Geschützter, naturnaher Bereich (Wald) - Rechte und Pflichten

Diskutiere Geschützter, naturnaher Bereich (Wald) - Rechte und Pflichten im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; jep. mal wieder gemotzt ohne nachzudenken. weils halt was zu motzen gibt.

  1. Baumal

    Baumal

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    jep.
    mal wieder gemotzt ohne nachzudenken.
    weils halt was zu motzen gibt.
     
  2. #22 wasweissich, 11.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich habe das um die ohren gehauen bekommen .
    und das
    und jetzt sind nochmal über 20 000 beiträge dazu gekommen .

    bin gespannt , wie euere unerwünschten beiträge kommentiert werden ....... Falsche antwort , sechs , setzen ..... ??? :mega_lol:


    hat denn keiner ein einsehen und schreibt : die böse kommune hat alles zu bezahlen und sich aus deinen angelegenheiten herauszuhalten oder etwas ähnliches , was er gerne lesen würde ??? ;)
     
  3. #23 wasweissich, 11.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    heile machen mit sicherheit nicht , aber das ausmass der beschädigung beurteilen wollen mit sicherheit , u.u. das weitere vorgehen anreissen .....

    bei uns wird sowas auf kurzem dienstweg , am gleichen tag , spätestens innerhalb von 48 stunden erledigt .
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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  5. #25 ars vivendi, 11.08.2013
    ars vivendi

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    Wenn der Wald bei dir unter Schutz steht hat das Amt selbstverständlich alles zu zahlen. Natürlich auch die Zuschläge für eingeschränkte Nutzung usw. Ebenso eine Entschädigung für den grauenhaften Anblick. Allein dieser dürfte sich in der region um die 10000€ bewegen.:mega_lol:
     
  6. Baumal

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    vielleicht lag es an der fettschrift.
    ich hab es mal mit unterstrichen versucht. :D
     
  7. #27 BlackFlag, 26.09.2013
    BlackFlag

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    Hallo zusammen,

    vielleicht ein kleines Update in dieser Sache: Wie immer verhält es sich nicht so einfach, wie man es sich vorstellt. Für jedes Schutzgebiet muss es in der Gemeinde eine Verordnung geben, die sämtliche Details regelt. Meine Gemeinde musste lange suchen, denn bisher hatte wohl niemand danach gefragt. Das gesamte Wohngebiet ist mit Schutzzonen belegt, nur wusste das weder die Stadtverwaltung, noch wissen es die Anwohner. Die Sicherungsmaßnahmen jedoch sind in der Verordnung nicht geregelt, weshalb es aktuell das große Rätselraten gibt. Erste Maßnahmen hat die Stadt bereits übernommen - es wurde ein durch den Sturm umgestürzter Baum entsorgt bzw. das Holz an mich übergeben. Wie es jedoch dauerhaft weitergeht, ist nicht klar.
    Schnell klar wurde jedoch, dass annähernd jeder Baum entfernt werden darf, wenn man das nur will. Als versucht wurde, dies zu unterbinden, habe ich eine schriftliche Bestätigung für meine Versicherung gefordert, die bei einem anschließenden Schaden sicherlich die Verwaltung heranziehen würde. Daraufhin wurden sämtliche Genehmigungen zum Entfernen erteilt - so schnell relativiert sich Baumschutz also.

    Beste Grüße
     
  8. #28 BlackFlag, 26.09.2013
    BlackFlag

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    Oha, da habe ich doch glatt die gelbe Karte übersehen - bitte das Posting vor meiner zitierten Antwort lesen, dann wird meine Antwort verständlich denke ich.

    Beste Grüße
     
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