Terasse zu tief angelegt - wer trägt Verantwortung?

Diskutiere Terasse zu tief angelegt - wer trägt Verantwortung? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Bei uns hören die Probleme einfach nicht auf.... Ich habe gerade keinen hochladbaren Lageplan zur Hand, ich hoffe, Ihr versteht mein Problem...

  1. #1 Annette1968, 22.07.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Bei uns hören die Probleme einfach nicht auf....

    Ich habe gerade keinen hochladbaren Lageplan zur Hand, ich hoffe, Ihr versteht mein Problem anhand des schon älteren Fotos dennoch.



    Bei uns wird gerade der Garten angelegt (fast fertig). Auf dem Foto seht ihr die Ostseite. Nach links, also auf der Südseite des Hauses, verläuft auf der gesamten Hauslänge die Hauptterasse. Links seht ihr die Rückseite der Garage. Nicht mehr im Bild ist dort die Hintertür zum Fahrrad- und Geräteraum. Rechts von der Garage endet das Grundstück an einem Fahrradweg.

    In der Ecke zwischen Haus und Garage haben wir eine kleine Schattenterasse anlegen lassen, damit man sich bei einem Wetter wie jetzt mal in den Schatten des Hauses verziehen kann.

    Und jetzt das Problem: Die Tür der Garage und die Terassen hinten, liegen auf einer Ebene. Da wir grundsätzlich ein leichtes Gefälle im Grundstück haben, haben wir uns zunächst nichts dabei gedacht, dass die Traufkante von der Terasse bis zum linken Lichtschacht mit einem Gefälle von etwa 15 cm auf knapp 2 m angelegt wurde. Dann ist das Stück bis zur Garagenwand eben modeliert. Die Schattenterasse geht bis zur vorderen Garagenwand, der rechte Lichtschacht liegt etwa mittig auf der Terassenbreite. So weit so gut.
    Jetzt haben sie aber heute den Bereich vor der Garage aufgeschüttet. Und jetzt haben wir von der Ecke zur Tür (ebenfalls etwa 2 m) eine Steigung, damit wir wieder auf der Türhöhe ankommen.

    Grund: Die Lichtschächte sind etwa 10-15 cm unter Niveau - aber die sind verstellbar!! Weil dem GaLa das nicht klar war, hat er das Problem nie angesprochen, obwohl er das nach eigenen Aussagen registriert hat, sondern sich bei dem Nieveau des Gartens und der kleinen Terasse einfach an den Lichtschächten orientiert.

    Und nu??? Wir haben doch keine Lust, völlig ohne Grund eine Bodenwelle auf der Ostseite zu haben! Zumal der Garten zum Nachbarn ja auch wieder hoch gehen muss. (Abstand Haus zur Ostgrenze 4,5 m).

    Im Gegensatz zum Bild ist die Terasse aber bereits fertig, natürlich inkl. der Granitborder rundum und für den Kiesstreifen am Haus.

    Müssen wir damit jetzt leben? Können wir Reklamieren? Und wer kommt für den Schaden auf??
     
  2. #2 Annette1968, 22.07.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Das Bild wurde nicht geladen und mit der Änderung hat es zeitlich nicht mehr geklappt. Hier nun das Bild:

    [​IMG]
     
  3. #3 Gast036816, 22.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es einen detaillierten aussenanlagenplan mit exakten höhenkoordinaten, die auch mit der hochbauplanung überein stimmen? gibt es eine verbindliche höhenkoordinate für alle?
     
  4. #4 ManfredH, 22.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wer hat das ganze denn geplant, und welche Höhenangaben stehen in den Ausführungsplänen ?

    oops, zu spät... time waits for noone
     
  5. #5 wasweissich, 22.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    müsst ihr nicht , kann man mit einigem aufwand sicher ändern .


    ich hätte gesagt , bei dem , der die höhen der lichtschächte festgelegt hat /die lichtschächte planlos angeschraubt hat .

    das der galabauer nicht nachgehakt hat ist bräsig , aber da seid ihr/euer planer(falls vorhanden) genauso bzw. noch eher schuld , es ist nicht die aufgabe des galabauers ohne anweisung an lichtschächten herumzuschrauben ,zumal die problematik des anputzens und der dichtigkeit des gebäudes nach einer solchen aktion risiken birgt , die er sich ohne not/auftrag nicht ans bein binden muss.

