Geschützter, naturnaher Bereich (Wald) - Rechte und Pflichten

Diskutiere Geschützter, naturnaher Bereich (Wald) - Rechte und Pflichten im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, Ausläufer des Stadtwaldes befinden sich auf unserem Grundstück - konkret handelt es sich um einen Eichenbestand von ca. 60...

  1. #1 BlackFlag, 10.08.2013
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    Hallo zusammen,

    Ausläufer des Stadtwaldes befinden sich auf unserem Grundstück - konkret handelt es sich um einen Eichenbestand von ca. 60 Bäumen; in einem Gespräch mit einem Vertreter der Stadt wurde uns mitgeteilt, dass ein Teilbereich hiervon geschützt wäre ,wir also nicht ohne Weiteres Bäume fällen und verändern könnten (was wir ohnehin nicht wollen).
    Nach den Stürmen der vergangenen Tage wurde nun ein Baum zerstört, die Spitze ist abgeknickt und muss entfernt werden. Wir stellen uns daher die Frage, ob in einem Schutzgebiet nicht die Stadt die Verantwortung trägt, sprich, für die Sicherung des Baumbestandes zuständig ist. Weiterhin fragen wir uns, ob wir trotz einer Sicherungspficht durch die Stadt Zugriff auf das Holz haben? Wir haben selbstverständlich auch mit der Stadt gesprochen, jedoch hält man sich zurück, gibt unterschiedliche Auskünfte und wird nicht konkret, wenn es um die Kosten einer eventuellen Sicherung des gebrochenen Baumes geht. Ich will mich demnach ordentlich informieren, um entscheiden zu können, was ich mache.
    Habt Ihr eventuell Erfahrungen, wie es sicher hier verhält?

    Herzlichen Dank und Gruß
    Sebastian
     
  2. #2 BlackFlag, 10.08.2013
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  3. Julius

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    Warum sollte die öffentliche Hand Kosten tragen, die Euch auf Eurem Grund durch Witterungseinwirkung entstehen?

    Im Gegenzug gehört das Holz natürlich Euch. Wem auch sonst?
     
  4. #4 BlackFlag, 10.08.2013
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    Das ist einfach zu begründen: Die öffentliche Hand greift regulierend in privaten Besitz ein - dafür muss sie auch Pflichten übernehmen und das ist die Pflege des geschützen Bereichs. Ob das wirklich so ist, kann ich nicht abschließend sagen, es ist jedoch die Meinung der meisten "Experten" die ich befragt habe.
    Die Sache mit dem Holz erscheint mir auch logisch, aber man weiß ja nie ...
     
  5. #5 wasweissich, 10.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das könnte auch von pippi langstrumf stammen können.

    das die öffentliche hand bäume schützt , heisst im umkerhschluss nur für dich und deine "experten" , dass sie diese auch pflegen muss.

    die lösung wäre , du übereignest der gemeinde den geschützten bereich , und dann hast du keinen kummer damit :D
     
  6. #6 BlackFlag, 10.08.2013
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    So kommt man also zu 13.854 Beiträgen, stark :)
    Ich wüsste nicht, warum ich etwas übereignen sollte; es ist schlicht so, dass ich nichts an den Bäumen verändern darf, wer sollte denn nun sonst die Sicherung der Bäume übernehmen?
     
  7. #7 wasweissich, 10.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manche sind noch viel kürzer (beiträge) :p

    das er dir nicht gefällt (der beitrag ) macht ihn nicht unrichtiger :D

    und es sind jetzt 13855 :p
     
  8. #8 BlackFlag, 10.08.2013
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    Puh, wie soll ich es sagen, ich habe schon Durchdachteres gelesen - ich denke, meine Frage aus dem Posting zuvor macht es ziemlich deutlich: Wer übernimmt denn die Sicherung der Bäume, wenn ich es nicht darf? Die Stadt nach eigenem Ermessen zu Lasten des Besitzers? Das hört sich bestimmt auch für Dich irgendwie komisch an...
     
