Rechnung kostet 50 % mehr als Angebot

Diskutiere Rechnung kostet 50 % mehr als Angebot im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forenmitglieder, ich muss hier nun mal eine Frage stellen und hoffe auf einigermaßen kompetente Aussagen und mit eueren Erfahrungen....

  1. #1 kernzeit, 19.08.2013
    kernzeit

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    Hallo Forenmitglieder,
    ich muss hier nun mal eine Frage stellen und hoffe auf einigermaßen kompetente Aussagen und
    mit eueren Erfahrungen.

    Ich habe mir zu Beginn des Jahres ein Angebot für ein Dach (Blechdach) von einem Spengler machen lassen.
    Es war zunächst das billigste Angebot und zudem war er auch am Ort des Baugeschehens.

    Ich habe ihm hierzu ein Bild vorbei gebracht, an dem zu sehen ist wie das Haus bzw. Dach aussieht.
    Zudem habe ich ihm eine zu deckende Fläche genannt.
    Diese habe ich gem. Baubeschreibung genannt. Hierbei handelte es sich um ca. 230 qm Belchdacheindeckung.

    Hintergrund: Es handelt sich um ein Holzhaus, welches wir abgebaut haben und neu aufstellen ließen.

    Sprich wir haben genau diese Firma angeschrieben, die vorher schon einmal das Dach drauf machte.
    Außerdem hatten wir genau eine Baubeschreibung von dem Haus.
    Sprich 230 qm.

    Nun, auf jeden Fall erhielt ich ein Angebot für die Dacheindeckung von 18.000 Euro.
    Jetzt bekomme ich vom Spengler eine Rechnung von über 28.000 Euro.
    Er meinte, dass es über 320 qm Blech waren und führte an, dass sie die Falze mit der Hand biegen mussten und nicht mit der Maschine, weil
    die Bretter vom Zimmerer unterschiedlich stark waren.

    Die Arbeiten zögerten sich von etwa Ende März bis Juni hinaus.
    Nach dem das Dach im Grunde gedeckt war, kam immer mal wieder ein Arbeiter für ein paar Stunden und machte seitlich
    am First noch Bleche ran.

    Niemand hat in dieser Zeit mit mir gesprochen, dass es nun teuerer wird oder dass es irgendwelche Probleme gibt, die
    dadurch mehr Stunden benötigen.

    Nun meine Frage, kann er das überhaupt machen?
    Es war kein Festpreisangebot, aber irgendwo sind doch Grenzen.

    Wie gesagt, ich legte ihm damals ein Bild vom Haus hin und sagte ihm, dass alle Pläne beim Zimmerer sind, der 2 km entfernt wohnt.
    Dort könnte er Maße etc. einsehen.

    Und so machte er mir das Angebot.
    Nun sagt er auch, er habe ja nur ein Bild bekommen. Er wusste nicht, dass das Hausdach seitlich nicht im rechten Winkel verläuft.

    Hoffe ihr könnt helfen.

    Danke
    Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Leistungen sind erschöpfend und verständlich zu beschreiben - so sagt es die VOB.

    Ein Foto, dass bestimmte Schwierigkeiten nicht erkennen lässt und eine falsche Massenangabe gehen nicht zu Lasten des Unternehmers!,sondern zu Lasten dessen, der damit ein Angebot einholt!

    Das kann er knicken,weil er hier Bedenken hätte anmelden müssen
    Er hätte Dir schreiben müssen (sinngemäß):
    Da er das wohl nicht getan hat, dürfte er auf den Mehrkosten sitzen bleiben.

    Ob es nun 230 oder 320 m²sind, hat er an Hand einer prüfbaren Massenermittlung zu belegen.

    Ob die Dachfläche rechteckig der schiefwinklig war/ist,lässt sich feststellen.
     
  3. #3 Gast036816, 19.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich war der streit mit angebotslegung und beauftragung vorprogrammiert. was wurde denn beauftragt - abrechnung der zu belegenden fläche incl. falzerei oder die verbrauchte fläche an blech ohne falzerei? 39% mengenmehrung durch falzerei muss aber auch erst einmal nachgewiesen werden.

    gibt es ein prüfbares aufmaß?
     
  4. #4 Nutzername, 19.08.2013
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    Wie sieht denn dieses Angebot aus? EP oder Pauschale? Sind da Kosten pro qm Dach ausgewiesen oder eben Kosten für ein Stück Dach gemäß Foto?

    Wie kam es dann zur Beauftragung? Wurde ein Vertrag aufgesetzt, ggf. mit Bezug auf das Angebot? Gibt es außer dem Angebot überhaupt noch etwas Schriftliches?

