Sohlenabdichtung

Diskutiere Sohlenabdichtung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, das ist mein erster Beitrag hier, ich hoffe in der richtigen Kategorie. Ansonsten bitte ich höfflich um die richtige Zuordnung....

  1. #1 Loretta, 22.07.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.07.2013
    Loretta

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    Liebes Forum,

    das ist mein erster Beitrag hier, ich hoffe in der richtigen Kategorie. Ansonsten bitte ich höfflich um die richtige Zuordnung.

    Wir (ich und mein Freund) wollen bauen. Wir haben einen Werkvertrag mit einem großen, bundesweit tätigen GÜ abgeschlossen. Jetzt gibt es noch ein paar Änderungen aufgrund der Bemusterung. So weit so gut bisher. Zusätzlich aber hat der GÜ ...... jetzt aber angekündigt, dass die Abdichtung der Bodenplatte anders ausgeführt werden soll. Nämlich WU-Beton statt Bitumenabklebung (ich hoffe ich habe das richtig verstanden, bin Baulaie). Untern habe ich die Original-Email zitiert. In der Baubeschreibung steht da nichts konkretes, außer Betonsorte und das Abdichtung gemäß DIN erfolgt.

    Folgende Reaktionen:

    Verkaufsberater: "Das ist besser, deswegen bieten wir Ihnen das an ... wir machen das jetzt grundsätzlich ab diesem Jahr so!" - Naja würde ich auch sagen.

    Sachverständiger (telefonisch, der damals den Kaufvertrag geprüft hat): "Hmm ... ja ... Grenzfall, ist eigentlich kein WU-Bauteil ... kann man so machen, aber eigentlich nicht Stand der Technik" - Hilft mir jetzt nicht wirklich weiter, ist aber eher ein ja geht.

    Architekt (Schulfreund von mir, telefonisch gestern abend): "Auf jeden Fall mit Bitumen abdichten" - GÜ will das natürlich nur gegen Aufpreis machen.

    Was nun? Ich bin total verunsichert.

    Ist das nun akzeptabel bzw. muss oder sollte ich das so ausführen lassen? Oder sollte/kann ich auf der "normalen" Abdichtung bestehen?

    Sowohl rechtlich als auch fachlich?

    Hier die Original-Email:

    "Hallo Frau P.,

    Wir haben die Technik bei der Sohlenabdichtung verbessert.

    Hier der korrekte Text dafür. Ich werde die auch in das Angebot aufnehmen und ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Sinne ist.

    SOHLENABDICHTUNG:
    Für die Sohlenabdichtung verwendet ..... einen
    hochwertigen, wasserundurchlässigen Beton gemäß der WU Richtlinie.
    Diese WU-Konstruktion übernimmt in Verbindung mit einem
    statischen Nachweis über die Begrenzung der Rissbreite gem.
    der WU-Richtlinie die abdichtende Funktion der Sohle.
    Die DIN 18195-4 findet hinsichtlich der Sohlenabklebung keine
    Anwendung (DIN 18195-4, 1.2, Absatz 6), daher wird auf die
    Sohlenabklebung verzichtet.
    Ihr Verkaufsberater informiert Sie gerne über die Vorteile einer
    WU-Konstruktion."

    Viele Grüsse,
    Loretta
     
  2. #2 RMartin, 22.07.2013
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    Also nichtunterkellert?
    Ist der Vertrag nun schon unterschrieben oder nicht?
     
  3. #3 Loretta, 22.07.2013
    Loretta

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    Nein, nicht unterkellert.

    Der Vertrag ist schon lange unterschrieben. Die obige Passage soll jetzt mit dem Bemusterungsprotokoll zusätzlich aufgenommen werden.

    Loretta
     
  4. #4 RMartin, 22.07.2013
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    Dieser Vertragsänderung würde ich an Eurer Stelle halt einfach nicht zustimmen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2013
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    Das ist Müll. Eine echte WU-Konstruktion kann zwar vor Wasser von unten schützen, aber das ist eher die Ausnahme.

    Viel wesentlicher ist die Funktion einer bituminösen Abdichtung als Dampfsperre und die kann auch die beste WU-Konstruktion nicht ersetzen!

