Überschreiten maximalen Grenzbebauung in NRW durch nachträgliche Dämmung statthaft?

Diskutiere Überschreiten maximalen Grenzbebauung in NRW durch nachträgliche Dämmung statthaft? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, was wären geeignete Suchbegriffe oder „Suchorte“ für Infos zu folgendem Sachverhalt: Freistehendes EFH aus den 50zigern mit...

  1. #1 JaquesTati, 16.07.2013
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Hallo Zusammen,

    was wären geeignete Suchbegriffe oder „Suchorte“ für Infos zu folgendem Sachverhalt:

    Freistehendes EFH aus den 50zigern mit später seitlich angebauter Garage auf der Grundstücksgrenze in NRW soll nachträglich isoliert werden (Dämmung, Luftspalt, Klinker). Die maximale Länge der Grenzbebauung von 15 Metern wurde bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt.

    Durch die angedachte Isolierung würde diese maximale zulässige Länge überschritten werden…..

    Ist so etwas statthaft (die Zustimmung des Nachbarn ist kein Thema) oder kann der Rückbau von Amts wegen verlangt werden?

    Wo findet man Informationen hierzu – außer beim Amt direkt, aufgrund eines anderen Bauprojektes ist unser „Verhältnis“ etwas gespannt.

    mfG

    JaquesTati
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Na, dann mal viel Freude beim Stellen des Ausnahmeantrags.

    Wie wäre es denn, an der Garage nur Klinkerriemchen oder Sparverblender anzubringen - ohne Dämmung. :D
     
  3. #3 Baufuchs, 16.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im §6 Abstandsflächen der BauONW ist geregelt, dass Abstandsflächen bedingt durch nachträgliche Dämmung in bestimmten Fällen unterschritten werden können. Grenzbebauungslängen sind dadurch nicht erfasst.

    Dies wohl unter dem Gesichtspunkt, dass auf der Grenze ohnehin nur Garagen/Abstellräume zulässig sind, bei denen i.d.R. keine Notwendigkeit einer nachträglichen Dämmung gegeben ist.

    Eine Überschreitung der max. Länge der Grenzbebauung könnte möglich sein, wenn der Nachbar nicht nur zustimmt, sondern eine entsprechende Baualst auf sein Grundstück eintragen lässt.

    Auch wenn das Verhältnis zum Bauamt gespannt ist, ohne geht da nix. Einfach ausführen und warten was kommt wird, da das Verhältnis eh schon angespannt ist, in einer Rückbauverfügung enden.
     
  4. #4 Baufuchs, 16.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Garage steht schon (mit Klinker)
     
  5. #5 JaquesTati, 16.07.2013
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Selbst mit den Klinkerriemchen hätte ich die Länge schon überschritten.

    Und dann stellt sich ja dann auch die Frage, ob die Hausdämmung unter einem solchen Aspekt überhaupt noch Sinn macht oder ob man sich aufgrund der fehlenden Dämmung nicht Probleme in das Haus holt.

    Irgendwie paradox, da propagiert der Staat Dämmung – koste es, was es wolle – und dann „darf“ man nicht bzw. ist auf das Wohlwollen des hiesigen Amts angewiesen.

    mfG

    JaquesTati
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich nix verstehn!

    Haus steht x m von der Grenze weg, in der Abstanndsfläche steht eine Garage mit Länge Y = max. zulässiger Länge auf der Grenze.

    Wenn da jetzt auf jeder Seite 2 cm dazukommen, wo ist das Porblem?
     
  7. #7 Baufuchs, 16.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich nix verstehn.

    Hattest recht. Er will jetzt erst Dämmung/Luftspalt/Klinker.

    Dass der Staat Dämmung für Garagen propagiert ist mir neu.
    Und welche Probleme holt man sich mit ungedämmter Garage ins Haus?
     
  8. #8 JaquesTati, 16.07.2013
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Erst einmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen.

    @Baufuchs

    Bis dato ist noch nichts verklinkert/isoliert – aber der Bauunternehmer hat mich beim Vorgespräch schon einmal darauf hingewiesen..

    Was ich aber nicht verstehe, warum der Nachbar für die Überschreitung der Grenzbebauung zustimmen müsste? Sein Grundstück wäre doch nur dann betroffen, wenn die Isolierung auch auf der ihm zugewandten Seitenwand aufgebracht würde.

    Aber wie gesagt, die Zustimmung des Nachbarn ist kein Thema, da ich im Gegenzug auch einem von ihm angedachtes Erweiterungsvorhaben zustimme. Er würde die zulässige Grenzbebauung um geschätzte 7 Meter überschreiten. Er schließt die Lücke zwischen seinem Wohnhaus und meiner Garage durch einen eingeschossigen Erweiterungsbau (Wohnzimmer). Eine informelle Voranfrage beim Amt (Vorteil und Nachteil bei ländlichen Strukturen, da kennt man sich) hat schon grünes Licht signalisiert.