    Ist der Vertrag nach VOB oder BGB geschlossen? Wenn es keinen Vertrag geben sollte, steht dazu etwas auf dem Angebot?

    Wie wurden die Arbeiten abgenommen? Aug welcher Grundlage erfolgte die Rechnungslegung - unterschriebene Aufmaße, unterschiedliche Positionen oder einfach nur pauschal 28.000€?
     
  5. #5 Giggs11, 22.08.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.08.2013
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    Das Problem muss man vielseitig betrachten: 50% ist wirklich der Horror, doch dass könnte auch eine kluge Verkaufstaktik des Anbiters sein. Manche Anbieter, die im Sekor Marketing und Verkauf sehr rafiniert sind, finden immer Typen von Menschen, die sich mit dem Verträgen nicht so gut auskennen und sie so übers Ohr hauen. Am besten wäre, sich mit einem Sachberater zu unterhalten oder Du erklärst uns die Detaills des Vertrages genauer, dann könnten wir vielleicht etwas konkreteres sagen - so leider nicht!
    Ich hatte erst neulich denn Vorfall, dass ein Dachdecker ein Dach eines Kunden ca. 20% mehr Geld genommen hatte, ohne dass der Kunde sich bewusst war, dass dieser Preis der ist, denn er unterschrieben hatte. Eine typische Masche der "Geldjäger", wie ich sie nenne :mauer

    Was ich getan habe: Da ich den Kunden jahrelang kenne und wir nichst tun könnten, machten wir ein großes Werbeschilder von XXXde[/url] auf dem stand:"Hier, gucken Sie sich dieses Dach an, man hat mir 20% mehr Geld - für nichts! Die geehrte Herr .... ist dafür verantwortlich, vielen Dank, Herr .....". Das Fazit: Man konnte ihn nicht verklagen und der Herr ..... flehte ihn an, dass Schild runterzunehmen :D :D

    Ich hoffe, dass ich das Bild hochladen kann :D :D :D :D
     
  6. Baumal

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    sach mal Giggs11, was bist denn du für ein architekt?
     
  7. #7 Baufuchs, 22.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frag ich mich auch.

    @giggs11
    Falls Du das Schild hier hochlädst, wird es sofort gelöscht.
    Lies mal die Nutzungsbedingungen.
     
  8. #8 driver55, 22.08.2013
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    Vernünftig schreiben kann er jedenfalls nicht...
     
  9. #9 Giggs11, 22.08.2013
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    Das ist wirklich eine Frechheit.

    1) Driver55 - zur Zeit bin ich auf einer Berufsreise und das Tippen auf einem I-Phone ist gar nicht so lustig, wie jeder es denkt.
    2) Baumal - Diplom-Ingenieur (Universität Liechtenstein)
    3) Danke Baufuchs für den Tipp!
    4) Wieso hat man meinen Link gelöscht ?

    Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich eher negativ überrascht bin, wie man neue Mitglieder hier aufnimmt. -.-
     
  10. Eric

    Eric

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    Ich verstehe Giggs11 so, dass der DDM dem AN 20 % mehr in Rechnung gestellt hat, als er nach dem Vertrag zu fordern hatte, z.B. vereinbarte Leistungen als zusätzliche Leistungen abgerechnet.

    Da kann man 5 Jahre und mehr auf Rückzahlung nach § 812 BGB klagen, weil die Richter vom Bauen im Allgemeinen und vom Dach im Besonderen nicht verstehen. Das Schild war schneller und wirkungsvoller. Hat Giggs11 rgendwas falsch gemacht ??? Die Wahrheit hat er auch dem Schild ja erklärt. Es könnte jetzt nur wieder so ein Richter nach 5 Jahren und mehr auf die Idee kommen, dass sei aber wegen der Anprangerung unverhältnismäßig gewesen. Aber wenns denn wahr ist. In der Zeitung hätte er es schreiben dürfen.

    Giggs11: Ich finds in Ordnung!
     
  11. #11 Baufuchs, 23.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich nicht.

    Hat Kunde nun zum geforderten Preis unterschrieben, oder nicht.
    Wenn nein (höhere Forderung DD unberechtigt), hätte er ja nur die geringere Summe zahlen müssen.

    Das von Eric geschilderte Rückforderungsszenario mit 5 Jahren Rechtsweg hätte also nicht den Kunden getroffen. Der DD hätte auf Zahlung klagen müssen.

