Höhenausgleich - seitlich abfallendes Grundstück - Zweck Terrassenausbau

Diskutiere Höhenausgleich - seitlich abfallendes Grundstück - Zweck Terrassenausbau im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo! Vor kurzem habe ich ein Haus gekauft und das Grundstück fällt seitlich zum Nachbargrundstück deutlich ab; sicherlich 1-1,5 m; sprich das...

  1. aluc72

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    Hallo!

    Vor kurzem habe ich ein Haus gekauft und das Grundstück fällt seitlich zum Nachbargrundstück deutlich ab; sicherlich 1-1,5 m; sprich das Nachbarhaus liegt entsprechend tiefer.

    Gern würde ich diese 4-5 m breiten Grundstücksstreifen an meinem Haus nutzen, um die Terrasse auszubauen. Ich stelle mir vor, dass ich z. B. eine Mauer auf meine Grundstücksgrenze mauern lasse und das Grundstück dann mit Mutterboden usw. auf die Höhe meines Hauses bringe.

    Kann mir jemand sagen, ob das erlaubt ist, ob man das genehmigen muss, ob so etwas in den Bauvorschriften zu finden ist und wenn ja, wo, wie ich da am besten an Infos komme usw.? Mit unserer Baubehörde habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass man sich besser vorher informieren sollte.... daher meine Frage hier :-)

    Vielen Dank!

    Anja
     
  2. #2 ralph12345, 26.07.2013
    ralph12345

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    Aufschüttungen sind bauliche Anlagen, die je nach Bundesland ab einer bestimmten aufgeschütteten Menge einer Genehmigung bedürfen.
    Stützmauern können Wirkungen haben, wie Gebäude und dann Abstandsflächen auslösen, d.h. nicht direkt auf die Grenze gebaut werden. Ab welcher Höhe das so ist, ist nicht immer festgelegt.
    Terrasse direkt an die Grenze wird nicht gehen.
    Landesbauordnung Niedersachsen mal lesen.
    http://www.bauordnungen.de/Niedersachsen
     
  3. #3 ralph12345, 26.07.2013
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    §5 (8):
    Wobei ich rein persönlich als Nachbar einer 2m hohen 30m langen Stützmauer definitiv eine gebäudeähnliche Wirkung zuschreiben würde. Aber wo die anfängt, ist wohl Ermessensspielraum der Gerichte.
     
  4. #4 ralph12345, 26.07.2013
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  5. Julius

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    Einfach so ist das ME nicht erlaubt.

    Wenn überhaupt eine grenzständige Terrasse, dann mit Baugenehmigung und allem Pipapo.
    Also Planer (Archi) beauftragen!
    Allerdings würde ich mir (wegen der höheren Lage gegenüber dem Nachbarn) keine allzugroßen Hoffnungen machen. Außer, der Nachbar stimmt zu (incl. Abstandsflächenübernahme).
     
  6. aluc72

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    Danke schon mal für die Infos!

    @Ralph: Okay, dann müsste ich die Terrasse streichen und die Fläche anders nutzen. Das wäre auch OK, nur wie es jetzt ist, ist´s Mist. Ein Pflanzenchaos auf der Schräge, an die man nur sehr schwer rankommt.

    @ Julius: Bzgl. der Zustimmung des Nachbarn habe ich schon gelesen, dass er das nur muss, wenn er Nachteile dadurch hat. Und eigentlich hat er mehr einen Vorteil, weil derzeit mein Regenwasser zu ihm läuft.... mich wundert - bei dem, was ich gelesen habe - eigentlich, dass das so zulässig ist :-)
     
  7. #7 ralph12345, 26.07.2013
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    Dein Regenwasser muß bei Dir bleiben, wie Du das anstellst, ist Deine Sache.
    Nachteile hat der Nachbar durch die Optik.
    Aber zu was muß er denn warum zustimmen??
    Daß Du da keine Terrasse machen kannst, heisst nicht, daß die komplette Aufschüttung wegfallen muß. Allerdings macht das um des lieben Friedens willen bestimmt Sinn, sich mal mit dem Nachbarn zusammenzusetzten, wie man die gemeinsame Grenze gestaltet.
    Beispiel: Wir haben aufgeschüttet (0,5m), die Grenze selber dann abgeböscht in 45° und dann gemeinsam Heckenpflanzen und Bodendecker ausgesucht. Mit einer wie in Deinem Fall 1,5m hohen Betonmauer aus L-Steinen hätte ich mir hier Feinde fürs Leben geschaffen.
     
  8. aluc72

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    Naja, der Nachbar hat da hauptsächlich einen Schuppen mit einer Wohnung drin, die aber keine Aussicht direkt auf die Mauer hat :-) Klar, mit dem müsste ich auch noch sprechen, aber erstmal würde ich gern wissen wollen, was ich darf und was nicht. Am liebsten wäre mir natürlich, dass auf meine Grundstückshöhe zu holen, um die Fläche wie auch immer nutzen zu können.

    Eine Böschung ist da jetzt, die aber halt ein Chaos ist und derart zugewuchert, dass man da gar nicht mehr dran kommt. Ich bräuchte ein Buschmesser :-) Böschung ist auch schlecht, weil der Nachbar die Grundstücksgrenze mit seinem Schuppen nicht eingehalten hat und dann direkten Einblick in meine Zimmer im EG hätte.... somit müsste das - wenn ich die Bepflanzung deutlich reduziere - schon auch als Sichtschutz dienen. Vielleicht gibt es ja eine elegantere Lösung als eine Mauer oder aber er müsste von seiner Seite aus Pflanzen davor stellen.
     
Thema: Höhenausgleich - seitlich abfallendes Grundstück - Zweck Terrassenausbau
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