    ???
     
  6. #6 Annette1968, 22.07.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Einen "detaillierten aussenanlagenplan mit exakten höhenkoordinaten"??? Naja, eigentlich ist unser Grundstück weitestgehend eben, wir reden von vielleicht 10 cm von west nach Ost...wenn überhaupt. Jedenfalls nicht von einer angelegten Bodenwelle auf dem Oststreifen.

    Die Lichtschächte stammen vom Rohbauer, also demjenigen, der über die absolute Höhe der Bodenplatte und Austritte der Türen Bescheid hätte wissen müssen.

    Ob es verbindliche Höhenkoordinaten gibt, weiß ich nicht. Ich habe noch keine gesehen und uns hat noch nie jemand danach gefragt. Dem GaLa haben wir alles zur Verfügung gestellt, was er haben wollte. Falls der Architekt sowas hat, was ich jetzt annehme, gehören die vermutlich zu den zahlreichen Unterlagen in der Baumappe, die wir nach Abschluss erhalten sollen. Da wir wegen anderer Mängel aber inzwischen einen Baurechtler eingeschaltet haben, kann das "nach Abschluss" allerdings noch ein wenig dauern. *seufz*

    Hätten wir jetzt als Bauherren die Höhe der Lichtschächte zur Bodenplatte vermessen müssen? Und wie bitte hätten wir das anstellen sollen, so als Laien ums Eck rum?
     
  7. #7 wasweissich, 22.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht unbedingt ,

    aber mit dem galabauer (waren mehrere angefragt ? wie ist die vergabe abgelaufen ?? ) reden , oder einen aussuchen , der vor ort vor der angeboterstellung mal das augenmass auspackt , und wenn das kaputt ist den zollstock (ich weiss , das heisst anders) und weist den BH auf solche diskrepanzen hin .

    aber normalerweise kann man , als der letzte der auf baustelle kommt , davon ausgehen , dass die vorgewerke und der architekt sich über ihre arbeit ein paar gedanken gemacht haben .


    wenn meinereiner/mein chef sich über solche sachen gedanken macht , liegt es daran , dass wir unsere sache mit verantwortung und liebe zum detail machen. manchmal bekommen wir es sogar vergütet ;)
     
  8. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Pläne gibt es normalerweise zur Ausführung und nicht nach Abschluss der Maßnahme.
    Der Gala-Bauer hat beim Anlegen sicher irgendwann gemerkt, daß die Höhenentwicklung etwas " ungewöhnlich" ist , da hätte er mal nachfragen können, ob das wirklich so gewollt ist.
     
  9. #9 Annette1968, 28.08.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Ich hol das jetzt wieder hoch, weil jetzt die Schlussrechnung vorliegt und wir noch nicht so recht wissen, wie wir vorgehen sollen.

    Zu den Fragen:

    Wir haben insgesamt 5 oder 6 GaLas angefragt, davon zwei als ausdrückliche Empfehlung. Von diesen beiden war dann auch die Beratung am Besten und es kam jeweils ein detailliertes Angebot. (Von den anderen gar nichts oder nur dürftiges)
    Für "unseren" haben wir uns letztlich entschieden, weil 1. das Angebot am Besten strukturiert war und am wenigsten Ungereimtheiten offen lies (er hatte eben zumindest schon mal grob vermessen) und 2. die Chemie einfach stimmte. Der Preis war dabei nebensächlich, wir wollten ja auch Qualität und damit waren die beiden waren wohl realistisch im Preis, aber eben auch die teureren.

