"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

Diskutiere "Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, aufgrund der Größenordnung des baumurks, mit dem wir hier zu kämpfen haben, habe ich mich für dieses Forum und nicht für den...

  1. kritti

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    Hallo,

    aufgrund der Größenordnung des baumurks, mit dem wir hier zu kämpfen haben, habe ich mich für dieses Forum und nicht für den Themenbereich "Keller" entschieden. Ich hatte auch bereits einen entsprechenden Beitrag gepostet, der aber über die Jahre aufgrund mehrerer Wendungen und neuer Entwicklungen etwas unübersichtlich wurde, hier also die aktuelle Situation:

    Wir haben mit Architekt gebaut und unser Haus 2007 bezogen. Zwei Jahre lang gab's nur Kleinigkeiten und wir dachten schon der Kelch "Baumurks" sei an uns vorübergezogen. Dafür kam es dann aber auch richtig dicke: Wasser im Keller, Feuchte Flecken an einigen Stellen im EG, Wasser dringt in die Garage, Risse im Außenputz. Aktuelle Schadensumme lt. zwei vorliegenden Gutachten (gerichtlich bestellte Gutachter): ca. € 300.000,- (bei einer reinen Bausumme von ca. € 350.000,-). Um die Sache nicht zu unübersichtlich werden zu lassen, konzentriere ich mich hier mal auf den mit Abstand größten "Posten", die mangelhafte Kellerkonstruktion. Lt. ursprünglichem Bodengutachten haben wir Lastfall 6, also aufstauendes Sickerwasser. Entsprechend wäre eine sachgemäße Abdichtung durch schwarze oder weisse Wanne geboten gewesen oder gegebenenfalls ein begründetes und kommuniziertes abweichendes Abdichtungskonzept. Leider haben wir nichts davon. es wurde eine Weisse Wanne versucht, der Versuch ist mangels mangelhafter Fachkenntnis des Architekten leider gescheitert. Mängel: Bodenplatte zu dünn (20cm), unzureichende Bewehrung der Bodenplatte, unzureichende Anschlußbewehrung im Übergang zwischen WU-Dreifachwänden und Bodenplatte. Sanierungsvorschlag des GA: Vollflächige Vergelung der Bodenplatte sowie Verpressung im Bereich der Aufstandsfugen der Seitenwände.

    Notiz am Rande: Die Versicherung des Architekten hat bereits angedeutet, nicht zahlen zu wollen (Stichwort "Pflichtverletzung"). Das ganze könnte durchaus auf eine Privatinsolvenz (Architekt) und einen erheblichen Schuldenberg (Bauherr) hinauslaufen.

    Meine Frage: Was denken die Sachkundigen in diesem Forum über die vorgeschlagene Sanierungsmethode? Bestehen nicht auch Zweifel an der Stabilität? Außerdem: Angenommen, das Haus ist so tatsächlich abzudichten, wird sich diese Situation auf den Wert des Hauses auswirken? Könnte ich das Haus so verkaufen, ohne einen Interessenten über das "Vorleben" informieren zu müssen? (nicht, daß ich das plane, aber einen Minderwert müßten wir natürlich ebenfalls geltend machen).

    Ich bedanke mich im Voraus für jeden Beitrag.
     
  2. #2 Pruefhammer, 13.08.2013
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    Ich bin kein Experte für Betonsanierung, da gibts hier sicher noch weitere Antworten, aber Vergelung und Verpressung sind schon anerkannte und häufig praktizierte Verfahren bei solchen Problemfällen. Richtige Planung und gewissenhafte Ausführung setze ich jetzt mal bei der späteren Sanierung voraus. Wenn die zu dünne Bodenplatte nicht dicht ist, dann bleibt eigentlich nur eine Maßnahme von innen, da hilft dann auch kein Aufgraben, wenn man einen Abriß nicht in Betracht zieht.
    Was meinst du mit Zweifeln an der Stabilität? Durch die zu dünne Bopla oder durch die Sanierungsmaßnahmen? Wurde die Bopla denn seinerzeit mit 20cm vom Statiker bemessen? Warum hat eigentlich der Statiker keine Bedenken angemeldet, der wäre doch eigentlich mit im Boot zumindest was die Bewehrung angeht und den Lastfall wird man ihm ja doch auch kommuniziert haben!?
    Die Sache mit der Pflichtverletzung verstehe ich auch nicht wirklich, hast du das mal mit deinem Anwalt diskutiert? So eine Haftpflichtversicherung ist doch gerade für solche Fälle da. Wenn den Archi bei seiner Arbeit kein Verschulden trifft, wäre er doch sowieso raus aus der Haftung. Könnte mir vorstellen, dass die Versicherung ihm eine grobe Fahrlässigkeit vorwirft, ob das dazu führen kann letztendlich dir den Versicherungsschutz zu versagen, vermag ich nicht zu sagen, finde das aber befremdlich, da ich als Kunde ja davon ausgehe, daß ein eingetragener Architekt auch eine Haftpflicht hat für solche Fälle. Nach meinem bsiherigen Kenntnisstand kann die Versicherung nur bei Vorsatz ihre Leistung verweigern, aber evtl. weiß es hier jemand besser.
     
