Lastplattendruckversuch - schlechte Ergebnisse

Diskutiere Lastplattendruckversuch - schlechte Ergebnisse im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Community, ich habe gestern einen Lastplattendruckversuch bei mir auf der Baustelle machen lassen. Gebaut wird ein EFH ohne Keller, das...

  1. #1 Flitzer, 19.07.2013
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    Hallo Community,

    ich habe gestern einen Lastplattendruckversuch bei mir auf der Baustelle machen lassen.
    Gebaut wird ein EFH ohne Keller, das Bodengutachten wurde im März erstellt.
    Im Bodengutachten ist ein Bodenaustausch zu berücksichtigen, dieser wurde auch so umgesetzt.
    Es wurden 40cm Boden abgetragen und mit Verdichbaren Material (0/32) aufgefüllt.

    3 Versuche wurden gemacht mit folgenden Ergebnissen:

    EV2/EV1 = 27,0 / 7,9MN/m² = 3,42
    EV2/EV1 = 45,0 / 20,8MN/m² = 2,16
    EV2/EV1 = 54,0 / 23,5MN/m² = 2,30

    Jetzt muss leider das Material an einer Ecke nochmals raus da Ergebnis 1 zu schlecht, soweit mir verständlich.
    Laut Aussage des Bodengutachters müssen folgende Werte erreicht werden: 45MN/m² sowie unter EV2/EV1 Verhältnis unter <2,5

    Jetzt habe ich etwas hier im Forum gelesen und einen Beitrag gelesen wo viel höhere Werte für EFH gefordert werden.

    Kann ich dieser Aussage trauen, passen 45? Diese Aussage habe ich schriftlich vom Bodengutachter erhalten.

    Falls ihr Angaben aus dem Bodengutachten benötigt dann bitte mir kurz bescheid geben. Danke.


    Grüße Jan
     
  2. #2 Gast vS, 19.07.2013
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    Material 0/32 müsste erheblich mehr hergeben .

    Die Verdichtungsverhältnisse Versuche 2 und 3 sprechen allerdings dagegen (war es denn wirklich 0/32 - da spart so manche Firma gerne, oder ggf. ungünstiger Wassergehalt beim Einbau, "Matsche" = < Ev2 von 45 MN/m² auf dem Planum). Wurden die Abtragsflächen geprüft / abgenommen ?


    Allse andere kann ich so nicht beurteilen, auch wenn ich persönlich eine Forderung von Ev2 = 45 MN/m² für Oberkante Bettungsschicht etwas "merkwürdig finde".

    Aber, Bettungsschicht und Verdichtung dieser, sind nur ein kleiner Teil, der in die bodenmechanischen Berechnungen eingeht.
     
  3. kayooo

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    Sie sollten die Ergebnisse nicht nur mit Ihrem Baugrundgutachter diskutieren. Ihr Tragwerksplaner hat irgendwann für die Bemessung Annahmen getroffen bzw. Werte angenommen die aus dem Baugrundgutachten kommen bzw. aus EC 7 / DIN 1054. Das sollte mit dem Ergebnis der Baugrundabnahme abgestimmt werden.

    Grundsätzlich stelle ich zur Diskussion, ob für die Abnahme des Baugrund beim Hausbau der Plattendruckversuch der richtige ist, im Straßenbau ... ja. Zur Überprüfung der Lagerungsdichte bei der Baugrundabnahme kommen für mich in nicht bindigen Böden grundsätzlich nur rammende Verfahren in Frage.
     
  4. #4 Gast vS, 19.07.2013
    Zuletzt bearbeitet: 19.07.2013
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    Rammen, wie hier z.B. 40 cm Kiessand, da geht die Aussagekraft m.E. deutlich gegen 0.

    Ja, der STATISCHE Versuch ist das richtige Verfahren, weil er klare Ergebnisse liefert, die auch eine Beurteilung von "Ursachen" und somit weiteren Maßnahmen zulassen.

    Gut, zu berücksichtigen ist immer die geringe Einwirktiefe = demnach nur für die obersten dm nutzbar (liefert somit keine Ergebnisse über den Baugrund).


    Was ích nicht verstehe: Tragschicht im Straßenbau - ja, Tragschicht im Hochbau - nein ??

    Ich glaube der Tragschicht ist es egal, wo sie liegt.


    Nachtrag: Rammen ist bei grobkörnigem Material (Schotter, RC) sowie so nicht / nur sehr eingeschrängt geeignet.
     