    Lasst die den Text ruhig aufnehmen, besteht aber auf einer Bestätigung im Vertrag, das eine fachgerechte Dampfsperrfunktion gewährleistet wird.
    Oder noch besser - um den Passus streiten mit dem Verweis auf die erforderliche Dampfsperre!

    Ich habe mal einen Bau besichtigt, bei dem die Dampfsperre vergessen worden war - der Fußboden arbeitete jahreszeitenabhängig auch fast 10 Jahre nach Fertigstellung noch!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2013
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    Dann einfach nicht zustimmen! Oder besser - ausdrücklich widersprechen!
     
  7. #7 Loretta, 22.07.2013
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    Vielen Dank Ralf und Martin,
    das bestätigt unser Gefühl, dass diese Änderung eher zu unserem Nachteil ist. Blöd ist natürlich, dass die alte Baubeschreibung auf diesen Punkt nicht im Detail eingeht. Ist denn die zitierte DIN der Stand der Technik? Denn im Werkvertrag wird auf diese Bezug genommen.

    Diese Email ging - so wie ich gehört habe - an alle aktuelle Bauvorhaben.


    Loretta

    @Ralf
    pardon, wollte keine Namen nennen
     
  8. #8 Gast036816, 22.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    besteht auf die dampfsperre, die hätte er auch machen müssen, wenn die sohle nicht in wu ist. wenn das gebäude nicht unterkellert ist, ist die wu-sohle flüssiger als wasser, überflüssig, es sei denn, ihr habt 30 cm unter der grasnarbe grundwasser stehen.
     
  9. #9 Loretta, 22.07.2013
    Loretta

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    @rolf,
    nein ganz normal, Grundwasser ist relativ hoch (ca. 1,5 m) aber wir haben nie vorher über WU-Beton gesprochen. Was meinst Du mit flüssiger als Wasser?

    Loretta
     
  10. #10 ultra79, 22.07.2013
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    Überflüssig...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2013
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    Absatz 6 gibts da gar nicht.
    Es gibt nur Spiegelstriche und davon nur 5. Ich gehe davon aus, es soll um den 5. gehen.
    Der besagt, dass die Norm bei WU-Bauteilen nicht gilt.

    So weit gut und richtig, nur heisst das nicht, dass keine Dampfsperre mehr erforerlich ist! Es heisst nur, dass die Abdichtung, die bei einer EG-Sohlplatte eh fast nie ein Problem ist, anders gelöst wird!

    Ich würde auch mal den Nachweis fordern, dass die WU-RiLi eingehalten wurde! Bloß WU-Beton einbauen reicht nämlich nicht!
     
  12. #12 Loretta, 22.07.2013
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    @Ralf,
    jetzt bin ich wieder etwas verwirrt. Wenn der GÜ jetzt WU-Beton nimmt, muss er nach DIN nicht weiter abdichten?
    In der Email will er doch nach WU-Richtlinie einbauen? Ist das Praxis? Gibt es eine andere Norm, die die Dampfsperre be- und vorschreibt?

    Loretta
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2013
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    Nicht, wenn er "nur" WU-Beton nimmt, sondern wenn er eine echte WU-Konstruktion (bei der der Beton nur eine von vielen Komponenten ist), kann er auf eine zusätzliche Abdichtung verzichten.

    Auf eine Dampfsperre kann er nur verzichten, wenn der Bauteilquerschnitt/-aufbau das auch hergibt!
    Dafür gibt es meines Wissens keine explizite Norm, sondern "nur" die Regeln der Bauphysik.
    Die reichen aber völlig aus, eine fachgerechte Dampfsperre im Bauteilquerschnitt erforderlich zu machen - zumindest bei Bauvorhaben in D!

    Ich finde die Idee des GÜ sagen wir mal mutig und ich wäre nicht verwundert, wenn er diese Bauweise nach einigen verlorenen Bauprozessen und div. Schäden wieder umstellen würde!

    Nochmal - ich habe als Gutachter einmal die Folgen des Fehlens einer solchen Sperre miterleben dürfen! War für den Bauherren nicht wirklich witzig!
     
  14. #14 Gast036816, 22.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was steht denn im bodengutachten drin hinsichtlich des feuchteschutzes bei der gründung?
     
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