  3. #3 Thomas B, 14.08.2013
    Thomas B

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    Daß Versicherungen versuchen nicht zu zahlen ist ja hinlänglich bekannt. Ob die Schuld hier auch nur beim architekten zu suchen ist, wage ich zu bezweifeln. Zwar plant der Architekt die WW im Prinzip (Fugenbänder,...) die technischen Spezifikationen (Welche Bewehrung? Wieviel davon, wie dick müssen die Bauteile sein,...) aber gibt der Statiker vor, der die benötigten Bewehrung (Thema Rissbreitenbegrenzung, Betondeckung, statische Notwendigkeiten,...) berechnen kann. So etwas kommt idR nicht vom Architekten, weil er dies mangels Fachkenntnis gar nicht kann.

    Zwar ist eine WW ein "schadensträchtiges Bauteil", was somit mit besonderer Sorgfalt zu planen ist, aber gerade deshalb sehe ich hier eben den Statiker ganz vorne mit dabei.

    Eine Schadenssumme von EUR 300.000 ist auch mal ein Wort. Das kommt ja fast einem Totalrückbau nahe. Und das bei "...Wasser im Keller, Feuchte Flecken an einigen Stellen im EG, Wasser dringt in die Garage, Risse im Außenputz...". Das muß doch auch sanierbar sein?!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
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    @kritti
    Das wurde hier
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?46113-Rohbau-nicht-enstsprechend-Bodengutachten-Mangel
    doch schon ausführlichst behandelt und beantwortet!

    Mich würde auch mal interessieren, ob ein Verpresser bei einer Schotterschicht von 30 cm überhaupt eine Haftung für seine Leistung übernimmt!

    @ prüfhammer
    Warum schreibst Du etwas, wenn Du keine Ahnung hast?
    Natürlich kann die Versicherung wg. Pflichtverletzung die Leistung verweigern! Der Planer hat die Pflicht, Bodengutachten und die Statik zu berücksichtigen und sie auch auf Plausibilität zu prüfen. Hat er dazu nicht das Fachwissen, muss er dieses einkaufen.

    Prüft und /oder berücksichtigt er nicht, macht er sich der groben Pflichtverletzung schuldig, welche die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht entbinden kann.

    EIne Arhcitektenhaftpflicht ist auch keine Kfz-Haftpflicht, wo der Geschädigte auch bei gröbster Fahrlässigkeit bis hin zu Vorsatz seinen Schaden ersetzt bekommt und sich beim Unfallverursacher schadlos halten muss (so möglich).
    Und auch keine Gebäudeversicherung.

    Ob es bei den Summen, bei denen es beim Bau gehen kann, nicht vielleicht sinnvoll wäre, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz mit einzuschliessen, steht auf einem anderen Blatt; derzeit ist es wie es ist.

    Die Architektenhaftpflicht übernimmt auch nie den vollen Schaden. Ein Eigenanteil (Höhe abhängig von Versicherer und Vertrag) bleibt immer beim Architekten!

    Zu Deiner Meinung zum erpressen solltest Du mal dem link folgen.
     
  5. #5 Thomas B, 14.08.2013
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    weiß nicht Ralf.....genau weil ich als Architekt doch diese Punkte nicht in der Wissentiefe bearbeiten kann, hole ich mir doch das Bodengutachten vom Bodengutachter und lasse, darauf basierend, die Tragwerksplanung von einem Statiker machen. Wie soll/ kann ich diese auf Plausibilität überprüfen?

