Wasserschaden Fenster/Wand

Diskutiere Wasserschaden Fenster/Wand im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich wüßte nicht, unter welchen Rubrik ich die hiesige Sache einparken sollte, daher dachte ich, weshalb nicht unter "sonstiges"?...

  1. #1 AminimA, 20.08.2013
    AminimA

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    Hallo,

    ich wüßte nicht, unter welchen Rubrik ich die hiesige Sache einparken sollte,
    daher dachte ich, weshalb nicht unter "sonstiges"?

    Also,

    in Berlin hatten wir vor 2 Wochen ein fast 2 stündigen Hagel/Regensturm, der mit ca. 140 km/h bemessen wurde.

    Durch diesen Witterungsverhältnis kam irgendwo am geschlossenden Fenster Wasser ins Wohnzimmer durch.

    Als ich den Haus von außen ansah, fällt mir auf, daß im Gegensatz zu anderen Wohneinheiten ca. 2 m ab Fenster
    herab die Feuchtigkeit zu erkennen ist. Also die Wand ist aufgrund der feuchtigkeit deutlich dunkler.

    Mein Verdacht war, daß die Feuchtigkeit sich zwischen äußeren und inneren Wand eingelaufen ist und sich dort verlagert.
    Der Hausmeister der Wohnverwaltung war der Meinung, daß der Fenster undicht sei.

    Nun habe ich ein Schreiben vom Verwaltung erhalten, daß Fenster neu abgedichtet und die Wände örtlich gemalert werden sollte.

    Irgendwie komme ich damit nicht klar.

    Die Feuchtigkeit hat sich zwischen gelagert und durch die Zwischenlagerung entsteht doch Schimmel oder verstehe ich das nicht richtig?

    Die Wände sollen örtlich gemalert werden, doch wenn Kontrastabweichungen zwischen älteren und neuen Weiß, dann müsste doch
    eigentlich die komplette Wand gestrichen werden, oder?

    Dann habe ich noch in die Küche ein weiteres Problem.
    Vom Fensterablage ist an die Wand ein Riss zu sehen. Diesen Riss ist naturmäßig entstanden. Und genau aus diesen Riss kommt Wasser rein.

    Auch hier war die Hausverwaltung, daß hier nur die Tapete örtlich überklebt und gemalert wird.
    Wohnzimmer.jpg Haus.PNG Küche.jpg
    Am bestens, ich mache mal paar Bilder rein.

    Nun - was meint ihr, wie ich mich verhalten soll.

    Ich meine, eigentlich müsste doch ein Gutachter sich der Sache anschauen und der Verwaltung unterbreiten, was tatsächlich gemacht werden sollte, oder?

    Gruß AminimA
     
  2. sarkas

    sarkas

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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei diesem Haus eine äußere und eine innere Wand gibt, wo etwas zwischenrein laufen könnte.

    Fenster undicht -> innen Feucht -> trocknet -> wird gestrichen (normaler Weise von Ecke zu Ecke) -> Fenster wird abgedichtet und gut is.
    MIt Schimmelbildung braucht man bei einer ordentlichen, zeitnahen Abwicklung auch nicht rechnen.

    Mit dem Riss ist es das Gleiche. Ursache beseitigen -> trocknen -> malern (normaler Weise von Ecke zu Ecke) und gut is.

    Das sind keine Schäden, die einen Sachverständigen bedürfen.

    Dieser würde, wenns recht aufwändig wäre evtl. von der verantwortlichen Versicherung kommen, welche das bezahlen muss.
     
  3. #3 andreas2906, 20.08.2013
    andreas2906

    andreas2906

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    Es handelt sich hier doch scheinbar um den Wohnungstyp WBS 70, definitiv aber um eine sanierte "Platte". Da haste außen vielleicht ein paar cm WDVS ( ist auf dem kleinen Bild nicht so recht zu erkennen ) und ansonsten reinen Stahlbeton. Wenn dir bei den 140km/h n bissl Wasser durch das Fenster kam, das trocknet wieder, ohne Probleme - hast ja keinen Schrank davor.
    Wenn das Fenster abgedichtet wird is gut. Malern evtl. gar nicht erforderlich, wenn keine Wasserränder bleiben.
     
  4. #4 Gast036816, 20.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gegen kostenbeteiligung deinerseits kann das vereinbart werden. die frage ist natürlich, wann hast du das letzte mal gestrichen bzw. wann ist dein nächster anstrich fällig im sinne deiner unterhaltspflichten?
     
  5. sarkas

    sarkas

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    Nee Rolf, ganz so ist es nicht.

    Egal wie alt und wann das letzte Mal überarbeitet.

    Es kann i. d. R. nicht verlangt werden, dass der ganze Raum überarbeitet wird,
    aber das Überarbeiten von Eck zu Eck ist obligatorisch.

    Es sei denn, der Malheur ist so gut bei Nachmischen und Bearbeiten des betroffenen Bereiches,
    dass man NICHTS sieht (was praktisch kaum/nicht möglich ist).
    Es darf für den Betreffenden kein Nachteil (z. B.) in Form eines sichtbaren Fleckens verbleiben.

    Dafür kann ich auf Wunsch sogar Gerichtsurteile liefern.
     
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