  5. kayooo

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    Rammende Verfahren - weil mir die Tragfähigkeit der unterlagernden Schichten - auch bei der Abnahme (Auflockerung der Sohle beim Aushub, mangelnde Nachverdichtung, etc.) wichtiger ist. In die Tiefe kann ich mit dem Plattendruckversuch nicht schauen. Speziell bei Plattengründungen fällt es mir (jetzt nicht speziell bei soooo schlechten Ergebnissen wie beim TE) leichter abzschätzen, ob man mit den Ergebnissen leben kann oder nicht. Deswegen ist beim Hausbau der Plattendruckversuch und ganz speziell der dyn. Versuch ein no-go.
     
  6. #6 Gast vS, 19.07.2013
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    genau dafür gibt es die Sohlabnahme - auch mittels LPDV (und mehr als ca. 50 cm sollte wohl niemand die Böden auflockern).

    Also meine genau gegenteilige Aufassung: Rammen - wenn überhaupt / je nach Boden und Material - nur sehr eingeschrängt dafür geeignet = Abnahme in mehreren Schritten mittels LPDV.

    u.a. auch: wenn später (nach Einbau der Bettungsschicht festgestellt wird (wie auch immer), dass massive Auflockerngen / Störungen des Planums vorhanden sind ... heißt das: alles wieder raus = muss nicht sein.
     
  7. PeMu

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    Ne Fachdiskussion eröffnen - nicht schlecht, aber der TE wird wahrscheinlich gar nix mehr blicken.

    Leider sind die Meinungen, das Wissen und die geübte Praxis vor Ort, bei Gutachtern wie Tragwerksplanern nicht einheitlich.

    Mal aus der Sicht des "Anwenders":
    Der Tragwerksplaner kann mit den Evx Werten erstmal nix anfangen. Das sind "nur" Prüfwerte für die Verdichtung, für die "Weichheit" der oberen Schichten des Untergrundes.
    Die Bodenplatte kann man auch bei Ev2 unter 45 MN/m² funktionsfähig gründen. Ob das nun bei dem Projekt, der Konstruktion des Gebäudes und weiterer Randbedingungen angemessen und wirtschaftlich ist, das müssen Tragwerksplaner und Baugrundgutachter abstimmen.
    Letztendlich benötige ich einen Bettungswert -> Verformungsverhalten unter Beanspruchung. Der ist auch von den tieferen Schichten abhängig.
    -> Wo ist der schlechte Wert aufgetreten? Wie ist das auf die Fläche zu sehen? Wie beeinflußt das den Bettungswert/Verformungsverhalten? Ist der abzustufen?

    Ich weiß (daher der Hinweis auf die geübte Praxis), bei kleineren Bauvorhaben wird da eher d'rübergebügelt. Gedanken machen kostet Zeit und Geld...
     
  8. kayooo

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    Das setzt aber voraus, dass die Sohle vor dem Einbau des Austausch auch abgenommen wird (in Schritten wie Sie sagen) .... in der Regel (wie vermutlich hier auch) ist das nicht der Fall.

    Wir verfüllen auch nur selten mit gebrochenen oder mit Recycling (wasserwirtschaftlich meist nicht zugelassen). Es gibt genügend geeignete Kiessande zum Verfüllen.
     
  9. kayooo

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    Bemessung bei mindestens xxxx gelagerten / xxxx konsistenten Böden nach EC7 / DIN 1054 Tabelle blubdibla und/oder nach folgenden Werten ... wie auch immer

    Abnahme: ... wurden xxxx Lagerungsverhältnisse / xxxx konsistente Böden unter der Gründungssohle gemäß Baugrundgutachten angetroffen - Gründung kann planmäßig oder auch nicht erfolgen ...


    Das ist nach meiner Auffassung der Job des Baugrundgutachters
     
  10. PeMu

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    Das ist regional sehr unterschiedlich.
     
  11. #11 Flitzer, 19.07.2013
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    Hallo zusammen,

    danke für die vielen Antworten.
    Vieles verstehe ich als leihe nicht, ja ich bin nun etwas verwirrt ;-)

    Ich baue Schlüsselfertig (Stein auf Stein) und diese Firma hat mir damals ein Bodengutachten sowie nun den Lastplattendruckversuch nahegelegt.
    Der Bodengutachter stimmt sich scheinbar mit der Hausbaufirma ab, diese dann mit dem Statiker usw.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich tun soll, im Vertrag mit dem Hausbauer steht das der Boden "eine gleichmäßige zulässige Bodenpressung von min. 250 KN/m² erfüllen muss"

    Der Boden wurde teilweise von mir und von einen Tiefbauunternehmen abgebaggert/verdichtet.

    Ich möchte eigentlich nicht hier die Gewährleistung tragen, am liebsten wäre es mir wenn ich hier irgendwie die Gewährleistung an eine Firma abtreten kann.
     