    Rechnet der Statiker dieses und jene Bewehrung aus, muß ich als A. davon ausgehen, daß diese Angeben korrekt sind. Genau deshalb hole ich (bzw. der BH) doch den Statiker mit an Bord.

    Eine Prüfung der Statikerangaben wäre ja quasi eine Prüfstatik. Diese kann der A. nicht leisten.

    Wer prüft dann eigentlich die Prüfstatik. Und wer wiederum den Prüfer der prüfstatik...?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
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    Nein Thomas.Dazu gibt es ein (älteres) Urteil (frag nicht nach AZ). Da hatte ein Kollege den Auftrag zu einer Sanierung eines Schwimmbads, war nicht sicher, ob dort eine Luftentfeuchtung erforderlich war, Fachmann wird beauftragt, sagt nicht erforderlich.
    Nach zwei Jahren ist die Bude ne Tropfsteinhöhle,SV stellt fest, Entfeuchtung nötig.
    Bauherr verklat Architekten, der sagt Fachmann hat aber gesagt, das Gericht entscheidet: Architekt hätte erkennen müssen, dass diese Aussage falsch war! :wow

    Ob der Kollege hier eine falsche Mattenberechnung hätte erkennen müssen,ist sicher fraglich, aber man wird auf Seiten der Juristen erwarten, dass er zumindest die groben Mängel (Stärke der Platte, Anschlußbewehrung) hätte hinterfragen müssen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
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    Oder anders

    Stahlträger als Pfette in einem Dach, Spannweite 7 m. Ob hier ein HEB oder HEA 200 nötig ist, vermag kein Architekt zu beurteilen.
    Dass jedoch ein HEM 600 über- und ein U 80 liegend unterdimensioniert ist - diese Erkenntnis kann man von Architekten erwarten!

    Plant er mit dem U 80 liegend und das Dach hängt durch, wird er wohl zumindest eine Teilschuld bekommen (zusammen mit Statikus und Zimmerer)
     
  8. #8 Thomas B, 14.08.2013
    Thomas B

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    Na toll......mir war zwar bekannt, daß wir für alles die Rübe hinhalten müssen (Gesamtschuldnerische Haftung!), daß aber selbst Gerichte dem Generalisten mehr Fachwissen zuordnen als dem Fachmann ist schon mal sehr bedenklich.....
     
  9. #9 Gast036816, 14.08.2013
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    Thomas - ist leider so, eine sogenannte plausibilitätsprüfung wird verlangt. die statik durchsehen muss der architekt können und die wichtigen parameter erkennen, die für die weitere bearbeitung wichtig sind. dabei sollte er schon erkennen ob eine rissbreiten begrenzende bewehrung enthalten ist und eine besondere betonmischung zugrunde gelegt wurde. er muss nicht prüfen, ob eine rissbreiten begrenzende bewehrung richtig berechnet wurde. ist aber nur eine Q-matte enthalten, sollte er stutzig werden. schließlich muss er das ganze auch ausschreiben. eine abgleich der statik und dem bodengutachten, dass die relevanten parameter übernommen wurden, dürfte auch möglich sein.

    architekten sind eben zur zeit die haftungsschweine der nation auf dem bau.
     
  10. Detman

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    Haftpflichtversicherungen wollen ja nie zahlen und versuchen dann einen Vergleich zu erreichen nach X jahren gerichtskram.

    Also ich habe mir mal deine BEiträge so angesehen der letzten JMonate und man könnte ja fast vermuten, dass die Hütte Schrott ist.
    Also bittere Geschichte
    DAher kann meines erachtens nur das Ziel sein, maximal viel Geld rauszuholen und dieses dann nicht mehr im Haus versenken.
    DAnn lieber neubauen und das alte Haus vermieten.. ohne den "wohnraum" im Keller" und den putz einfach vor sich hin bröckeln lassen.
     
  11. kritti

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    Die Sache mit dem Putz läuft, da wird der Unternehmer zahlen müssen, das werde ich auch sanieren lassen. Beim Keller sieht die Sache anders aus. Sollte die Versicherung des Architekten erfolgreich die Zahlung verweigern, wird das mit dem Geld schwierig. Da steht zu befürchten, daß sich der Architekt aus der Verantwortung stiehlt, Hab und Gut an die Lebensgefährtin überschreibt und Privatinsolvenz anmeldet, frei nach dem Motto "lieber der Kunde geht pleite als ich", (wurde sogar schon angedeutet).

