Einzug vor Fertigstellungsanzeige

Diskutiere Einzug vor Fertigstellungsanzeige im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Blöde Frage: Es handelt sich um den kompletten Abriss und Wiederaufbau einer Dachgeschoßwohnung inkl. Dach. Genehmigungspflichtige Baumaßnahme...

  1. #1 OBommel, 17.07.2013
    OBommel

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    Blöde Frage:

    Es handelt sich um den kompletten Abriss und Wiederaufbau einer Dachgeschoßwohnung inkl. Dach. Genehmigungspflichtige Baumaßnahme in NRW. Baugenehmigung ist erteilt. Bauarbeiten sind weitgehend abgeschlossen.

    Die Anzeige der abschließenden Fertigstellung an das Bauamt ist noch nicht erfolgt.

    Darf man die Wohnung zu diesem Zeitpunkt einfach beziehen oder bedarf es einer irgendwie gearteten gesonderten Genehmigung?
     
  2. #2 Gast036816, 17.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vor der zustellung der fertigstellungsanzeige darfst du auf keinen fall einziehen. Klär ab, was du beim Amt alles einreichen musst - statik, brandschutz, zertifikate, bescheinigungen etc. frag das amt, ob die zur Abnahme kommen, könnte in deinem fall möglich sein.
     
  3. #3 Jessi75, 17.07.2013
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    Bei uns war ein Formular zur vorzeitigen Nutzung an der Baugenehmigung. Ob es das immer gibt weiß ich nicht. Wir konnten damit schon vor der Fertigstellung einziehen.
     
  4. #4 OBommel, 17.07.2013
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    Ein Auf und Ab.

    Der Bauleiter ist zurückgerudert und teilte mir nun mit, er hätte die Fertigstellungsanzeige nebst Bescheinigungen doch schon im Oktober letzten Jahres eingereicht, allerdings niemals eine Rückmeldung vom Bauaufsichtsamt erhalten. Er hätte allerdings bis heute nicht die originale Baugenehmigung (mit oder ohne Grüneientragungen), Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweise zu Gesicht bekommen.

    Die Meldung war dann allerdings noch vor Installation der Gasbrennwerttherme... Macht das Sinn? Der Schornsteinfeger kam vor drei Wochen zur Endabnahme der Schornsteine und Heizanlagen.
     
  5. #5 Gast036816, 17.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vollpfosten - wie kann man eine fertigstellungsanzeige abgeben, ohne die baugenehmigung zu kenn und wesentliche arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
     
  6. #6 OBommel, 17.07.2013
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    Ich scheue mich immer noch, beim Bauamt direkt nachzufragen, weil ich keine schlafenden Hunde wecken will.

    Der Hausverwalter, der die stellvertretende Bauherrschaft für die WEG inne hat(te), mauert allerdings seit Monaten, verweigert Akteneinsichten, behauptet, er habe eh alle Original-Unterlagen die Baumaßnahme betreffend an die Versicherung übergeben und hat jetzt nach Androhung rechtlicher Schritte, die Tätigkeit niedergelegt.

    Ich weiß auch noch nicht, wer da jetzt bezüglich stichprobenhafter Kontrollen während der Bauausführung unterschrieben haben soll, weil der Entwurfsverfasser, der zwischen Ende Dachdeckung und Beginn Innenausbau gefeuert wurde, eigentlich in Personalunion Bauleiter, Sachverständiger für Standsicherheit und Wärme- und Schallschutz war...

    Andererseits muss das ja mal abschließend geklärt werden...
     
  7. Eric

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    Düsseldorf! Tippe auf Rheintreu ( Müller ) und Holzschneider. Das wird dann ganz übel.
     
  8. #8 OBommel, 18.07.2013
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    Nichts dergleichen.
     
  9. #9 Gast036816, 18.07.2013
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    Gast036816 Gast

    wer soll deine gemengelage überhaupt auseinander dröseln? ich bezweifel, dass das überhaupt möglich sein wird.
     
  10. #10 OBommel, 18.07.2013
    OBommel

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    In diesem Leben vermutlich nicht mehr, aber ich möchte natürlich vermeiden, dass mir das Bauamt irgendwann spontan die Bude dichtmacht, weil irgendjemand etwas nicht oder etwas falsch eingereicht hat und keiner weiß von nix. Und die einzigen Ausfertigungen der ursprünglichen Nachweise, derer man jetzt habhaft werden kann, liegen vermutlich auch beim Amt.
     
  11. Eric

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    Es geht offenbar um den Kauf einer ETW. Ist denn der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin schon eingetreten? Haben zivilrechtliche Abnahmen bereits stattgefunden?

