstände zu den Nachbarn nicht eingehalten werden und die Treppe zu breit ist. Deswegen hatten wir die Idee, in die Rückwand eine Türe einzubauen. Auf dem Bild ist auf Grund fehlender Tiefe nicht ganz erkennbar, dass der Anbau im EG länger ist (abgetrennter eigener Raum wie ein Schuppen nur massiv). Hierauf wollten wir ggf. eine kleine Terrasse errichten und von dort eine Treppe in den Garten bauen.

    Was muss hier beachtet werden, damit einem Bauantrag stattgegeben werden kann? Kann man angeben, dass hier ein weiterer Fluchtweg geschaffen werden soll, weil die Wohnung durch den langen Anbau ein sehr langer Schlauch mit nur einem Ausgang ist und von der Rückseite kein Zugang zum Haus stattfinden kann?

    Vielen Dank fürs Lesen bis hier hin und einen angenehmen Abend noch

    Gruß

    Foto.jpg
     
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    Tipp: Geh in die Bürgersprechstunde Deiner Stadt. Und schildere möglichst konkret was Du vorhast. Da gibt es etliche problematische Punkte (Abstandsflächen, etc.). Ob und was Du überhaupt machen kannst, solltest Du vorher grob mit einen Fachmann durchsprechen. Ist sowieso ratsam bei Kauf einer gebrauchten Immobilie.
     
  3. #3 altariq, 15.07.2013
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    Hi,

    danke für den Hinweis. Meine Stadt bietet eine Bürgersprechstunde mit dem Oberbürgermeister an ;) glaub nicht, dass der mir helfen möchte. Und eine Fraktion bietet Hilfestellung an, wenn es Probleme mit anderen Behörden gibt, auch nicht so ganz das richtige.

    Ich möchte ungerne bereits jetzt schlafende Hunde wecken. Der Kauf steht noch etwas an und wir möchten nur schon mal planen. Bevor ich mit einem Architekten das Haus besichtige, möchte ich mich für alle Eventualitäten informieren. Deswegen die Frage zur rechtlichen Lage von Fenstern rückseitig raus. Habe das bisher nichts finden können.
    Nur bereits etwas über den Seitenabstand zu den Nachbarn, wenn wir aus einem Seitenfenster rauswollen. Ich lade gleich noch mal 2 Fotos hoch, auf denen es vermutlich besser ersichtlich ist

    Bildschirmfoto 2013-07-15 um 20.42.31.png Bildschirmfoto 2013-07-15 um 20.42.44.png
     
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    Ich meinte die Sprechstunde auf dem Bauamt ... die Ämter sind für die Bürger da und manche nehmen das durchaus ernst. Dort bekommst Du eine Beratung von den Leuten, die Deinen Bauantrag später genehmigen (oder eben auch nicht). Ich habe damit durchweg gute Erfahrungen gemacht.
     
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    Abgesehen davon - das was Du vorhast ist nicht einfach. Eine Dachterasse ohne Abstandsfläche (ich meine 2,5 m in NRW) geht schon mal nicht.
     
  6. #6 altariq, 15.07.2013
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    Hauptsächlich geht es uns eigentlich um den direkten Gartenzugang. Eine Terrasse muss noch nicht mal sein. Wir wollen nur nicht durch den Keller in den Garten gehen müssen sondern direkt aus der Wohnung und das EG ist durch befristetes Wohnrecht noch ein paar (wenige) Jahre belegt.

    Aber ich suche mir schon den zuständigen Kontakt bei der Stadt raus und werde morgen mal anrufen oder anschreiben.
     
  7. Julius

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    ERST mit einem EIGENEN Planungsfachmann reden (Architekt), und dann ggf. DER mit dem Amt.
     
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