    Was meine Bedenken hinsichtlich der Stabilität betrifft: Der Gelschleier, der von unten die gesamte Bodenplatte umschliessen soll, hält ja (wenn richtig gemacht) das Wasser von der Bodenplatte fern, nicht jedoch den Wasserdruck, richtig? Stellt drückendes Wasser nicht besondere Anforderungen an die Bodenplatte auch hinsichtlich der Stabilität oder geht es bei der verstärkten Bodenplatte einer WW nur darum, daß die Bodenplatte dicht bleibt?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Hohoho - wenn das SO einfach wäre....

    Wenn er seine Güter in Kenntnis des Schadens an Dritte übereignet, dann könnte das a) nicht rechtsgültig sein und b) ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

    Ausserdem gibt es das (nicht allzu einfache) Verfahren der Sicherungshypothek. Die Voraussetzungen sind (wohl) nicht ohne, aber wenn die Gefahr besteht, dann sollte das zumindest geprüft werden!
    Dabei würde zu Ihren Gunsten eine Hypothek auf der Immobilie des Kollegen eingetragen - zwangsweise vom Gericht angeordnet. Somit wäre jedwede Eigentumsübertragung nur mit Ihrer Zustimmung möglich!

    Das möge Ihr Anwalt doch mal prüfen!

    Wenn der Staudruck so groß ist, dass sich die BoPla aufwölbt, dann hätten Sie schon arthesische Quellen im Haus. Dann wären auch die Sanierungskosten über Eintrittsgelder refinanzierbar ;)
     
  13. kritti

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    Baumurks am Hals oder nicht, der war gut (oder wie meine Tochter sagen würde: LOL

    Wenn ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, ist das mit der Übertragung von Eigentum an die Lebensgefährtin erst dann ein Problem für den Architekten, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt, derzeit haben wir aber erst das Gutachten. Ein Urteil bekommen wir mit viel Glück noch in diesem Jahr.
     
  14. #14 JamesTKirk, 14.08.2013
    JamesTKirk

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    Hallo Kritti,

    ich lese nun schon seit gestern abend mit. Beim Thema Acrylatvergelung / Hinterschleierung habe ich Erfahrung im Bereich Kellerwände, was ganz gut funktioniert. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass sich das Wasser einen anderen Weg suchst und die Undichtigkeiten woanders zutage treten, wo dann wieder verpresst werden muss. Das kann ein Fass ohne Boden werden ...
    Bei der Bodenplatte sehe ich das Thema extrem kritisch. Du musst Dir vorstellen, dass Du Deine Bodenplatte, die ja WU sein soll, im (geschätzt) 50cm-Raster vollständig durchbohrst und damit unheimlich viele direkte Wasserwegigkeiten schaffst. Wenn die Hinterschleierung aus irgendeinem Grund in die Hose geht, das will ich mir gar nicht ausmalen wollen (wenn eine Wand daneben geht kann man zumindest ggfs. aufbuddeln und von außen nacharbeiten). Und dafür eine Fachfirma zu finden, die das vernünftig ausführt und Dir dafür noch eine 5-jährige Gewährleistung drauf gibt, wird meiner Meinung nach unmöglich sein.

    Es gibt im Netz eine Veröffentlichung / Forschungsbericht von Prof. Brameshuber aus Aachen, der für die Stadt Korschenbroich was in Bezug auf feuchte Keller infolge Abstellung der Grundwasserhaltung geschrieben hat. Dort sind andere Szenarien beschrieben, die ggfs. in Deinem Fall geprüft werden müssen. Dieser Bericht ist im Netz frei verfügbar, google "brameshuber forschungsbericht korschenbroich". Und nimmt Dir bitte entsprechenden Sachverstand an Deine Seite ...
     
