Garage Grenzbebauung Abstand ?

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  1. Posent

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    Hallo. Wir bauen in NRW ein Haus und die Garage soll an der Grundstücksgrenze direkt neben dem Haus gebaut werden (laut Bebauungsplan i.o.). Die Garage ist 3,45m Breit + 0,02m Fuge = 3,47m Gesamtbreite.
    Lässt man normalerweise ein "Sicherheitsabstand" zwischen Garage und Nachbargrundstück ?
    Garagenhersteller meinte 100% genau kann man das nie ausführen und empfiehlt 3-4cm zusätzlichen Abstand zu lassen. Vermessungsbüro (nur Auftragsannahme) meinte das normalerweise kein Abstand gelassen wird aber gerne so eingezeichnet wird.

    Lässt man normalerweise paar cm für Toleranzen für Nachbargrundstück > Garage > Hause oder plant man auf den letzten cm alles haargenau ?
    Darf die Garage überhaupt ein paar cm. von der Grenze weg sein (Grenzbebauungspflicht) ?
     
  2. #2 Baufuchs, 12.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der Grenzverlauf eindeutig ist, kann man direkt auf die Grenze bauen.
    Aber Achtung: Selbst die 2cm Überstand der Alu-Abdeckung oder der Überstand einer Schieferattika darf die Grenze nicht überbauen.

    Es muss nicht exakt auf der Grenze gebaut werden, ein Abstand zur Grenze ist zulässig.
     
  3. Ortwin

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    Genau Baufuchs.
    Deshalb heißt es ja auch Grenzbebauung....weil ein Abstand zur Grenze gehalten werden kann.
    Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln und mich wundern...
    Gruß Ortwin
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wacken ist dch aber vorbei (Headbanging)

    Ortwin - wessen Angabe ich wohmehr zu trauen? Jemand, der GÜ als Beruf angibt (also in Baudingen versiert ist) oder dem, der hab ich angibt und statt Gegenargumenten nur moscht.
     
  5. H.PF

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    Dann wunder dich mal...


    Es ist hier nicht von 30 oder 60 cm die Rede sondern von ein paar Sicherheitszentimetern... Man darf ein paar Zentimeter zurückbleiben auf auf keinen Fall überstehen.
     
  6. Posent

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    Oha. Das Dachrandpr​ofil wurde nicht mit eingeplant. Morgen Zapf anrufen nach den Maßen fragen und anschließend den Vermesser....

    Danke
     
  7. Ortwin

    Ortwin

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    Okay.
    Ich lerne ja gerne dazu. Laut HPF darf man also ein paar cm zurück bleiben, allerdings weniger als 30 cm, soviel steht schon mal fest. Aber darf man nun 29 cm von der Grenze weg bauen oder ist das auch noch zuviel? Was versteht ihr denn konkret unter „ein paar cm“? Welchen Wert kann denn dem Baulaien, der sich in diesem Forum informiert, mit auf dem Weg (vielleicht zum Nachbarn oder sogar zum Bauamt) gegeben werden und kann er sich dann auch auf die Experten dieses Forums berufen?
     
  8. #8 Baufuchs, 13.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Davon, dass weniger als 30cm einzuhalten sind hat P.F. nichts geschrieben.

    TE baut in Dortmund, NRW.

    Auszug aus BauONW §6:

    Danach kann entweder auf der Grenze oder in beliebigem Abstand zur Grenze gebaut werden.
     
  9. #9 ManfredH, 13.08.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wen verstehen Sie denn konkret unter "ihr"?

    Können Sie das bitte mal ein wenig konkretisieren?

    Geht mir manchmal auch so...
     
  10. Detman

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    es gibt doch ein Urteil, welches besagt das ein Grenzpunkt "faustgroß" ist und damit entsprechende cm-Toleranz besitzt.

