Abstandsfläche doppelt nutzbar?

Diskutiere Abstandsfläche doppelt nutzbar? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, war jetzt länger nicht mehr hier tätig, aber nun ereilt mich doch mal wieder eine Fragestellung in Bezug auf "bauen". Ich habe ein...

  1. 4994

    4994

    Dabei seit:
    21.10.2009
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    FFB
    Hallo,

    war jetzt länger nicht mehr hier tätig, aber nun ereilt mich doch mal wieder eine Fragestellung in Bezug auf "bauen".

    Ich habe ein Haus in Bayern, welches ca. 5 mtr von der Nachbargrenze entfernt steht. An dieses Haus ist eine Doppelgarage angebaut, die dann eben auf 7 mtr Länge auf die Grenze gebaut ist.

    Nun möchte ich gerne an diese Doppelgarage ein Carport/Vordach davor bauen, dass ja dann einerseits die Breite der Garage hat und etwa 5,5 mtr Länge nach vorne, um ein weiteres Fahrzeug wettersicher davor abstellen zu können.

    Zuerst hab ich mal den Nachbarn gefragt, ob ihn das stören würde. Der hat da nix dagegen. Dann bin ich hier zum Bauamt des örtliches Rathauses und der meinte, dass dann die erlaubte Grenzbebauung überschritten ist und deshalb der Nachbar die Abstandsfläche dafür übernehmen müsste. Klingt für mich auch logisch - jetzt ist es aber so, dass das Nachbarhaus an dieser Grenze auf der gleichen Höhe etwa 3 mtr Abstand zur Grenze hat (also den Abstand, den er eben einzuhalten hat).

    Kann denn dann seine Abstandsfläche gleichzeitig auch als meine Abstandsfläche dienen, die er mir eben überträgt?n Für mich hört sich das eher so an, dass eine Abstandsfläche nur einmal hergenommen werden kann.

    Weiß hier vielleicht jemand die Antwort?

    Ach ja, den Carport so zu bauen, dass ich genau 3 mtr Abstand zur Grenze einhalte, geht leider nicht, da die Stützpfosten zur Nachbarseite ja dann mitten im Garagentor zum Haus hin liegen müssten...

    Danke schon mal fürs Lesen...

    LG

    Rolf
     
  2. #2 Der Bauberater, 03.08.2013
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    In den meisten Bauordnungen steht in dem § (in Bayern Artikel 6) etwas zu Abstandsflächen.
    Im Artikel 6 Abs, 3 steht:
    Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken;...

    Deine Frage mit "Doppelnutzung" ist somit geklärt.
     
  3. 4994

    4994

    Dabei seit:
    21.10.2009
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    FFB
    Danke für die kompetente und schnelle Antwort. Auch wenn sie, wie befürchtet, negativ für mich ausfällt.


    LG

    Rolf
     
Thema:

Abstandsfläche doppelt nutzbar?

Die Seite wird geladen...

Abstandsfläche doppelt nutzbar? - Ähnliche Themen

  1. Terrassendach - Abstandsflächen

    Terrassendach - Abstandsflächen: Hallo, Ich hab mal an euch eine Frage, wie eure Meinung oder Erfahrungen sind. Wir haben ein Haus im Land Brandenburg nach BrBBo gebaut in der...
  2. Bebauung in Abstandsflächen LBO BW

    Bebauung in Abstandsflächen LBO BW: Hallo zusammen, für den Neubau eines EFH mit Garage benötige ich eine Expertise bzgl Abstandsflächen. Laut LBO Paragraf 6 sind Garagen in...
  3. Abstandsflächen von weniger als 3 Metern in Brandenburg

    Abstandsflächen von weniger als 3 Metern in Brandenburg: Hallo zusammen, Meine Frau und ich planen eine große Renovierung an unserem Haus. Dafür brauchen wir eine Baugenehmigung. Unser Architekt hat...
  4. Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast

    Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast: Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll...
  5. Abstandsflächen am Giebel bei doppeltem Pultdach Bayern

    Abstandsflächen am Giebel bei doppeltem Pultdach Bayern: Hallo, wie werden die Abstandsflächen am Giebel bei einem Haus mit Pultdach in Bayern berechnet? Leider hab ich keinen Kommentar der BayBO zur...