Baugesellschaft dränt auf Abnahme, viele Mängel...unzufrieden :(

Diskutiere Baugesellschaft dränt auf Abnahme, viele Mängel...unzufrieden :( im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo @all, schön dass so ein Forum existiert, bin nämlich am verzweifeln. Es geht um die Eigentumswohnung meiner Mutter. Die...

  1. #1 jayjay9, 14.08.2013
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    Hallo @all,

    schön dass so ein Forum existiert, bin nämlich am verzweifeln.

    Es geht um die Eigentumswohnung meiner Mutter. Die Baugesellschaft möchte eine Abnahe, allerdings ist meine Mutter mit vielen Dingen unzufrieden.
    Ich habe mir die Wohnung heute gründlich angeschaut und kann dies nur bestätigen.

    Fangen wir bei der Eingangstür an, die wurde beschädigt und lässt sich zudem auch nicht einfach schliessen. Zwei weitere Türen haben Kratzer und Macken, das war vorher definitiv nicht so, da die Türen komplett neu angeschafft wurden.
    Das größte Problem sind die Tapeten, die Maler (beauftragt von der Baugesellschaft) haben eine absolut mangelhafte Leistung erbracht...zb. Acryl Lack in den Ecken wurde mangelhaft verarbeitet...zudem haben sich in den Ecken bereits Blasen gebildet...die Tapezierung ist erst ein paar Tage her. An den Decken sind jeweils 2 Streifen...Stahlträger? Jedenfalls sieht es nicht schick aus.
    Laut Vertrag sollten auf dem Balkon auch Markisen montiert werden, nichts! :(

    Mehrere Familien sind bereits eingezogen, die Verwaltungsgebühren werden ab diesem Monat auch gezahlt.
    Meine Mutter ist nervlich am Ende und ich versuche jetzt ihr zu helfen, wobei ich sagen muss dass ich absolut keine Ahnung habe, daher hoffe ich auf eure Hilfe, Tipps und Unterstützung.

    Ich habe mehrere Fotos gemacht, ist zwar nicht optimal zu erkennen, Vorort ist es natürlich besser aber bei Bedarf kann ich die Fotos auch hochladen.

    Gruß
     
  2. #2 the motz, 14.08.2013
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    Abnahme ist mit Vorbehalt der Mängel durchaus möglich- einfach die Mängel genau dokumentieren und bei der Abnahme zur Sprache bringen, den einzelnen Gewerken muß die Möglichkeit erbracht werden, ihre Mängel zu beseitigen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
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    Ach Motz.

    An Hand der Beschreibung lässt sich nicht einmal sagen, ob die Mängel Mängel sind, ob es alle sind usw. Schon gar nicht lässt sich beurteilen, ob der TE (bzw seine Mutter) abnehmen muss oder wg. der Schwere und/oder Vielzeahl der Mängel die Abnahme verweigern kann.

    Ausserdem lässt sich nicht klären, ob nicht zumindest Teile der Mängel (Whnungstür, Markise) dem Sonder- oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind.
    Gemeinschaftseigentum kann aber nur der Verwalter, nicht der Sondereigentümer abnehmen!

    Von daher kann der einzig sinnvolle Rat lauten, einen Sachverständigen in die WOhnung zu holen und dann kurzfristig einen im WEG bewanderten RA aufzusuchen, damit nicht in jur. Fallen getappt wird!

    Ob dann eine Abnahme mit der Auflistung von Mängeln und Restarbeiten und Fristen oder eine Abnahmeverweigerung dabei herauskommt und ob das Abnahmebegehren überhaupt zulässig ist, ........ sagt der RA!
     
  4. #4 the motz, 14.08.2013
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    Und genau diese Punkte gehören angeführt, und bei dem Termin, bei dem alle Gewerke beisammen sind (kann auch Abnahmetermin sein) zur Sprache gebracht...

    Wer die Mängelliste erstellt (ob SV oder Eigentümer) sei mal dahingestellt.

    Es geht nur mal um die Klärung, wer wofür zuständig sein soll (Markise zb.)

    Ich kenn's halt mal so, das bei Übergaben/Abnahmen der Auftraggeber als auch die einzelnen Gewerke vor Ort sind, es werden Punkt für Punkt die Mängellisten durchgegangen, und bei Folgeterminen werden nur mehr die offenen Punkte behandelt!

    Da muß man nicht gleich mit'n Rechtsanwalt Keulen...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
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    Es geht nicht um RA-Keulen, es geht darum den TE/sein Mutter vor juristischen Fallstricken zu bewahren. Wenn Du nur das Ösi-Recht (oder nicht mal das) kennst, dann halt Dich doch einfach aus solchen Debatten in D heraus!

    Nimmt der TEGemeinschaftseigentum ab und übersieht dabei Fehler oder verursacht Kosten, so ist er der Gemeinschaft gegenüber haftbar!!!
    Sieht er Mängel nicht, hat er die Beweislastumkehr an der Backe!

    Eine WEG-Abnahme ist so mit das blödeste, was einem WEG-Laien passieren kann!
     
  6. #6 the motz, 14.08.2013
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    Und jetzt du wieder...
     
  7. #7 Gast036816, 14.08.2013
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    nöö, motzki, ich drängel mal dazwischen.

    nehmt euch eigenen sachverstand dazu, mit dem am besten vorher schon einmal durch gehen. der fachmann oder die fachfrau sieht manchmal mehr als der laie.
     