    Heißt bei beidseitigen Grenzgaragenbau.. First come, first serve
    und damit gibt es ja faktisch keinen "überbau":)
     
  11. #11 Svenson, 13.08.2013
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    Ich weiß gar nicht, wie es hier zwei Meinungen geben kann. Baufuchs hat doch die einschlägige Rechtsnorm benannt. Somit darf in NRW - wenn z.B. im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist - die Garage beliebig innerhalb der Abstandsfläche eines Gebäudes plaziert werden. Also z.B. mit Abstand 0, 3 cm, 1 m oder noch mehr. "Faustgroß" und "30 cm" können getrost zu den modernen Mythen gepackt werden.
    Ich glaube, die Regelung war nicht immer so und es musste tatsächlich grenzständig gebaut werden. Hatte das nicht zum Ziel, solche Schmuddelecken zum Nachbarn zu verhindern?
     
  12. Ortwin

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    @ManfredH
    Ich finde es unschön, substanzlose Gegenfragen zu stellen, anstatt einfach die offenen Fragen zu beantworten. Aber das nur nebenbei bemerkt, denn Baufuchs hat ja die Frage hinreichend geklärt und sogar versucht dies mit der BauONW §6 zu belegen:
    Danach kann (in NRW) entweder auf der Grenze oder in beliebigem Abstand zur Grenze gebaut werden. Das wusste ich bisher noch nicht und es erstaunt mich sehr, dass man in NRW Grenzbauten in beliebigem Abstand zur Grenze bauen darf – aber okay. Schon wieder was gelernt.
     
  13. #13 Baufuchs, 13.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht versucht, sondern tatsächlich belegt.

    Der Exaktheit wegen:
    Nicht "Grenzbauten", sondern nur Garagen, Gewächshäuser oder zu Abstellzwecken genutzte Gebäude"


    @Svenson
    In den Vorgängerversionen der BauONW war tatsächlich "exkat auf Grenze" gefordert.
    Auch durfte seinerzeit die Garage keinen Zugang zum Wohnhaus haben, ist heute erlaubt.
     
  14. Taipan

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    @Ortwin: Nein, Du kannst in NRW (und den meisten anderen BL) nicht Grenzbauten in beliebigem Abstand bauen. Du darfst previligierte Gebäude (und darunter zählen Garagen bis zu einer betimmten Größe) in beliebigem Abstand zur Grenze errichten, da diese previligierten Gebäude keine eigenen Abstandsflächen besitzen. Du kannst ggf. auch ein normales Gebäude näher als 3m an die Grundstücksgrenze heranbauen (ohne Grenzbebauung zu betreiben), wenn Dir der Nachbar sein Grundstück für die Abstandfläche zu Verfügung stellt. Solltest mit normalen Gebäuden näher als 2,5m an die Grundstücksgrenze heranrücken, kommt noch die Brandwandproblematik hinzu. Um dich numehr vollends zu verwirren, kommt hinzu, dass du auf der Grenze, bzw. im Brandabstand errichtete Gebäude nur eine betimmte Länge auf der einen Grundstücksgrenze und eine maximale Länge auf allen Grundstücksgrenzen in Anspruch nehmen dürfen, es sei denn, Grenzbebauung ist grundsätzlich zulässig oder gefordert. In Bebauungsplänen kann und soll Abweichendes bzw. Konkretisierendes gewiesen werden.#

    @Baufuchs: gib anderen auch mal ne Chance :-)
     
  15. Ortwin

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    Warum schreibt ihr das nicht gleich, dass der Grenzabstand bei Garagen beliebig sein kann?
    Wieso habt ihr zu Anfang immer nur von ein paar Zentimetern gesprochen?
    Da hatten wir uns einige Kommentare sparen können...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2013
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    Weil der TE nach einer GARAGE gefragtb hatte???

    Die Welle hast Du hier angeschoben!
     
  17. Taipan

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    Weil auf die Frage, ob die Garage ein paar Zentimeter zurückgerückt werden kann, die Antwort JA lautet und damit der Drops eigentlich gelutscht war.


    *grml* wieder zu langsam
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    In Nds mit 0,0 m oder 1,0 m oder 3,0 m und mehr.
    Nur damit nicht wieder irgendwo ein Schlaule meint, hier Honig saugen zu können.
     
  19. Taipan

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    Wir können ihm auch den Inhalt unseres mehrjährigen Studiums und der etlichen Weiterbildungen hier unterbreiten ... :-)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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