  15. #15 Pruefhammer, 14.08.2013
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    was müssen sie hier wieder herumschreien Herr Dühlemeyer? Ich habe nicht behauptet genaue Kenntnis von der Sache zu haben, das werden Sie auch nicht überlesen haben, wollten es aber übersehen, sonst hätte sich ja kein Anlaß geboten hier wieder herumzuposaunen. Sie scheinen es auch nicht genau zu wissen, was soll den heißen "kann"? Wissen Sie auch nicht, ob die Versicherung dann von ihrer Leistungspflicht befreit ist oder soll das heißen, daß der Versicherer wenn er keine Lust hat nicht zahlen muß? Dann zeigen Sie mir mal einen Versicherer der 300k€ mal so aus Klunaz auf den Tisch legt.
    Es ist eine rechtliche sehr schwierige Fragestellung, die nicht zuletzt auch vom speziellen Versicherungsvertrag des Architekten abhängt. Selbst bei der relativ streng regulierten Kfz-Haftpflicht gibt es unterschiedliche Verträge, die mehr oder weniger abdecken- natürlich aber alle gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen müssen.
    Und die Sache mit der Sicherungshypothek können Sie praktisch vergessen, da könnte man auch sein Bankkonto schonmal vorab sperren. Eine Sicherungshypothek ist in solchen Fällen nicht durchsetzbar, es liegt kein rechtskräftiges Urteil vor und der Architekt kann zumindest bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils mit seinem Vermögen tun und lassen was er will. So eine Sicherung würde dem Urteil vorgreifen, das macht wohl kein Richter mit.
    In der Tat kann jedoch eine Übertragung auf jemand anderen u.U. rückgängig zu machen sein, aber selbst das ist schwer, ich kenne Tricks (die ich jetzt hier nicht nennen mag), mit denen auch das klappt.
    Insgesamt für den Bauherren eine mehr als unschöne Situation, richtige Ratschläge wird aber nur ein Anwalt geben können, zeigt aber schön, dass auch beim Bauen mit Architekt man keineswegs auf der sicheren Seite ist. Ein Laie kann doch gar nicht beurteilen, wie ein Kellerbauwerk auszuführen ist, ob das planerisch, statisch und in der Ausführung i.O. ist. Geht es in die Hose zieht man sich auf eine grobe Pflichtverletzung zurück.
    Sollte es dem Bauherren hier nicht gelingen den Versicherer in die Verantwortung zu nehmen bleibt er auf einem immensen Schaden, ganz erheblichen Gerichts, Anwalts und Gutachterkosten sitzen.
    Das hätte beim schlechtesten Bautrüger nicht schlimmer laufen können.
     
  16. #16 JamesTKirk, 14.08.2013
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    Ich denke, der TE hat ein echtes, gravierendes Wasserproblem und die Frage richtete sich nach der technischen Machbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Ich würde sagen, dass sonstige Streitigkeit und Scharmützel an anderer Stelle ausgetragen werden. Danke.
     
  17. kritti

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    Zeigt auch sehr schön, daß man niemals ohne sachverständigen Baubegleiter bauen sollte. Dieser hätte die fehlerhafte Konstruktion schon vor Baubeginn festgestellt (oder es gäb jetzt einen weiteren potentiell Haftenden). Das habe ich mir leider damals von Architekten ausreden lassen ("Controller nerven nur, kosten Zeit und Geld und wollen über alles diskutieren, haben bei uns noch nie etwas Ernstzunehmendes gefunden"). Würde mir nicht nochmal passieren.
     
  18. #18 Thomas B, 14.08.2013
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    Ich wil jetzt nicht wieder auf "Start" zurück und auch nicht den Kollegen mittels Persil reinwaschen....wahrlich nicht....

    Mich würde dennoch interessieren welchen Anteil der Statiker, der den Keller gerechnet hat, in der Sache hat. Der Architekt wird ja die Bauteilstärken und Bewehrungen kaum selber fetsgelegt haben....möchte ich meinen....
     
  19. kritti

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    Der Architekt hält sich mit diesbezüglichen Aussagen zurück, es scheint aber, als habe der Statiker nicht gewußt, daß es sich um eine WW handeln soll. Hätte der Fehler beim Statiker gelegen, wäre dieser vermutlich bereits einbezogen worden (ist aber nr eine Vermutung).
     
  20. #20 Gast036816, 15.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das bedeutet dann aber, dass der statiker ohne bodengutachten geplant hat. in deinem 1. beitrag hast du ja geschrieben von einem ursprünglichen bodengutachten - lastfall 6, aufstauendes sickerwasser. das macht die sache jetzt aber ganz spannend. koordinations- und organisationsfehler bereits in der planungsphase?
     
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"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

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