"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

Diskutiere "Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hmm...irgendwie komisch das Alles.... Entweder: Statiker wußte nichts von WW (was natürlich möglich ist), dann stellt sich die Frage wozu...

  1. #21 Thomas B, 15.08.2013
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    Hmm...irgendwie komisch das Alles....

    Entweder: Statiker wußte nichts von WW (was natürlich möglich ist), dann stellt sich die Frage wozu überhaupt ein Bodengutachten (BGA) gemacht wurde, wenn doch der den es am meisten zu interessieren hat nichts davon weiß....

    - Wurde das BGA nicht an den Statiker weitergeleitet (verpennt?)?
    - Wie konnte der Statiker seine Berechnungen machen, wenn er doch so gar nichts über den dort anzutreffenden Baugrund wußte. Damit meine ich nicht nur das Thema der weißen wanne, sondern, viel profaner, die reine Tragfähigkeit des Bodens.
    - Daß der A. sich hier bedeckt hält, nährt natürlich die Vermutung, daß er hier was vergeigt hat....dennoch....ohne BGA Berechnungen/ Bewehrungen/ Abdichtungskonzept zu machen ist schon mal mehr als mutig....nö...fahrlässig
     
  2. Detman

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    so einfach ist es aber auch nicht in unserem schönen deutschland...

    erstmal gilt da:

    http://dejure.org/gesetze/InsO/133.html

    und wenn dann gilt zudem noch

    http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

    und dann gibt es auch keinen Neuanfang bei 0, wenn er nach einem Jahr wieder aus dem Elsaß zurückkehrt
     
  3. Detman

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    und die angesprochen "tricks" ziehen in dem fall nicht mehr... dafür hätten man schon vor mehr als 2 jahren entsprechende vormerkungen zugunsten der ehefrau im grundbuch vornehmen müssen. wenn man erstmal "akute probleme" hat und der gläubiger entsprechend druck aufbaut ist es mit billigen besitztumsverschiebertricks zu spät.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2013
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    Sag ich doch :lock
     
  5. kritti

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    Ich habe morgen einen Termin mit meinem Anwalt, da werde ich mir die juristischen Rahmenbedingungen nochmal im Detail erklären lassen (und die hier gesammelten Infos werden gleich mit einfliessen). Ich bedanke mich schon mal ausdrücklich bei jedem, der sich hier per Beitrag beteiligt hat. Ich halte Euch mal über die weitere Enticklung auf dem Laufenden.
     
  6. Detman

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    die geschichte geht ja nun schon seit jahren...

    gerichtsverfahren läuft
    die hütte ist schrott, sagen 2 gerichtlich bestellte gutachter
    der architekt "dachte" wsa er da macht, wäre eine weiße wanne

    unabhängig davon ob der architekt noch vermögen zur seite schaffen kann..

    was ist denn jetzt der stand bei der haftpflichtversicherung?
    fühlt sich die haftpflicht vom architekten denn wenigstens überhaupt angesprochen? oder wem wollen die die schuld geben?
    die kann ja eigentlich nur bei vorsatz des architekten so richtig komplett aus der haftung rauskommen.
    gibt es da noch keinen kontakt über den anwalt?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2013
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    N E I N!
    Nochmal. Eine Architektenhaftpflicht ist nicht wie eine Kfz-Haftpflicht.

    Bei groben Pflichtverstössen kann (nicht muss) die Haftpflicht des Architekten die Leistung verweigern. Sie zahlt ja in erster Linie auch nicht direkt an den Bauherren, sondern an den in Haftung genommenen Architekten.
    Zwar gibt es mittlerweile ein direktes Durchgriffsrecht des Bauherren, aber das bedeutet nicht, dass alle nachweislich (Urteil) vom Architekten (mit) zu vertretenden Schäden auch zahlt und sich bei dem Schadlos hält!
     
  8. #28 Tom1902, 15.08.2013
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    Wie stellt sich das Problem denn dar ? Steht Wasser im Keller ? Läuft es richtig rein ? Woher weisst Du das die Bodenplatte undicht ist , sein sollte ?
    Die Baugrundvergelung oder Schleiergel kann die letzte Möglichkeit der Sanierung sein, erlaubt keine Pauschalurteile und wird am ehrlichen, runden Tisch geplant, bei jeder Beteiligte vorher wissen sollte, was geht und was nicht.
     
