Wurden die Schlitze gestemmt?

Diskutiere Wurden die Schlitze gestemmt? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Miteinander! Heute war ich wieder auf unserer Baustelle. Diese Woche war der Installateur vor Ort. Nach DIN 1053 ist das Stemmen von...

  1. #1 Steffelmuc, 29.10.2005
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    Hallo Miteinander!

    Heute war ich wieder auf unserer Baustelle. Diese Woche war der Installateur vor Ort. Nach DIN 1053 ist das Stemmen von Schlitzen unzulässig. Als Laie vermute ich, dass die Installationsschlitze gestemmt wurden. Erste Frage an die Experten, ob man an den Bildern erkennt, ob die Schlitze gestemmt wurden?

    Weiterhin wurde an einer nichttragenden 11,5 cm Innenwand die Schlitze meiner Vermutung nach auch gestemmt. Dabei wurden einige Ziegel beschädigt und einige sind meines Erachtens locker. (Foto 2 und Foto 3 gleiche Wand, verschiedene Seiten). Ist meine Vermutung richtig, dass die Schlitze entgegen DIN gestemmt wurden? Wie können die lockeren, beschädigten Steine neu befestigt werden. Es soll ja nicht einfach darübergeputzt werden, dem möchte ich eigentlich vorbeugen.

    Benötige die Info als Hintergrund für Termin Architekt, Bauunternehmer, Installateur kommende Woche.

    Danke für die Hilfe.

    Gruesse

    Stephan

    Falls es mit dem Hochladen klappt: 1. Foto Aussenwand T9, Innenwand 11,5 er Ziegel, 2. und 3. Foto nichttagende Innenwand 11,5er Ziegel.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    gestemmt ... eher rausgeschlagen :)
    .
    Außenwände T9 und Innenwände mit Normalmörtel herkömmlich gemauert :irre ... da wurde vermutlich mal wieder ein Unternehmer gezwungen den T9 zu verarbeiten :(
    .
    Horizontale Schlitze im Aussenmauerwerk ... da passen dann die Schallbrücken der Installationsleitungen schön dazu :mauer
    .
     
  3. #3 Wilhelm Wecker, 29.10.2005
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  4. #4 Steffelmuc, 29.10.2005
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    Hallo H. Thalhammer!

    .. also eindeutig nicht DIN konform.

    Ist das ein größeres Problem? Wurde von unserem Architekt so ausgeschrieben.

    Vielen Dank.

    Stephan.
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    Planziegelschwund = Null (!)
    Mörtelschwund = http:www.Baumurks.de da hab ich das mal unter Rohbau niedergeschrieben (!)
    .
    Ein echter Planziegelverarbeiter nimmt keinen Materialwechsel vor (!) ... entweder iss er mit dem Fleisch und Blut dabei und erstellt alles in Planziegel (!) "oder" es ist ein Mörtelziegler der den Auftrag gebraucht hat und deshalb in den saurer Apfel biss und den T9 dann an den Außenwänden verarbeitet hat ... beim nächsten Auftrag wieder jener wieder alles versuchen den Planziegel weg zu bekommen und sein Außenmauerwerk ebenfalls zu mörteln ... es sei den der Bauherr (Architekt) pocht auf den T9 o.ä. dann wird´s wieder wie bei Ihnen (!)
    .
    So iss des Leben ... unsereins schüttelt den Kopf und wundert sich wer plötzlich alles Planziegel verarbeitet wenn um´s nen Auftrag geht :frust
    .
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "oh"

    mein Freund der Willy hat sich "hier" dazwischen gedrängt :winken ... mit dem Link bzw. Hinweis hat er natürlich Recht (!)
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hat der architekt auch zerstörte 11,5er ausgeschrieben?
     
  8. #8 Wilhelm Wecker, 30.10.2005
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    Das Schlitzen hat offensichtlich noch kein Ende,

    denn der Elektriker hat sich schon angemeldet, da kommt dann noch einiges hinzu. Hat denn der Architekt auch die Bauleitung? Wenn ja, dann hätte er sich mit Händen und Füßen gegen die "Zerstörung" des Mauerwerks wehren müssen.
     
  9. #9 Steffelmuc, 30.10.2005
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    Habe ich in der Ausschreibung/LVZ so nicht gefunden!

    - Spass beiseite -

    Um das ganze evtl. etwas zu relativieren, die untersten 2 bis 3 Steinreihen über den Öffnungen in der Betondecke wurden von Haus aus weggelassen.

    Wie ist die beste fachgerechte Reperatur der Mauer auf Bild 2 und Bild 3? Steine komplett herausreisen und neu mauern (nur mittlerer Bereich oder gesamte Mauer)? Oder kann das durch zumörteln fachgerecht behoben werden?

    Ich benötige etwas Hintergrundwissen für das Gespräch kommende Woche.

    Danke.

    Stephan.
     
  10. #10 Wilhelm Wecker, 30.10.2005
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    Früher war es durchaus "normal"

    dass die Installstionsleitungen das restlich verbliebene Mauerwerk zusammenhielten. In Ihrem Fall sollten die Leitungen - wenigstens bei der 11.5-er Wand - herausgerissen werden, Mauerwerk fachgerecht ergänzen. Installationen vor die Wand setzen, ausmauern oder mit Trockenbausystem "vormauern".
     
