Wer ist Schuld?

Diskutiere Wer ist Schuld? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe als Bauherr folgendes etwas kompliziertes Problem und erhoffe mir auf diesem Wege Ratschläge von Experten zu bekommen....

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe als Bauherr folgendes etwas kompliziertes Problem und erhoffe mir auf diesem Wege Ratschläge von Experten zu bekommen.
    Ich habe über einen Bauträger ein Haus gekauft, dessen Bau zum Zeitpunkt des Kaufes schon bis zum 1OG fortgeschritten war.
    Da ich im Keller ein Büro und evtl. ein Schlafzimmer einrichten möchte habe ich zunächst den Bauträger darum gebeten 2 Fentster nächträglich im Keller installieren zu lassen. Der Preiss erschien mir zu hoch (5000EUR incl. Betonschneidearbeiten). Daraufhin habe ich den Bauträger gebeten die Schneideleistung herauszurechnen und kam zu einem besseren PReis von 2000EUR. Ich habe mir im notriell beglaubigten Vertrag zusichern lassen, das der Bauträger für diesen Sonderwunsch (Zwei zus. Fenster im Keller) die Gewährleistung übernimmt. (Sein Wortlaut war in etwa: Mir ist es egal wer die Löcher schneidet, wir setzen die Fenster ein und übernehmen auch die Gewährleistung).
    So weit so gut. Ich habe dann eine Firma gefunden, die die Schneidearbeiten für ca. 1800EUR durchgeführt hat. Schneideöffnunen ca. 1m x 1m. Nachdem die Fenster eingebaut worden sind habe ich mich mit dem Bauleiter in Verbindung gesetz und ihm mitgeteilt, dass nun Verputzung der Fensterwangen, neue Isolierung, Auskiesung etc. gemacht werden können. Bis heute ist dies nicht passiert. Nun hat sich herausgestellt das seit ca. Mitte November durch das Überschneiden in den Ecken eine ca. 7mm breite Schnittfuge an allen Ecken der Fenster nicht abgedichtet worden sind. Durch diese Fugen ist vermutlich seit November Wasser eingedrungen, das sich seit Anfang Januar daduchr bemerkbar machte, dass der Gipsputz an den Kellerwänden von unten her feucht wurde, die Feuchtigkeit ist bis heute auf ca. 50cm in der Wand hochgezogen.

    Nun der Streitpunkt. Der Bauträger ist der Meinung die Firma die die Fensterschnitte geleistet hat ist dafür zuständig die überflüssigen Fugen wieder abzudichten.
    Ich bin der Meinung der Bauleiter hätte die ordnungsgemässe Duchrführung der Abdichtung (Fenster einsetzen und Fugen abdichten) überprüfen müssen und den Mangel schon im November feststellen müssen, dann wäre es nicht zu diesem Wasserschaden im Keller gekommen. Oder ist gar die Fensterfirma dafür haftbar zu machen?

    Ich bin für jede Anregung dankbar.

    MFG
    Fritz
     
  2. Saemmy

    Saemmy Gast

    Wenn Ihrerseits also die Rohbauöffnung hergestellt wurde und diese im Rahmen der DIN 18202 ff. nicht abweicht, dann dürfte doch technisch überhaupt kein Problem vorliegen.

    Der entstehende Überschnitt von 7 mm an den Ecken wird doch in der Regel locker durch den 5 cm breiten allseitig montierten Resopalstreifen (oder was auch immer) abgedeckt.

    Oder versteh' ich das jetzt falsch und die Wind- und Luftdichtigkeit der Anschlussfugen zwischen Profil und Betonleibung wurde mit PU-Schaum erstellt?

    ...und wieso überhaupt überflüssige Fugen?
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Nö das sind richtige

    fette Schnitte die gleich mal 15-20cm eingreifen ... richtig wär gewesen 4 Kernohrungen zu setzen dann gäb´s keine Überschneidung.
    -
    Das ganze ist ein rechtliches Problem bei dem Sie vermutlich die schlechteren Karten haben ... versuchen Sie sich wenn´s geht gütlich zu einigen (!)


    MfG
     
  4. haera

    haera Gast

    der Bauträger haftet sicher nicht wegen fehlerhafter "Bauüberwachung", es sei, Sie hätten einen "Architektenvertrag" mit ihm vereinbart einshcl. LPH 8.

    Aber dennoch haftet der BT zumindest teilweise, denn er hat Leistungen, die der BH beistellt (schönes Wort) vor dem Weiterbau zu prüfen und gegebenenfalls Bedenken anzumelden - gilt ganz allegmein auch beim BGB-Vertrag! Und damit trägt er mindestens die halbe Miete
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wirklich?

    frag ich recht ketzerisch ;)

    hat nicht der bauherr die herstellung der teilleistung "fensterauschnittherstellung" übernommen und diese mängelbehaftet dem bauträger übergeben?

    reicht es nicht, wenn der bauträger kurze zeit vor beginn seines gewerks (fenstereinbau) bedenken anmeldet?

    welche rolle spielt es vor gericht, ob der richter im eigenen haus oder zur miete wohnt? :D
     
  6. Gast

    Gast Gast

    Hallo, vielen Dank zunächst für die Anregungen.

    @mls
    Der Bauträger hat in keiner Weise irgendwelche Bedenken angemeldet, die Fensterbauer haben einfach Job gemacht und die Fenser rundherum ausgeschäumt und fühlten sich nicht verantwortlich. Aber muss der Bauleiter nicht die ordnungsgemässe Ausführung der einzelnen Gewerke überprüfen und ggf. Bednenken anmelden und auf Nachbesserung drängen? Wäre dies geschehen, wäre der Mangel nach wenigen Tagen aufgefallen und nicht 2 Monate lang Wasser in den Keller gelaufen.

    @mls
    ich verstehe den letzten Satz nicht ganz, hab vielleicht gerade ein Brett vorm, Kopf, bin aber trotzdem neugierig wie es gemeint ist.

    @Joseph
    richtig das sind richtig fette Schnitte, aber die Kernborungen wurden in den Ecken gemacht, soweit ich mich erinnern hann.


    Gruss
    Fritz
     
  7. haera

    haera Gast

    @ Gast

    Fritz hat schon recht mit seiner Auffassung, daß der Schaden geringer gewesen wäre, wenn ....

    und klar macht es was aus, ob ein Richter schon gebaut hat oder nicht :lock auch hier gilt: gebrannte Richter fürchten das feuer :) :)
     
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