  9. SvenW

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    Das Problem dürfte hier sein ob es fahrlässig oder grob fahrlässig ist. Klar hat der Archi Fehler gemacht, aber er hat einen Fachmann mit Bodengutachten beauftragt zu rechnen und da ist etwas in der Berechnung/Kommunikation schiefgelaufen. Der Archi hat den Fehler nicht erkannt, deshalb ist er ja auch in der Haftung, aber ob das wirklich grob fahrlässig ist sei dahingestellt. Versicherungen können vieles behaupten ob sie es dann auch beweisen können ist etwas anderes. Wenn die Versicherung in diesem Fall nicht zahlt ist die Frage wann sie denn dann zahlt, denn ein Verschulden des Archi muß ja immer für eine Zahlung zugrunde liegen. Grob fahrlässig wäre die Aktion wohl ohne Bodengutachten gewesen aber so....
     
  10. Detman

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    sorry, dass verstehe ich ich nicht:
    es handelt sich doch um ganz normale "Betriebs- und Berufshaftpflicht"

    wieso sollte jene an den schadenverursacher auszahlen? damit der sich dann mit dem geld in bar ins ausland absetzen kann?
    außerdem ist der Charakter jeder Haftpflichtversicherung stets, dass sowohl "unfälle verursacht duirch den VN" als auch "fahrlässigkeit" und größtenteils auch "grobe fahrlässigkeit" abgedeckt wird.

    haben sie da eine Quelle? zb die AGB oder VErsicherungsbedingungen ähnliches? wo es so geregelt sein soll, wie sie behaupten?
     
  11. kritti

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    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt sieht es folgendermaßen aus:
    Die Versicherung würde direkt an mich auszahlen. Meine Klage umfasst drei Baumängel, deren Beseitigung im vorliegenden Gutachten beschrieben ist, davon ist die mißlungene WW mit Abstand der größte Posten. An der Bezahlung der beiden anderen Mängel kommt die Versicherung kaum vorbei. Bei der WW liegt der Fall aber etwas anders. Hier greift möglicherweise die "Pflichtwidrigkeitsklausel" (Verstoß gegen Elementarwissen).
    Ansonsten hat der Architekt durchaus die Möglichkeit, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen, wenn er bereit ist, in die Privatinsolvenz zu gehen. Bringt der Architekt das nötige Maß an Gewissenlosigkeit/krimineller Energie auf, sehe ich (trotz Immobilienvermögen) keinen Cent. Das Deutsche Recht ist leider ein Schuldnerrecht, kein Gläubigerrecht.
     
  12. kritti

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    Hier mal ein Update zum Thema: Nach diversen Gegengutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Architekten kam im März letzten Jahres eine finale Stellungnahme des gerichtlich bestellten Gutachters; diese hat jedes Gegenargument in der Luft zerfetzt, der g.b. Gutachter weicht keinen Deut von seiner Sanierungsvariante ab. Seitdem warten wir auf irgendeine Aktion des Gerichts. Nach mehrmaliger Nachfrage durch meinen Anwalt wurde jetzt für Mai 2015 ein Gerichtstermin angesetzt, 14 Monate nach der letzten Aktivität in diesem Fall. Dort wird der Sachverständige nochmals befragt werden können. Nach meiner bisherigen Erfahrung bedeutet das, nach diesem Termin wird ein weiterer Termin angesetzt, bei dem die Anwälte Ihre Anträge vortragen, danach fällt das Urteil. Das kann ohne weiteres nochmal ein Jahr dauern. Danach habe ich noch lange kein Geld, dann fängt erst das Geschacher mit dem Architekten und der Versicherung an. Ich war bislang in der glücklichen Situation, das finanziell alles durchstehen zu können. So manchem Bauherrn ist vermutlich in vergleichbarer Situation die Luft ausgegangen und er hat sich dann mit Nichts oder einen Taschengeld abfinden müssen. Die unglaubliche Ignoranz und Lethargie der Deutschen Gerichte trägt Ihren Teil dazu bei, die Situation noch zu verschlimmern. Die haben sicher viel zu tun, aber wenn man als Privatperson ohne Netz und doppelten Boden mehrere Zehntausend Euro in einen Prozess steckt (bzw. in meinem Fall sogar in zwei Prozesse), wenn es dabei um einen größeren sechstelligen Betrag geht, und man 14 Monate lang nicht einmal irgend eine Reaktion des Gerichts erhält, dann ist der Glaube an die Professionalität und (Achtung, klingt pathetisch) "Gerechtigkeit" der Deutschen Gerichte unwiderbringlich verloren. Ich führe wie erwähnt noch einen zweiten Prozess, gegen den Außenputzer. Hier ist das Urteil zwar zu meinen Gunsten gefallen, der Richter hat hier aber beim Urteil einen kleinen Fehler gemacht, der mich ca. € 5.000,- kostet. Es bleibt mir also lt. Anwalt nichts übrig, als in diesem Prozess in Revision zu gehen, obwohl ich eigentlich gewonnen habe, sonst ist das Geld weg. Der Richter schaut nicht richtig hin, und ich kann nochmal ein paar Tausend Euro vorstrecken und weitere 1 - 2 Jahre auf mein Geld warten. Das ist der Alltag der Deutschen Rechtsprechung (hoffe, ich klinge nicht zu frustriert :mauer
     
