Fundament für Lagercontainer

Diskutiere Fundament für Lagercontainer im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin moin, ich möchte auf mein Gewerbegrundstück 2 Lagercontainer (alte Wechselbrücken der deutschen Post) aufstellen. Nun mache ich mir...

  1. #1 boeseturbo, 15.07.2013
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    Moin moin,

    ich möchte auf mein Gewerbegrundstück 2 Lagercontainer (alte Wechselbrücken der deutschen Post) aufstellen. Nun mache ich mir Gedanken um die Gründung. Ich dachte mir nach dem Ausnivilieren einfach ein paar Gehwegplatten unter die Füsse der Container zu stellen (Beine der Wechselbrücken sind demontiert, Untergrund abgerüttelt).... Großartig Gewicht kommt nicht rein.... Kann man das machen oder ist das für die Tonne? Lieber doch gleich n Punktfundament aus Stahlbeton gießen?

    Das ganze soll möglichst billig sein (sind nur Container für alte Reifen, da möcht man natürlich nicht viel Kohle reinschießen).

    Jemand ne Idee wie man das einigermaßen Stabil hinbekommt?

    Gruss

    Jan
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2013
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    Die Container brauchen eine Baugenehmigung und zu der gehört auch ein statischer Nachweis der Fundamente - da steht dann alles drin
     
  3. #3 boeseturbo, 15.07.2013
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    Guten Tag,

    Es handelt sich um einen "fliegenden Bau", entsprechend der LBO Schleswig Holstein sind diese nicht zu genehmigen sofern die Höhe unter 5m beträgt.

    (2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für

    1.

    Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen oder Besuchern betreten zu werden,
    2.

    Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben,
    3.

    Bühnen, die Fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m,
    4.

    Zelte, die Fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis zu 75 m².



    Also nochmal die Frage: Auf gewachsenen Boden graben, etwas aufschütten und abrütteln, Betonplatten bis OK Gründstück reinlegen?!


    Gruss und Danke im Vorwege ...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2013
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    Ich denke nicht, dass Du mit Deiner selbstgestrickten Definition von "Fliegenden Bauten" für Deine Wechselbrückenleichen auch nur einen Bauämtler beeindrucken kannst!

    Es sind und bleiben genehmigungsbedürftige Gebäude!!! Egal, was sie in einem früheren Leben mal waren!
     
  5. #5 the motz, 15.07.2013
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    Frage als Laie: die Dinger gibt's ja schon- nur an anderer stelle- wieso braucht man für was, das bereits gebaut wurde eine Baugenehmigung?

    Quasi eine baubaugenehmigung?

    Oder sollt's doch eher eine Aufstellgenehmigung sein?

    Ich mein- ich kenn mich mit den Gesetzen diesbezüglich in D nicht aus, nur wieso sollt er eine Genehmigung für etwas brauchen, das es ja schon mal wer genehmigen hat lassen???
    Oder wiehert hier einfach der Amtsschimmel??
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2013
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    Als Wechselbrücke benötigen die keine Baugnehmigung! Aber eben nur, wenn sie als solche auch genutzt werden!
    Stehen sie - wie hier gar noch beinamputiert - ortsfest rum, werden aus ihnen baurechtlich Bauwerke, hier genauer Gebäude!

    Das ist genauso wie mit dem Wohnwagen auf dem Grundstück, der einen festen Stromanschluß und längst keine Räder mehr hat.
    Als Wohndose über Winter braucht "nur" der Einstellplatz ggf eine Genehmigung. Aber wenn der fest steht (ausserhalb eines CC), dann ist es ein Gebäude - Baugenehmigung!!!
     
  7. #7 boeseturbo, 15.07.2013
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    So ich mach Punktfundamente. Fertig. Danke

    Gruss
     
  8. kayooo

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    ... Punktfundamente ... was für ein dämliches Wort ... genau wie Bodengutachten (im Zusammenhang mit Häusern) ...

    ansonsten entlockt mir der Threat ein :D
     
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