Regenwasser von Hanglage kommt aus uns zu

Diskutiere Regenwasser von Hanglage kommt aus uns zu im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir sind gerade dabei die Aussenanlagen von unserem Neubau zu machen. Westlich von unserem Grundstück ist eine Hanglage von ca. 800qm....

  1. #1 Nimikon, 28.07.2013
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    Hallo,

    wir sind gerade dabei die Aussenanlagen von unserem Neubau zu machen. Westlich von unserem Grundstück ist eine Hanglage von ca. 800qm. Nun möchten wir sicherstellen, dass das Regenwasser nicht auf unser Grundstück kommt. Anbei seht ihr ein Bild von der Hanglage. Wir sind am überlegen, dass wir Randsteine entlang unseres Grundstück setzen, die ca. 15cm herrausragen, damit das Wasser erst gar nicht auf unser Grundstück kommt (siehe Skizze). Alternativ könnten wir uns eine Aufböschung vorstellen. Denkt ihr diese beiden Alternativen könnten funktionieren? Welche Alternativen gäbe es sonst noch?

    Gruß Eberhard
     
  2. H.PF

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    Da ist keine Skizze...
     
  3. #3 Nimikon, 28.07.2013
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    So nun müssten die Dateien angehängt sein
     

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  4. mls

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    wie?

    du willst auf deinem grundstück massnahmen ergreifen, um das
    "nachbarwasser" zu fangen und abzuleiten? sehr löblich :)
    wie würdest du´s denn ableiten wollen? warum überlässt du das
    nicht dem nachbarn, sich um sein wasser zu kümmern?
     
  5. #5 wadriller, 29.07.2013
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    Laienmeinung: So wie ich bei uns zumindest die LBO verstanden habe ist "wild ablaufendes Wasser" hinzunehmen, bzw. sich selbst drum zu kümmern.
    Da das Nachbargrundstück zumindest für mich mal so aussieht als wäre es nicht nachträglich noch aufgeschüttet worden, würde ich sagen es ist wirklich seine Aufgabe.

    Aber wie gesagt, Laienmeinung
     
  6. #6 Nimikon, 29.07.2013
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    Hallo,

    vielen Dank für Euren Input. In dem Bebauungsplan steht wirklich, dass man dafür Sorge tragen muss, dass das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert und nicht überläuft auf das Nachbargrundstück.

    Nun ist es aber so, dass das Hanggrundstück auch ein Baugrundstück ist. Bloss wird da wohl in den nächsten Jahren nichts gebaut. Wenn da mal was gebaut wird, kann ich mir schon vorstellen, dass auch Maßnahmen getroffen werden, um das Wasser abzuhalten, aber bis es soweit ist wird der Eigentümer wohl nichts unternehmen. Oder soll ich ihn schon mal darauf ansprechen was er hier plant? Er wird wahrscheinlich aus allen Wolken fallen, weil er selbst nicht damit rechnet, dass er hier jetzt schon Vorkehrungen treffen muss.

    Davon abgesehen, denkt ihr, dass unsere Vorkehrmaßnahmen funktionieren könnten? Wir würden dann das Wasser entlang dem Randstein Richtung Norden leiten. Hier gibt es einen Grünstreifen der nie bebaut wird.

    Gruß Eberhard
     
  7. Baumal

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    das machts ja auch nicht besser, machst du fremdes wasser zu deinem
    eigenem wasser und leitest es auf einen grünstreifen ab, der wiederum
    jemanden gehört, der nicht eigentümer eines sumpfstreifens sein möchte.
     
  8. #8 Gast036816, 29.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob da in den nächsten jahren jemand baut oder nicht, gibt es pflichten für den jetzigen eigentümer.
     
