Anbau an bestehendes Wohnhaus

Diskutiere Anbau an bestehendes Wohnhaus im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, vorab ein paar Informationen bevor ich mit meinen Fragen beginne. Wir haben ein Haus BJ1944 gekauft. Das Haus ist teilunterkellert...

  1. #1 Bildwerfer, 26.07.2013
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    Hallo zusammen, vorab ein paar Informationen bevor ich mit meinen Fragen beginne. Wir haben ein Haus BJ1944 gekauft. Das Haus ist teilunterkellert und auch vom alten Eigentümer saniert worden. Fenster, Türen, Heizung, Elektro, Dach ect. alles neu. Auch hat der alte Eigentümer bereits einen Anbau geplant, die ganze Sache durch einen Architekten planen lassen und die erforderliche Baugenehmigung für das Vorhaben ist ebenfalls erteilt. Er hat es nur nicht mehr geschafft, den Anbau in die Tat umzusetzen. Das möchten "wir" nun gerne fortsetzen. Der Anbau hat die Maße von 14,0 Meter x 3,60 Meter (LxT) und wird ohne Keller gebaut. Zusätzlicher Sanitärbreich wird nicht gebraucht. Beheizt wird mit Gas. Das installiert definitiv eine Fachfirma. Elektro machen wir selber (bin vom Fach). Da wir aus Kostengründen den einen oder anderen Euro sparen wollen bzw. müssen, möchten wir so viel Eigenleistung wie möglich erbringen. Handwerklich sind wir geschickt und scheuen auch nicht vor harter Arbeit. Auch haben wir einen guten Bekannten der aus dem Baugewerbe kommt der auch schon seine Mithilfe signalisiert hat.

    Nun meine Fragen.

    -1 Können wir Dinge wie z.B. Aushub, Bodenplatte und Rohbau selber erstellen?
    -2 Bei welchen Sachen ist ein Architekt oder eine sonstige Fachkraft "zwingend" erforderlich?
    -3 Ist das Bauamt überhaupt begeistert, wenn Sachen wie Bodenplatte und Rohbau nicht von Fachfirma errichtet wird?

    So..... das waren die ersten Fragen die ich gerne an die Spezialisten in der Runde weiter geben möchte. Freue mich schon jetzt auf interessante Antworten.

    Grüße und ein schönes Wochenende
    Frank
     
  2. Swimmy

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    Da stellt sich schon mal die Frage, welches Datum die Baugenehmigung hat?
     
  3. #3 Schwarz, 26.07.2013
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    ahoi,

    worauf der vorschreiber hinauf möchte ist, dass eine baugenehmigung lediglich drei jahre gilt (§77 BauO-NRW). fristverlängerungen sind separat und zeitnah zu beantragen.

    paar weitere punkte mal aus dem kopf, stichwortartig:

    - ein geeigneter (!) bauleiter ist zu bestellen; der muss auch bereit sein eigenleister zu überwachen und örtlich anzuleiten
    - bau berufsgenossenschaft
    - standsicherheitsnachweis liegt schon vor? wird der noch geprüft in nrw? statiker als bauüberwacher, bewehrungspläne
    - nachweis enev?
    - ausführungspläne
    - abbrucharbeiten (die gibt es meist auch bei anbauvorhaben) in der regel nicht in eigenleistung zulässig
    - vermessungsarbeiten erforderlich
    - bodengutachten? gründungsgutachten für anbau an bestand.
    usw. usw. usw.

    weitere stichpunkte liefert dann euer einzuschaltender bauleiter. viel erfolg.

    schwarz
     
  4. #4 Bildwerfer, 27.07.2013
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    Hallo nach München und nach Hessen,

    erst einmal Danke für die ersten Informationen. Also, die Baugenehmigung ist in 2008 erteilt worden. Somit kann ich wohl davon ausgehen, dass eine Fristverlängerung nicht mehr geht. Werde aber so oder so beim zuständigen Bauamt vorsprechen. OK. Das man zwingend einen Bauleiter bestellen muss, kann ich nachvollziehen. Aber wieso muss er auch "bereit" sein Eigenleister zu überwachen? Ist das so ungewöhnlich oder machen das Bauleiter in der Regel nicht? Vielleicht wäre es sinnvoll, mit dem Architekten, der den Anbau seinerzeit geplant und zu Papier gebracht hat, einmal Kontakt aufzunehmen. Die ganzen Dinge wie z.B. Bodengutachten usw. müssen ja schon erstellt worden sein. Sonst hätte es die Baugenehmigung aus 2008 bestimmt nicht gegeben. Aber mal schauen, ich werde in der kommenden Woche bei den entsprechenden Stellen einmal vorsprechen. Schreibe Euch dann mal, was sich im Einzelnen so ergeben hat.

    Grüße in die Runde
    Frank
     
  5. #5 Gast036816, 27.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der bauleiter nach hoai phase 8 verantwortlich zeichnet, haftet er für alles, was an eigenleistung verzapft wird, sowohl gegenüber der lbo als auch zivilrechtlich - bis zu 100%. eine teilschuld oder mitverursachung durch einen unternehmer entfällt. das heisst, das haftungsrisiko ist für ihn wesentlich größer und die gefahr, dass die laienmannschaft mehr fehler macht, kommt zusätzlich oben drauf.

    ich lehne solche leistungen grundsätzlich ab, auch aus dem grund, da der ärger mit der haftpflichtversicherung vorprogrammiert ist, wenn der schadensfall eintritt. da bleibt nur eine haftungsfreistellung im honorarvertrag von vornherein zu vereinbaren oder eine beratung in form eines dienstleistungsvertrags. da kann sich die haftung auf die beratenen leistungen beschränken, die schriftlich oder per foto/video dokumentiert wurden.
     
Thema: Anbau an bestehendes Wohnhaus
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