Treppengeländer Edelstahl

Diskutiere Treppengeländer Edelstahl im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; LBO fordert 90cm Geländerhöhe. Die 12cm Stababstand stammen aus der Treppen DIN, gelten jedoch nicht für Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen.

  1. #21 Baufuchs, 20.08.2013
    Baufuchs

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    LBO fordert 90cm Geländerhöhe.
    Die 12cm Stababstand stammen aus der Treppen DIN, gelten jedoch nicht für Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen.
     
  2. DirkZ1

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    @ Eifelyeti
    Der Abstand zwischen Geländer und Treppenstufe muss kleiner gleich 6cm sein.
     
  3. #23 Eifelyeti, 20.08.2013
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    @DirkZ1: Mal ne dumme Frage warum muss das so sein?
     
  4. #24 Eifelyeti, 20.08.2013
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    @Baufuchs: Wir haben ein einfachen EFH
     
  5. #25 Rudolf Rakete, 20.08.2013
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    Ich hatte mich mal erkundugt ob man in NRW ein Treppengeländer benötigt. Da wurde mir gesagt dass in selbstbenutzten Einfamilienhäusern auch auf ein Treppengeländer verzichtet werden kann. Dies aber eine Einzelentscheidung wäre.
    Also gehe ich mal davon aus dass sich eine Fachfirma auch an die Norm eines Geländers halten muss da grundsätzlich ein Geländer vorzusehen ist. Auch laut LBO RPf : http://treppauf.de/bauordnung-rheinland-pfalz.htm
     
  6. #26 Baufuchs, 20.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Rakete
    Dass die Norm für Häuser mit nicht mehr als 2 Wohnungen nur eingeschränkt gilt, hast Du gelesen?
     
  7. #27 Gast23627, 20.08.2013
    Gast23627

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    Fehlende Planung der drei Gewerke

    Das Ding war schon "im Brunnen" bevor das Haus gebaut wurde.

    Ich gehe mal von folgendem aus.

    Der Architekt plant das Haus
    Der Kunde entscheidet sich für eine Betontreppe mit aufgelegten Holzstufen und einem Edelstahlgeländer. (Oder noch schlimmer die "Ideen" reifen während der Bauzeit heran)

    Der Maurer plant den Treppengrundriss wie ein Maurer das nun so mal macht nach Gütdünken und wie zu meist die Stufenverziehung betreffend, ganz einfach schauderlich mit möglichst vielen geraden Stufen und in den Wendeln zusammengedrängten verzogenen Stufen.

    Dem Tischler bleibt nichts anderes übrig als auf diese in der Regel fürchterliche Stufenverziehung seine Stufen aufzupappen.

    Den letzten beißen dann die Hunde, der hier arg getroffene Geländerbauer soll nun auf diesen Mist ein ordentliches Geländer bauen.
    Das hat Er hier versucht aber auf Grund der Gegebenheiten konnte das hier nicht gelingen.

    Es sollte doch jedem der nur einen Schimmer vom Treppenbau hat klar sein, dass die Festlegung der Geländerform schon bei der Stufenverziehung beginnt.

    Das ist hier offenbar nicht geschehen.

    Der Geländerbauer hat hier aus dem vorhandenen Murks versucht das Beste zu machen. Das hätte Er besser gelassen, oder darauf hinweisen müssen, dass auf der Grundlage dieser Murkstreppe kein gescheites Geländer herzustellen ist.

    Noch besser wäre es gewesen nach einem Blick auf die Voraussetzungen die Baustelle fluchtartig zu verlassen. Jetzt kann es passieren, dass Er unter dem Planungsmurks zu leiden hat.

    Ich wage mal eine Vorausschau, auch ein neues Geländer wird die hier gestellten (teilweise berechtigten) Ansprüche und (auf Grund der Gegebenheiten übertriebenen) Erwartungen des TE nicht erfüllen (können).

    Die Auseinandersetzung könnte sehr spannend werden...

    Es gibt Nichts über einen guten Planer. Ich weiß, dass es Architekten gibt die das können. Ebenso kenn ich auch solche die es nicht "drauf" haben.

    Und,

    den Zusammenhang zwischen Stufenverziehung und Geländerverlauf habe ich schon manchem "Treppenbauer" egal ob Schlosser-Tischler oder Künstler langwierig erklären müssen.

    Gruß
     
  8. #28 Skeptiker, 20.08.2013
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    Den ganz aktuellen Stand kenne ich nicht, aber vor ca. 2 Jahren war in NRW die Treppen-DIN für Gebäude mit nicht mehr als 2 WE nicht bauaufsichtlich eingeführt und damit tatsächlich im EFH kein Geländer notwendig. Ob es im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sinnvoll ist auf ein Geländer zu verzichten, ist dann eine ganz andere Frage, die Bauherrn in NRW ganz für sich alleine beantworten müssen (mussten?).

    Ja, überall in D, aber eben nicht in NRW! :konfusius

    Ja und deshalb hätte der Treppenbauer in Bitburg eben die erforderliche Höhe einzuhalten gehabt.
     
  9. DirkZ1

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    Meinst Du den seitlichen Abstand <= 6cm? Damit man nicht durchtreten kann, besonders Kinder.