  9. Ortwin

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    Also ich würde wie von dir vorgeschlagen, Rabatten setzen, und zwar genau auf der Grenze. Dadurch bist du unabhängig von ggfs sehr lange auf sich wartenden Entscheidungen der Nachbarsgrundstückseigentümer. Du kümmerst dich um das Wasser auf deinem Grundstück, und die Nachbarn um Ihrs. Niemand kann dir eine solche „Einfriedung“ verbieten.

    mfg Ortwin
     
  10. #10 Nimikon, 29.07.2013
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    Hallo Ortwin,

    ich sehe das genau so, ich kann lange darauf pochen, dass der Nachbar etwas in die Wege leitet damit das Wasser nicht zu uns kommt. Ich bräuchte nun aber schnell eine Lösung und wir wären bereite diese Investition zu machen. Wenn wir das Wetter nach Norden auf den Grünstreifen umleiten sehe ich kein Problem. Das ist Gemeindegrund und da wird nie was gebaut. Wir könnten auch einen Großteil des Wasser auf unser Grundstück im Norden einleiten. Das Problem ist nur, dass Zäune sockellos und durchlässig für Kleintiere sein müssen. Wenn wir nun die Rabatten direkt auf die Grenze setzen und noch einen Zaun darauf installieren haben wir wohl ein Problem. Daher sind wir am überlegen die Rabtten etwas nach hinten zu vesetzen und nicht direkt an die Grenze.

    Gruß Eberhard
     
  11. Ortwin

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    Du musst dir über das Wasser auf dem Grünstreifen keine Sorgen machen, es ist ja nicht dein Wasser, sondern das der Nachbarn.
     
  12. #12 ralph12345, 29.07.2013
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    Graben auf Nachbars Grundstück?
    Könnte man ja im Einvernehmen mit dem Nachbarn selber machen. Und dann ab mit dem Wasser.. nach wohin auch immer. Wenn das ableiten kein Problem ist, würd ich die Lösung aber zumindest auf dem Grund und Boden des verursachenden Nachbars installieren. Und ein kleiner Graben ist schöner und billiger als alles andere.
     
  13. #13 Yellowcard, 31.07.2013
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    Ich verstehe voll und ganz dass Du das Problem so schnell wie möglich gelöst haben möchtest, allerdings würde ich tatsächlich vorher Gespräch mit dem Eigentümer des Grundstücks halten. Das geht am Telefon ja schnell und es ist seine Aufgabe sich darum zu kümmern (wie hier schon oft erwähnt wurde). Da Du das Problem direkt in Angriff nehmen willst würde ich dem Eigentümer vorschlagen, dass Du dich um die Sache kümmerst (an deinem Plan sehe ich auf die Schnelle keine Schwachstellen, die dir Probleme bereiten können) und ihr euch später gemeinsam auf die Finanzierung einigt. So hat der werte Nachbar keinen Aufwand mit seinem noch unbebauten Grundstück und du musst - auch wenn es sehr löblich von dir ist - die Kosten für diesen "Bau" nicht alleine tragen.

    Lass uns doch wissen wofür du dich entschieden hast und wie die ganze Sache letztendlich vonstatten ging.

    Gruß
     
  14. Doozer

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    Gilt das auch, wenn das betreffende (Bau-)grundstück Gemeindeland ist, die Gemeinde es also noch nicht an einen Bauwilligen verkauft hat? In Hessen ist das m.E. dann nicht so, dass sich die Gemeinde um das ablaufende Wasser kümmern müsste ...
     
  15. Doozer

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    § 21 Hessisches Nachbarrechtsgesetz

    (1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.

    (2) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen nicht
    1. den Abfluß wild abfließenden Wassers auf Nachbargrundstücke verstärken,
    2. den Zufluß wild abfließenden Wassers von Nachbargrundstücken auf ihr Grundstück hindern,
    wenn dadurch die Nachbargrundstücke erheblich beeinträchtigt werden.

    (3) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen den Abfluß von Niederschlagswasser von ihrem Grundstück auf Nachbargrundstücke mindern oder unterbinden.

    Unter (3) steht nichts von "müssen" ...
     
  16. #16 Pascal82, 07.08.2013
    Pascal82

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    wer sagt das eine 15 cm hohe rabatte das nachbargrundstück erheblich beeinträchtigt.
    hier geht es um den schutz deines eigentums.

    unsere hacbargrundstück hat zu anfangs auch bei uns entwässert (3000m2 leichte hanglage zu uns)
    ein hüglebeet 1-2 meter breit und 0,5-1 meter hoch hat das dann verhindert, kann doch nicht sein das du nahc jedem kleinen starkregen angst haben musst das dein keller geflutet wird
     
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