Dach neu eindecken ohne Dämmung

Diskutiere Dach neu eindecken ohne Dämmung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, darf ich nach der EnEV 2009 ein dach neu eindecken ohne es zu dämmen ? (Die EneV sagt ja wenn ich das richtig verstehe das...

  1. #1 moritz76, 05.08.2013
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    Hallo zusammen,

    darf ich nach der EnEV 2009 ein dach neu eindecken ohne es zu dämmen ?
    (Die EneV sagt ja wenn ich das richtig verstehe das wenn mehr als 10% gedämmt werden alles gemacht werden muss)

    Kurze Info warum die Frage:


    bei unserem Haus wurde das Dach ca 77 ohne jegliche Dämmung eingedeckt, dieses schöne alte Dach wurde nun durch einen massiven Hagel einseitig vollkommen zerstört. In den kommenden Wochen kommt ein Gutachter und es stellt sich eben die Frage ob evtl. die Versicherung die Dämmung bezahlt oder nicht ...

    Danke und Gruß
    moritz
     
  2. raaner

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    Wenn mehr als 10% neu gemacht werden, muss nach EnEV gedämmt werden. Aber nicht alles, sondern theoretisch nur der Teil welcher eh neu gemacht wird (was bei einem Dach natürlich wenig sinnvoll ist).

    Wäre noch zu prüfen, ob nicht nach EnEV §10 eh schon eine Nachrüstpflicht bestanden hätte.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 06.08.2013
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    hier können keine Rechtsfragen beantwortet werden.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass eine Versicherung hierauf beruft: http://www.dibt.de/de/Service/Data/EnEG_Staffel12.pdf
    Und wenn dem so wäre und es wäre nur die Dacheindeckung, nicht aber die Lattung, defekt, würde auch nur die Eindeckung ohne Lattung und demzufolge auch ohne Dämmung und notwendiger Dampfbremse erneuert.
    In diesem Fall würde ich empfehlen, die Dämmung dennoch zu erneuern. Nur kann es halt sein, dass die Mehraufwendungen hierfür vom Hauseigentümer zu tragen sind.
     
  4. #4 moritz76, 06.08.2013
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    Danke für die Antworten,

    man sollte dazu sagen das eine Dachseite wirklich komplett hinüber ist und es mit Sicherheit keine Möglichkeit auf Wiederherstellung gibt.
    Das ganze begründet sich darauf das ca. 40% der Ziegel Faustgroße Löcher aufweißen, desweiteren ist der Ortgang einbetoniert und stark beschädigt, gleiches gilt auch für den Dachfürst.
    Die verwendeten damals verwendeten Ziegel werden ebenfalls nicht mehr hergestellt, es gibt zwar laut Ziegeldatenbank eine Alternative die passen könnte jedoch nicht in der bei uns verwendeten Farbe Altbraun.
     
  5. #5 moritz76, 08.08.2013
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    Hier würde doch dann die Din 4074-1 "Dachlattenverordnung" in Spiel kommen , die vorhande Lattung ist nicht Dinkonform.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 09.08.2013
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    woran aber nicht die Versicherung schuld ist, oder?

    ganz einfach: klären Sie das mit der Versicherung. Ich habe den Eindruck, Sie suchen gerade jemanden, der Ihnen eine Dachsanierung zahlt...
    Und selbst wenn die Versicherung nach EnEV zahlen müsste, seien Sie sich im klaren: es kann sein, dass die EnEV viel weniger fordert, als Ihnen lieb ist!
     
  7. #7 Jessi75, 09.08.2013
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    Ich bin nicht vom Fach, aber unser Versicherungsmakler hatte uns eine Versicherung empfohlen, die nach Schäden auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen übernimmt die nötig werden, um die aktuellen Bestimmungen und Anforderungen zu erfüllen. Das machen aber wohl nicht alle Versicherungen. Am Besten einfach mal in den Unterlagen nachlesen oder bei der Versicherung fragen.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 09.08.2013
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    das ist wie bei einer priv. Krankenversicherung: es gibt welche, die zahlen auch Leistungen, die durch "medizinischen Fortschritt" nötig oder sinnvoll sind und es gibt welche, die Zahlen nur den zum Laufzeitbeginn bekannten Standard.
     
  9. #9 Gast360547, 09.08.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Die 12. Staffel beschreibt es. Ich sehe an dieser Stelle keinerlei Verpflichtung seitens des Versicherers, eine zusätzliche Maßnahme in Sachen der Wärmedämmung zu ergreifen, wenn es Ziegel oder Dachsteine gibt, die auf die vorhandene Dachlattung passen.
    Die Qualitätsforderung S10 bei den Dachlatten ist eine, die aus den Reihen der BauBG kommt und insofern nur dann gefragt ist, wenn das Dach begangen wird. Liegt der Deckwerkstoff drauf, dann kümmert es die BauBg nicht mehr.
    Es gilt zunächst der Grundsatz, dass Sie nur das ersetzt bekommen, was Sie ursprünglich hatten. Sprich: wenn auf dem Gartenhäuschen als Eindeckung lediglich eine R 500 verbaut war, dann bekommen Sie lediglich eine R 500 ersetzt, auch wenn das nicht den einschlägigen Regelwerken entspricht.

    Optische Abweichungen, z. B. in der Farbe, sind in vielen Fällen ebenfalls hinzunehmen. Wer sich eine Minderung erhofft, der kann sich ja mal nach der Zielbaummethode nach Aurnhammer umschauen. Da kommt in den überwiegenden Fällen nichts bei herum.

    stefan ibold
     
  10. #10 moritz76, 09.08.2013
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    Der Gutachter war in der Zwischenzeit da und ist der Meinung das die eine Dach hälfte komplett ausgetauscht werden muss was ja dann automatisch zu einer Begehung führt, oder täusche ich mich da ?.
    @Alfons Fischer: natürlich suche ich da jemanden, würden Sie das nicht tun ? Insbesondere da Änderungen infolge behördlicher Vorschriften mitversichert sind. Ich wäre ja auch bereit die noch intakte Dach hälfte aus eigener Tasche zu bezahlen, aber wie es eben so ist versucht man eben das maximale rauszuschlagen solange es sich im Rahmen der Legalität bewegt.
     
  11. Flip74

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    Hallo Moritz76,

    schau Dir mal Deine Wohngebäude Versicherungsbedingungen an. Insbesondere den Umfang der versicherten Risiken. Daraus müsste sich ergeben, was regulierungsfähig ist und was nicht.

    Wenns genau drin steht, das z.B. nach einem Schaden (kann ja z.B. auch ein Feuer sein) die aktuellen Anforderungen reguliert werden und vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, dann bist ja auf der sicheren Seite.

    Wenn nicht, dann sprech mit dem Gutachter den die Versicherung dir vorbeischickt.

    Und nochwas. Wenn mein Dach zerstört werden sollte, dann würd ich auch versuchen das meiste heraus zu holen. Hat nix damit zutun, dass du deiner Versicherung eine Sanierung aufs Auge drücken willst.

    Tom
     
  12. #12 Alfons Fischer, 18.08.2013
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    ok...
    aber ich hatte ja geschrieben:
    Soll heißen: kann sein, dass nur eine sehr dünne Dämmung eingebaut wird, das kann unter Umständen EnEV-konform sein.
     
  13. #13 moritz76, 30.08.2013
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    Dagegen ist ja nichts einzuwenden (enev gilt ja mit technisch möglicher Zwischensparrendämmung als erfüllt), die Mehrkosten die bei Dämmung nach Wunsch entstehen kann man auch selber tragen.
     
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