Neue Haustür mit Macken!

Diskutiere Neue Haustür mit Macken! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, Ich brauche mal bitte eure Hilfe. Wir haben letzte Woche eine neue Alu-Haustür (mit Seitenteil) für schlappe 7.000 Euronen...

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  1. #1 geolina, 21.07.2013
    geolina

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    Guten Morgen,

    Ich brauche mal bitte eure Hilfe.

    Wir haben letzte Woche eine neue Alu-Haustür (mit Seitenteil) für schlappe 7.000 Euronen einbauen lassen. Beim Reinigen habe ich bemerkt, dass an der Innenseite eine ca 4 mm breite und 1mm tiefe Stelle auf der ansonst weißen, glänzenden Fläche abgeplatzt ist. Wir haben reklamiert und ein Mitarbeiter hat sich den Schaden angeschaut. Dabei fiel mir ca. 10cm weiter oben eine Stelle auf (etwa gleiche Größe wie der neue Macken) , die auch schon „nachgepinselt“ wurde (entweder schon ab Werk oder nach dem Einbau von den Monteuren).
    Gestern kam dann ein Schreiben von der Firma, dass sie jemanden vorbeischicken, der den Schaden „ausbessert“, was so für uns heißt, dass der neue Schaden wie schon weiter oben, einfach mit ein bisschen Farbe überpinselt wird.
    Müssen wir das bei so einer teuren Haustür hinnehmen?? Irgendwie sehen wir das nicht ein, denn unser Geld ist auch nicht gemalt, sondern echt ;-)

    Ganz lieben Dank und einen schönen, sonnigen Sonntag
    Achim
     
  2. #2 Gast036816, 21.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    trotz größter vorsichtsmaßnahmen kann beim bau, transport und einbau solcher elemente etwas passieren. soll der unternehmer jetzt eine komplett neue tür liefern und wieder einbauen? dein fehler ist, dass du die tür nicht bereits bei anlieferung oder direkt nach dem einbau zusammen mit dem monteur auf erkennbare mängel geprüft hast.

    es gibt nun mal so etwas wie hinzunehmende unregelmäßigkeiten bei gebäuden. lass die fehler im lack nachbessern und vereinbare mit dem auftragnehmer eine preisminderung. wenn du schon alles bezahlt hast wird es schwierig.
     
  3. #3 geolina, 21.07.2013
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    nein ist noch nicht ganz bezahlt und der Schaden wird ja auch nicht abgestritten.
    Außerdem sieht man die erste Ausbesserung, ist in Sichthöhe und, wenn bei dem 2. Schaden dann auch ausgebessert wird, wird das auch sichtbar sein. Preisnachlässe gibt es in der Firma nicht (lt. Aussage des Monteurs)
    Gruß
     
  4. #4 CastleInGT, 21.07.2013
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    uiui... gut, dass ich nicht in Berlin baue ;)

    Rein rechtlich habt ihr Anspruch auf eine mangelfreie Lieferung. Bei Neufahrzeugen gibt es entsprechende Urteile, die klar besagen, dass bei erfolgter Nachlackierung die Eigenschaft des Neufahrzeugs erlischt. Ergo Kaufvertrag nicht erfüllt.

    Gleiches dürfte hier gelten. Jeder ordentliche Hersteller wird seine Ware für den Transport sichern müssen - ergo eine mangelfreie Anlieferung garantieren. Auch beim Einbau muss soweit es sich um lackierte Oberflächen handelt extravorsichtig gearbeitet werden.

    Effektiv besteht bei einem Mangel gar ein Anspruch auf Austausch mit Neuware. Hier im Werkvertragsrecht ist Erfolg geschuldet.

    Schriftlich den Mangel beanstanden und Austausch fordern. Lackstiftreparaturen sind ja bitte ein Witz im Neubau!:yikes
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Kannst du deine gewagten Behauptungen auch mit Urteilen belegen? Oder wirfst du hier nur deine Meinung in den Raum?
     
  6. #6 geolina, 21.07.2013
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    Danke für die Info.
    Ist zwar kein Neubau, die alte Haustür hatte ihre Dienste getan. Trotzdem sehe ich das genau so, zumal man die Ausbesserungen sieht. Es soll ja keiner denken, wir hätten sie irgendwo gebraucht ersteigert ;-).
    Dankeschön
     
  7. #7 Tarunio, 21.07.2013
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    Was ist das für eine Haustür für 7000 € ? Kannst mal Bild vielleicht Posten
     
  8. #8 wasweissich, 21.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn das beispielneufahrzeug eine macke nach einer woche hat , ists mit dem erlöschen der eigenschaft neufahrzeug essig , weil diese beim verlassen des autohauses erlischt ;)
    und wie lange sollte der monteur an der tür sitzen bleiben .... ?? eine woche ? einen monat ?
     
  9. #9 Gast036816, 21.07.2013
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    Gast036816 Gast

    immer mal ran, versuch macht kluch!
     
