"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

Diskutiere "Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein weiteres Thema sind die g.b. Sachverständigen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir verbal grad am Stammtisch sitzen und viele Foristen...

  1. #41 Skeptiker, 26.01.2015
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    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir verbal grad am Stammtisch sitzen und viele Foristen ihre schlimmsten Erlebnisse in der Schnittmenge von Bauwesen, Justiz und Sachverständigenwesen zu verallgemeinern suchen. Hilft das irgendwem?
     
  2. rodopp

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    @kritti - eben, und die IHK, die den Sachverständigen bestellt, unterstützt ihn auch noch dabei - sie sagen, ein unvollständiges oder ein Gutachten mit fachlichen fehlern kann ich erst NACH Beendigung des Prozesses monieren.

    Damit ist sichergestellt, dass der Sachverständige seine Ruhe hat, weil - wer wird schon mal einen Schverständigen NACH dem Ende des Gerichtsprozesses belangen, die wenigsten, wenn überhaupt ;-)
     
  3. #43 Gast036816, 26.01.2015
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    nur denen, die sich luft verschaffen müssen!
     
  4. rodopp

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    VIELLEICHT hilft es jemanden, der das hier liest und sich überlegt, wegen der Mängel zu klagen und dem die Anwälte versuchen einzureden - solche Prozesse dauern ja nicht so lange (2-3 Jährchen als absolute Obergrenze), kosten nicht viel Geld, der Anwalt und der Richter mit den gerichtlich bestellten Sachverständigen machen schon alles richtig usw. ... :-)
     
  5. #45 Thomas B, 26.01.2015
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    ...und was wäre die Konsequenz? Klageverzicht? Insolvenz? Wohl kaum.....oder?
     
  6. rodopp

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    @Thomas B - "was wäre wenn" ist natürlich schwierig... ich kann nur für mich sprechen - hätte ich 2006 alle diese Informationen verfügbar gehabt, wie die Gerichtsprozesse ablaufen, dass es bei Landgerichten - wie der hochgeschätzte Herr Wortmann sagt "oft menschelt", dass man jahrelange sinnlose Terminverschiebungen hinnehmen muss, wie die gerichtlich bestellten Sachverständigen arbeiten oder eben nicht arbeiten, dann hätte ich wahrscheinlich auf eine Klage verzichtet und das Haus gleich - mit wahrscheinlich geringen finanziellen Verlusten verkauft, da jetzt viele der Mängel durch gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigt sind. Das Geld kann ich verdienen, die Jahre meines Lebens gibt mir niemenad mehr zurück ...
     
  7. uban

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    @Thomas B, aus meiner persönlichen Einzel-Erfahrung bin ich vom Sv-Wesen auf dem Bau mehr als enttäuscht und ich hoffe NIE im medizinischen Umfeld auf SV angewiesen zu sein.
     
  8. #48 Kalle88, 26.01.2015
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    Was hast du dir denn vom SV-Wesen erhofft?
     
  9. #49 GWeberJ, 26.01.2015
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    Dass es furchtbar nervt, wenn es lange dauert, ist gar keine Frage.

    Aber ist am Ende denn nichts für dich dabei herausgekommen? Wenn die Mängel durch bestellte SVs bestätigt wurden (nach welcher Wartezeit auch immer), dann ist das doch immerhin ein wichtiger Schritt, um am Ende "Recht" zu bekommen.
    Oder waren deine Preozessgegner inzwischen Pleite?
     
