Regenwasserleitung

Diskutiere Regenwasserleitung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, wir haben ein Haus nur mit Bodenplatte gebaut. Wir haben zwar mit einem Fertighausanbieter gebaut, aber doch einige Gewerke in...

  1. DAMIAN

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    Hallo Leute,

    wir haben ein Haus nur mit Bodenplatte gebaut. Wir haben zwar mit einem Fertighausanbieter gebaut, aber
    doch einige Gewerke in Eigenleistung übernommen. So auch das verlegen der Regenwasserleitungen.
    Diese haben wir nun von einer Tiefbaufirma gemäß den Angaben der Baupläne der Fertighausfirma
    verlegen lassen.
    Nun hat der Bauleiter folgendes dazu geschrieben:

    1. Sie haben das Schotterpolster teilweise entfernt bzw. in der
    Proctordichte gestört, so dass die Standsicherheit Ihres Gebäudes nicht mehr
    den nach dem erstellten Bodengutachten entspricht und die Lasten nicht mehr
    entsprechend abgetragen werden können.
    Das Bodengutachten und die darauf resultierende Statik beruhen auf diesen
    Angaben und somit die Berechnungen und die Standsicherheit für die Gründung
    Ihres Gebäudes.
    Nachdem Sie hier Änderungen und Abgrabungen etc. vorgenommen haben
    entspricht dies nicht mehr der geforderten Lastabtragung und unserer
    Herstellung, weshalb wir einen sofortigen Gewährleistungsausschluss
    ankündigen.

    Ich will nochmals betonen, dass wir gemäß des Bauplanes vom Architekten
    die Arbeiten durchführen lassen haben.

    Nun, wer hat jetzt recht ???

    Vielleicht kann uns jemand helfren.

    Gruß,

    Damian
     
  2. #2 andreas2906, 17.07.2013
    andreas2906

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    Hier scheint es eine negative Vorgeschichte zu geben...

    In diesem Forum hier wird dir aus der Ferne keiner eine definitve Auskunft geben können, weil zu wenig Fakten, nur eine Ansicht, Glaskugel defekt...

    Dein Anliegen riecht verdächtig nach SV und RA.
     
  3. #3 RMartin, 17.07.2013
    RMartin

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    Doofe Schnittstelle wenn zwei unterschiedliche Firmen an den Erdarbeiten zugange sind.

    Also wenn ich es richtig verstehe gibt es Firma A (Fertighausbaufirma), die den Unterbau (Schotterpolster, etc.) für die Bodenplatte erstellt hat.
    Dann kam Firma B (andere von Euch beauftragte Firma), die die Gräben ausgehoben und entspr. die Entwässerungsleitungen verlegt hat. Danach dann wieder verfüllt.

    Nun meldet Firma A Bedenken an, etc.

    Diese Bedenken sollten nun abgelehnt werden mit dem Hinweis, dass fachgerecht gearbeitet wurde. Sprich, dass die Leitungen gemäß Planung Firma A fachgerecht ausgeführt wurden und entspr. wieder rückverfüllt wurde. Dies natürlich nur schreiben, wenn Firma B wirklich korrekte Arbeit geleistet hat.

    Verdichtungstests von Firma B um deren fachgerecht Rückverfüllung zu verifizieren und die Bedenken von A auszuräumen wären von Vorteil. Kostenklärungsfrage dieser Tests könnte strittig werden.

    Achso: Derzeitiger Bautenstand ist, dass das Schotterpolster einschl. der Leitungen erstellt ist. Bodenplatte ist noch nicht gebaut?
     
  4. DAMIAN

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    Hallo RMartin,

    doch die Bodenplatte ist schon gebaut. Sogar das Haus steht schon. Laut meiner Tiefbaufirma ist da korrekt gearbeitet worden.
    Die Tiefbaufirma fragt sich momentan wie der Bauleiter überhaupt sehen kann wie die Leitungen verlegt wurden.
    Ich muß dazu sagen ich bin mit dem Bauleiter nie klar gekommen. Der Bau ist schon lange übergeben worden.

    Bei den Tiefbauarbeiten sind nur noch Gipser oder Bodenplattenschlämme aufgetaucht welches ich dem
    Bauleiter mitegteilt habe, dass seine Leute diesen Dreck noch abholen. Daraufhin wurde es abgeholt und er hat
    mir diesen Text geschrieben.

    Wir sind ca. 60 - 70 cm von der Hauswand weggeblieben und haben nicht tiefer als 15 cm gegraben.

    Gruß,

    D.
     
  5. #5 RMartin, 17.07.2013
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    Hmmm. Okay. Hatte ich anders verstanden.

    Also Haus fertig und dann nachträglich auf dem Gelände bis zu 15cm tief gegraben und paar Regenentwässerungsleitungen verlegt und die Gräben wieder verfüllt und abschliessend das Gelände dann aufgefüllt?

    Dann halt diesem Schrieb der Baufirma widersprechen mit dem Argument, dass Leitungsgräben dieser Dimension und Lage wie ausgeführt ausserhalb des Hausgrundrisses keinen Einfluss auf die Standsicherheit haben und selbstverständlich die Gewährleistung weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzt.