    Daumenregel
    6cm - (Klein-)Kinderfuß
    12cm - (Klein-)Kinderkopf
     
  10. DirkZ1

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    ... zeigt das Resultat einer unfachmännischen Rohrbiegung (Sandfüllung hätte beim Biegen geholfen)

    Stopfen nur geheftet - ist OK, nicht verputzt/egalisiert - opt. Mangel

    ... war der 12er Bolzen (der aus dem Posten kommt) zu kurz und wurde etwas zum Obergurt gebogen

    nicht verputzt/egalisiert - opt. Mangel
     
  11. #31 Rudolf Rakete, 21.08.2013
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    Hast Du mal ein Edelstahlrohr gebogen? Auch mit Sandfüllung glaube ich nicht, dass man es viel besser bei dem engen Radius hinbekommt.
     
  12. #32 Eifelyeti, 21.08.2013
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    Hallo Herr Schrage,

    als ein Architekt hat tatsächlich unsere Haus geplant und wir waren bis zum jetztigen Zeitpunkt mit allen Arbeiten einwandfrei zufrieden.
    Das Treppenhaus wurde bereits in der Planung als Treppe mit aufgelegtem Holz und Edelstahl-Geländer geplant.

    Der Einbau habe ich an einen Schlosser und Montagebetrieb gegeben der bereits im Rohbau auf der Baustelle war und sich dort die
    gegenheiten angeschaut hat. Nachdem die Treppe durch einen Schreiner belegt worden ist, die den Aufmass ohne jegliche Schwierigkeiten
    und Probleme durchgeführt haben, kein Wort verloren haben über eine schlechte vorarbeit des Maurers, war der Schlosserbetrieb erneut auf der
    Baustelle und hat die Treppe für sich aufgemessen und alles aufgenommen was er braucht.

    Ich denke das ich als Kunde dann erwarten kann das wir ein Treppengeländer erhalten das entsprechend der gesetzl. Vorgaben und der
    DIN Bestimmungen gebaut und gefertigt wird.

    Wenn der Schlosser dann nicht in der Lage ist ein Treppengeländer zu fertigen soll ich dann der Dumme sein? Ich weiss nicht welche
    übertriebenen Erwartungen ich hier habe. Wir wollen nur ein sauberes gefertiges Treppengeländer haben wo keine Kinder durchfallen können,
    alles ordnungsgemäß verschweisst ist und die Vorgaben eingehalten werden.

    Ich unserer ganzen Bauphase des EFH hatten wir keinerlei Probleme mit unseren Handwerkern, über Maurer, Fensterbauer, Elektriker, Dachdecker
    Verputzer, Heizungsbauer, Küchenmonteure oder Fliesenleger war alles EINWANDFREIE Deutsche Handwerksarbeit vor dem ich den größten Respekt habe
    weil ich es selber nicht könnte oder auch nicht das Talent dafür habe.

    Wo jetzt meine übertriebene Erwartung ist kann ich zur Zeit leider nicht sagen?

    Gruß
     
  13. #33 Gast23627, 21.08.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @Eifelyeti,

    selbstverständlich steht Ihnen ein technisch sauber gefertigtes und sicheres Treppengeländer zu.

    Wenn in diesem Zusammenhang hier von einigen auf die LBO hingewiesen wird nach der man angeblich kein Geländer braucht, ist das ganz einfach Quatsch und auf Quatsch gehe ich nicht ein.

    Mit "übertrieben" habe die Erwartungen an das Geländer auf der Grundlage der Vorgewerke einschließlich des Planers gemeint. Die hätten sehen können, dass ein optisch ansprechendes Geländer auf den vorhandenen Grundriss nicht möglich war und ist. Mir ist klar, dass Sie als Bauher das nicht wissen konnten.

    Auch bei einer Neuerstellung wird es jedoch bei einem Kompromiss bleiben müssen.

    Wie schon gesagt, der Ursprung des Problemes liegt in der Stufenverziehung. Wer diese geplant, beauftragt und letztendlich auf welcher Grundlage ausgeführt hat weiß ich jedoch nicht genau.

    Jedoch liegt schon dort "der Hase im Pfeffer"

    Gruß
     
  14. #34 Gast036816, 21.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat denn der architekt auch das geländer im detail geplant? so wie es aussieht nicht.
     
  15. #35 Eifelyeti, 21.08.2013
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    Nein das Geländer wurde nicht durch den Architekten geplant sonder nur durch den Schlosser nach Aufmass vor Ort.
     
  16. #36 Rudolf Rakete, 21.08.2013
    Rudolf Rakete

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    Zitat LBO NRW: " (8) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen."

    Ich interpretiere dies auch so, dass generell Treppengeländer vorzusehen sind.
     
  17. #37 Baufuchs, 21.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das interpretierst Du falsch.
     
  18. #38 Gast036816, 21.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auf geländer und handlauf 'kann' verzichtet werden, der bauherr 'kann' auch welche einbauen.
     
  19. H.PF

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    Und was ist mit den 5 Stufen? Eine normale Haustreppe hat 15 Stufen
     
  20. #40 Skeptiker, 21.08.2013
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    ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht. Man könnte alle 5 Stufen ein Podest machen!? Aber interessant auch aus der BauO NRW § 36 Treppen:

    (11) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.

    das sind u.a.:

    (6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.


    (7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern.

    Die Gesetzteslage zu Treppen ist in NRW recht liberal - in Bayern übrigens aktuell zu Umwehrungen, dafür dort bei Treppenraumtüren sehr streng. Und sicherheitshalber nochmal: Ob das mit den Treppen in NRW im Wissen um die Verkehrssicherungspflicht für den Bauherrn sinnvoll ist ... ?
     
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