Gerüstrechnung auf einmal wird noch Nachträgliche Miete gefordert

Diskutiere Gerüstrechnung auf einmal wird noch Nachträgliche Miete gefordert im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Tja, man könnte jetzt das Ganze typisch „deutsch“ lösen, Anwalt beauftragen und hoffen – „Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand“....

  1. #21 JaquesTati, 26.07.2013
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2013
    JaquesTati

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    Tja, man könnte jetzt das Ganze typisch „deutsch“ lösen, Anwalt beauftragen und hoffen – „Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand“.

    Und dort wird es sich dann um solche Punkte drehen, wie was wurde in welcher Form vereinbart und was kann wer wie nachweisen und was ist denn der normalen Intelligenz geschuldet, im Endeffekt scheinen sich ja beide Seiten nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert zu haben.

    Ach ja, selbst der Bundesgerichtshof hat sich schon mit einer solchen Thematik beschäftigen dürfen…

    Ich persönlich würde einmal das Gespräch mit dem Unternehmen suchen, ihn nett darauf hinweisen, dass er sich ja nicht explizit zu Vorhaltezeit und den damit zusätzlichen Kosten geäußert hätte und ob man sich nicht irgendwie einigen könne.

    Falls nicht, sind die 30 Prozent wohl als Lehrgeld zu verbuchen.

    mfG

    JaquesTati

    ****

    Nachtrag, war mit meiner Anmerkung zu spät, R.B. hat es ja schon entsprechend wiedergegeben.
     
  2. Eric

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    Sehe ich auch so.: Allerdings Lehrgeld für den Gerüstbauer!

    Der Grüstbauer hat das Gerüst für die an der Baustelle anfallenden Arbeiten zum Pauschalpreis von X angeboten und keine Kosten für Überstandszeiten angemeldet. Also mußte der TE nach §§ 133, 157 BGB auch nicht davon ausgehen, dass zeitabhängige Mehrkosten auf ihn zukommen. Wenn Überstandszeiten am Bauort ab der 5. Woche " üblich " sein sollten ( ??? ), hätte er das in seinem Angebot angeben müssen. Die Nichterwähnung von Überstandsgebühren führt daher eher zum Umkehrschluß.

    Der TE war Verbraucher. Insofern ist der angebotene Preis ein Bruttopreis.

    Für mich ist das ein typischer Fall von unverschämtem Nachtragsmanagement.
     
  3. #23 Markus79, 27.07.2013
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    1. Nein ich habe noch nicht mit dem Gerüstbauer gesprochen.
    2. In den Angeboten von anderen Gewerken ist überall gestanden Gerüst X€ für X Wochen + jede weitere Woche X€
    3. Dem Gerüstbauer war ca. der Zeitliche Ablauf Bekannte. Ein teil Eigenleistung von mir in der Geplanten Zeit 3 Wochen + Verputzen und Streichen eine ihm Bekannte Firma 6 Wochen. Er wusste von Vorneherein Welche Arbeiten gemacht werden mussten.
    4. Pauschalpreis ohne Bemerkungen ist laut meinem Verständnis alles inklusive solange ich keine zusätzlichen Wünsche habe.
    5. Die summe ist mir zu klein um einen Anwalt einzuschalten.
    6. im nachhinein sind wir beide blauäugig an die Sache ran gegangen. Angebot ohne Fakten + kein schriftliches nachfordern von gewissen Daten.
    7. in der Ersten Rechnung steht auch kein Wort davon dass noch weitere Forderungen kommen können.

    Wollte nur ein paar Infos einholen bevor ich mit ihm Rede
     
  4. #24 Wookie81, 28.07.2013
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    Ich würde sowas immer praktisch lösen: Du bist wie mündlich besprochen von einer Pauschale ausgegangen, aber bietest du ihm an die Hälfte der zusätzlichen Kosten zu bezahlen.
     
  5. #25 Wachtlerhof, 28.07.2013
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    Wenn Dir dieses
    bereits ja bekannt war, hättest Du nach Erhalt eines Pauschalangebotes ohne weitere Hinweise ja durchaus auch mal fragen können.
     
  6. H.PF

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    Warum sollte er? Dem Auftragnehmer standen die Informationen zur Verfügung über den Zeitraum. Er hat pauschal abgerechnet. Warum soll man dann nachfragen?


    Er kann es nicht beweisen, er hat es nicht angekündigt, er versucht jetzt eine Auftragssanierung...

    Nö... Und nur weil der Gerüstbauer jetzt böse ist und sauer soll man ihm zur Besänftigung Geld hinschieben?
     
  7. #27 Wachtlerhof, 28.07.2013
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    Der Gerüstbauer konnte davon ausgehen, dass dies dem Auftraggeber bekannt war.

    Und der Auftraggeber hatte nicht das erste mal mit Handwerkern zu tun. Somit wird es sehr schwer werden, den Ahnungslosen zu geben.
     
  8. H.PF

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    Es geht nicht drum, den Ahnungslosen zu geben. Es geht darum, das der Gerüstbauer einen Pauschalpreis für die komplette Zeit abgegeben hat. Und DIE war ihm vorher schon bekannt. Er hätte das in den Vertrag reinschreiben müssen das das Gerüst nur für 4 Wochen pauschal und danach nach Woche abgerechnet wird.
     
  9. #29 Wachtlerhof, 28.07.2013
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    Im Angebot steht lediglich ein Pauschalpreis. Zur Standzeit, wie lange auch immer, steht nix.
     
  10. H.PF

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    Genau, das hätte da drin stehen müssen wenn das nicht im Pauschalpreis drin steckt...

    Steht nix dazu also ist es PAUSCHAL
     
  11. #31 ars vivendi, 28.07.2013
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    Rein theoretisch könnte der Gerüstbauer nun froh sein das du ihm das Gerüst wieder zurückgibst.
     
  12. #32 Wachtlerhof, 28.07.2013
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    Und außerdem steht dies auch in der DIN 18451.

    LG - Gisela
     
  13. H.PF

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    Die interessiert aber nicht. Es ist ein PAUSCHALpreis vereinbart worden! Du bekommst das Gerüst für diese Arbeit. Fertig. Keinen Zeitraum sondern eine Arbeitsleistung bestimmt den Leistungszeitraum...
     
  14. #34 ManfredH, 28.07.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ... und zwar eine Arbeitsleistung, deren Dauer dem Gerüstbauer vorher nicht explizit bekannt ist und auf die er auch keinen Einfluss hat.
     
  15. #35 Wachtlerhof, 28.07.2013
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    Hat der Gerüstbauer keine AGB's, in denen er dieses Thema darlegt?

    LG - Gisela
     
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