    In den Planungsgesprächen war nie von einer Hanglage die Rede und insofern gab es auch weder von ihm einen Plan mit Höhenangaben, noch hat er vorab nach sowas gefragt. Und wir haben es auch damit auch nicht vermisst. Praktisch war es wohl auch so, dass seine beiden "Mannen", die die Verlegearbeiten gemacht haben, sich schlicht an den Lichtschächten orientiert haben, ohne sich Gedanken zu machen oder es uns oder ihrem Chef gegenüber anzusprechen. Hätten sie das gemacht, wäre das sicher diskutiert worden. Der Chef hat ja auch so einige andere Mängel von Vorgewerken entdeckt. (Ich sag nur Grenzabstand der Garage :mad: )

    Ich will dem armen Kerl ja auch nicht die komplette Schuld in die Schuhe schieben, ich mag ihn und will ihn sicher nicht in den Bankrott treiben.

    Aber ich wüßte einfach gern, wer bei einer kompletten Neuanlage eines Garten die Verantwortung für die Abmessungen (sowohl waagerecht als auch eben in die Senkrechte) trägt.

    Die Ostseite ist sicher eklatant, zumal der Bebauungsplan nämlich waagerechte Bebauung vorsieht. Sprich das Haus auf der Ostseite hat das komplett identische Niveau wie wir und die leichte Hanglage muss erst der letzte in der Reihe "ausbaden". Dadurch haben wir jetzt auf der Ostseite auf einer Fläche von ca. 5x7 m eine Senke ca 25 cm runter, die dann zum Nachbarn letztlich wieder hoch gehen muss. Da wäre die Grundstücksgrenze jetzt nämlich zu tief angelegt. Das sieht nicht nur schlicht "dämlich" aus, sondern bedeutet zum einen, dass wir die Grundstücksgrenze nochmal anheben müssen und möglicherweise langfristig Wasserprobleme in dieser Kuhle bekommen

    Überhaupt ist auch der eigentliche Garten auf der Südseite (ab Terrassenkante ca 25 m breit und 8 m tief ) ganz offensichtlich bucklig (mit Höhenunterschieden von 5 - 10 cm, spürbar und deutlich sichtbar ) und fällt auf den letzten 3 m zur freien Wiese hinter unserem Grundstück sicher auch wieder 15-20 cm ab, wobei da statt der besprochenen 50 cm breiten "Mähkante" hinter dem gedachten Zaun auch mal locker 2 m zusätzlich angelegt wurden - und jetzt bezahlt werden sollen. Wobei wir das vermutlich auch wieder weitestgehend, eben bis auf diesen zugestandenen Mähstreifen nivelieren werden, da sich der Bauer berechtigterweise schon laut geärgert hat.

    Ich erwarte ja gar nicht, dass der GaLa Vermessungsarbeiten übernimmt, die nicht in seinen Bereich fallen. Aber wenn er doch verlässliche Maße braucht, wie kommt er an die, wenn er nicht fragt? Was hätte er denn bitte gemacht, wenn wir auch noch den Zaun zum jetzigen Zeitpunkt hätten setzen wollen? Pi mal Daumen?
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das Bild sagt für mich leider gar nichts aus.

    Hingegen frage ich mich, ob es korrekt und sinnvoll ist, die Terrasse auf Höhe der beiden Türen zu setzen. Eigentlich gehört nämlich DIE tiefer (und dann könnte es sein, daß die Höhe der Lichtschächte sehr wohl gepaßt hatte)!

    Daher:
    Wie war DIESES Detail (vor allem der Austritt aus dem Haus (Terrassentüre) geplant?
     
  11. #11 Annette1968, 28.08.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    nein, es geht um einen Schattensitzplatz genau in der Ecke, die man auf dem Foto sieht, ich setz heute Nachmittag nochmal ein aktuelles ein. In der Ecke ist wie man sieht gar keine Tür.

