Vollgeschoss im Dachraum

Diskutiere Vollgeschoss im Dachraum im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, folgendes Thema beschäftigt mich jetzt schon einige Zeit und über das www konnte ich bis dato noch keine Lösung finden....

  1. EddiFr

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    Hallo Bauexperten,

    folgendes Thema beschäftigt mich jetzt schon einige Zeit und über das www konnte ich bis dato noch keine Lösung finden.

    Wir planen gegenwärtig den Kauf eine Grundstückes und haben bereits eine Vorstellung von dem Haus (Stadtvilla oder Toskanahaus), welches wir errichten wollen. Der Makler hat uns mitgeteilt, dass wir nur 1,5 geschossige Bauten errichten dürfen nach Bebauungsplan.

    Als wir uns diesen jetzt näher angesehen haben, bin ich mir unsicher, ob nicht auch zwei Vollgeschosse möglich sind. Folgendes ist im Bebauungsplan festgelegt:

    4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 i.V.m. §16 § 18 und 22 BauNVO)

    Für den gesamten Geltungsbereich wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgesetzt.
    Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse beträgt II.


    Weiterhin gibt es folgende Ergänzung:

    6. bauordnungsrechtliche Festsetzung gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO

    Das zweite Vollgeschoss ist im Dachraum auszubilden.


    Was bedeutet das jetzt genau?
    Welche Einschränkungen für das Vollgeschoss im Dachraum gibt es? (Größe, Fläche, Raumhöhe)

    Laut des Bebauungsplanes sehe ich keine Einschränkung - bin aber auch kein Experte. :28:

    Ich freue mich, wenn ich von Euch eine Antworte erhalte.

    Vielen Dank im Voraus!

    EddiFr
     
  2. #2 Thomas Traut, 05.08.2013
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    Da werden wohl noch irgendwo im Text Trauf-, First- und/oder Drempelhöhen versteckt sein. Von wann ist der B-Plan?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Vermutlich wollte der Planaufsteller damit zum Ausdruck bringen, dass zwei Vollgeschosse mit lotrechten Wänden + ggf. ein Dach darauf oder ein Flachdach nicht zulässig sein sollen.

    Ob das so Bestand haben kann, hängt vom Kontext ab und ist so nicht zu beurteilen.
     
  4. #4 Gast036816, 05.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    muss es denn unbedingt ein haus in komischer bauweise sein? damit eckt man fast immer bei alten b-plänen an. wenn dort steht, dass das 2. vollgeschoss im dachraum sein soll, wird dein dach darüber liegen, es sei denn du springst oben soweit zurück, dass der dachraum angedeutet ist.
     
  5. EddiFr

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    Guten Abend,

    vielen Dank erst einmal für Eure Antworten!

    @ Thomas Traut
    Der B-Plan ist aus 2006 und die max. zulässige Traufhöhe beträgt 39,5 m über NHN (DHHN 92). Die max. Firsthöhe beträgt 9 m über der Fußbodenkante Erdgeschoss.

    @Ralf Dühlmeyer
    Ja, vermutlich hilft nur die direkte Nachfrage beim zuständigen Amt.

    @rolf a i b
    So "komisch" finde ich eine Stadtvilla in der heutigen Zeit gar nicht. Aber Du hast recht, dass man mit standardisierten Häusern wohl den einfacheren Weg wählt.


    Euch einen schönen Abend!

    Beste Grüße

    EddiFr
     
  6. #6 Thomas Traut, 06.08.2013
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    Wenn die zul. Traufhöhe bei 39,5 m liegt und die Geländeordinate bekannt ist, lässt sich doch ganz einfach die zulässige Wand-/Drempelhöhe ermitteln. Daraus ergibt sich alles andere.
     
  7. EddiFr

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    Hallo Herr Traut,

    laut Aussage der Gemeinde liegt das Gelände im Ort bei 33,6 bis 34,8. Somit bleibt als Traufhöhe 4,7 m bis 5,9 m. Die Firsthöhe liegt bei 9 m.

    Es wurde mir auch bestätigt, dass das 2. Vollgeschoss im Dachraum liegen muss, also ein Gebäude im Stil einer Stadtvilla, auch mit Staffelgeschoss, nicht möglich ist.

    Na mal schauen, ich denke bei der Planung wird der Architekt schon das "Richtige" zu Papier bringen.

    Beste Grüße

    EddiFr
     
  8. #8 Thomas Traut, 07.08.2013
    Thomas Traut

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    Mit den Traufhöhen hat sich die Stadtvilla sowieso schon erledigt.
     
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