Imprägnierte Hölzer = Sondermüll ?!!!

Diskutiere Imprägnierte Hölzer = Sondermüll ?!!! im Dach Forum im Bereich Neubau; Aus gegebenen Anlass, ein kurzer Hinweis: Am 01.03.03 wird die neue Altholzverordnung in Kraft treten. Verordnung über die Entsorgung von Altholz...

  1. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Aus gegebenen Anlass, ein kurzer Hinweis: Am 01.03.03 wird die neue Altholzverordnung in Kraft treten.
    Verordnung über die Entsorgung von Altholz
    Diese Verordnung tritt am 01. März 2003 in Kraft.
    Wesentliche Inhalte dieser VO:
    - Als Altholz gelten Industrierestholz und zu Abfall gewordene Holzprodukte. Voraussetzung ist, dass bei Verbundstoffen der Holzteil mehr als 50 Masseprozent beträgt und Altholz als Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anfällt.
    - Erfasst werden die heute gängigen Verwertungsverfahren für Altholz; sonstige mögliche Verwertungswege werden von der VO nicht geregelt, aber auch aus Gründen künftiger innovativer Verwertungsverfahren nicht ausgeschlossen.
    - Definiert werden hochwertige stoffliche und energetische Verwertungsverfahren; nicht der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung.
    - Altholz wird in 4 Altholzkategorien eingeteilt: A I (weitestgehend naturbelassenes Altholz) bis zu A IV (z. B. mit Holzschutzmittel behandelte Bahnschwellen); bei Gemischen gilt jeweils die Kategorie mit den strengeren Vorschriften.
    - Die jeweiligen Altholzkategorien A I bis A IV werden unterschiedlichen Verwertungswegen zugeordnet; eine "Sonderkategorie" gilt für PCB-Altholz, sofern dies mehr als 50 mg/kg PCB enthält.
    - Kontrolliert wird die Altholzverordnung durch eine hohe betriebliche Eigenverantwortung; ergänzt mit Fremdkontrollen. Insbesondere Betreiber von Altholzverwertungsanlagen sind verpflichtet, das Altholz den vorgesehenen Entsorgungswegen zuzuordnen. Außerdem werden Dokumentations/ Nachweispflichten vorgegeben.
    (Bundesgesetzblatt 2002, Teil I Nr. 59, 23. Aug. 2002) Näheres dazu siehe http://www.bundesanzeiger.de.
    Die bisher absehbaren Folgen aus dieser Verordnung werden sein:
    -erhöhten Prüfungs- und Sortieraufwand bei den Verwertern und in der Vernichtung von Althölzern
    -alle imprägnierten Bauhölzer, Dachbauteile, Tür- und Fensterstöcke, in Außenbereichen verwendete Hölzer (Wirkstoff ist egal) werden in die höchste Kategorie AIV eingeordnet und dürfen nur in Verbrennungsanlagen nach BImschG §4 entsorgt werden.
    -die Entsorgungskosten werden sich durch die Einführung der neuen Verordnung fast zwangsläufig erhöhen.
    -langfristig wird dies wahrscheinlich einen größeren Umfang des Einsatzes von Bauholz der Gefährdungsklasse 0 (Ohne Holzschutzmittel) zur Folge haben.
    Weitere Infos, sobald vorhanden, an dieser Stelle.
    P.S.: ein Prösterchen auf den konstruktiven Holzschutz...
     
  2. #2 NBasque, 10.02.2003
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    Dann muß man demnächst ja wohl präventiv den Bauherren ein Zertifikat übergeben, daß peinlichst genau die verwendeten Hölzer gemäß der Altholzverordnung aufführt.

    Da Deutsche so gerne alles offiziell haben wollen, müßte man sich noch eine geeignetes Gütezeichen (Qualifiziert gemäß Altholzverordnung) überlegen. :Roll
     
  3. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Nicht-Imprägniernachweis...

    wird das wohl heißen, im Gegensatz zum Imprägniernachweis, der ja heute schon mit jeder Holzlieferung vorliegen sollte, aber sowieso immer vergessen wird.
     
  4. jetter

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    Dat löppt
    Zertifikat

    "ökologisch empfohlen - weil naturbelassen nach A I"
    :D
     
  5. jacob

    jacob

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    denkt ihr, neuholz ist besser ?!

    unsere waldwirtschaft wird doch schon so von der chemie geprägt, das der begriff vom wohngesunden holz eh schon ad absurdum geführt wurde. wieviel dünger, pestizide und sauren-rege-gutmacher in unseren wäldern versprüht wird- irgendwie landet auch das im frischholz - zumindest in D. also-holzlöffel aus deutschen landen - sorgt für zügige darmtätigkeit und enthaart der dame die wade!
    sicher gibt es waldwirtschaften, die jetzt auf chemie verzichten, aber der dreck von vor 30 jahren ist immer noch im holz.
    ob das holz aus afrika, finnland oder kanada besser ist, wage ich zu bezweifeln!
    übrigens: zur "ökologie" des holzfensters: wenn es wirklich hundert jahre halten soll, muss es einige male (mindestens) imprägniert und mit chemi verseucht werden, nach hundert (oderschn nach 20) jahren ist es sondermüll und lässt sich im gegensatz zu kunststoff oder alu nicht recyceln !!
    (daswar der schlag gegen grünkernfressende sandalenträger)
     
  6. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Die sind doch ausgestorben, jacob,...