    Es gab keinen Grund, diese Lichtschächte so tief zu montieren, das haben wir inzwischen auch beim Bauträger erfragt, das war schlicht ein Fehler des Rohbauers. Nur wer jetzt die Verantwortung für das Folgedilemma trägt, ist für uns völlig offen, darüber schweigt sich dieser natürlich aus. Aber wir wollen definitiv nicht mit dieser Senke direkt am Haus auf einem ansonsten ebenen Grundstück leben.
     
  12. #12 Wachtlerhof, 28.08.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Hast Du eigentlich über das Ergebnis der GaLa-Arbeiten mit Deinem GaLa-Bauer schon mal gesprochen und ihn mit Eurer Unzufriedenheit damit konfrontiert? Was sagt er denn dazu?

    LG - Gisela
     
  13. #13 ralph12345, 28.08.2013
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Habt ihr vorher nie mit dem Galabauer gesprochen, wie denn der Höhenverlauf aussehen soll? Wart ihr nicht da, als die Terassengründung geschüttet wurde? Woran hätte der Galabauer merken sollen, daß ihr mit dem Vorgewerk Lichtschächte noch ein Problem habt?

    Ich mein, dem Galabauer sagen "mach mal", nie nachzusehen und sich hinterher wundern, daß es nicht das geworden ist, was man wollte... Da kann man schlecht den Galabauer für zur Verantwortung ziehen.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    was ist daran offen?
    die *nach jetzigem stand* zu tief montierten lichtschächte wurden NICHT
    in einer nacht-und-nebel-aktion montiert - das hätte also vom verursacher
    (bzw. dem gespann bauherr-bauträger-rohbauer) mit ausreichendem
    zeitlichen vorlauf korrigiert werden können, auf jeden fall bevor der
    gala-bauer startet. dass der nicht gedanken lesen kann, ist jetzt klar.
     
  15. #15 Annette1968, 28.08.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    So viele Kommentare, ich arbeite mich mal durch...

    Es wurde während der Planungsphase zu keinem Zeitpunkt über Höhenlagen gesprochen! Das marginale Gefälle des radweges stand nicht zur Diskussion. Seitentür der Garage (auf dem Foto oben ca 3 m weiter rechts) und Terasse (auf dem Foto oben 3 m weiter links "ums Eck") sind auf gleicher Höhe. Wieso hätten wir da über die Höhe des Sitzplatzes in der Mitte reden sollen.....

    Und dass die Lichtschächte tiefer sitzen haben wir als Bauherren schlicht nicht bemerkt. Die Der GaLa ja übrigens bei seiner Planung inkl. Außenbegutachtung auch nicht. Die "Außenanlage" war ja auch wie man sieht eine bergige Kieslandschaft. Und seine Mitarbeiter (er selbst war ja nur ab und an morgends kurz da, haben sich dann ohne Rücksprache daran orientiert.

    Zunächst war die Südterasse (also links hinterm Haus fertig) Und dann wurde innerhalb von 1,5 tagen der Ostbereich fertiggestellt. Wir haben den GaLa sofort angesprochen, als das Ergebnis offensichtlich wurde. Aber der berief sich dann beim Ortstermin auf die Lichtschächte und dass diese fertig eingeputzt und damit für seine Mitarbeiter endgültig gewesen wären. Ich versteh ihn ja auch, so ist das ja gar nicht.

    Aber ich habe für mich immer noch keine Klärung,
    1. ob wir als laien den Fehler bemerken hätten müssen, und wenn ja wie?
    2. der Gala ohne Reaktion um die Höhendifferenz herumbauen kann (was wäre denn bei 50cm und mehr gewesen, fehlendem Putz oder sonstigen Mängeln oder registrierten "Merkwürdigkeiten" der Vorgewerke)?
    3. Nach welchen Vorgaben legt ein GaLa Höhenverläufe und Grundstücksgrenzen fest, wenn der Auftraggeber bei grundsätzlich ebenem Gelände keine macht? Übertrieben: Ein GaLa kann ja auch keinen Hügel in den Rasen setzen, nur weil der Auftraggeber nicht explizit gesagt hat, dass er den Rasen eben möchte.... Oder wie bei uns den Rasen mal eben 2 m nach hinten verlängern (und berechnen) nur weil dahinter "nur" eine vom Bauern als Futter genutzte Wiese liegt. denn natürlich hat er Grundpläne bekommen....


