Gerüstrechnung auf einmal wird noch Nachträgliche Miete gefordert

Diskutiere Gerüstrechnung auf einmal wird noch Nachträgliche Miete gefordert im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi hoffe ich bin hier richtig. Mein gerüstbauer schickt mir auf einmal noch eine Rechnung auf der er "Nachträgliche Miete" verlangt. Im...

  1. #1 Markus79, 25.07.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Hi hoffe ich bin hier richtig.

    Mein gerüstbauer schickt mir auf einmal noch eine Rechnung auf der er "Nachträgliche Miete" verlangt.

    Im "Angebot" steht nur
    Gesamtaufwand war ihm bekannt da er ende des letzten Jahr schon ein Gerüst für den Zimmermann aufgestellt hat.

    KW20 wurde das Gerüst aufgebaut.

    Ende KW20 bekam ich die Rechnung wie im Angebot beschrieben.

    KW29 wird das Gerüst abgebaut. Und die 2. Rechnung wurde verschickt.

    Jetzt meine Frage muss ich die 2. Rechnung bezahlen obwohl er mir weder im Angebot noch Mündlich die Grundzeit der Gerüstmiete mitgeteilt hat.
    Da ich Privatperson bin kann von mir ja auch nicht erwartet werden dass mir bewust ist das nach X Wochen eine zusätzliche Miete fällig wird. Ausserdem war dem Gerüstbauer von vorneherein klar das das Gerüst länger als 4 Wochen Steht.

    Sehe es halt nicht ein das auf einmal noch eine Nachforderung kommt von ca 30%.

    Gibt es eine Grundlage die mich verpflichtet das zu bezahlen oder wie wäre das korrekte vorgehen von mir um dagegen vorzugehen.(Ohne Anwalt)

    Markus
     
  2. #2 Gast036816, 25.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    standzeiten, die über die grundvorhaltung hinaus gehen, werden üblicherweise auch zusätzlich vergütet. ich entnehme deiner darstellung, das die mehrkosten nicht angemeldet wurden. mit dem argument würde ich erst einmal die 2. rechnung zurückweisen und die reaktion abwarten.

    vertrag nach vob oder bgb?
     
  3. #3 Markus79, 25.07.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Dann müsste doch im Angebot auch Stehen z.B. "4 Wochen Pauschal XXX€
    und jede weitere Woche XX€"

    Wurde nicht ausgemacht also gehe ich vom BGB aus.

    Das ist das ganze Angebot.
    Darüber das er mir als Privatperson auch nur einen Nettopreis nennt darüber brauchen wir hier ja auch nicht Diskutieren.

    Mit der Leistung an sich bin ich ja auch zufrieden.
    Markus
     
  4. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Vielleicht hat er ja noch was in seinen AGB s stehen.
     
  5. #5 Markus79, 25.07.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Die sollte er mir aber zukommen lassen.
     
  6. #6 Baldbauherr, 25.07.2013
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Hallo

    Wie lautete denn die Anfrage nach dem Angebot?
     
  7. #7 Markus79, 25.07.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    War telefonisch. Soweit ich noch weiß wurde von mindestens 7-8 Wochen gesprochen. Außerdem wusste er was gemacht wird und dadurch muss er wissen das Vollwärmeschutz, Verputzen + Malen wahrscheinlich nie in 4 Wochen gemacht werden kann wenn auch noch Eigenleistung dabei ist.
     
  8. #8 wasweissich, 25.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    muss er nicht , ausserdem kannes sein , dass er leute kennt , die das immer in 4 wochen hinbekommen ;)

    wenn du telefonisch acht wochen bestellt hast , und er telefonisch von regel 4 wochen und verlängerung gelabert hat und du es jetzt "vergessen" hast ??
     
  9. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Dann hat der Gerüstbauer jetzt das Problem der Beweisbarkeit...
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ob DU das einsiehst oder nicht, ist hier zweitrangig. Im Streitfall zählen nur Fakten.

