Rechtliche Definition freistehendes Gebäude: Wann entfällt das "Freistehend"

Diskutiere Rechtliche Definition freistehendes Gebäude: Wann entfällt das "Freistehend" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Mitglieder, ich habe ein Grundstück erworben, auf welchem nach Bebauungsplan ein freistehendes Gebäude errichtet werden soll. Dieser...

  1. #1 1234567, 19.07.2013
    1234567

    1234567 Gast

    Liebe Mitglieder,

    ich habe ein Grundstück erworben, auf welchem nach Bebauungsplan ein freistehendes Gebäude errichtet werden soll.

    Dieser Plan sah es ebenfalls vor, dass, wie bei allen Häusern in unserer Straße, die Garage links ans Gebäude angebaut wird und bis zur linken Grenze des Grundstücks reicht.

    Das Grundstück unseren ebenfalls linken Nachbarn ist ein Sonderfall, da es das letzte Haus in der Straße ist. Der städtebaulicher Rahmenplan sah vor, dass bei diesem Haus die Garage auf der rechten Seite des Hauses angebracht wird mit einem Abstand zur Grundstückgrenze, der jedoch nicht definiert war.

    Nun hat unser Nachbar seine Doppel-Garage ebenfalls an seine Grundstückgrenze gesetzt, wodurch unsere Garagen sich nun berühren und eine Reihe von 3 Garagen enstand.

    Für mich ist nun aus einem rechtlichen Standpunkt interessant, ob hierdurch die Definition des freistehenden Gebäudes entfällt.

    Ich bin für jeglichen Rat oder Hilfe dankbar!


    Liebe Grüße

    Leo
     
  2. #2 Baufuchs, 19.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Entfällt nicht.

    Wobei es mich wundert, dass im B-Plan von "freistehendem Haus" geschrieben sein soll.

    I.d.R. wird da "offene Bauweise" oder "Einzelhäuser" o. "Doppelhäuser" festgesetzt.
     
Thema: Rechtliche Definition freistehendes Gebäude: Wann entfällt das "Freistehend"
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