    Wir wären ja bereit, uns finanziell an der Behebung zu beteiligen. Aber irgendwie kann es doch nicht sein, dass Gewerk A einen vergleichsweise kleinen Fehler macht, den keiner bemerkt, und Gewerk B darum herumarbeitet, dadurch einengrößeren Schaden verursacht und der bauherr hinterher damit a steht. Oder doch?
     
  16. #16 Annette1968, 28.08.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Uns ist absolut bewußt, dass der ursprüngliche Mangel "mal eben" mit geringem Aufwand hätte korrigiert werden können, deshalb ärgern wir uns ja so.....

    Nur was ist, wenn der Bauherr den Mangel eben im Rohbaustadium des Außengeländes nicht bemerkt, weil wir eben nicht das gesamte Haus inkl. der Höhe der Lichtschächte vermessen haben, und Bauträger / Rohbauer es entweder nicht gemerkt und / oder sich nicht gerührt haben?

    Läuft das wirklich unter Shit happens?

    (Zum Vergleich: Wir haben im Treppenhaus in 5 m Höhe ein sinnloses Leerrohr des Elektrikers, das aus der Wand schaut. da haben alle Folgegewerke wie Putzer und maler ebenfalls schweigend drumherum gearbeitet. Da ist allerdings allen Beteiligten, zumindest glücklicherweise dem Elektriker, klar, dass dies sein Mangel ist, den der Elektriker demnächst im Zuge diverser anderer Nacharbeiten beheben will)
     
  17. #17 Wachtlerhof, 28.08.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Mach mal Bilder wie es jetzt aussieht.

    LG - Gisela
     
  18. #18 ralph12345, 28.08.2013
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Wenn ein Architekt, ein GU, ein BT, was immer, ein Haus plant und baut, dann ist der Planer da innerhalb des Baus zuständig, die Schnittstellen zu koordinieren. Da die Gartenanlage bei Dir offenbar NICHT Teil des Hausbaus mit einer Firma war, bist DU dafür verantwortlich, die Zwischenplanung bei der Übergabe Haus an Galabauer zu machen. Bzw. wenn der Galabauer das planen soll, dann muss man ihn halt entsprechend beauftragen, nach der Planung mal das Ergebnis vorzulegen und das dann zu besprechen. Hier hat wohl niemand geplant. Hast DU vergessen. Shit happens? Ja.
     
  19. #19 Annette1968, 28.08.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    er hat das Ergebnis ja vorgelegt, sprich eine Gartenzeichnung mit den einzelnen Flächen. aber eben ohne Höhenplanung. Entsprechend müssen und können wir dann doch davon ausgehen, dass es keine Höhendifferenzen in seiner Planung gibt. Und wenn er dann Höhendifferenzen verbaut, muss er das doch in seiner Planung zumindest ausweisen...- oder etwa nicht?

    nach welchen kriterien legt denn eine GaLa die Höhe der an den Außengrenzen eines freiliegenden Grundstückes fest, wenn der AG das nicht von sich aus festlegt? Muss er zumindest nach entsprechenden Plänen Wünschen fragen, sich nach dem bebauungsplan erkundigen, einfach nach Gutdünken?

    Denn der GaLa hat ja ohne Absprache mit uns entschieden, dass das grundstück auf der Seite dann ja wohl abfällt, und so ist die gesamte Grenze rund 20 cm zu tief. der nachbar wird ich dem aber kaum anpassen wollen....., und die gleiche tendenz zum Süden hin dann auch, wenn auch nicht so gravierend.
     
