Sicherheitsbestimmungen-Außenputz und französische Balkone...!

Diskutiere Sicherheitsbestimmungen-Außenputz und französische Balkone...! im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Ihr, unser GU hat vor 1,5 Wochen mit den Vorarbeiten zum Außenputz begonnen und die französischen Balkone im OG abgenommen...! Da es...

  1. #1 agrokate, 04.08.2013
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    Hallo Ihr,

    unser GU hat vor 1,5 Wochen mit den Vorarbeiten zum Außenputz begonnen und die
    französischen Balkone im OG abgenommen...!
    Da es sich aber hierbei auch um die Kinderzimmer handelt, haben wir seit der Zeit Panik,
    daß eines unserer Kinder aus dem Fenster fällt!
    Da im Moment auch noch so sommerliche Temperaturen herrschen, müssen wir immer ganz genau aufpassen, ob nicht in irgendeinem Zimmer (insgesamt 3 Zimmer plus Dachgeschoß) das Fenster geöffnet ist:yikes!
    Ist das unfalltechnisch so okay, bei einem bereits bewohnten Haus?

    Viele Grüße,agrokate!
     
  2. Yilmaz

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    ist das Ihr ernst??? :mauer

    Wieso wohnen Sie in einem Haus der noch nicht ganz fertiggestellt ist?
    Wurde Bauamt informiert das Sie bereits dort wohnen und wurde das von BA abgenommen?

    Handeln Sie sofort!!!
     
  3. #3 ThomasMD, 04.08.2013
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    AW: Sicherheitsbestimmungen-Außenputz und französische Balkone...!

    "Abgenommen" hat unter Bauleuten eine völlig andere Bedeutung.
    Du hättest besser "demontiert" geschrieben.
    Natürlich ist das nicht in Ordnung und höchst fahrlässig, wenn es sich nicht ums Erdgeschoss handelt. Die Fenster gehören sicher blockiert und wenn kein Sicherheitsglas verbaut wurde auch von innen unzugänglich verwahrt.
    D.h., die Räume sind eigentlich nicht nutzbar.

    Wieso wohnt Ihr schon im unverputzten Haus? Seid Ihr in Polen?

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  4. #4 agrokate, 04.08.2013
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    Hallo,

    sorry, abgenommen ist das Haus noch nicht-meinte die französischen Balkonen wurden demontiert!
    Da wir einen vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin zum 01.12.12 (ohne Vertragsstrafe) hatten, haben wir das Haus am 01.04.2013 (ohne konkludente Abnahme-alles schriftlich geregelt)
    bezogen.
    Ja, mit der Sicherheit hat das unser GU nicht so, aber bereits bewohnte Häuser (Altbau) werden ja auch verputzt, ohne das die Bewohner ausziehen müssen, oder?

    Wir haben (seit Sachverständige Mängelliste erstellt hat und schriftliche Mängelrüge gestellt wurde)
    noch mehr Ärger mit ihm, als vorher!
    Wenn ich Zeit hätte, könnte ich (wie wohl jeder Bauherr) ein Buch darüber schreiben.

    Viele Grüße,agrokate!
     
  5. Yilmaz

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    Naja, ein Altbau mit GU ist auch selten. Es ist auch egal. Fenster während dieser zeit unaufschliessbar sperren, ewtl abschliessbare oliven besorgen und oder oder...
     
  6. #6 agrokate, 04.08.2013
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    Lach, nein wir wohnen im schönen Unterfranken am Main und bauen mit einem Bauunternehmer aus der Region!

    Aber falls die Sicherheitsvorkehrung so ausschaut, daß die bodentiefe Fenster nicht mehr öffnen können, dann gehen wir a) vor Hitze ein und b) wir kann die Luftfeuchte nicht mehr entweichen,
    da 3 Zimmer (Schlafzimmer, 2 Kizi) mit bodentiefe Fenster plus DG ausgestattet sind.

    Aber immer noch besser, als wenn mein 2 Jähriger hinunter stürzt.

    Viele Grüße,agrokate
     
  7. #7 Gast036816, 04.08.2013
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    am besten du schraubst morgen ein paar ganz glatte sperrholzplatten mind 20 mm dick und 900 mm hoch in die leibung rein. Links und rechts ein paar leisten angedübelt und dann die platten draufgeschraubt.

    du musst sofort handeln. schönen gruss an den gu von mir - er ist eine pfeife, wenn er die familie solchen gefahren aussetzt, ohne für einen funktionierenden ersatz zu sorgen.
     
  8. #8 agrokate, 04.08.2013
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    Hallo Du,

    danke für Deinen Ratschlag, da wir Laibungsplatten aus GK (G...) haben, ist dies leider nicht möglich, da die innere Dampfdiffusionsdichtheit auch bemängelt wurde und wir im Moment nichts an den LP verändern!
    Aber ist im Endeffekt nicht auch der GU dafür verantwortlich und muß eine Lösung finden?

