Wanddurchbruch - Statiker zwingend notwendig?

Diskutiere Wanddurchbruch - Statiker zwingend notwendig? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, melde mich nochmal, weil wir noch immer nicht wirklich weiter sind mit unserem Anliegen. Was wir immer noch nicht so ganz verstanden...

  1. #21 XXXXBitter, 08.08.2013
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    Hallo,
    melde mich nochmal, weil wir noch immer nicht wirklich weiter sind mit unserem Anliegen. Was wir immer noch nicht so ganz verstanden haben, ist die rechtliche bzw. versicherungstechnische Absicherung.

    Wir wollen ja nun einen Statiker beauftragen, zum einen natürlich weil wir dann die Sicherheit haben, dass Träger, Abstützung usw. vernünftig berechent sind, zum anderen war unsere Intention aber auch, damit wir dann auf der sicheren Seite sind, falls etwas passiert.
    Nun haben wir uns da weiter informiert und sind zu der Erkenntnis gelangt, dass uns die Ingenieurhaftpflicht des Statikers im Prinzip überhaupt nichts bringt, wenn wir die Umsetzung dann über unseren Bekannten machen.

    Die haben das bei ihm in der Firma zwar schon oft genug gemacht, daher vertraue ich ihm eigentlich schon, dass er das kann und vernünftig macht, aber es ist wohl so, dass man nur abgesichert ist, wenn das offiziell von einer Firma gemacht wird und auch dann nur wenn es mindestens ein Meisterbetrieb wäre. Das wäre in seiner Firma zwar der Fall, trotzdem wäre die Sache für uns dann natürlich erheblich viel teurer.

    Nun hat er uns angeboten, dass er es auch seinem Statiker geben könnte, der den die in der Firma immer benutzen wenn soetwas ansteht und der könne ihm das dann ausrechnen.

    Was haltet ihr davon? Dann hätten wir zwar keine offizielle Statikberechnung aber wüssten im Prinzip das gleiche?! Da wir die Umsetzung eh mit unserem Maurer machen wollen, hätten wir ja eh keine Absicherung durch die offizielle Beauftragung eines Statikers. Ich sehe so also keine grossen Vorteile bei der Variante.

    Falls es doch welche gibt, bitte sagt mir welche und warum!
    Oder erzählen die Statiker evtl. dass nur so um nicht soviel Verantwortung zu tragen?

    Wie wäre das mit einer Versicherung wenn man eine offizielle Statikberechnung hätte, aber die Umsetzung privat erfolgt ist?
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich haftet der Statikus nicht für Ausführungsfehler.

    Kommt es zu einem Schaden, weil der Träger richtig berechnet, aber falsch montiert wurde, ist der dran, der den Träger einbaut.
    Ist der Träger nach Statik eingebaut, diese aber falsch, haftet der Statiker.
     
  3. Ortwin

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    Es gibt im Leben keine 100%ige Sicherheit und du darfst nicht immer vom schlimmsten ausgehen. Wenn du einen „richtigen“ Statiker beauftragst, ist das doch erstmal ausreichend. was willst du noch mit einem Nachweis seiner Haftpflichtversicherung? Vielleicht vorher noch amtlich beglaubigen lassen…?
    Und dem Handwerker kannst du ruhig auch vertrauen, dass er das richtig macht, wenn er die Vorgaben des Statikers berücksichtigt.
    Im Falle eines Schadens oder einer Schlechtleistung versuchen sowieso alle Beteiligten die Vorwürfe abzuwehren und keiner wills gewesen sein oder glaubst du die Haftpflichtversicherungen zahlen freiwillig?

    So langsam musst du aber auch in die Pötte kommen…ich würde einem Statiker direkt in deiner Nachbarschaft beauftragen unter der Voraussetzung, dass er sich die Situation vor Ort anguckt. 3 Tage später hast du deinen Plan und am WE drauf noch mal einen Termin zusammen mir dir als Bauherrn und mit Statiker und dem Maurer.
    Einfach machen und net 1000 Bedenken mit dir rumtragen, mit dieser "Jahrhundertbaustelle" machst du ja jetzt schon 2 Wochen rum.
    Wenn du 100%ige Sicherheit haben willst, musst du dir eine neue Waschmaschine kaufen. Da bekommst du 6 Monate Garantie …

    Gruß Ortwin
     
  4. #24 Gast036816, 09.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um dein bauchschmerzproblem zu lösen, kannst du den statiker mit der berechnung des trägers beauftragen, der bekannte maurer wird mit lieferung und einbau beauftragt. gegen ein kleines zusätzliches honorar kannst du dann den statiker weiter beauftragen, den einbau des trägers zu überwachen und zu prüfen. dann hast du alles zusammen. sollte der statiker etwas übersehen und es kommt zu folgeschäden kannst du bei beiden deine ansprüche anmelden.
     
Thema: Wanddurchbruch - Statiker zwingend notwendig?
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