Altbau ungedämmt. EnEV Verständisfrage

Diskutiere Altbau ungedämmt. EnEV Verständisfrage im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hi! mal kurz zum Verständnis. Altbau Bj 63. - Dach nicht gedämmt - Wände nicht gedämmt - Wasserleitungen nicht gedämmt - Fenster alt...

  1. #1 ma4er72, 15.08.2013
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    Hi!

    mal kurz zum Verständnis.
    Altbau Bj 63.
    - Dach nicht gedämmt
    - Wände nicht gedämmt
    - Wasserleitungen nicht gedämmt
    - Fenster alt

    Muss der jetzige Eigentümer nun nach EnEV2009 bis Ende 2013 Maßnahmen in jedem Fall durchführen oder muss er nicht?
    Oder muss er das nur wenn er renoviert/saniert?

    Wie verhält es sich wenn der Eigentümer wechselt?
     
  2. Baumal

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  3. R.B.

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    EnEV 2009 §10 sieht folgende Maßnahmen vor die auszuführen sind:

    a.) Heizkessel die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden
    b.) Wärmeverteilleitungen und WW-Leitungen in unbeheizten Bereichen müssen gedämmt werden
    c.) Obere Geschossdecke (alternativ das Dach selbst) muss gedämmt werden.

    Dazu gibt es aber folgendes zu beachten:

    zu a.)

    Weiterhin ist zu bedenken:

    in Verbindung mit:

    Bei der angemessenen Frist ist die (Rest)Nutzungsdauer des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei einer Amortisationsdauer von 10 Jahren oder kürzer, wird von einer Wirtschaftlichkeit ausgegangen. Der Punkt mit der Wirtschaftlichkeit ist noch umstritten, anscheinend genügen die bisherigen Urteile nicht.

    Wechselt der Eigentümer, dann müssen die obigen Maßnahmen nachgeholt werden. Alle weiteren Anforderungen der EnEV sind erst dann zu erfüllen, wenn an den entsprechenden Bauteilen Änderungen vorgenommen werden.

    Folgende Punkte könnten auch noch interessant sein:

    Was objektiv wirtschaftlich zumutbar und was subjektiv zumutbar wird in der Verordnung nicht geklärt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 ma4er72, 16.08.2013
    ma4er72

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    Beim Dach. D.H. aber auch das ich dann einen U-WErt von 0,24 zwingend erfüllen muss, oder?

    Ich kaufe das Haus und möchte die Fenster austauschen. Was muss hier dann beachtet werden?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Steht alles in der EnEV. Decken/Dachschrägen 0,24W/m2K, Fenster 1,3W/m2K.

    Ergänzung:

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 ma4er72, 16.08.2013
    ma4er72

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    Ok. Danke. Dann hab ich es doch richtig verstanden. Nur das mit der Sparrenhöhe ist interessant.
    Da ich nur 14er Sparren hab, brauch ich keine Aufdopplung oder sowas. Gut -)

    Danke und Gruß
     
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Altbau ungedämmt. EnEV Verständisfrage

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