  11. #11 Achim Kaiser, 30.10.2005
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    *soifz*

    Die Bilder zeigen ganz einfach die Anzahl der grauen Zellen (nennt sich glaube ich Hirn) die bei der Planung eingesetzt wurden.

    Die erste Frage die man sich stellen sollte ist *warum* sitzt die Aussparung mit Deckendurchbruch für den Spülenanschluß nicht dort wo er hingehört ?

    Wurde die Küchenplanung während der Rohbauausführung geändert ?

    Praktisch gesehen erhebt sich die Frage wer hat denn die Vorgabe verbockt ?

    Wenn der Spültischanschluß dort hin muss wo er auf dem Bild zu sehen ist und die Leitungsführung *in der Aussenwand* zu erfolgen hat, dann hätte eine ca. 10 cm tiefe Ausparung geplant werden im Verband gemauert, eine zusätzliche Wärmedämmung hinter den Rohren eingebracht und die Konstruktion vom Statiker angenickt werden müssen.

    Ansonsten bleibt nur eine Lösung und die heisst *vor der Wand installieren*, ggf. vormauern oder verkleiden oder eine um 7 bis 10 cm tiefere Küchenarbeitsplatte vorsehen, damit die Rohrleitungsführung hinter den Schrankeinbauten erfolgen kann.

    Bild 2 und 3 haben im Grunde den selben Fehler...es wurde keine Installationsebene vorgesehen und der Installateur hats halt *irgendwie* gerichtet.

    Schon seit etwa 1980 ist bekannt dass eine vernünftige Installation nur *vor der Wand* erfolgen kann und anschliesend mit einer Konstruktion ob als Vormauerung oder in Leichtbauweise mit Elementen und Verkleidung umbaut wird.

    Alles was danach kommt sind nur und ausschlieslich Folgefehler, da eine Einhaltung der Normvorgaben schlicht unmöglich ist.

    Die Installation in Bild 2 und 3 zeigt deultich dass auch hier keinerlei Aussparung vorgesehen wurde. Um die Verrohrung in der 11.5 cm Trennwand ordentlich ausführen zu können hätte ein Sturz über dem Installationsbereich angeordnet werden und eine Aussparung mit min. 6 oder 6.5 cm Tiefe vorgesehen werden müssen....davon seh ich *nix* auf den Bildern.

    Wenn nix geplant ist, macht der Rohbauer auch nix rein, was nach Aussparung oder Wandschlitz aussieht (wie war das Aussparungen sind im Verband zu mauern ....)....der Installateur kommt auf die Baustelle und trifft die Kiste an *wies ist*.

    Nun hat er 2 Möglichkeiten....entweder er probt den Aufstand und meldet Bedenken an (sieht in der Folge nie wieder ne Anfrage) oder er hält die Klappe, fummelts irgendwie zurecht und kriegt anschliesend eine auf den Sack :-) - so wie sich das jetzt abzeichnet.

    Der Fakt ist allerdings ganz einfach...wenn bei der Planung die Grundvoraussetzungen nicht geschaffen werden, bleibt bei der Ausführung nur noch Stückwerk übrig....und fürs Stückwerk das nicht anders geht, kriegen nun die falschen Pügel.

    Manchmal frag ich mich wirklich, warum Standards, die seit 25 Jahren bekannt sind nicht angewandt werden.

    Allerdings haben die Standards alle einen Nachteil *umsonst* sind sie nicht zu haben....Folge man zwingt die Handwerker lieber zum Pfusch und nachdem es denen auch nicht besonders geht findet sich immer irgendeiner, der sich drauf einlässt....so lange bis ihm die Hammelbeine langgezogen werden.

    Das Übel liegt allerdings regelmäßig wo anders ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Carden. Mark, 30.10.2005
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    Vollkommende Übereinstimmung mit meinen Vorschreiber
    (ach ist das schön dass es so etwas gibt). :D

    Josef könnte noch etwas dazu beitragen wie ich bei der Verwendung von T9 Aussparungen wie in der DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung mauertechnisch erstellen kann. ME kaum Möglich. Kleinformat = gravierender Materialwechsel, zudem nur mit Mörtel Ersteller. Den Planziegel sägen – dann kann ich auch die Wand nachträglich einsägen. Also bleibt nur das im Bereich der Außenwand:

    Ist mir – von der Maurerseite her am liebsten.
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich sag´s mal ganz vorsichtig:
    besonders beim t9 würde ich mir gut überlegen, ob ich wegen einer eingeschnittenen kammer bedenken haben müsste. es gibt wandbereiche, da wird das eher der fall sein, ob das "sanktionen" erfordert, ist im einzelfall zu prüfen.
    es gibt (andere) steine, bei denen ich von vornherein bauchweh hätte.

    bei den innenwänden hat´s WW perfekt beschrieben.
    solange man nur einen grösseren durchbruch (keine schlitze) braucht, kann ein ziegelsturz den anschein von richtigkeit (und erfolgreicher bauleitung) erwecken.
    das, was man auf den bildern oben sieht, ist bescheiden.
     
  14. HaJue

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    Wenn ich mich richtig an die Zulassung des T9 erinnere (find' sie gerade nicht in meinem Datenverhau) sind m.W. keine Querschlitze zulässig (lt. Zulassung nur vertikale Schlitze erlaubt) - oder hat sich da was geändert???

    Gruß
    HaJü
     
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