Erschließung des Grundstücks

Diskutiere Erschließung des Grundstücks im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Vorweg: Ich bin totaler Neuling im Bausektor und habe daher noch die ein oder andere Frage, beovor es dann wirklich konkret wird.......

  1. #1 bmwlover, 19.08.2013
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    Hallo!
    Vorweg: Ich bin totaler Neuling im Bausektor und habe daher noch die ein oder andere Frage, beovor es dann wirklich konkret wird....

    Ich stöbere jetzt schon nach passenden Grundstücken für ein späteres Bauvorhaben (EFH) aber wenn es um die Erschließung geht, kommen bei mir meist die Fragezeichen.

    Manche schreiben bei der Erschließungsart "Teilerschlossen" rein und unten im Text steht dann etwas wie "alle Medien liegen an der Straße an", andere schreiben den gleichen Text und nennen dass dann "Vollerschlossen"... Aber ich muss doch immer die ganzen Leitungen auf das Grundstück legen, daher redet man da doch was schön, wenn man von einem erschlossenen Grundstück spricht, oder verstehe ich das falsch?

    Mit welchen kosten muss ich rechnen um die Versorgungsleitungen auf das Grundstück zu legen (Haus soll etwa 10-12m hinter die Grundstücksgrenze, Links und rechts ist bereits gebaut, befestigte Straße ist vorhanden)? Gibt es da Richtwerte?

    Gruß!
     
  2. #2 Baufuchs, 19.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundstück wird als erschlossen bezeichnet, wenn Zuwegung vorhanden ist und die Ver-/Entsorgungsleitungen (Abwasser/Strom/Wasser/ggf. Gas) in dieser Zuwegung liegen.

    Abwasser wird meist im Zuge des Strassenausbaus ins Grundstück gelegt, der Rest meist nicht.

    Die Verlängerung von Strasse bis Haus wird von den Versorgungsträgern (Stadtwerke etc.) durchgeführt.

    Kosten erfährst Du bei den für dein Grundstück zuständigen Versorgungsträgern.

    Frag nach "Hausanschlusskosten".
     
  3. #3 Anda2012, 19.08.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    5.000? Schön wärs. Wir sind bei Gas wasser Strom bei 12.500 gelandet...

    Also, vorher nachfragen und zwar alle Komponenten
     
  4. papeFT

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    Erkläre uns mal, in welchem oder welchen Bundesländern Du ein Baugrundstück suchst. In Hessen werden die Begriffe sicher anders verwendet als in Sarajevo.
     
  5. #5 Der Bauberater, 20.08.2013
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    Lt. Bauplanungsrecht ist ein Grundstück nach § 128 Abs. 1 Satz 2 Erschlossen, wenn:
    <<ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung>>

    Was die Grundstücksverkäufer damit meinen musst du dir (am besten schriftlich) geben lassen.

    Ruf bei den Versorgern an und frag nach, was die so als Baukostenzuschuss oder für den Anschluss so nehmen. Viele haben auf ihren Homepages die Gebühren für einen Standardanschluss veröffentlicht. K.A. ob das in Sarajevo auch so ist!
     
  6. #6 Baufuchs, 20.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht:

    Nach § 127 BauGB sind Erschliessungsanlagen "die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze" u. nach § 128 "erschlossen nach erstmaliger Herstellung einschl. ihrer Entwässerung u. Beleuchtung. Also nur die Strassenentwässerung und Beleuchtung der Strassen.

    Alles andere fällt nicht unter Erschliessungsanlagen i.S. von § 127.

    Guckst Du §128:
    "Das Recht, Abgaben für Anlagen zu erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind, bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser.
     
  7. #7 bmwlover, 20.08.2013
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    Danke erstmal für die zahlreichen Antworten :)

    Zum Wohnort, ich bin derzeit noch in Sarajevo (Auswärtiger Dienst), das Haus wird/soll aber dann in Brandenburg stehen (Oberhavel, Barnim o.ä.).

    Ich werde mich dann mal bei den Landkreisen informieren, was das kosten würde. Und den Maklern muss man wohl auch genau ausquetschen, sonst redet der alles schön...
     
  8. Julius

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    Irrtum!
    Ein Grundstück gilt bereits als erschlossen, wenn die Medien in der Straße vor ihm anliegen.
    Auf dem Grundstück muß dafür noch gar nichts verlegt sein!
    Und wenn z.B. der/die Haupt-Abwasserkanäle recht tief liegen, kann so ein Hausanschluß sehr aufwendig werden.
     
  9. papeFT

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    Nach dem Hinweis von Julius würde ich folgern: Lageplan vom Grundstück; Einzeichnung was wo in welchen Tiefen liegt; Rückfrage bei Gemeinde, wo angeschlossen werden muss. Früher hat die Bank eine Bestätigung der Gemeinde verlangt, wie das Grundstück erschlossen ist und was bezahlt wurde bzw. ob noch Anliegerkosten zu erwarten sind. Makler geben in der Regel ohne eigene Haftung nur jene Informationen weiter, die sie von den Verkäufern erhalten haben. In manchen Gegenden wird ein Grundstück als erschlossen bezeichnet, wenn man es "mit dem Trecker" erreicht.
     
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