Wasserschaden Regenabfluss - Wie finde ich einen Handwerker ?

Diskutiere Wasserschaden Regenabfluss - Wie finde ich einen Handwerker ? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Liebe Forengemeinde, wir sind seit dem 21.6. mit einer Handwerkerfirma beschäftigt, und haben immer noch keinen Kostenvoranschlag bekommen....

  1. mic67

    mic67

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    Liebe Forengemeinde,

    wir sind seit dem 21.6. mit einer Handwerkerfirma beschäftigt, und haben immer noch keinen Kostenvoranschlag bekommen. Erste Schätzung der Schadensgrößenordnung sind 10.000 Euro. Wir haben bereits die Kamerafahrt der Rohre auf DVD hier - aber das, was wir für die Versicherung dringend brauchen ist der Kostenvoranschlag. Nun haben wir keinen Bock mehr zu warten und immer wieder vertröstet zu werden, aber wie finde ich ein neues Handwerksunternehmen ?
    Die Versicherung schickt keinen Gutachter und kann uns auch kein Unternehmen empfehlen.

    Es geht um die Erneuerung von 18-20m Rohr von der Gartenseite unter unserem Keller bis zur Straßenseite in das Kanalnetz. Keine kleine Angelegenheit - das jetzige Unternehmen sagte auch schon, dass die ausgebucht sind und eh erst in 2-3 Monaten Zeit hätten - super, und das mit einem See unter dem Haus.

    Das Unternehmen haben wir aus dem Branchenbuch - spezialisiert auf Leckortung, Wandtrocknung etc. - soll ich jetzt einen 2. Versuch mit Branchenbuch starten ? Gibt es noch eine andere Möglichkeit ?

    Ich bin echt ratlos, wie wir weiter vorgehen sollen - im Bekanntenkreis kann mir auch keiner wen empfehlen - bei der Größenordnung werde ich wohl keine Bewertungen/Empfehlungen in dem Handwerkerportal my....... finden.

    Weiß jemand Rat ?

    Viele Grüße
    Mic
     
  2. mic67

    mic67

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    So, ich habe jetzt das Branchenbuch und das Netz durchsucht - trotz Großstadt gibt es nur wenige für so was Grobes.
    Aber nu wird sich einer melden, wann einer vorbei kommen kann.

    Ich hab da noch eine Frage an euch Fachleute:

    Unser RMH ist Baujahr 1952 und unter unserem Keller liegt das Regenwasserabflussrohr für 4 Häuser - wurde damals wohl so gebaut und wir haben da die Rohr-A....-Karte.
    Müssen wir die Kosten alleine tragen ? Ist das allein unser Rohr ?

    Gruß
    Cim
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun wie wäre es, statt eines, der an der Sanierung verdienen will, einen zu holen, der "nur"an der Beratung verdient?

    Zu den Rohren.

    JA - das kann damals so gebaut worden sein. Wenn es aber auf Ihrem Grundstück kein Leitungsrecht oder Grunddienstbarkeit mit einer entsprechenden Regelung für die Kostenteilung für diese Leitung gibt, dann sind die Nachbarn nicht verpflichtet, sich zu beteiligen, Sie aber auch nicht, die Leitungen der Nachbarn zu dulden.

    Also alle Nachbarn ansprechen, diese vor die Alternative Kostenbeteilung oder eigene RW-Leitung erstellen lassen stellen und dann auch eine saubere Regelung für die Zukunft schaffen,
    Leitungsrecht mit definierten Pflichten und Kostenteilungen!.

    Ob das 10kE kostet oder billiger geht und ob die Versicherung ran muss - klären.

    Gutachter:
    http://www.aknds.de/bauherren_experten.html
    http://www.hwk-hannover.de/23,408,350.html
    http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/sachverstaendige.html
     
  4. mic67

    mic67

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    Vielen Dank für die Antwort

    ( hab gar keine Benachrichtigung bekommen hmmmmm )

    O.k. ich werde mich mit dem Thema Sachverständige befassen......
    Das Leitungsrecht - in unserem Grundbuch steht nix, sollen wir die Grundbücher der Nachbarn prüfen ?
    Ansonsten könnten wir uns mit einem Leitungsverbot oder einer Kostenbeteiligung richtig Freunde machen......
    Darüber muss ich nachdenken, sollte die Versicherung nicht greifen.

    Vielen Dank und Gruß
    Mic
     
  5. Taipan

    Taipan

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    Es muss im eigenen Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis stehen.

    Deswegen im eigenen, da der Eigentümer des dienenden Grundstückes in jedem Fall über die Einschränkung auf seinem Grundstück unterrrichtet sein muss.

    Die Nachbarn an der Sanierung zubeteiligen oder deren Regenwasser nicht mehr über das eigene Grundstück zu leiten vorher unbedingt mit einem Fachanwalt besprechen! Keine Alleingänge! Damit kann man es (das nachbarschaftliche Verhältnis) nämlich tatsächlich final versauen.
     
  6. mic67

    mic67

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    In unserem Grundbuch steht nur das Wegerecht - keine weitere Belastung.
    Ob mit oder ohne Anwalt - auf ein Einvernehmen brauchen wir nicht hoffen. Das müssen wir uns gut überlegen. Aber das Thema ist erstmal zweitrangig.

    Unser neuer Handwerker hat sich nicht mehr gemeldet, hätte ihm am Telefon wohl besser nicht sagen sollen, worum es geht - dafür hat der 1. sich mal wieder gemeldet: Cheffe persönlich ist gekommen und hat uns klar zu verstehen gegeben: Da geht nix mit Bagger und so tief - nein ! Wir bekommen zwar einen Kostenvoranschlag für die ersten 1,5 m - aber eigentlich möchte er den Auftrag nicht haben. Die restlichen 16 m hat er ignoriert - den Entwässerungsplan wollte er auch nicht sehen.

    Ein anderes Unternehmen macht das Inliner-Verfahren - das können wir nicht zahlen.

    So, am Wochenende werde ich mich intensiv mit den Gutachter-links von Ralf befassen.

    Gruß
    Mic
     
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