    ...die grünkernfressenden Sandalenträger! Aber irgendwie haste schon recht!
    Also nächster Teil:
    Es wird insgesamt fünf versch. Klassen der Sortierung geben:
    AI - naturbelassenes Altholz
    AII - verleimt, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Bestandteile
    AIII - verleimt, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz mit halogenorganischen Bestandteilen, jedoch ohne Holzschutzmittel
    AIV - Altholz mit Holzschutzmittel
    PCB-Altholz - PCB haltiges Altholz mit einem PCB Gehalt über 50mg/m3
    Die Vorsortierung ist durch den Altholzbesitzer vorzunehmen!
    Das heisst, der Entsorgungsbetrieb wird seinen Lieferanten, beispielsweise den Abbruchunternehmen vorgeben, die Hölzer vorzusortieren, der Abbruchunternehmer muß vor Ort mehrere Container zur direkten Sortierung vorgeben, als Sanierungsbauherr, ausschreibender Ingenieur oder Architekt wird man Geld sparen können, wenn man die Baustelle direkt dementsprechend organisiert.
    Die Vorgaben werden strikt sein oder ausgelegt werden können. Ist also ein Container mit unbehandelten Altholz der Klasse AI gegeben in dem nur ein Fensterstock der Klasse AIV liegt, kann der ganze Container nach Klasse AIV abgerechnet werden!
    Die Deponiekosten werden den einzeln Klassen entsprechend gestaffelt sein, da ein erhöhter Organisationsaufwand der Entsorger zu erwarten ist und die Verbrennung der Klasse AIV bestimmte Verbrennungsanlagen vorschreibt!
    PCB-haltiges Altholz (Stichwort Hylotox-Wirkstoffe) sollten auf der Baustelle sowieso getrennt aufbewahrt werden. Diese sind auf Menge zu beproben, auch das kann im Vorfeld auf der Baustelle organisiert werden.
    Grüße aus Leipzig
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    fenstervergiftung ...

    is nich neu.
    deswegen haben -nach meinung verschiedener umweltorganisationen- auch keineswegs holzfenster die nase vorn in ökologischer sicht, auch nicht plasteundelaste, sondern holz-alu-verbundkonstruktionen.
    die imprägnierung des holzes kann ja einigen herrschaften nicht weit genug gehen - warum nicht schon im wald damit anfangen? :D
     
  8. Gast

    Gast Gast

    Wie sähe den die Entsorgung der Problemhölzer durch die private Restmülltonne aus. ?
    Zumal in einigen Müllverbrennungsanlagen es üblich zu seinen scheint, Kunststoffmüll(Gelber Sack) bzw. Papier/Pappe mitzuverbrennen um entweder die richtige Betriebstemparatur zu erreichen oder um die Auslastung der Anlage zu erhöhen.
     
  9. MaMa

    MaMa

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    Nicht anders als bisher

    Die Verordnung verordnet nur die geordnete Ordnung der Hölzer bei geordneten Deponien und Großentsorgern. Im Zweifelsfall steigen Müllabgaben für die gelbe Tonne :motz
     
  10. Oliver

    Oliver

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    @jacob

    na ganz so schlimm ist es in den deutschen Wäldern ja nun doch nicht. Da werden in der Landwirtschaft wesentlich mehr Pestizide auf Kartoffeln, Äpfel, etc.. eingebracht als im Wald.
    Da der überwiegende Teile der deutschen Wälder zwischenzeitlich nach den Richtlinien der Organisationen PEFC und FSC (www.pefc.de und www.fsc.com ) zertifiziert wurden, sehe ich hier weniger das Problem.
    Da glaube ich man eher, dass in einem Kilogramm Äpfel aus Italien mehr Giftstoffe drin sind, als in einem Kubikmeter Schnittholz aus Deutschland.
    Zudem ist bei der Tauchimprägnierung bald nichts anderes mehr drin als Farbe, da viele Abnehmer verlangen, dass gerade die verwendeten Imrägniermittel ‚lebensmittelecht’ sind.
     
  11. Falko

    Falko

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    verbrennen verboten?
    Müllkippe verboten?
    Danke, warum nehmen wir nicht unbehandelt, wie in Skandinavien

    Falk
     
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