    @Ralf Dühlmeyer

    So würde ich das als pragmatischer veranlagter Mensch und Rheinländer auch so sehen. Okay, bedingt durch die Dämmung würden es doch etwas mehr als zwei Zentimeter werden. Und somit wären die 15 Meter deutlich überschritten und das würde gemäß Bauunternehmer im Extremfall zum Rückbau führen.


    @Baufuchs

    Die Garage stößt an das Haus, hat aber aus Platzgründen (Maximierung der innen verfügbaren Breite) keine eigene Wand zum Haus, sondern das isolierte Massivdach liegt laienhaft ausgedrückt auf zwei Betonstützen auf (umgedrehtes U). Und um eine wieder laienhaft ausgedrückt geschlossen, gleichmäßig isolierte Gebäudehülle zu erhalten, müsste auch die Vorder- und Rückseite der Garage entsprechend gedämmt werden.


    mfG

    JaquesTati
     
  9. #9 Baufuchs, 16.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal zitiert:

     
  10. #10 ralf9000, 16.07.2013
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Das was Du hier ganz vorsichtig beschreibst, riecht nach Korruption. Ich denke es steht dem Board hier gut, so etwas im Keim zu ersticken.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich denke aber nach dem Eingangspost eher nicht, dass Herr Tati sich als Nutzniesser derselben sehen möchte, sondern eher darauf anspielt, es sei nicht ausgeschlossen, dass andere ihm gegenüber bessere Konditionen bekommen hätten und darüber philosophiert, woran das denn wohl gelegen haben könnte - so unter anderem.
     
  12. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Naja, das im Rheinland gekungelt wird ist doch allgemein bekannt...

    Der kölsche Klüngel ist doch sogar legendär!

    Wobei das grundsätzlich eine feine Sache ist, eine frühe Form des Netzwerkens... Analoges Xing, leider werden da manchmal auch Grenzen überschritten, die besser nicht überschritten würden...
     
  13. #13 Manfred Abt, 16.07.2013
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ich habs wirklich mal rausgenommen, evtl. sogar nur zum Schutz des TE.

    gewisse Dinge regelt man nicht "bei Paula"
     
Thema: Überschreiten maximalen Grenzbebauung in NRW durch nachträgliche Dämmung statthaft?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. überschreitung grenzbebauung

    ,
  2. ueberschreitung der grenzbebauung

    ,
  3. maximale Länge einer Grenzbebauung

    ,
  4. abstandflächenunterschreitung wegen Dämmung nrw,
  5. grenzüberbauung durch nachträglich gebäudedämmung in nrw,
  6. genzbebauung nrw Überschreitung maximaler länge,
  7. grenzbebauung 15 mnrw überschritten
Die Seite wird geladen...

Überschreiten maximalen Grenzbebauung in NRW durch nachträgliche Dämmung statthaft? - Ähnliche Themen

  1. Bebauungsplan - Baugrenze überschreiten, Abstandsflächen und mehr

    Bebauungsplan - Baugrenze überschreiten, Abstandsflächen und mehr: Hallo liebe Experten, meine Frau und ich liebäugeln mit einem Grundstück in einem Neubaugebiet (in Hessen) und da ich als Laie total unwissend...
  2. Folgen bei Überschreitung der Grenzbebauung

    Folgen bei Überschreitung der Grenzbebauung: Hallo, wir haben auf unserem Grundstück (Brandenburg) einen Carport, der an zwei Grundstückgrenzen zusammen etwa 13,5 m Grenzbebauung in Anspruch...
  3. Baufenster überschreiten

    Baufenster überschreiten: Guten Morgen zusammen, Da ich leider nicht anderweitig zu dem Thema fündig geworden bin, hoffe ich, dass mir evtl. hier jemand eine Frage...
  4. Überschreitung zulässiges Maß d. b. Nutzung üblich?

    Überschreitung zulässiges Maß d. b. Nutzung üblich?: Hallo! ist es üblich, dass das Maß der baulichen Nutzung durch einen Anbau mit Garage um weitere 11% über die bereits zulässigen 50% hinaus...
  5. Probleme mit Architekt: Überschreitung der Baukostenabschätzung des Vertrages

    Probleme mit Architekt: Überschreitung der Baukostenabschätzung des Vertrages: Wer kann mir Rat geben? Architektenvertrag wurde nun aus wichtigem Grund gekündigt, da 2Monate nach Vertragsabschluss und Zahlung 1.Abschlagssumme...