Grenzbebbauung mit Lärmschutzwand

Diskutiere Grenzbebbauung mit Lärmschutzwand im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wir haben folgende unglückliche Situtation: Nach 2,5 jähriger Umbauzeit haben wir ein ca. 150 Jahre altes Gebäude im Dorfgebiet...

  1. #1 4711LIMA, 21.07.2013
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    Hallo Forum, wir haben folgende unglückliche Situtation:
    Nach 2,5 jähriger Umbauzeit haben wir ein ca. 150 Jahre altes Gebäude im Dorfgebiet restauriert und wohnen nun seit ca. 2 Jahren dort. Unser Nachbar hat zum Zeitpunkt unseres Einzuges begonnen einen kleinen Caffeehausbetrieb mit Gastgarten zu betreiben.
    Das hat uns nicht gestört, das Nachbargrundstück ist sehr groß, der Gastgarten war zur Strasse hin, d.h. für Gäste waren wir nicht einsehbar und es gab überhaupt keine Lärmbelästigung und wir haben Ihm sozusagen alles gute gewünscht. Seit letzem Jahr hat er ohne vorhandene baubehördliche Genehmigung begonnen, den Gaststättenbetrieb in den hinteren, wohl auch malerischen Garten zu verlegen, d.h. das grenzt jetzt unmittelbar an unseren ruhigen Garten an. Wir sind ja eigentlich wegen der Ruhe aus Land gezogen, damit ist es nun vorbei.
    Gespräche waren erfolglos, er hat nun einen offiziellen Bauantrag für einen Biergarten mit Partyzelt gestellt, darüber wurden wir weder informiert noch gefragt, wir habens aus der Zeitung gelesen. Auf Nachfrage beim LRA wurde uns mitgeteilt, wir bekommen zeitgleich mit dem Nachbarn den Genehmigungsbescheid.
    Nun, wir sind zum Anwalt gegangen, der allerdings bis auf die Kopie des Bauantrages wenig bewirkt hat.

    Der Nachbar betreibt nun seit einem Jahr, auch ohne vorhandene Genehmigung seinen Biergarten, manchmal gibts da Lärm bis 0200 Morgens.
    Wir sind keine streitlustigen Menschen, wollen eigentlich nur unsere Ruhe und haben darum selbst einen Bauantrag auf einen Lärmschutzwand gestellt.
    Es fühlt sich allerdings komisch an, dass der Lärmgeschädigte auch noch für die Kosten des Schutzes aufkommen soll

    Unser Bauantrag sieht eine Lärmschutzwand über ca. 75% der gemeinsamen Grenze vor, das sind dann insgesamt 41 Meter, wobei davon 17 m eine Höhe von 2 m oder weniger aufweist, bis zum höchsten Punkt mit 4 Meter Höhe folgt die Wand in Stufen mit 0,5 m Sprüngen. Für den Nachbarn ist das optisch ohne Auswirkung, weil an der Grenze, teilweise 2 Meter auf unser Grundstück überhängend, Büsche und Bäume mit einer Höhe von 4 bis 15 m stehen. Die Lärmschutzwand ist im niedrigen Bereich (2m-Höhe) aus Betonwinkelstützelementen geplant, alls was höher ist als begrünbare Wand, d.h. 1,1 m dick, mit Fächern ausgestattet die mit Erde gefüllt werden, die dann mit Rankgewächsen, Blumen, was auch immer bepflanzt werden, d.h. nach einigen Monaten sieht man nichts mehr davon und die Tierwelt wird sich freuen.

    Jetzt das Problem:
    Der Nachbar verweigert die Unterschrift auf den Bauplan. Das ganze liegt nun seit Monaten am LRA-Regensburg (Bayern) wegen Genehmigung. Die Gemeinde hats einstimmig genehmigt. Das Problem ist wohl auch die fehlende Übernahme von Abstandsflächen, wobei man allerdings sagen muss, das nächste Gebäude beim Nachbarn steht ca. 41,5 m von der Grenze entfernt. Die Frage hier an das Forum ist, ob es für eine Lärmschutzwand, Zaun, was auch immer eventuell irgendwo ein Hintertürchen gibt, dass man das Thema Abstandsfläche umgehen kann? Die Wand Höher als 2 m ist auch nicht betoniert, d.h. theoretisch könnte diese leicht wieder entfernt werden, was wir natürlich auf Grund der dazugehörigen Gartenplanung nicht mehr wollen und auch mit großem Aufwand verbunden wäre. Gibt es eventuell einen Grenzbebauung zumindest bis 3 m Höhe? Das würde den Lärm zumindest im Garten reduzieren nicht aber das Schlafproblem lösen.