    Kommt dann wiederum etwas von der Firma zurück, kann man sich überlegen weitere Leute (wie schon von andreas erwähnt) einzuschalten.
     
  6. #6 andreas2906, 17.07.2013
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    @RMartin

    Ich habe den Text von TE so verstanden: Die Hütte steht bereits, jetzt gibts Mängel - diese wurden angezeigt und der Hausanbieter reagierte eben so in dem das Brett an der dünnsten Stelle gebort wird...

    Vermutung: "nur mit Bodenplatte" heißt beim Fertighaus ja so wenig wie möglich, also am besten 15cm auf den Acker schmeißen und gut?
     
  7. DAMIAN

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    Vielen Dank RMartin, so werde ich es machen.

    @VP dich habe ich jetzt nicht verstanden. sorry
     
  8. #8 Nutzername, 17.07.2013
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    Davon ausgehend, dass das Gelände neben dem Haus einigermaßen eben ist, kann bei den Angaben die Hausgründung davon gar nix mitbekommen (das wäre ein interessanter Lastausbreitungswinkel:think)

    Bei dem Antwortschreiben solltest Du versuchen, die Tiefbaufirma mit einzubinden. Informiere Sie über das Schreiben der Baufirma und bitte um eine Stellungnahme (in der etwa die Tiefbaufirma die plangemäße Ausführung der Arbeiten bestätigt). Diese kannst Du dann Deinem Ablehnungsschreiben als Anlage beifügen.

    Wenn das Haus bereits gebaut und abgenommen ist und ausweislich der Einschätzung des Tiefbauers sogar ordentlich gebaut wurde (wobei ich mich frage, wie der das beurteilen will - meint der nur die Tiefbauarbeiten, die Bodenplatte oder das ganze Haus?), frage ich mich, was der Bauleiter mit dem Schreiben erreichen will. Nach der Abnahme erfolgt eine Beweislastumkehr bei Mängelansprüchen. Wenn Du jetzt einen Mangel feststellst, musst Du beweisen, dass die mangelhafte Ausführung der Baufirma ursächlich war. Vorher hatte die Behauptung des Mangels ausgereicht und die Baufirma den Beweis führen müssen. In der Phase vor der Abnahme hätte ich noch einigermaßen Verständnis für diesen fadenscheinigen Versuch, sich pauschal von der Gewährleistung zu befreien. Aber jetzt, wo Du einen Mangel erstmal ordentlich beweisen musst, ist die Aktion noch sinnloser.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2013
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    Woher willst Du das wissen???
    Der TE schreibt von 15 cm Grabentiefe. Ich kann mir schon Szenarien vorstellen, wo das durchaus in den Lastausbreitungswinkel eingreift.
    Du kennst weder den Baugrund noch die genauen Umstände, bist aber in der Lage, solche Äusserungen zu tätigen? Ah ja!
    Falscher Rat!

    Entweder weist der TE das Schreiben als jur. Laie zurück, dann fällt er sowieso auf die Nase oder er nimmt sich einen Anwalt dazu, dann kümmert der sich darum, was wer wie dazu beitragen muss!

    @ TE

    Ob das nur dummes Gewäsch eines wildgewordenen Bauleiters ist oder ob da Substanz dahinter ist, kann hier so nicht beurteilt werden, da weder das Baugrundgutachten noch die Statik noch die genaue Lage der Rohre bekannt ist!

    Was mich stutzig macht, ist Ihre Angabe von 15 cm Grabentiefe. Auch RW-Leitungen gehören min 80 cm unter die Grasnarbe! Je nach Region ggf. auch noch tiefer!
    Wo sollen die fehlenden 75 cm Rohrüberdeckung herkommen???
     
  10. #10 Nutzername, 17.07.2013
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    Versuch doch einfach mal, meine Beiträge zu lesen, anstatt einfach nur nach Gelegenheiten zu suchen, loszupoltern.
    Davon ausgehend, dass das Gelände neben dem Haus eben ist, sind die angegebenen Arbeiten für die Gründung mit großer Wahrscheinlichkeit bedeutungslos. Mit dieser Annahme ist diese Aussage ok. Aber das willst Du ja gar nicht sehen, Du willst nur pöbeln. Ist diese Annahme falsch, sollte der TE aufklären.

    Zum Antwortschreiben: Die Firma schreibt (ohne Anwalt), dass Sie die Gewährleistung ablehnt. Die Begründung ist (bei jetziger Informationslage) schwach. Dem kann man genauso schriftlich (auch ohne Anwalt) widersprechen. Die Tiefbaufirma kann man da guten Gewissens mit ins Boot nehmen, denn das Schreiben der Baufirma ist ja letztlich sogar eine potenzielle Mängelrüge an die Adresse der Baufirma.

    M.E. ist das Thema ohnehin solange uninteressant, solange in der Gewährleistungszeit kein Mangel auftritt, für den man die Baufirma verhaften will, der annähernd was mit Tiefbau zu tun hat.