    @giggs11
    Offensichtlich bestand die 20% Mehrforderung des DD zu Recht, sonst hätte der Kunde ja nicht bezahlt.
    Bestand aber die Forderung zu Recht, ist die Schildaufschrift "20% mehr für nichts" eine unwahre Behauptung und ich hätte ich den Kunden wegen übler Nachrede angezeigt.
     
  12. #12 Nutzername, 23.08.2013
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    Das verstehe ich so, dass die Forderung berechtigt war. Dann ist die Aussage auf dem Schild "20% für nix" aber falsch. Dann hätte der DD auch nicht flehen müssen, sondern fordern können.

    Die Schilderung passt also nicht zusammen. Soweit kann ich Baufuchs folgen.

    Warum ist aber das Hochladen des Schildes automatisch ein Verstoß? Solange da nur der Text zu sehen ist...
     
  13. #13 Baufuchs, 23.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Schild enthält nach Beschreibung des TE den Namen des DD.

    Nub´s:
    Und eine Plattform für üble Nachrede (und so sieht das Ganze für mich aus) gibts hier auch nicht.

    Macht Giggs11 den Namen auf dem Schild unkenntlich, kann er es ja hochladen.
     
  14. Eric

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    Im Kontext mit dem Thread und nach Hinzufügung des fehlenden Worts " nicht " ergibt es den richtigen Sinn: Der DDM hat bereits im Angebotspreis enthaltene Leistungen als zusätzliche Leistungen abgerechnet und damit unberechtigt eine Mehrvergütung von 20 % erzielt. AG hat es nicht bemerkt und gezahlt.

    Scheint ja so auch bereits im Ausgangs-Thread so gewesen zu sein, auf den sich der Beitrag von Giggs11 bezieht.

    Giggs11 ist Archi und ihm kann daher nicht unterstellt werden, dass er " doof " ist.
     
  15. #15 Baufuchs, 23.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe es so gelesen, wie es geschrieben wurde.
    Eine Veranlassung etwas hinzuzufügen habe ich nicht gesehen.

    Ich sehe auch nicht, dass sich Giggi11 auf den Ausgangsbeitrag bezieht.

    Er schildert einen eigenen Fall.
     
  16. #16 Giggs11, 23.08.2013
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    Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Ich verstehe wirklich nicht, wieso man jedem hier alle Details erklären müssen, damit sie etwas verstehen, also wirklich ... Ein bisschen nachdenken kann niemanden schaden! Ich bin "doof", danke Fuchs! du siehst mich hier nicht wieder ...

    Das einfachste, was man tun kann, ist jemanden anderen ungerecht zu beschuldigen (Das beziehe ich direkt auf Fuchs), ich dachte, dass hier eine Utopi für Archis herrscht, dass ich hier, nach meiner monatelangen Suche, endlich Zuhause bin - doch nein! Da kommt ein überschlauer Moderatod und beschuldigt mich, was weiß ich, anscheinend wegen seiner tiefverbogenen Neigung zur Degradierung neuer, in seinem Augen, minderwertiger User. Ich werde gerne mal die Illukation und die Konotation von Fuch hören, was denn er wirklich mit dieser Beschuldigung anstellen wollte?! Wegjagen? Degradieren? Substituiren? Anarchieren? Was auch immer, ich war wirklich auf vielen Foren aktiv, auf manchen bin ich sogar Admin, doch so etwas wie hier, habe ich wirklich noch nie gesehen!!! :wow

    Egal, das Leben geht weiter ...
     
  17. #17 Giggs11, 23.08.2013
    Giggs11

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    Den nur ein N, denn es bezieht sich auf etwas und ist nicht nur ein Korrelat. Ich weiß, dass es viele "Lapsus Calami" hier gibt, doch wie gesagt, wenn man auf einem I-Phone minutenlang tippt, dann ist die ganze Sache nicht mehr so interessant.
     
  18. KATMat

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    Bin doch ziemlich vaduzt, dass man mit so konfusem Geschreibsel in Liechtenstein einen Abschluss bekommt.
     
  19. #19 Giggs11, 23.08.2013
    Giggs11

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    Ich wundere mich mehr, wie schwer es für manche Leute ist, eine Normabweichung von den standartisierten Lexikons zu verstehen!
     
  20. Eric

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    @Giggs11

    Am Bau ist die Sprache halt mitunter " härter ". Nachdem jetzt aber geklärt ist, was gemeint war und klargestellt wurde, dass ein I-Phone benutzt wurde, sollte es gut sein. Bevor noch weiter nachgekartet wird:

    :closed:
     
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