  8. #8 jayjay9, 15.08.2013
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    Hallo,

    zunächst einmal möchte ich mich für die Beteiligung bedanken. Es sind einige gute Ratschläge dabei, den ganz zum RA möchten wir eigentlich meiden, da dort wieder unnötige Kosten entstehen aber wenn es nicht anders geht....:/

    Ich habe nochmals die Baugesellschaft auf die Mängel angesprochen und mir wurde gesagt, dass bei der Abnahme alles protokolliert wird und danach jede Instanz antanzen und die Fehler beheben muss. Fragt sich nur, ob es in deren Augen auch Mängel sind, zb. die Blasen an der Tapete, die sich gebildet haben....

    Ich würde dann an diesem WE die Wohnung nochmals genauer unter die Lupe nehmen und für die kommende Woche einen Termin für die Abnahme machen.
    Was ist noch bei der Abnahme zu beachten?
    Oder sollte ich doch einen RA beauftragen...bin etwas verunsichert.
     
  9. #9 jayjay9, 15.08.2013
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    Wisst ihr was mich am meisten ärgert? Ich sehe gerade in den Unterlagen, dass für die Malerarbeiten ganze 2800€ berechnet wurden. Die Wohnung hat 60qm. Ist das nicht etwas übertrieben???
    Wenn ich mir dann das Ergebniss anschaue, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
     
  10. R.B.

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    Du darfst nicht nur die Hälfte lesen. Oben stand doch:

    d.h. zuerst einmal muss geprüft werden ob es Mängel gibt, und wenn ja, in welchem Umfang. Nicht alles was Dir als "Mangel" auffällt ist auch ein Mangel im technischen oder jur. Sinn.
    So, und jetzt beginnt Dein Problem. Du selbst kannst das nicht beurteilen, aber es ist in der Zwischenzeit so viel Zeit verstrichen, dass es schwer sein wird kurzfristig einen SV zu organisieren, zumal momentan auch noch Urlaubszeit ist.
    Unabhängig davon ist der Zeitpunkt nach Fertigstellung aller Gewerke so ziemlich der schlechteste Zeitpunkt für eine Begutachtung, weil viele Probleme unter Umständen bereits unter Putz, Tapete usw. verschwunden sind.

    Einen RA brauchst Du im Moment noch nicht. Jetzt geht es erst einmal darum festzustellen, ob Mängel vorhanden sind, und wenn ja, was für Mängel usw. usw. Erst danach kannst Du entscheiden, ob Du überhaupt abnehmen kannst oder nicht, und was Du überhaupt abnehmen darfst (das sollte Dir auch der SV beantworten können).

    Nur mal ein kurzes Beispiel. Du rennst nächste Woche mit einem Fachmann der Baugesellschaft, der mit Sicherheit nicht Deine Interessen vertritt, durch die Wohnung und bemängelst irgendeine Blase an der Tapete. Er notiert das kurz und sagt dann, bitte hier unterschreiben. Kannst Du denn überhaupt beurteilen WAS Du da unterschreibst? Darfst Du überhaupt im Namen Deiner Mutter unterschreiben?

    Ich wette, spätestens wenn Du nach der Unterschrift sein Grinsen auf dem Gesicht siehst, wird Dir klar, dass das mit der Unterschrift keine so gute Idee war. Aber dann ist es zu spät, und Du kannst nur noch beten, dass alles gut läuft.

    Gruß
    Ralf
     
  11. R.B.

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    Wen interessiert das zum jetzigen Zeitpunkt? Dieses Thema ist doch schon längst gegessen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 jayjay9, 15.08.2013
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    Hallo Ralf,

    danke für den Beitrag.
    Ich habe jetzt einen Freund (Architekt) gebeten, dass er sich die WG anschaut, auch wenn es etwas zu spät ist. Wir werden eine Mängelrüge erstellen.
    Sollte ich am besten zu dem Abnahmetermin auch Beistand mitbringen?
     
  13. #13 Gast036816, 15.08.2013
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    sag mal, liest du nicht alle ratschläge, die dir vorgestellt werden?
     
  14. #14 jayjay9, 15.08.2013
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    Ja selbstverständlich, aber was soll ich denn machen? Es ist doch eigentlich zu spät einen SV zu beauftragen...weil bereits tapeziert wurde, die Küche steht...Fliesen verlegt wurden usw. das sind ja auch wieder Kosten für den SV...und ich denke er verlangt auch nicht gerade wenig.
     
  15. R.B.

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    wenig oder viel, das ist hier relativ. Was sind ein paar Hunderter für einen SV im Vergleich zu ein paar Tausendern für Mängel die vielleicht nicht entdeckt wurden?

    Ja, es ist spät für einen SV. ob´s zu spät ist, das kann ich nicht sagen.

    Gruß
    Ralf
     
  16. LaSina

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    Hör auf die Leute . Gespäche auf Augenhöhe kannst du nicht führen. Mich haben die 2 Sv weniger gekostet als die Probleme die ich ohne gehabt hätte. Sv zum termin mitnehmen und am besten vorab besichtigen lassen.
     
  17. #17 Gast23627, 16.08.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wo ist das Problem?

    Ihr Freund sollte als Architekt doch in der Lage sein die gestellten Fragen zu beantworten und kann Sie als Sachverständiger bei dem Abnahmetermin unterstützen.

    Gruß
     
Thema:

Baugesellschaft dränt auf Abnahme, viele Mängel...unzufrieden :(

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