  13. #33 Gast036816, 25.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das kann man so nicht stehen lassen, gerichte sind vielfach überlastet, weil der bundesbürger meint, wegen jedem mist vor gericht ziehen zu müssen.
     
  14. kritti

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    Laß ich so stehen. Die Richter machen den Unterschied. Mein Anwalt erlebt auch Fälle, in denen ein vergleichbarer Prozess in zwei Jahren komplett durchgeklagt ist. In unserem Fall haben wir nach 7 Monaten Funkstille das erste mal nach dem Stand der Sache gefragt, nach neun Monaten zum zweiten Mal, ohne Reaktion. Als mein Anwalt dann angerufen hat erhielt er von der Sekretärin den deutlichen Hinweis, sich nicht noch einmal zu melden, die Sache sei "in Arbeit". In meinem zweiten Fall hat der Richter mal eben eine Vorschuss- mit einer Schadenersatzklage verwechselt und mich um € 5.000,- Zinsen gebracht. gegen so einen Fehler kann man nichts tun außer in Revision gehen. Man kann sicher nicht alle Richter über einen Kamm scheren, aber derart haarsträubende Fehler als Folge von Überlastung abzutun, wird der Sache nicht gerecht.
     
  15. #35 Pruefhammer, 25.01.2015
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    doch, kann man. Wir befinden uns hier im Zivilrecht- nicht im Strafrecht. Und im Zivilrecht muss der Prozess zwangsläufig gezahlt werden, da geht das Gericht nie leer aus. Dafür sorgt schon die Tatsache, dass die Prozesskosten vorab zu zahlen sind vom Kläger. Gewinnt der Kläger, kann er sich die Kosten vom Beklagten wiederholen,ist da nichts zu holen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Bedeutet, dass die Gerichte in jedem Fall ihr Geld sehen und wenn viel geklagt wird, dann kommt auch mehr Geld in die Kassen, das man in Personla stecken kann. Wird aber offenbar nicht gemacht- warum wohl nicht?
    Bleibt die Frage, ob die Prozessgebühren kostendeckend sind. Falls nicht könnte man diese anheben und so den Parteien zumindest eine zeitnahe Bearbeitung ermöglichen.
     
  16. rodopp

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    @Pruefhammer - prinzipiell stimme ich dem Beitrag zu ... wenn die Gebühren nicht kostendeckend sind, dann erhöhen

    das Problem aber ist und auch bleibt, dass das gesamte System darauf ausgerichtet ist, möglichst viele Terminverschiebungen zu machen, ohne irgendwelche Konsequenzen für die Verursacher - bei uns gab es z.B. eine der zahlreichen Terminverschiebung (um ca. 8 Monate) nur deshalb, weil der Anwalt der Gegenseite in seinem Kalender die Monate "Juni" und "Juli" angeblich "verwechselt" hat. liegt also nicht NUR an den Richtern :sleeping
     
  17. #37 Pruefhammer, 26.01.2015
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    doch liegt wohl am Richter. Letztes Jahr hatte ich ein Verfahren, da hat die Gegenseite auch versucht zu verzögern. Grund war der Urlaub vom Beklagten sowie Urlaub dann des Anwalts, sollte zu insgesamt "nur" 8 Wochen Verschiebung führen. Richterin hat abgelehnt- Ende der Diskussion. Geht also wenn Richterin oder Richter wollen. Nennt sich dann Prozessförderungspflicht.
     