    Die Fertigstellunganzeige kann nur der Bauherr beim Bauaufsichtsamt einreichen. Bauherr ist der BT.



    TWd
     
  12. #12 Gast036816, 19.07.2013
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    Gast036816 Gast

    nein Eric - ihm gehört das dachgeschoss bereits als teileigentum, das dachgeschoss ist abgebrannt und die versicherung zahlt den wiederaufbau. die versicherung zahlt an die eigentümergemeinschaft, deren vertreter beauftragt die planer und die ausführenden firmen. bauherr ist die eigentümergemeinschaft und der vertreter ist wohl auch tauchstation.

    OBommel - dir bleibt der gang zum amt nicht erspart. lieber jetzt mit offenen karten spielen als später, denn dann kann das amt dicht machen.dass der vertreter der eigentümergemeinschaft dich im regen stehen lässt, ist ein stück aus dem tollhaus. eigentlich hat er auch deine interessen zu vertreten.
     
  13. #13 OBommel, 19.07.2013
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    Der Herr hat dann vor ein paar Tagen die Verwaltertätigkeit komplett niedergelegt, kurz vor der ersten Belegprüfung, die nach über einem Jahr Verzögerungs- und Ausweichtaktik dann doch mal zu Stande kam. Es wird jetzt also eine neue Verwaltung gesucht, mit deren Hilfe dann als erstes mal ein Aufarbeitung der ganezen Chose in Angriff genommen werden muss. Mal schauen, was an Papierkram zu retten ist, beim Wechsel...
     
  14. #14 Gast036816, 19.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    niedergelegt und eine ordentliche übergabe gemacht mit nachvollziehbaren und prüffähigen unterlagen? glaube bloss nicht, dass das jemand verantwortlich übernimmt und weiter führt. du solltest die versicherung informieren über das chaos.
     
  15. #15 OBommel, 19.07.2013
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    Übergabe steht noch aus. Diese Woche war Belegprüfung. Er bleibt kommisarisch im Amt, bis über die neue Verwaltung entschieden ist.

    Die Versicherung weiß Bescheid. Letztendlich war der Verweser der Versicherung (auch Architekt) federführend nach der Kündigung des ursprünglichen Bauleiters. Was er offiziell natürlich abstreitet. Nach Gutachter meinerseits und Baustopp im April letzten Jahres, hat der dann auch den aktuellen Bauleiter "angeschleppt". Ich vermute, der Verwalter hat seit dem Zeitpunkt absolut gar nichts mehr in der Hinsicht unternommen.

    Aber alles nur Vermutungen, da ich bis heute kaum Schriftliches zu sehen bekommen habe. Bei der Belegprüfung durfte ich nicht rein und die Anwesenden haben sich auf die finanzielle Schiene der Verwaltung konzentriert.
     
  16. #16 OBommel, 29.07.2013
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    Habe heute den zuständigen Sachbearbeiter beim Amt erreicht. Fertigstellungsanzeige hätte er bei sich im System jetzt nicht vorliegen. Wenn der für die Abnahmen zuständige Mensch aus dem Urlaub zurück ist, wird er sich mit dem Bauleiter kurzschließen und eine Abnahme vor Ort sollte es dann wohl auch noch geben...
     
  17. Dipol

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    Wer immer bei diesem Kauf dein Vertragspartner ist: Niemals vor einer vereinbarten förmlichen Abnahme einziehen, da je nach Vertrag Beweislastumkehr eintreten kann.
     
  18. #18 OBommel, 29.07.2013
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    Es geht hier um die Schlussabnahme durch's Bauaufsichtsamt.
    Die Arbeiten der einzelnen Gewerke wurden durch die Bauleitung vor dem Einzug abgenommen, soweit sie denn fertig waren.
     
  19. #19 sk8goat, 29.07.2013
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    Hat jemand Infos von reellen Fällen wo Bauherren ohne Fertigstellungsanzeige eingezogen sind?
    Ich jedenfalls habe noch nie mitgekommen, dass dafür eine Strafe vom Amt verhängt wurde.
     
  20. #20 OBommel, 06.08.2013
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    So diese Woche ist der Prüfer vom Bauamt wieder da.

    Ergebnis der Belegprüfung hab ich jetzt auch vorliegen. 2/3 der Instandhaltungsrücklage fehlen z. Z., weil die Verwaltung damit "Versicherungssachen" ohne Rücksprache mit den Eigentümern "zwischenfinanziert" hat. Abseits der regilären Buchhaltung. Say no more.
     
Thema: Einzug vor Fertigstellungsanzeige
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