    Bis dahin, werde ich weiterhin alle Zimmertüren absperren und aufpassen, aufpassen,...!

    Irgendwie ärgere ich mich gerade über mich selbst, daß wir nicht sofort etwas gesagt haben, manche Bauherren sind echt naiv!

    Schönen Abend, agrokate!
     
  9. #9 Gast036816, 04.08.2013
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    aufpassen reicht nicht!!! damit kommst du beim staatsanwalt nicht durch. dein gu soll sich nen kopf machen. schlimmstenfalls müsst ihr ins hotel, bis der gu fertig ist, denk drüber nach, ist besser als aufpassen.
     
  10. #10 agrokate, 04.08.2013
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    Ich habe gerade meinem GU eine Mail, zwecks umgehender Beseitigung des Sicherheitsrisikos geschrieben und ja Deine Antwort hat mich sehr nachdenklich gemacht..!
    Du hast komplett Recht, jeder Staatsanwalt würde mich/uns mitschuldig sprechen, da wir die Unfallgefahr seit 1,5 Wochen kennen:mauer!

    Beklemmende Grüße,agrokate!
     
  11. Julius

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    Ich würde als Sofortmaßnahme zumindest die Fenstergriffe abschrauben!
     
  12. Julius

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  13. #13 agrokate, 05.08.2013
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    Hallo Julius,

    wir haben sowieso abschließbare Fenstergriffe im OG, die Gefahr sehe ich ehr beim Stoßlüften.
    Unser Minimann ist so schnell, daß er wahrscheinlich (obwohl ich neben dran stehe) zum Fenster rennt und unter Umständen rausfällt...!Wir lassen die Kids schon nicht mehr in ihren Zimmern spielen, allein der Gedanke daran, daß etwas passieren könnte, ist unerträglich.

    Auf die Mail von gestern, in der ich unseren GU auf die grob fahrlässigen Unfallgefahr hingewiesen habe, kam bis dato nichts zurück!
    Vielmehr er bzw. seine Arbeiter auch nicht das Gerüst nach Beendigung der Arbeiten absichern...!
    Langsam glaube ich echt der will Ärger mit der BGBau!

    Nun gut, we will see!

    Viele Grüße,agrokate!
     
  14. #14 Mikalaya, 05.08.2013
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    Bei abschließbaren Fenstergriffen - Fenster geschlossen lassen bzw. zum lüften halt nur kippen und gekippt abschließen?
    Ich würde die auf gar keinen Fall ganz öffnen, mit einem flinken Kleinkind im Haus *grusel*
     
  15. #15 Gast036816, 05.08.2013
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    hast du wenigstens bis zur brüstungshöhe verbundsicherheitsglas in den elementen?
     
  16. #16 agrokate, 05.08.2013
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    Nein, wieso?
     
  17. #17 saarplaner, 05.08.2013
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Weil es die TRAV (technische Richtlinien für absturzsichernde Verglasungen) gibt. Es gibt mehrere Möglichkeiten die zu erfüllen, entweder durch französische Balkone die so angebracht sind dass sie ein Abstürzen bei Versagen des Glases verhindern oder halt eben durch Einbau einer VSG-Verglasung die ein Durchbrechen verhindert.

    Norbert wies daraufhin, dass wenn du kein VSG-Glas drin hast, ist das Fenster nicht sicher, da man durch das Fenster brechen kann.
     
  18. #18 agrokate, 05.08.2013
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    Hallo,

    okay, noch ein Grund mehr meine Kinder nicht einmal, bei geschlossenen Fenstern, in ihren Zimmer spielen zu lassen.

    Danke für die Erklärung!
     
  19. #19 Gast036816, 05.08.2013
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    da nützt das abschliessen der elemente oder das abschrauben von beschlagteilen gar nichts. du hast keine absturzsicherung. such dir doch schon mal ein hotel!
     
  20. #20 agrokate, 05.08.2013
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    Hallo Rolf,

    ich werde genau dies dem GU mitteílen, wenn er nichts ändert und zwar auf seine Kosten!
    Vielmehr er wegen Diskrepanzen zwecks Ausführung der Bauwerksabdichtung im Moment die Arbeiten erst einmal auf unbestimmte Zeit eingestellt hat!
    Das Thema hatten wir schon einmal, als er uns nach Kündigung unserer Mietswohnung erst verbieten wollte, ins Haus zu ziehen.

    Der obere Stockwerk plus Dachgeschoß ist quasi unbewohnbar!

    Viele Grüße,agrokate

    PS: Ich habe Dir auf einen älteren Thread geantwortet und die versprochenen Bilder der inneren Fensterabdichtung mit LPS Platten hochgeladen.
     
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