  9. #9 wasweissich, 11.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zufällig habe ich erfahrung mit vom besitzer bezahlten durch öffentliche hand überwachten sicherungsmassnamen an geschützten bäumen auf privatgrund da brauche ich nichts gross durchzudenken :D
     
  10. #10 BlackFlag, 11.08.2013
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    Das bezweifle ich doch sehr, denn dann hättest Du sicher eine Antwort geben können, die etwas gehaltvoller ist. Das reine Formatieren eines Textes in Fettschrift ist nur wenig sinnvoll.
    Falls also einer von Euch die entsprechenden Verordnungen/Gerichtsurteile hierzu kennt, freue ich mich über eine Antwort.
     
  11. H.PF

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    Ich habe nirgends gelesen, das man keine Sicherungsmaßnahmen an den Bäumen vornehmen kann und darf...

    Und eine Kostenerstattung durch die Stadt... Kannst du ja mal versuchen, ich sehe da deine Chancen sehr sehr gering...

    Nicht mal Bäume die ein Naturdenkmal sind werden rein auf Staatskosten erhalten.

    Und ein Naturschutzgebiet dann wohl eher auch nicht...

    Hier die Naturschutzgebiete werden von den Besitzern selber in Schuß gehalten.
     
  12. #12 the motz, 11.08.2013
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    Baum -> Sturm -> Brennholz...

    Ggf. den Zustand des Baumes vorm zersägen mit Fotos dokumentieren und gut ist...
     
  13. #13 ars vivendi, 11.08.2013
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    Für die Pflege und Sicherung ist alleinig der Besitzer des Grundstückes zuständig.Da ändert es auch nichts daß die Bäume vom Amt her geschützt sind. Da kannst du auf und niederspringen.
     
  14. #14 ars vivendi, 11.08.2013
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    Das würde ich persönlich so nicht durchführen. Einen vom zuständigen Amt holen und selbst begutachten lassen. Alles andere kann richtig teuer werden.
     
  15. #15 ManfredH, 11.08.2013
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    Die öffentliche Hand greift auf jedem (Neu)Baugrundstück regulierend in privaten Besitz ein, durch die Festsetzungen des Bebauungsplans. Welche Pflichten muss sie da dann übernehmen - beispielsweise wenn Dachbegrünungen vorgeschrieben sind, oder der Einbau von Schallschutzfenstern?

    War der Baumbestand auf dem Grundstück schon vorhanden und geschützt, als ihr es erworben habt, oder sind die 60 Eichen erst anschliessend gewachsen?
     
  16. Baumal

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    wer sagt, dass du die sicherung nicht vornehmen darfst?
    du bist dazu verpflichtet. (verkehrssicherungspflicht)
    beauftragst du nicht jemanden, wirds die stadt eben tun.
    die rechnung bezahlt du. so oder so.

    denkst du etwa mit erwerb eines gründstückes mit äusläufern
    eines stadtwaldes darfst du dich der natur nahe fühlen und däumchen
    drehen, ohne verpflichtungen? falsch gedacht.

    würdest du laut schreine, nach kauf eines baudenkmals, das denkmalamt
    solle doch für den unterhalt deiner immobilie aufkommen?
     
  17. #17 the motz, 11.08.2013
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    Wenn der Sturm den Baum bereits zerstört/entwurzelt/wasauchimmer hat, glaub ich nicht wirklich, daß ein Beamter von welchen Amt auch immer den Baum wieder heile machen wird...
     
  18. Baumal

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    heile machen nicht.
    aber lebensverlängernde maßnahmen einleiten. wer weiß?
     
  19. #19 Anda2012, 11.08.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    @Baumal: Mit mund zu mund Beatmung?

    Ich hätte das jetzt eher wie beim geschützten Gebäude gesehen: Du musst schützen, darfst nicht einfach abholzen, aber die Kosten bleiben leider bei Dir.
     
  20. #20 ars vivendi, 11.08.2013
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