    Üblich sind 4 Wochen, ABER Dein Gerüstbauer hat xxx EUR pauschal angeboten, und da könnte man annehmen, dass damit eine Pauschale für den vereinbarten Zeitraum gemeint ist. Problematisch wird hier aber der Nachweis, welcher Zeitraum vereinbart war. Wie gesagt, die 4 Wochen sind üblich, aber Du sagst es waren 8 Wochen vereinbart, kannst es aber auch nicht nachweisen (Was steht in Deiner Auftragsbestätigung?.....siehste).

    Was mich aber wundert,

    und warum willst Du sie dann nicht bezahlen? Fakt ist doch, die Leistung wurde erbracht, und das auch noch zu Deiner Zufriedenheit.

    Hast Du mit ihm überhaupt schon einmal darüber gesprochen? Einigt Euch oder investiert das Geld in Anwälte.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Na - aus dem selben Grund, aus dem der Gerüba die Mettwurststeuer nicht ausgewiesen hat.

    Billig kriegt den Auftrag! :D

    Der nächstteurere mit einkalkulierten 8 Wochen und includierter Merkelteuer war halt 1.000 € teurer und im Nachgang 750€ billiger gewesen.
    So einfach ist meist das Leben!
     
  12. #12 Markus79, 26.07.2013
    Markus79

    Markus79

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftwerk Elektriker
    Ort:
    LK Ravensburg
    Nein es war der einzige Gerüstbauer den ich gefragt habe. Den hatte schon der Zimmermann und weil es so gut geklappt hat habe ich bei ihm angefragt.

    Irgendwie muss ich ja nach den Kosten schauen und wie soll das gehen wenn man sich nicht auf ein Angebot verlassen kann. Wenn jetzt jeder Handwerker 30% gegenüber dem Angebot aufschlägt hätte ich ein richtiges Problem.
     
  13. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    Selbst wenn es zunächst der billigste Anbieter gewesen wäre so würde ich von einer Zahlung aus moralischen Gründen abraten (pauschal ist pauschal und ein Fachunternehmer sollte nach ein paar Berufsjahren wissen was in einem Vertrag geregelt werden sollte!). Mit einer nachträglichen Zahlung werden nämlich solche Unternehmer in ihrer vorgehensweise bestärkt zunächst einen günstigeren Preis anzubieten und später nachträglich abzugreifen.
    Den Nachteil haben, neben dem Kunden, vor allem die ehrlichen Unternehmer die echte Preise anbieten und vom Markt verdrängt werden bzw Umsatz verlieren.

    Über die hier häufig zu lesende Schadensfreude ('hast wohl nur nach unten links geschaut') soll sich jeder seine eigene Meinung bilden.
     
  14. #14 Achim Kaiser, 26.07.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Halt mal .... wenns 30% teurer wird, muss der nicht zwangsläufig aufgeschlagen haben ...
    Es könnte ja wohl auch sein, dass du nur 70% des Preises *spezifiziert und angefragt* hast.
    Nur weil dir die Regelungen zur Abrechnung nicht bekannt sind .... heisst das noch lange nicht dass sich jetzt hier jemand unkorrekt verhalten hat.
    Du hast vermutlich auch keinen 8 Wochen Preis angefragt, sondern bist davon ausgegangen, der wird schon wissen dass es länger dauert und das er das im Preis berücksichtigt haben wird .... Erwartungshaltung <> Vereinbarung.

    Was würde denn passieren, wenn aus irgend nem Grund krank geworden wärst und das Gerüst noch 8 Wochen gestanden wäre ?
    Alles zum selben Einheitspreis ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    es wurde doch eine Rechnung geschrieben, pauschal für ein Gerüst.
    Es wird doch für den Gerüstbauer (Bauprofi mit dutzenden Rechnungen pro Jahr) nicht die erste Rechnung sein, oder?
    Nciht dass noch ein paar Rechnungen kommen (Zusatzliche Konsolen, extra Aufbau, extra Abbau, extra Anfahrt ...)

