Sicherheitseinbehalt

Diskutiere Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit einem GÜ, im Bauvertrag steht das VOB B/C Vertragsbestandteil sind. Als...

  1. #1 savoy84, 13.08.2013
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    Hallo Zusammen,

    wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit einem GÜ, im Bauvertrag steht das VOB B/C Vertragsbestandteil sind. Als Schlussrate nach vollständiger Fertigstellung sind 5% vereinbart.

    Jetzt gab es bereits beim Gießen der Bodenplatte ein paar Unsauberkeiten (erst vermessen und zuviel Schotter reingekippt, der wieder raus musste, Beton ist zwischen die Überlappung beim Fugenband gelaufen, Rüttler war wohl zwischendurch kaputt, so dass sich jetzt zwei Schichten mit einer sichtbaren Fuge gebildet hat, Abplatzungen an der Seite wurden rundherum mit irgendeiner Masse grob ausgebessert).

    Unser Architekt (von uns extern zur Baubegleitung beauftragt) meint nun, dass wir direkt bei jeder Rate 5% Sicherheitsabschlag einbehalten sollten, die dann nach der Schlussabnahme gezahlt werden, das wäre auch üblich.

    Dürfen wir das so einfach machen? Und wenn ja: würdet ihr das auch raten? Der GÜ war naturgemäß eh schon nicht begeistert, als wir mit unserem Architekten ankamen und wenn jetzt gleich bei der ersten Rate Geld einbehalten hab ich Angst, dass das bis dahin noch ganz gute Verhältnis dahin ist und wir uns damit nur mehr Ärger einhandeln.

    Danke für eure Meinung!

    Susanne
     
  2. Markul

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    Wenn du dir einen externen Sachverstand einkaufst, dann solltest du auch auf diesen hören.....Mit einem der Beteiligten wird das "gute Verhältnis" sowieso schlechter.
    Entweder der GU, welcher seine volle Abschlagszahlung möchte, oder dein Architekt, welcher dir einen Rat gibt, welchen du dann ignorierst....
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das mit den 5% ist doch Unfug!

    Schlußrate vereinbart = Zahlungsplan! (Oder irre ich da?)
    Von den vereinbarten Raten kannst Du nur die Mangelbehebungskosten für angezeigte, aber nicht behobene Mängel (ggf.mit Druckzuschlag) einbehalten! Nichts weiter!
     
  4. #4 savoy84, 13.08.2013
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    Ja, wir haben einen Zahlungsplan. Die erste Rate ist jetzt mit Fertigstellung Bodenplatte fällig. Die kleinen Mängel, die enstanden sind, können nicht mehr behoben werden (z.B. Fugenband - ist einbetoniert, da kann man jetzt nicht mehr ändern). Die Mängel sind aber auch nicht so gravierend, dass nicht weitergebaut werden könnte.
    Also sollten (dürfen?) wir jetzt nichts einbehalten, Ralf?
     
  5. #5 Baufuchs, 13.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vertraglich nicht vereinbarte Sicherheitseinbehalte sind unzulässig!

    Bei Mängeln deren Beseitigung gefordert wird kann das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    :yikes
    Nen Fugenband,das potentiel undicht ist, ist nicht tragisch. Ne BoPla mit ner Sollrissstelle.
    Alles nicht tragisch :wow

    Natürlich kann man das noch beheben

    [​IMG]

    Aber wenn Ihr dafür keinen Einbehalt geltend machen wollt, dann habt Ihr voll zu zahlen, ja.
     
  7. #7 Gast036816, 13.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sicherheitseinbehalt muss vor vertragsabschluss vereinbart werden, dient der sicherheit des bauherrn bei feststellung von mängeln für die dauer der gewährleistung. wenn du jetzt willkürlich 5 % einbehältst bekommst du ein problem. entweder du hast klar definierbare mängel, deren beseitigung x euro kosten, da kannst du dann den faktor 2 einbehalten. die kostenermittlung muss prüfbar sein und du musst diese dem unternehmer übermitteln.
     
  8. #8 savoy84, 13.08.2013
    savoy84

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    Danke für eure Antworten. Wir werden dann die gesamte Rate bezahlen, die Punkte aber schriftlich festhalten.

    @Ralf: Unser Architekt hat sich das ganze angeschaut und als schlampig ausgeführt aber nicht kriegsentscheident eingestuft (das potenziell undichte Fugenband z.B. liegt auf der Hangseite, dass Wasser eindringt, ist fast unmöglich - glücklich bin ich mit den Unsauberkeiten natürlich nicht.)
     
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