    Über ein paar gute Ratschläge wären wir wirklich dankbar, bei uns gibts zwischenzeitlich kein Familienglück mehr im Garten und der Lärm in der Nacht auf unsere Schlafzimmer im OG ist beträchtlich.......
     
  2. Julius

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    Dann solltet Ihr gegen den Lärm vorgehen.
    Umgehend und massiv.
    Aber nicht mit einem Bauantrag!
    Warum hat Euch der Anwalt nicht dazu geraten?
     
  3. H.PF

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    Schick denen wegen Ruhestörung die Polizei ins Haus
    Jedes Mal... Um 22 Uhr hat Ruhe zu herrschen! Und warum sollst DU einen Lärmschutzwall bezahlen? Die sollen gucken, das keine Störung aufs Nachbargrundstück übergreift!

    Streit hast du sowieso, dann geh in die Offensive gegen so einen Ignoranten...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Was tun?
    1) das Bauamt auffordern, den Schutz Eures Lebensraums zu berücksichtigen beim Bauantrag des Nachbarn+
    2) Konzession des Kneipenbetriebs klären. Oft sind da schon Auflagen drin. Wird dagegen massiv verstossen, kann ihm die Lizenz entzogen werden.
    Hat er überhaupt eine Konzession für Aussenbetrieb?
    3) Das Bauamt auffordern, Euch den Nachweis der notwendigen Stellplätze vorzulegen.
    4) Dem Nachbarn klarmachen, dass Ihr ihm alle Steine in den Weg legen werdet, die Ihr finden könnt!
    5) Den Anwalt wechseln, weil der Euch eigenlich die ganzen Tipps gegen müsste!
     
  5. #5 Gast036816, 21.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    willst du dir das antun? nicht nur dass diese lange wand dir eine stange geld kostet, die will gepflegt und bearbeitet werden. ihr habt ein anrecht auf ruhe ab 22.00 uhr. dies muss der nachbar zusichern, ob er eine genehmigung für einen ausschank außen hat oder nicht. da würde ich an deiner stelle nicht locker lassen und dafür kein geld investieren, dass der nachbar weiter gegen gesetze verstoßen wird. irgendwann beschwert er sich noch, dass die pflanzen von deiner langen wand in seinen garten wuchern.
     
  6. #6 4711LIMA, 22.07.2013
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    Hallo Forum,. erst mal danke für die schnellen Antworten, das war ja bei einem so schönen Sonntag nicht gleich zu erwarten.

    Um es klar zu stellen, wir sind nicht Leute, die schnell den kopf in den Sand stecken, im Gegenteil...... aber ein Streit bringt uns nicht wirklich weiter.
    Ich bin 52 Jahre, man kann davon ausgehen, dass das durch 2. Instanzen geht, d.h. 3 Jahre Gerichtsauseinenadersetzung ist wohl drinn, d.h. das sind 10 % meiner restlichen Lebenserwartung...... und das ist mir/uns unser Frieden nicht Wert, vor allem, weil der Biergarten vermutlich unvermeidbar ist, es geht nur um die erträgliche Gestaltung.

    Auch die Kosten, natürlich stört uns das. Nach 2 Jahren Sanierungs- und Umbauaufwand hat man bei so einem alten Gebäude den Geldbeutel enger zu schnallen.

    Wir würden das Geld in die Hand nehmen, um
    - für uns Ruhe und Frieden herzustellen
    - es ergibt eine interessante Gartengestaltung
    - wir wollen Sichtschutz - letzten Samstag haben uns die angetüdelten Gäste über den Zaun verhöhnt

    Das wichtigste was ich mir hier im Forum erhoffe:
    Gibts irgendeinen Weg, um in dieser Situation die Sache mit den Abstandsflächen zu umgehen ??
    Danke
     
  7. #7 ralph12345, 22.07.2013
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    Wenn der Bebauungsplan keine 2m hohen Mauern als Einfriedung erlaubt, dann guck in die Landesbauordnung. Ich bin da gerade zu faul zu, aber in der Regel steht da sowas wie Anlagen von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Dazu gehört eine 2m hohe und xxm lange Mauer auch. Die hat Grenzabstände einzuhalten. Also entweder 3m (bei 4m Höhe eher mehr) weg von der Grenze auf Deinen Grund, oder Genehmigung vom Nachbarn und von der zuständigen Behörde.