  18. SvenW

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    Aber die Haftpflicht der Architekten ist ein Witz wenn sie grobe Fehler nicht abdeckt. GERADE wenn man richtig in die Vollen greift braucht es doch diese Versicherung und zwar sowohl der Geschädigte als auch der Archi. Natürlich lassen sich fast alle Fehler eines Architekten mit genügend Aufmerksamkeit vermeiden aber genau darum muß die Versicherung doch greifen wenn es daran, aus irgendeinem Grund mangelt. Kein Architekt wird die Bude absichtlich so planen das sie absäuft, zusammenbricht etc, aber es passiert nun einmal.
    Das ganz große Problem ist doch, das ich keine Möglichkeit wüßte wie man sich als AG gegen so einen Fall absichern könnte, wenn die Versicherung sich weigert und die Archi die Hufe hochreißt. Einfach nur: Pech gehabt: du bist jetzt Pleite gibts bei Monopoly aber im realen Leben ist das dann nicht witzig.
     
  19. #39 Der Bauamateur, 26.01.2015
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    Berufshaftpflichtversicherungen, die ja bei Architekten und anderen freien Berufen Voraussetzung für die Berufsausübung sind, können im Grunde Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wenn überhaupt nur begrenzt abdecken - zumindest wenn sich das Haftungsrisiko nicht vertraglich beschränken lässt. Das gilt im Übrigen auch für andere Berufe bei denen es um viel Geld geht (bspw. Steuerberater und Rechtsanwälte). Denn ansonsten würden 2 Dinge passieren:
    1. Die schwarzen Schafe könnten unter Missachtung aller beruflichen Vorsichts- und Aufsichtsregelungen schön billig rumpfuschen und würden im Ernstfall von der Versicherung aufgefangen; d.h. die Versicherung bietet einen so umfassenden Schutz, dass sich alle weiteren Maßnahmen zur Absicherung einer regelkonformen Berufsausübung nur noch als zusätzliche Kosten niederschlagen.
    2. Dadurch erhöhen sich die Prämien, weil die Versicherung deutlich mehr und höher Schadenssummen regulieren muss und damit werden auch diejenigen "bestraft", die sich an die Regeln halten.

    Das ist natürlich bitter für den Geschädigten, der ja auch nichts davon hat, wenn der Architekt pleite ist, aber hier wird das Schicksal des Einzelnen zu Gunsten einer für die Mehrheit praktikableren Lösung zurückgestellt. Im Zweifelsfalle das Thema schriftlich vereinbaren: was deckt die Haftpflicht und was nicht. Damit man sich über sein Risiko im Klaren ist.
     
  20. kritti

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    Ein weiteres Thema sind die g.b. Sachverständigen. In dem Fall gegen den Außenputzer hatte das Gericht einen Schverständigen benannt, der, ich will es mal so formulieren, ein "gesundheitliches" Problem hat. Ergebnis war, daß er nach dem Ortstermin drei Monate brauchte um ein fadenscheiniges Gutachten zu erstellen, das offensichtlich daran krankte, daß er die vor Ort getroffenen Feststellungen teilweise wieder vergessen hatte. Wir brauchten dann ein Ergänzungsgutachten, weitere Stellungnahmen sowie einen Gerichtstermin, um den Sachverhalt einigermaßen korrekt und vollständig zusammenzubringen. Das hat alleine zwei 1/2 Jahre gedauert, vom ersten vor Ort Termin bis zum abschließenden Gerichtstermin. Alle Ergänzungsgutachten mußte ich extra bezahlen, alleine dieser SV hat > €5.000,- von mir bekommen. Mit anderen Worten: Je schlechter Du als SV arbeitest, desto mehr Geld verdienst Du. Ein fatales System.
     
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"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

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