  10. #10 wasweissich, 21.07.2013
    wasweissich

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    wenn das beispielneufahrzeug eine macke nach einer woche hat , ists mit dem erlöschen der eigenschaft neufahrzeug essig , weil diese beim verlassen des autohauses erlischt ;)
    und wie lange sollte der monteur an der tür sitzen bleiben .... ?? eine woche ? einen monat ?
     
  11. #11 CastleInGT, 21.07.2013
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    @ Lebski: sehr gerne, dazu braucht es keine Urteile, sondern lediglich aktuelles Schuldrecht nach BGB.

    Werksvertrag vorliegend für eine NEUE Haustür inkl. Einbau.
    Sachmangel vorliegend? --> diverse sichtbare Kratzer und bereits reparierte Schäden.
    Damit wird der Sachmangel durch die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 BGB) manifestiert.

    Bei vorliegendem Sachmangel besteht Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Nacherfüllung kann auf zweierlei Art möglich erfolgen. Zum einen durch Nachlieferung oder durch Nachbesserung. Ergo Austausch oder Reparatur.

    Im Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer das Wahlrecht der Nacherfüllung. Eine Ausbesserung mit einem Lackstift, so dass noch sichtbare Spuren hinterbleiben erfüllt nicht den Anspruch einer Nacherfüllung (§ 635 Abs. 1 BGB). Der AN könnte die Haustür wieder ausbauen und durch den Hersteller oder einen Lackierer derart reparieren lassen, dass kein sichtbarer oder unsichtbarer Schaden besteht. Bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung bleibt dem AG nur der Rücktritt vom Vertrag.

    @TE Wendet euch schriftlich mit entsprechender Mängelanzeige an den AN und besteht auf eine fachgerechte Reparatur mit einer definierten Zielsetzung eines nicht sichtbaren Schadens. Wir reden hier nicht von Baumarktware.
     
  12. #12 CastleInGT, 21.07.2013
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    @wasweissich
    Der Mangel ist seitens des AN nicht bestritten worden. Ergo dürfen wir davon ausgehen, dass dieser ihn verursacht hat.
     
  13. Lebski

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  14. #14 geolina, 21.07.2013
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    Habe leider keine Kamera zur Hand, Sohnemann hat sie mit in Urlaub genommen :-(
    Es ist eine Aluminium Haustür mit Seitenteil, 210cm breit,
    Seitenteil 3-fach verglast, Tür 4-fach verglast.
    Ich denke mal, dass der Preis gerechtfertigt ist - hoffe ich ;-)
     
  15. #15 wasweissich, 21.07.2013
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    wasweissich Gast

    der hat ja erstmal keine glaskugel , und bevor er sich das ding nicht angesehen hat , wird er erstmal nichts sagen .
    wenn ein normales verhalten (erstman ansehen und dann stellung nehmen) für dich schon ein schuldeingeständnis ist , solltest du an deinem rechtsempfinden arbeiten .
    zieht es jetzt unter der tür wegen einer macke im lack ?

    deine definitionen von mängeln bedürfen auch eines upgrades ... :D

    weisst du , wie oft ich wegen irgendwelcher behaupteten mängel und durch andere verursachte schäden unterwegs bin ? es ist deutlich öfter , als bei tatsächlichen fehlern ... ;)

    deswegen mache ich auch täglich ein paar fotos ... hilft nämlich wirklich .
     
  16. #16 CastleInGT, 21.07.2013
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    :mega_lol:

    Wo bitte ist dort der Beweis, dass Mängel bei Haustüren im sichtbaren Bereich akzeptiert werden müssen? Wenn schon so einen Direktlink posten, dann bitte mal auch durchlesen. Seite 4/5 zeigen deutlich die Beurteilungsmöglichkeiten eines Mangels.
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Und wo steht da austauschen? Mit dem Lesen ist es nicht so weit, gell?
     
  18. #18 CastleInGT, 21.07.2013
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    @wasweissich
    zu deinen Ausführungen fällt mir nichts mehr ein außer: :bierchen:
    Laut deiner Berufsbezeichnung erlaube ich mir doch den Hinweis, dass deine rechtlichen Stammtischweisheiten nicht der Realität entsprechen. Ergo: Schuster bleib bei deinen ..

    :respekt
     
  19. #19 wasweissich, 21.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    noch gut , dass du aus meiner berufsbezeichnung mein wissen und können so genau beurteilen kannst .

    ich will dir mal helfen : tür undicht, schliesst nicht , .... sachmangel

    kleiner lackschaden 1x4 mm , lack........... optischer mangel
     
  20. #20 CastleInGT, 21.07.2013
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    @Lebski: Prokuristen (netter Beruf) fühlen sich bemerkenswert schnell persönlich angegriffen ...
    Lies dir doch einfach meinen zweiten Post durch.

    Eine 1mm tiefe Macke im Lack vor Ort zu reparieren ist zumindest äußerst schwierig. Soweit eine fachgerechte Reparatur (Lackierung) vor Ort nicht möglich ist, kann dies zum Austausch (soweit das beschädigte Teilstück demontierbar, natürlich nur zum Teilaustausch) führen.
     
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