    Und ja, 4 Wochen sind üblich, wenn es länger dauern sollte sind die zusätzlichen Kosten eher moderat. Erkundige dich über die ortsüblichen Preise und wenn dein Gerüstbauer davon nicht abweicht dann würde ich bezahlen (er muss sein Gerüst ja auch kostendeckend einsetzen..)
     
  16. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Der Zimmerer hatte sicherlich in seinem Angebot die Position der Folgekosten nach Überlassungszeit.
    Bei Gerüststellug an ein und dem selben Objekt wird der Gerüstbauer davon ausgegangen sein, das die Konditionen noch bekannt sind. Bei mir kostet die Längervorhaltung über 4 Wochen hinaus immer extra. Ich kenne auch keinen Gerüstbauer der es anders handhabt.
     
  17. #17 MartyMcFly99, 26.07.2013
    MartyMcFly99

    MartyMcFly99

    Dabei seit:
    08.12.2011
    Beiträge:
    143
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Wuppertal
    Für mich als Laien und Kunde ist das Angebot doch eindeutig, das Grüst wird für einen Pauschalbetrag hingestellt. Sollte der AN jetzt während der Laufzeit feststellen, dass steht zu lange und länger als vereinbart, dann sollte er das dem AG ganz schnell mitteilen und die zu erwartenden Mehrkosten mitteilen. Das Gerüst aber stehen lassen und nachträglich mit Mehrkosten kommen, ginge bei mir gar nicht.

    Der Gerüstbauer müsste wohl im Zweifel klagen und einem Richter erklären, warum er etwas pauschal anbietet, nachher aber nicht pauschal abrechnen möchte und warum er die Mehrkosten nicht sofort nach 4 Wochen angemeldet hat.

    Wenn ich einen Maler beauftrage, mir das Haus weiß zu streichen und er bietet mir einen Pauschalpreis an, dann kann er auch nicht nachträglich mehr verlangen, weil bei ihm "pauschal" immer nur "100m²" beinhaltet.

    Marty
     
  18. #18 Gast036816, 26.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du vorher richtig anfragst, darauf achtest, dass das angebot umfassend und vollständig ist, dann noch einen dichten vertrag abschliesst, hast du das problem nicht.
     
  19. #19 RMartin, 26.07.2013
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Ganz so einfach sehe ich es nicht.Die "4 Wochen" sind ja nicht vom Gerüstbauunternehmer frei gewählt. Diese sind ja in dieser Branche als Grundstandzeit üblich und in der VOB (okay, hier anscheinend nicht vereinbart) fest vereinbart.

    Ist halt mal wieder sehr ungünstig, dass keinerlei Termine im Vertrag/ Angebot/ Auftragsbestätigung vereinbart sind.
     
  20. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hier haben sich weder AG noch AN mit Ruhm bekleckert, und jetzt kommt der Spruch mit dem Laien, der ja von nichts eine Ahnung hat, aber die Fassade in Eigenleistung macht und die Zeit nicht einschätzen kann.

    Jetzt mal Karten auf den Tisch. Über welche riesige Summe reden wir hier?
    Und meine Frage, ob Du schon mit dem Gerüstbauer gesprochen hast, hast Du auch nicht beantwortet. Kann ich das als stillschweigendes Nein interpretieren?

    Ich würde sagen, da haben sich die zwei Richtigen gefunden. Deswegen bleibt meine Empfehlung, redet miteinander und schafft das aus der Welt, oder beschäftigt Anwälte damit.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Gerüstrechnung auf einmal wird noch Nachträgliche Miete gefordert
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. leistungszeitraum Gerüst

    ,
  2. rechnung gerüst

    ,
  3. was kostet ein gerüst wenn länger steht