  20. Iceman

    Iceman

    Dabei seit:
    04.03.2010
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Haßfurt
    Hallo,

    es wird hier leider niemand wirklich helfen können. Bei unserem Hausbau und dann beim Gartenanlegen sind auch die einfachsten Dinge schiefgegangen.
    Das letzte war unser Gartenzaun. 22m breites Grundstück und 8 Zaunpfosten. Mit dem Chef des Unternehmens alles besprochen. Links und Rechts ein Pfosten und die restlichen gleichmäßig auf die 22m verteilen. Stattdessen haben die Arbeiter von der einen Seite ange-fangen und die Pfosten alle 3m gesetzt. Als dann nach den 21m kein Pfosten mehr da war, haben Sie bei meiner Frau angerufen, dass die Pfosten nicht gereicht haben... :-) Am nächs-ten Morgen sind Sie dann mit einem grünen Zaunpfosten gekommen und wollten den setzten - die anderen sind silbern... Soviel zu dem Thema, ob sich die Arbeiter bei Ihnen selbst hätten Gedanken machen müssen. Manchmal trifft es das "shit happens" leider ganz gut.

    Es gibt bei Ihnen mehrer "Schuldige" - da wird es schwer sich zu einigen. Der Galabauer ist nur ein Glied in der Kette, der wird sich nicht den Großteil des Schadens aufbürden lassen. Das Bauunternehmen hätte die Arbeit (Lichtschächte) richtig ausführen müssen, Sie und der GU hätten richtig überprüfen müssen, Sie hätten die Gartenplanung detaillierter machen oder beauftragen müssen und dem Galabauer hätte auffallen müssen das Ihre Terrasse evtl. eine Badewanne wird. Ich würde einfach Gespräche mit den Beteiligten suchen und die Situation ausloten.
    Vor Gericht werden Sie keine Freude haben. Zu 100 % werden Sie nicht Recht bekommen und die Anwalts- und Sachverständigenkosten werden auch nicht groß niedriger sein als die Nachbesserungskosten. Der einzige Unterschied wäre, dass Sie Ihre Terrasse frühestens 2015 so wie gewünscht hätten… Wir haben gestern Post von unserem Anwalt bekommen. Der Streit wegen unserer weißen Wanne wurde mit einem Vergleich beendet. Hat zwei Jahre gedauert und bisher war noch nicht mal ein Sachverständiger vom Gericht da.
     
Thema:

Terasse zu tief angelegt - wer trägt Verantwortung?

Die Seite wird geladen...

Terasse zu tief angelegt - wer trägt Verantwortung? - Ähnliche Themen

  1. Terasse - Plattenstärke Feinsteinzeug

    Terasse - Plattenstärke Feinsteinzeug: Hallo zusammen, ich baue gerade meine erste Terrasse und bin nun kurz vor Fertigstellung der Einfassung mit Randsteinen. Aktuell ist der Plan...
  2. Terasse erweitern / Fundament / Grundplatte / Beton

    Terasse erweitern / Fundament / Grundplatte / Beton: Hallo Forum, wir würden gerne eine Terasse / Weg am unserem Haus neu gestalten und erweitern. Das Haus hat ein Walmdach, welches ca 2m Über die...
  3. Wintergarten zu Terasse

    Wintergarten zu Terasse: Liebes Forum, ich habe einen Wintergarten abgerissen, der auf den im Foto dargestellten Betonplatten stand. Jetzt soll hier eine Terasse hin....
  4. Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss

    Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss: Hallo zusammen, folgendes: Ich habe vor unter meiner Terasse noch einen Kellerraum zu errichten, weil ich den Platz einfach brauche. Die Terasse...
  5. Übergang Terasse => Rasen auf gleicher Höhe oder Rasen tiefer?

    Übergang Terasse => Rasen auf gleicher Höhe oder Rasen tiefer?: Hallo, ich überlege, ob es besser ist, den Rasen etwas (5-7cm) unter der Terasse beginnen zu lassen, oder beides auf die gleiche Höhe zu...