Muß man dem Handwerker zur Mängelbehebung den Eingriff in fachfremde Gewerke erlauben

Diskutiere Muß man dem Handwerker zur Mängelbehebung den Eingriff in fachfremde Gewerke erlauben im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, gegeben folgende Sachverhalte: 1. Die obere Laibung eines falsch=vertragswidrig eingebauten Fensters muß mit einem verputzfähigen...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    gegeben folgende Sachverhalte:

    1. Die obere Laibung eines falsch=vertragswidrig eingebauten Fensters muß mit einem verputzfähigen Material ausgeglichen werden.

    Angebot des Putzers für diese Arbeit liegt vor, kostet - sagen wir - EUR 150,-- netto.

    Fensterbauer rechnet mit seinen eigenen internen Kostensätzen und sagt: Das machen wir selber, "Sauerkraut"-Platten kann doch jeder befestigen!

    2. Brennwerttherme ist mit zu geringem Abstand zur Dachschräge angebracht, so daß mit dem Abgasmeßgerät nicht eingefahren werden kann = m.E. wesentlicher Mangel, der sogar zur Verweigerung der Abnahme berechtigt.

    Heizungsbauer will nun Gipskartonplatten aufsägen, um mehr Raum zu gewinnen.

    Auch hier liegt ein Angebot vom Fachmann=Trockenbau über den Einbau einer Revisionstür über EUR 200,-- netto vor.

    Heizungsmann sagt: Ist mir zu teuer, Trockenbau kann doch jeder, mach ich selbst.


    Diese Sachverhalte sollen für folgende Frage vorbereiten:

    Muß man dem AN erlauben, seinen Mangel durch eigenhändigen Eingriff in fremde Gewerke erlauben? Oder kann man als AG darauf bestehen, daß der jeweilige Fachmann des Gewerkes die "indirekte" Mangelbehebung vornimmt.

    Unterstellt sei, daß die "direkte Mangelbehebung" unverhältnismäßig sei:

    Im Fall 1 hieße das, ein komplett neues Terrassentürelement zu fertigen und einzubauen.

    Im Fall 2 hieße das, eine komplett installierte Therme ca. 50 cm tiefer zu setzen.

    Gruß

    Tommi
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn ichs richtig versteh...

    soll beim Fenster nur dicker geputzt werden.
    Wenn die Einigung dahin geht, dann darf der Tischler schon die Platten selbst anbringen, nur muss der Putzer sie abnemen, bevor er drauf putzt. Und kann natürlich auch die Abnahme verweigern!
    Zu 2 Hier würde in Gewährleistungsrechte und -pflichten des Trockenbauers eingegriffen = is nich!!!
    Therme umbauen würd ich empfehlen, weil im Dach auch noch Dampfsperre usw. voehanden sind.
    MfG
     
  3. Tommi

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    @Ralf:

    Fall 1: Sachverhalt richtig erkannt.
    Wenn die Arbeit des Tischlers fachgerecht ist, alles kein Problem!

    Was aber, wenn der Putzer Bedenken anmeldet. Wer hat dann wieder den schwarzen Peter? Der AG, der wieder zum Tischler laufen kann, auf Unverständnis stößt usw.

    Ich bin daher der Meinung, daß der Putzer gleich die Aufgabe erledigen sollte, dann gibt's kein Gemecker.

    Die Kosten trägt dann der Tischler und dann geht das Gejammer dort wieder los...

    Fall 2: Eingriff in die Gewährleistung - sehr gutes Argument!

    Danke Ralf für die Diskussionsanregung.

    Gruß

    Tommi
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Zum Putz...

    Gut erkannt! Bloss wenn der Tischler net will, dass es der Putzer gleich macht, musst Du da durch und hoffen, dass der Putzer nix zu meckern hat.
    MfG
     
  5. Tommi

    Tommi

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    @Ralf:

    Das ist der KERN meiner Frage: Woraus leitest Du, Ralf, das Recht des Tischlers ab, in einem fachfremden Gewerk einen Mangel (genauer müsste man ja sagen: einen Mangelfolgeschaden, nämlich die zu große Laibung) zu beheben?

    Nur auf Grund der Tatsache, daß die Arbeit in kein anderes Gewerk eingreift, also nur als Vorarbeit für ein Folgegewerk zu sehen ist.

    Und das Folgegewerk hat ja dann die Gelegenheit, Bedenken anzumelden?

    Ich will halt die Argumentationskette verstehen!

    Gruß

    Tommi
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2005
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    Schadenminderung...

    heisst das Zauberwort.
    Der Tischler muss das Recht bekommen, den Schaden zu den geringstmöglichen Kosten zu beheben. Und seine eigenen Leute sind halt billiger als die Rechnung vom Putzer.
    Und da er nicht in die Gewähr eines anderen Gewerks eingreift, steht ihm das zu.
    Ich - ganz persönlich - halte es zwar für Blödsinn, weil die Kosten für An- und Abfahrt des Tischlers schon höher sind als die halbe Stunde Putzerlohn, nur wenn er es anders sieht, is es halt so.
    MfG
     
  7. Tommi

    Tommi

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    OK, Ralf.

    Kann ich so nachvollziehen.

    Danke.

    Gruß

    Tommi
     
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