    Man kann natürlich auch immer sofort zum Anwalt rennen. Ist nicht falsch, wird aber auf die Dauer teuer. Hirn einschalten spart Geld.

    Achso, und wenn Du was als falsch bezeichnest, dann begründe das doch mal.
     
  11. DAMIAN

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    Guten Morgen,

    zuerst einmal vielen Dank für so vieles Interesse an meinem Problem.

    Zuerst einmal eine Frage an Herrn Dühlmeyer : warum sollte man eine Regenwasserleitung 80cm unter die Erde legen?
    Wenn es so kalt ist das Regenwasser gefrieren könnte, wird es doch bestimmt nicht regnen. Oder ist das falsch gedacht?

    CCF18072013_00002.jpg

    Oben seht Ihr vorher und unten nachher.

    Wenn ich noch anmerken muß, dass der Abstand zwischen unterkante Bodenplatte und der tiefste Punkt
    neben der Bodenplatte bei 20 cm liegt. Und wir eigentlich nur das überschüssige Schottermaterial entfernt haben.

    Gruß,

    Damian
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2013
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    Aber sowas von falsch!

    1) soll es ab und an vorkommen, dass Schnee auch bei unter 0 auf dem Dach taut. Ist der Boden dann noch gefroren, ......
    2) Kann es nach einer langen Frostperiode im Boden noch unter 0 sein, wenn oben schon wieder Plusgrade herrschen! Extrembeispiel hierfür ist der Permafrostboden!

    Die falsche Höhenlage könnte auch eine Erklärung für den Brief Ihres BL sein. Auf die Idee, dass ein Fachunternehmen so einer Leitung nur 5 cm Rohrüberdeckung verpasst, ist der wahrscheinlich gar nicht gekommen!
     
  13. H.PF

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    Falsch gedacht...


    Frostsicher bedeutet:

    1.:Der Boden bewegt sich nicht durch das Auffrieren, ergo: Leitung bleibt da wo sie ist und wird nicht durch die Frostbewegungen beschädigt.

    2.: Bei Frost kann trotzdem die Sonne Schnee abtauen lassen obwohl der Boden noch knochenhart gefroren ist. Und dann kommt das Wasser ins eiskalte Erdreich: Einfrieren... Wenn das dann über Tage so geht: Es kann kaputt frieren...
     
  14. Neutal

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    Der Gedanke mit dem Regenrohr ist falsch gedacht. Klar, solange Frost herrscht wird kein Regen fallen, Sobald aber die Tauperiode einsetzt, wird das Wasser nich ablaufen können, weil das Erdreich noch eine ganze weile durchgefroren ist. Genau aus diesem Grund entstehen jedes Jahr viele Wasserschäden und Schäden an Rinnen die in einer kritischen Zeit unter Wasser stehen.
    @H.Pf: warte doch mit Deinem Post bis ich fertig geschrieben habe :-)
     
  15. #15 RMartin, 18.07.2013
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    Laut Skizzen sieht das ja so aus, dass Ihr direkt neben der Bodenplatte den Schotter abgetragen habt. Zuerst hiess es in einer Entfernung von 60-70 cm Regenwasserleitungen verlegt.
    Aber laut Skizze fällt nun das Gelände sofort ab Unterkante Bodenplatte ab. Hmmmmm.....schön ist natürlich anders und der Gewährleistungsausschluss der Baufirma wird etwas verständlicher.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2013
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    @R.Martin - stimmt, die haben im Prinzip die Berme abgetragen. Auch nicht grad gut
     
  17. #17 Manfred Abt, 18.07.2013
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    Diese Aussage im Eröffnungsthread und die eingestellte Skizze ermöglichen mehrere Optionen:
    • die getroffene Aussage ist grundsätzlich falsch, es wurde abweichend vom Bauplan gearbeitet
    • der Architekt hatte aber sowas von keine Ahnung, mehr geht eigentlich nicht
    • der Architekt hat nur eine schematische Darstellung gemacht aber gar keinen Bauplan, lag vielleicht ja auch gar nicht in seinem Aufgabenbereich und war von ihm vielleicht auch gar nicht als Bauplan gedacht

    So oder so, die durchgeführten Arbeiten gehören nach fachkundiger Planung und unter fachkundiger Bauüberwachung rückgebaut und neu gemacht, mit statischer Sicherung / ggf. Wiederherstellung der Hausgründung.
     
  18. #18 Gast vS, 18.07.2013
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    Oft genug, dass Fertighausfirmen jeden Grund suchen, um Gewährleistungsansprüche abzulehnen, aber hier - vollkommen zu recht.

    1. weil B im Gewerk von A "rumpfuscht" und nicht den Nachweis erbringt den ursprünglichen / einen ordnungsgemäßen Zustand hergestellt zu haben

    2. weil die Ausführung eine absolute Katastrophe ist. Von der fehlenden Frostsicherheit abgesehen, würde ich (sollte die Skizze) richtig sein, umgehend die Standsicherheit des Hauses prüfen lassen, ggf. sind sogar Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich

    abgesehen davon, war das keine Tiefbaufirma, die den Namen verdient .... (vielleicht G..)
     
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