  10. rodopp

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    @GWeberJ - der Prozess ist im Moment an dem Punkt angekommen, dass die Mängel bestätigt sind, die Richter aber vermutlich keine Lust haben, ein Urteil zu schreiben ;-) und versuchen deshalb mit diversen Vorwänden zu begründen, warum sie noch nicht tätig werden können ;-) - da müsste man sehr ins Detail gehen

    ich denke, wir lassen jetzt ein Urteil machen und werden dann vermutlich in die 2. Instanz gehen wollen (also nach Jena ;-), um zu schauen, ob es bei den Richtern dort auch "menschelt"
    das Problem ist auch, dass die beiden "gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten" teilweise fachlich falsch oder unvollständig sind (Sachverständiger beantwortet die Fragen einfach nicht), so dass wir vermutlich auch in den nächsten Jahren mit umfangreichen sog. Begutachtungen rechnen müsen.
    Mit dem Ende rechne ich also in den Jahren 2020-2025, ob ich dann Geld sehe, ist mir volkommen egal ;-)
     
  11. rodopp

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    @GWeberJ - zum Verständnis nur kurz - es ist bestätigt, dass das Mauerwerk und die Bodenplatte nicht nach anerkannten Regeln der Technik erstellt sind, Bodenplatte ist nicht die elastisch gebettetet wie statisch gerechnet, bestellt und bezahlt, der gerichtlich bestellte Sachverständige aber schreibt, dass nach seiner Überzeugung - weil im Moment noch keine Schäden da sind - es sich um KEINE MÄNGEL handelt und deshalb nichts unternommen werden muss.
    Die bestätigten Mängel werden "geheilt" mit Aussagen wie z.B. "Die vom Bauunternehmer zugesicherten und vom Statiker abverlangten Eigenschaften des Mauerwerkes sind reduziert aber nach Erfahrungs-Einschätzung des Sachverständigen anscheinend zufällig noch ausreichend vorhanden"

    Also mal sehen, was der Richter dann für ein Urteil schreiben wird ;-)
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2015
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    Da sind sie wieder - Waldorf & Stadler der Baupfusch-Themen.
     
  13. #53 GWeberJ, 27.01.2015
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    Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2015
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    Muss aber auch nicht jeden Baupfusch-Strang okkupieren!
     
  15. SvenW

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    Es hat ja keiner was davon gesagt, das die Versicherung nicht Rückgriff auf den Archi nehmen kann und ob es immer 100% sein müssen. Und wer genügend Mist baut geht eben pleite und/oder fliegt aus der Versicherung und findet keine neue. Damit ist aber der Geschädigte aus dem Schneider. Der Archi kann das Risiko "steuern" mit seiner Aufmerksamkeit der AG kann eigentlich nur beten. Auch beim Auto zahlt die Versicherung alles aber nimmt im Fall des Falles eben Rückgriff.
     
  16. kritti

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    So funktioniert es aber leider nicht, auch wenn es so eine sinnvolle Regelung wäre. De facto zahlt die Versicherung bei groben Versäumnissen des Architekten nicht. Kleinere Architekurbüros gehen dann enfach pleite, der AG bleibt auf gigantischen Kosten sitzen.
     
  17. kritti

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    Ich bin hier in der Tat ein wenig abgekommen von der rein fachlichen Bewertung des Themas; der juristische Aspekt ist aber eben der unmittelbare nächste Schritt, und es fühlt sich in der Tat gut an, wenn man sich auch zu diesem Aspekt mit Menschen austauschen können, die einen Bezug dazu haben oder über eigene Erfahrungen sprechen können. Es geht mir hier nicht um Juristen- oder Gerichtsbashing.
     
  18. rodopp

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    ist irgendwo genau definiert, was "grobe Versäumnisse" bei Architekten sind?
     
  19. kritti

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    Hier findet man einige interessante Informationen zum Thema: http://www.baunetz.de/recht/Haftung...taendl._Beschraenkung_Ausschluesse_40581.html
    In meinem Fall dürfte sich die Versicherung auf Verstoß gegen Elementarwissen berufen., d.h. man muß bei einem Architekten davon ausgehen können, daß ein grundlegendes fachliches Wissen zu bestimten Themengebieten einfach da ist. Ist das nicht der Fall, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden, die die Versicherung aus der Haftung befreit (so würde ich das als Nichtjurist mal vereinfacht darstellen). Ist aber eine schwammige Abgrenzung.
     
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"Mißlungene" Weisse Wanne mit Vergelung sanierbar?

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