    Zum Rest...
    Um 22 Uhr die Polizei zu rufen, wenn das laut wird, bedarf keines Prozesses durch 3 Instanzen. Anzeige wegen Ruhestörung auch nicht. Und nebenbei gesagt, Du hast Anspruch auf Ruhe 24 Stunden am Tag, lediglich sind ab 22 Uhr die Masstäbe noch schärfer.
    So ganz ohne ein bischen Gegenwehr wirst Du Deine Rechte nicht wahrnehmen können.
     
  8. JulesP

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    Ich kann auch nur empfehlen die Polizei wegen Ruhestörung einzuschalten... allerdings wäre es ratsam einen Gutachter ins Haus zu holen der bestätigen kann das die Lärmbelästigung eure Lebensqualität massiv einschränkt! das ist ein Gerichtsverfahren schneller vorbei als es begonnen hat... ich hätte noch andere Ideen aber die sind wahrscheinlich nicht ganz legal^^
     
  9. #9 4711LIMA, 22.07.2013
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    Hallo JulesP, das mit dem Gutachter, ich hatte einmal in meinem Leben ein Bauproblem. Alleine die Bestellung und das Erscheinen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zum Beweissicherungsverfahren hat 7 Monate in Anspruch genommen und jetzt sind 2,5 Jahre ins Land gegangen und wir haben in Kürze die Hauptverhandlung in der 1. Instanz. Darum verstehst Du hoffentlich, dass unser Leben zu Schade ist um sich mit derartigen Streitereien zu beschäftigen .......
     
  10. H.PF

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    Sorry, du bist da aber SOWAS von auf dem Holzweg!

    Polizei, jedes! Mal die Polizei. Meinste die Gäste haben Lust drauf jedes mal die Bullen da zu haben?
    Das ist die Strategie... Mach es den Ruhestörern doch ungemütlich...

    Merkst du eigentlich nicht das du von den Nachbarn nicht für voll genommen wirst?

    Wehr dich...
     
  11. #11 ultra79, 22.07.2013
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    Ich bin bei sowas auch eher keiner der die Konfrontation sucht. Kann den TE daher verstehen...

    Aber: wenn du dich nicht beschwerst und das über eine Zeit so läuft, dann wird im Gerichtsverfahren auch die Frage aufkommen warum du dich nicht beschwert hast. Also die Beschwerden über die Ruhestörungen bei der Polizei schaffen auch eine Beweislage. Daher ist das schon richtig das man die entsprechenden Behörden in Kentniss setzen muss. Nun verstehst du dich mit deinem Nachbarn scheinbar eh schon nicht mehr gut - da kann dieser letzte Schritt auch nicht mehr viel kaputt machen...
     
  12. #12 Vorgartenzwerg, 22.07.2013
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    Was ist den mit diesem Punkt? Wenn er gar keine Erlaubnis hat, da hinten im Garten Ausschank zu betreiben, müsste ihm doch jemand den Laden
    erst Mal dichtmachen. Zumindest den Garten.

    Sind noch weitere Nachbarn von dem Trara betroffen? Könnt Ihr Euch da irgendwie zusammentun?
     
  13. #13 4711LIMA, 23.07.2013
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    Hallo Forum, wir haben natürlich bereits mehrfach die Polizei gerufen, die sind auch gekommen und haben das aufgenommen. Seit der Lärm auf unserer Seite ist, sind die anderen Nachbarn auf der Vorderseite des Gebäudes nicht mehr betroffen.
     
  14. Neutal

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    Dann sollten Sie mal bei der Gewerbeaufsicht oder dem Ordnungsamt vorsprechen. Selbst in Hambug sind die meisten Gastronomen an die Ruhezeiten gebunden. An der Reeperbahn gibt es natürlich ausnahmen ;-)
     
  15. #15 Gast036816, 23.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    woher weißt du das denn?
     
  16. Neutal

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    Bin in Hamburg geboren, da weiß man sowas ;-)
     
  17. #17 ralph12345, 23.07.2013
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    Die Konfrontation ist doch längst da, die braucht man nicht mehr suchen. Ich bin auch ein sehr friedlicher Mensch, aber was nutzt das, wenn der Nachbar das ausnutzt oder für friedliche Koexistenz und Abstprachen nicht empfänglich ist? Entweder man nimmt das achselzuckend hin und erträgt den Krach, dann bitte aber auch nicht rumjammern, oder man wehrt sich.

    Polizei, Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt.
    Polizei nicht nur anrufen sondern direkt eine Anzeige aufgeben.
     
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