  12. #12 Gast vS, 19.07.2013
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    OK - klar eine "Fachdiskussion" hilft dem TE nicht.

    Es liegt ein Bodengutachten (anscheinend des Hofgutachters des Häuslebauers - muss nichts heißen) vor. Der Gutachter betreut auch weiterhin die Maßnahme.

    Da hilft nichts als den Vorgaben von Bodengutachter/Statiker zu folgen oder (bei nicht Vertrauen) eine andere Konstellation zu suchen und zu bezahlen.




    das spricht aber - vollkommen unabhängig - für sich.
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und dazu noch Bodenplatte - Bodenplattengründung und zulässige Bodenpressung 250 kN/m².
    Kuddelmuddel, da sich die ganzen Bedingungen nicht vertragen.

    Leider: Wie oft muss noch darauf hinweisen, dass man als Baulaie nicht in das GU/GÜ Gleichgewicht eingreift?
    Vor allem beim Baugrund, Tiefbau überblickt man das doch gar nicht....

    Muss auch sein:
    Gründe ich mit einer Bodenplatte, dann macht der Bodenaustausch sinn. Aber ich kann mit den Ev2 und den 250 kN/m² nicht anfangen.
    Die Bedingungen brauchts nicht.
    Gründe ich mit Fundamenten und benötige die 250 kN/m² dann kann ich mit den 40 cm Bodenaustausch nix anfangen, dann geht's tiefer und nur unter die Fundamente.
    Wenn der GÜ gut drauf ist dann quält er dich bis zu den 250 kN/m². Da werden die 40 cm nicht reichen....

    Letztendlich wird's so ausgehen: die betroffene Stelle nochmal ausbuddeln und neu, danach neue LPDV (auch neue Stellen !?!) und ggf. wieder, bis es akzeptiert ist.
     
  14. #14 peterk61, 19.07.2013
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    Wenn es ein Bodengutachten gibt, dann dürfte die geforderte Bodenpressung von 250 kN/m² mit den 40 cm Bodenaustausch erreicht werden?!

    Nach dem Aushub sollte der Bodengutachter visuell prüfen, ob der freigelegte Boden mit den Befunden der Aufschlüsse auf denen das Baugrundgutachten basiert, übereinstimmt. Für diesen Fall kann entsprechend dem Bodengutachten weiter verfahren werden. Wenn nicht muss er eine Alternative anbieten.

    Mit den Lastplattendruckversuchen (Messtiefe ca. 60 cm) kann man im Wesentlichen nur die Verdichtung des eingebauten Bodenaustausches und die Verformbarkeit der obersten 20 cm des anstehenden Bodens beurteilt werden. Der geforderte Ev2 von 45 MN/m² und die erreichten Ev2 würde ich als zu niedrig einstufen. Entweder ist der anstehende Boden sehr stark verformbar und damit nicht besonders tragfähig oder beim Einbau des Bodenaustausches wurde Fehler gemacht. Das lässt sich aber nur vor Ort klären.
     
  15. #15 ultra79, 19.07.2013
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    In meinem Verdichtungsnachweis steht Evd und Ev2 - kann mir einer kurz sagen was der Unterschied ist?
     
  16. #16 peterk61, 19.07.2013
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    @ulttra79: Evd ist der mit dem leichten Fallgewichtsgerät (wird auch dynamischer Lastplattendruckversuch genannt) gemessene Verformungsmodul. Ev2 ist der mit dem statischen Lastplattendruckversuch (DIN 18134) gemessene Verformungsmodul der zweite Belastung. Bei rolligen Böden (Kiese und Sande) kann wie folgt umgerechnet werden Ev2 = Evd * 2. Bei gemischtkörnigen und bindigen Böden sollte die Umrechnung im Einzelfall durch parallel ausgeführte Versuche ermittelt werden.

    Ein statischer Lastplattendruckversuch benötigt eine schwere Baumaschine als Belastungsgewicht und dauert ca. 20 bis 30 min. Für die Bestimmung des Evd benötigt man außer dem leichten Fallgewichtsgerät keine zusätzlichen Geräte und die Bestimmung dauert 1 min. Da die Werte des statischen Gerätes vertrauenswürdiger sind, wird der Evd wird oftmals nur in Bereichen eingesetzt, die für das statische Gerät nicht zugänglich sind (z.B. Gräben).
     
  17. #17 ultra79, 20.07.2013
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    Verstanden. Tiefbauer, Kellerbauer und Bauguachter hatten sich damals auf "leichte Fallplatte" geeinigt - da ich keine Ahnung hatte hab ich es geschehen lassen ;-)

    Das Ergebnis von Evd ~43.xx MN/m² hat dann auch alle Beteiligten zufrieden gestellt.
     
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